Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2002 - 2 M 63/02 |
Zitiervorschläge
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. September 2002 - 2 M 63/02 (https://dejure.org/2002,20158)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Durchführung eines Bürgerbegehrens
- Judicialis
GO § 2 Abs. 2; ; GO § 16g; ; SchulG § 57 Abs. 2; ; SchulG § 57 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 29.05.2002 - 6 B 40/02
- OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2002 - 2 M 63/02
Wird zitiert von ...
- OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2005 - 2 MB 30/05
Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, einstweilige Anordnung
§ 16 g Abs. 3 Satz 1 GO, wonach über wichtige Selbstverwaltungsaufgaben die Bürgerinnen und Bürger einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren) können, begründet ein sicherungsfähiges öffentliches Recht, soweit das Bürgerbegehren zulässig ist (Senatsbeschl. v. 12.09.2002 - 2 M 63/02 -).
Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 05.08.2002 - 2 M 63/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2007 - 4 L 107/07
Zur Erhebung von Zweckverbandsumlagen
Es kann danach offen bleiben, ob den Zweckverbänden überhaupt die Erhebung von getrennten Umlagen bzw. "Sonderumlagen", möglicherweise sogar auf der Grundlage verschiedener Umlagemaßstäbe, über eine Differenzierung nach Aufgabenbereichen hinaus erlaubt ist (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 5. August 2002 - 2 M 63/02 - Kleine u.a., Kommunalverfassungsrecht, § 13 GKG LSA Anm. 2.4;… vgl. aber auch Forst, a.a.O. S. 166 ff.).