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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2002 - 2 M 59/02, 2 O 61/02   

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https://dejure.org/2002,17149
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2002 - 2 M 59/02, 2 O 61/02 (https://dejure.org/2002,17149)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07.11.2002 - 2 M 59/02, 2 O 61/02 (https://dejure.org/2002,17149)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 07. November 2002 - 2 M 59/02, 2 O 61/02 (https://dejure.org/2002,17149)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schaffung einer (Beförderungs-)Planstelle i.R.d. Beförderung eines Hochschullehrers; Voraussetzung der Beförderung eines Fachhochschulprofessors unter Beibehaltung seines Dienstpostens von Besoldungsgruppe C 2 zu Besoldungsgruppe C 3; Voraussetzungen für ...

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; BBesG § 35 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 580
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.04.1996 - 3 M 22/96

    Professorenstelle; Vorschlagsliste; Dreiervorschlag

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2002 - 2 M 59/02
    Auch hat derjenige, der sich um eine Professorenstelle bewirbt, Anspruch darauf, daß über seine Aufnahme in die (Berufungs-)Vorschlagsliste rechts- und ermessensfehlerfrei entschieden wird (OVG Schleswig, Beschluß vom 18.04.1996 - 3 M 22/96 -, NVwZ-RR 1996, 660).

    Insofern kann dem Antragsteller der geltend gemachte Anordnungsanspruch nur zustehen, wenn die Beigeladene zu 4. - deren Entscheidungen sind dem Antragsgegner im Rahmen des vorliegenden Rechtsschutzverfahrens zuzurechnen (OVG Schleswig, Beschluß vom 18.04.1996 - 3 M 22/96 -, NVwZ-RR 1996, 660) - verpflichtet gewesen wäre, die Professur des Antragstellers zu heben oder sich die Nichthebung als beurteilungsfehlerhaft erweist.

  • VGH Hessen, 07.01.1993 - 1 TG 1777/92

    Begründungspflicht des Ministeriums bei von der Berufungsliste abweichender

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2002 - 2 M 59/02
    Diese Grundsätze gelten auch bei der mit der Ernennung zum Professor verbundenen Besetzung von Lehrstühlen an Universitäten (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.05.1935 - 2 C 16.83 -, DVBl. 1985, 1233, 1236; VGH Kassel, Beschluß vom 07.01.1993 - 1 TG 1777/92 -, NVwZ-RR 1993, 361, 362; VGH München, Beschluß vom 27.05.1998 - 7 ZE 98.714 -, NVwZ-RR 1999, 119).
  • VGH Bayern, 27.05.1998 - 7 ZE 98.714
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2002 - 2 M 59/02
    Diese Grundsätze gelten auch bei der mit der Ernennung zum Professor verbundenen Besetzung von Lehrstühlen an Universitäten (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.05.1935 - 2 C 16.83 -, DVBl. 1985, 1233, 1236; VGH Kassel, Beschluß vom 07.01.1993 - 1 TG 1777/92 -, NVwZ-RR 1993, 361, 362; VGH München, Beschluß vom 27.05.1998 - 7 ZE 98.714 -, NVwZ-RR 1999, 119).
  • BVerwG, 15.05.1985 - 2 B 38.85

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2002 - 2 M 59/02
    Auch hat ein Beamter grundsätzlich weder unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht noch unter dem des Gleichheitssatzes Anspruch auf eine bestimmte (Höher-)Bewertung seines Dienstpostens (BVerwG, Beschluß vom 15.05.1985 - 2 B 38/85 -, Buchholz 235 § 35 BBesG Nr. 3).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.1998 - 2 B 12438/98

    Fehlerhaftigkeit eines auf vakante Professorenstellen durchgeführte

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2002 - 2 M 59/02
    Wenn aber Fachhochschulprofessoren, die, wie der Antragsteller in eine in der Besoldungsgruppe C 2 BBesO ausgebrachte Stelle eingewiesen sind, unter Beibehaltung ihres Dienstpostens eine nach Besoldungsgruppe C 3 bewertete Stelle übertragen werden soll, dann setzt dies notwendig die Feststellung voraus, daß die Stellenhebung nach dem funktionalen Zuschnitt des innegehabten Amtes gerechtfertigt ist (OVG Koblenz, Beschluß vom 28.10.1998 - 2 B 12438/98 -, WissR 1999, 95).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1999 - 9 S 2653/98

    Berufungszusage und Umstrukturierung eines Instituts an einer Hochschule -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2002 - 2 M 59/02
    Mit Blick auf Professoren können nur solche Organisationsakte als Verwaltungsakte mit Außenwirkung angesehen werden, wenn sie diese in ihrem "Grundverhältnis" berühren, etwa ihren korporationsrechtlichen Status verkürzen (VGH Mannheim, Urteil vom 21.04.1999 - 9 S 2653/98 -, NVwZ-RR 1999, 636, 637).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2001 - 2 M 95/00
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2002 - 2 M 59/02
    Die gerichtliche Nachprüfung von Personalauswahlentscheidungen ist inhaltlich darauf beschränkt, die Einhaltung ihrer Grenzen zu kontrollieren, insbesondere darauf, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 20.10.1983 - 2 L 11.82 -, E 68, 109; Beschlüsse des Senats vom 23.06.1997 - 2 M 41/97 -, vom 18.05.1998 - 2 M 13/98 -und vom 30.01.2001 - 2 M 95/00 - VGH Mannheim, Beschluß vom 07.08.1996 - 4 S 1929/96 -, DRiZ 1997, 151).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96

    Gerichtliche Überprüfung eines Vorschlags zur Besetzung einer Stelle als

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2002 - 2 M 59/02
    Die gerichtliche Nachprüfung von Personalauswahlentscheidungen ist inhaltlich darauf beschränkt, die Einhaltung ihrer Grenzen zu kontrollieren, insbesondere darauf, ob der Dienstherr den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen der Beurteilungsermächtigung verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 20.10.1983 - 2 L 11.82 -, E 68, 109; Beschlüsse des Senats vom 23.06.1997 - 2 M 41/97 -, vom 18.05.1998 - 2 M 13/98 -und vom 30.01.2001 - 2 M 95/00 - VGH Mannheim, Beschluß vom 07.08.1996 - 4 S 1929/96 -, DRiZ 1997, 151).
  • BVerwG, 09.05.1985 - 2 C 16.83

    Hochschulrecht - Professor - Berufung - Berufungsvorschlag - Minister - Ermessen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2002 - 2 M 59/02
    Diese Grundsätze gelten auch bei der mit der Ernennung zum Professor verbundenen Besetzung von Lehrstühlen an Universitäten (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.05.1935 - 2 C 16.83 -, DVBl. 1985, 1233, 1236; VGH Kassel, Beschluß vom 07.01.1993 - 1 TG 1777/92 -, NVwZ-RR 1993, 361, 362; VGH München, Beschluß vom 27.05.1998 - 7 ZE 98.714 -, NVwZ-RR 1999, 119).
  • BVerwG, 30.08.1989 - 1 WB 115.87

    Höherwertige Dienstposten - Auswahlverfahren - Beförderung von Bewerbern -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2002 - 2 M 59/02
    Sie berücksichtigen daneben aber auch das berechtigte Interesse des Bewerbers an einem angemessenen beruflichen Fortkommen und begründen somit einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung der gesetzlichen Vorschriften (vgl. BVerwG, Beschluß vom 30.08.1989 - 1 WB 115/87 -, E 86, 169/172).
  • OLG Koblenz, 25.11.1998 - 1 U 1127/97
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.1998 - 2 M 13/98
  • VGH Bayern, 13.12.2013 - 3 ZB 09.3245

    Leiter des Finanzamts (BesGr. A 15); Altersteilzeit im Blockmodell; Beförderung

    Ein statusrechtlicher Aufstieg des Beamten ohne die wenigstens gleichzeitige Übertragung eines Amtes mit höherem Anforderungsprofil kommt daher nicht in Betracht (vgl. OVG MV B.v. 7.11.2002 - 2 M 59/02 - juris Rn. 14).
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