Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen-Anhalt, 05.08.2002

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2002 - 2 M 63/02   

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https://dejure.org/2002,20158
OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2002 - 2 M 63/02 (https://dejure.org/2002,20158)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.09.2002 - 2 M 63/02 (https://dejure.org/2002,20158)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. September 2002 - 2 M 63/02 (https://dejure.org/2002,20158)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Durchführung eines Bürgerbegehrens

  • Judicialis

    GO § 2 Abs. 2; ; GO § 16g; ; SchulG § 57 Abs. 2; ; SchulG § 57 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2005 - 2 MB 30/05

    Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, einstweilige Anordnung

    § 16 g Abs. 3 Satz 1 GO, wonach über wichtige Selbstverwaltungsaufgaben die Bürgerinnen und Bürger einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren) können, begründet ein sicherungsfähiges öffentliches Recht, soweit das Bürgerbegehren zulässig ist (Senatsbeschl. v. 12.09.2002 - 2 M 63/02 -).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 05.08.2002 - 2 M 63/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,40545
OVG Sachsen-Anhalt, 05.08.2002 - 2 M 63/02 (https://dejure.org/2002,40545)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05.08.2002 - 2 M 63/02 (https://dejure.org/2002,40545)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 05. August 2002 - 2 M 63/02 (https://dejure.org/2002,40545)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2007 - 4 L 107/07

    Zur Erhebung von Zweckverbandsumlagen

    Es kann danach offen bleiben, ob den Zweckverbänden überhaupt die Erhebung von getrennten Umlagen bzw. "Sonderumlagen", möglicherweise sogar auf der Grundlage verschiedener Umlagemaßstäbe, über eine Differenzierung nach Aufgabenbereichen hinaus erlaubt ist (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 5. August 2002 - 2 M 63/02 - Kleine u.a., Kommunalverfassungsrecht, § 13 GKG LSA Anm. 2.4; vgl. aber auch Forst, a.a.O. S. 166 ff.).
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