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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.1999 - 2 M 54/99   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.12.1999 - 2 M 54/99 (https://dejure.org/1999,13828)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08.12.1999 - 2 M 54/99 (https://dejure.org/1999,13828)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 08. Dezember 1999 - 2 M 54/99 (https://dejure.org/1999,13828)
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Wird zitiert von ... (15)

  • OVG Thüringen, 13.12.2001 - 2 KO 730/00

    Straßen- und Wegerecht, Verwaltungsprozessrecht; Feststellungsklage; Öffentliche

    Beschlüsse der Räte der Städte und Gemeinde über die Zuordnung seien nur erforderlich, wenn Zweifel darüber bestünden, dass diese Wesensmerkmale vorlägen (so Hammer: Die Straße 1989, 350, zit. nach Zörner, LKV 2000, 528, ebenso OVG Greifswald, Beschluss vom 8. Dezember 1999, LKV 2000, 542, 543).

    Aber auch in allen, bisher veröffentlichten bzw. zugänglichen Entscheidungen konnte kein solcher Beschluss festgestellt werden (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 8. Dezember 1999, LKV 2000, 542; OVG Bautzen, Urteil vom 16. Januar 1997, …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2010 - 1 B 3.10

    Feststellungsklage; Straße; Öffentlichkeit; Widmung; Widmungsfiktion;

    Selbst wenn kein ausdrückliches Einverständnis erforderlich gewesen sein sollte, sondern es ausreichte, wenn der damalige Rechtsträger bzw. Eigentümer der Nutzung des Weges durch jedermann, mithin der Freigabe für den öffentlichen Verkehr, nicht widersprochen hatte (so OVG Greifswald, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 2 M 54/99 -, LKV 2000, 542, 543), kann von einer stillschweigenden Zustimmung i. S. des § 3 Abs. 2 Satz 2 StrVO/DDR 1957 nur ausgegangen werden, wenn es an der Eindeutigkeit der Freigabehandlung für den Verkehr keine durchgreifenden Zweifel gibt.
  • OVG Brandenburg, 14.06.2004 - 3 B 136/04

    Anforderungen für eine Vollziehungsanordnung; Einzäunen eines Grundstücks;

    Ausdrückliche Ratsbeschlüsse waren nach dem maßgeblichen damaligen Verständnis des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverordnung vom 22. August 1974 (GBl. DDR I S. 515) - StrVO 1974 - erst erforderlich, wenn Zweifel an der öffentlichen Nutzung der Straße bestanden (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2002 - BVerwG 8 C 24.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 37; vgl. auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 2 M 54/99 - LKV 2000, 542 f.; Thüringisches OVG, Urteil vom 11. Dezember 2001 - 2 KO 730/00 - ThürVBl.

    Beschlüsse der Räte der Städte und Gemeinde über die Zuordnung seien nur erforderlich, wenn Zweifel darüber bestünden, dass diese Wesensmerkmale vorlägen (so Hammer: Die Straße 1989, 350/352, zit. nach: Zörner, LKV 2000, 526/528; ebenso OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 2 M 54/99 - LKV 2000, 542/543; Thüringisches OVG, Urteil vom 11. Dezember 2001, a.a.O. S. 239).

    Hinsichtlich der bei Inkrafttreten der Straßenverordnung vom 22. August 1974 vorhandenen öffentlichen Straßen gilt nämlich, dass sie diesen Status beibehalten sollten (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Dezember 1999 a.a.O.).

    Die sofortige Vollziehung einer Beseitigungsverfügung ist ferner gerechtfertigt, wenn nur ein sofortiges Einschreiten verhindert, dass die Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung in Schäden an wichtigen Rechtsgütern umschlägt (b), etwa wenn der Gemeingebrauch an einer Straße stark behindert wird (vgl. jeweils zur Vollsperrung eines Weges: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 2 M 54/99 - LKV 2000, 542 f; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 1995 - 5 S 2778/95 - NVwZ-RR 1996, 371) oder Unfälle konkret drohen.

  • VG Schwerin, 06.11.2014 - 4 A 493/11

    Verursachung von Straßenreinigungsgebühren durch Hinterliegergrundstück; Weg als

    § 3 Abs. 1 dieser Straßenverordnung, der die öffentlichen Straßen definierte, ist wiederum dahingehend zu interpretieren, dass bei Inkrafttreten dieser Verordnung bereits bestehende öffentliche Straßen ihren Status behielten (Beschl. der 7. Kammer des Gerichts vom 9. April 2014 - 7 B 360/14 -, S. 6 des amtlichen Umdrucks unter Hinweis auf den Beschluss des OVG Greifswald vom 8. Dezember 1999 - 2 M 54/99 -, LKV 2000, 542, 543 m. w. N.).

    Entscheidend für die Öffentlichkeit dieser Straßen war (s. o.), dass der Weg tatsächlich von der Öffentlichkeit genutzt wurde und der damalige Rechtsträger bzw. Eigentümer der Nutzung durch jedermann nicht widersprochen hatte (OVG Greifswald, Beschl. v. 8. Dezember 1999, a. a. O., S. 543; Sauthoff, a. a. O.).

    Dagegen spricht u. a., wenn ein Teil des Weges nahezu unpassierbar war (OVG Greifswald, Beschl. v. 8. Dezember 1999, a. a. O., S. 543; Sauthoff, a. a. O., Rn. 127).

  • OVG Berlin, 10.11.2004 - 1 B 8.04

    Feststellung der Öffentlichkeit eines zur Zeit der DDR öffentlichen Weges nach

    In der Literatur wird ein unveröffentlichter Ministerratsbeschluss vom 24. Mai 1976 - RE 143/76 - zitiert, wonach ein derartiger Beschluss nur dann als erforderlich angesehen wurde, wenn Zweifel daran bestehen konnten, ob für eine betrieblich-öffentliche Straße die Merkmale nach § 3 Abs. 3 StrVO DDR 1974 vorlagen (vgl. Sauthoff, Straße und Anlieger, 2003, Rz. 498; Jupe, Straßenrecht in Brandenburg, 1996, S. 108; vgl. auch OVG Greifswald, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 2 M 54/99 -, LKV 2000, 542 f., unter Hinweis auf Hammer, Die Straße, 1989, S. 350).
  • VG Gera, 05.12.2016 - 3 K 631/16

    Beseitigung einer Schranke; Umfang des Gemeingebrauchs eines alten öffentlichen

    Die nach dieser Verordnung über das Straßenwesen (DDR-StraßenVO 1957) als öffentlich zu betrachtenden Straßen unterliegen dabei ebenfalls der Widmungsfiktion des § 52 Abs. 6 Satz 1 ThürStrG (vgl. insgesamt dazu VG Gera, Beschluss vom 17. Januar 1997 - 2 E 1179/95 GE - ThürVBl. 1997, 233; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 2 M 54/99 - LKV 2000, 542 [543] mit weiteren Nachweisen; Sauthoff, Die Straßengesetzgebung der neuen Länder, NVwZ 1994, 864 [866, 867] mit weiteren Nachweisen).

    Entscheidend für die Öffentlichkeit dieser Straßen war danach allein, dass der Weg tatsächlich von der Öffentlichkeit genutzt wurde, und dass der damalige Rechtsträger bzw. Eigentümer der Nutzung durch Jedermann nicht widersprochen hatte (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 2 M 54/99 - a.a.O., mit weiteren Nachweisen).

  • VG Gera, 05.11.2019 - 3 K 1443/19

    Straßen- und Wegerecht

    Die nach dieser Verordnung über das Straßenwesen (DDR-StraßenVO 1957) als öffentlich zu betrachtenden Straßen unterliegen dabei ebenfalls der Widmungsfiktion des § 52 Abs. 6 Satz 1 ThürStrG (vgl. insgesamt dazu VG Gera, Beschluss vom 17. Januar 1997 - 2 E 1179/95 GE - ThürVBl. 1997, 233; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 2 M 54/99 - LKV 2000, 542 [543] mit weiteren Nachweisen; Sauthoff, Die Straßengesetzgebung der neuen Länder, NVwZ 1994, 864 [866, 867] mit weiteren Nachweisen).

    Entscheidend für die Öffentlichkeit dieser Straßen war danach allein, dass der Weg tatsächlich von der Öffentlichkeit genutzt wurde und dass der damalige Rechtsträger bzw. Eigentümer der Nutzung durch Jedermann nicht widersprochen hatte (VG Gera, Urteil vom 5. Dezember 2016 - 3 K 631/16 - juris Rn. 42 m.w.N.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 2 M 54/99 - a.a.O., m.w.N.).

  • VG Gera, 06.12.2016 - 3 K 484/13

    Bestimmen der Breite einen öffentlichen Weges

    Die nach dieser Verordnung über das Straßenwesen (DDR-StraßenVO 1957) als öffentlich zu betrachtenden Straßen unterliegen dabei ebenfalls der Widmungsfiktion des § 52 Abs. 6 Satz 1 ThürStrG (vgl. insgesamt dazu VG Gera, Beschluss vom 17. Januar 1997 - 2 E 1179/95 GE - ThürVBl. 1997, 233; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 2 M 54/99 - LKV 2000, 542 [543] mit weiteren Nachweisen; Sauthoff, Die Straßengesetzgebung der neuen Länder, NVwZ 1994, 864 [866, 867] mit weiteren Nachweisen).

    Entscheidend für die Öffentlichkeit dieser Straßen war danach allein, dass der Weg tatsächlich von der Öffentlichkeit genutzt wurde, und dass der damalige Rechtsträger bzw. Eigentümer der Nutzung durch Jedermann nicht widersprochen hatte (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 2 M 54/99 - a.a.O., mit weiteren Nachweisen).

  • VG Gera, 14.06.2018 - 3 K 1261/16
    1997, 233; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 9. April 1997 - A 4 S 5/97 - LKV 1998, 278 = juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 2 M 54/99 - LKV 2000, 542 [543] m.w.N.).

    Entscheidend für die Öffentlichkeit dieser Straßen war danach, dass der Weg tatsächlich von der Öffentlichkeit genutzt wurde und der damalige Rechtsträger bzw. Eigentümer der Nutzung durch Jedermann nicht widersprochen hatte (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 8. Dezember 1999 - 2 M 54/99 - a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2002 - 1 L 151/00
    § 4 Abs. 1 StrVO-DDR 1974 galt allerdings nur für neue bzw. neu herzustellen de öffentliche Straßen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 09.12.1999 - 2 M 54/99 -, LKV 2000, 542, 543; OVG Magdeburg, Beschluss vom 12.01.2000 - A 1 S 85/99 -, LKV 2000, 543, 544; Sauthoff, a.a.O.; Zörner, a.a.O.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2022 - 3 LB 14/15

    Straßenreinigungsgebühren; Gebührenmaßstab bei Hinterliegergrundstücken;

  • OLG Rostock, 11.11.2005 - 7 W 83/05

    Kein Herausgabeanspruch des Eigentümers bei öffentlicher Straße, auch wenn keine

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2006 - 1 M 172/06

    Straßenrechtliche Anordnung zur Beseitigung eines Zaunes

  • VG Greifswald, 09.12.2016 - 3 A 1210/14

    Straßenbaubeitrag: Einbeziehung von Anliegergrundstücken in den Vorteilsausgleich

  • VG Arnsberg, 18.11.2003 - 7 K 1273/03

    Rechtmäßigkeit der Beseitigung von Sperrpfosten; Öffentlichkeit eines Weges für

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