Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2003 - 2 M 64/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anordnung der Einstellung von Bauarbeiten an einem Wohnhaus; Abweichung der Bauausführung von der Baugenehmigung (Bauvorlagen); Genehmigungsfähigkeit eines formell illegalen Bauvorhabens; Bestandsschutzrechtliche Identität eines Bauvorhabens
Verfahrensgang
- VG Magdeburg - 4 B 57/02
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2003 - 2 M 64/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Berlin, 26.01.1995 - 2 S 35.94
Baugenehmigung; Bestandteile; Bauvorlagen; Baueinstellung; Abweichung von …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2003 - 2 M 64/02
Der Antragsteller ist bei der Ausführung des Bauvorhabens an seine Bauvorlagen gebunden und kann davon nur mit Einverständnis der Bauaufsichtsbehörde (in Form einer Nachtragsgenehmigung) abweichen (vgl. u.a. OVG Berlin, Beschl. v. 26.01.1995 - 2 S 35.94 -, OVGE 21, 198). - BVerwG, 21.03.2001 - 4 B 18.01
Beanstandung der gerichtlichen Feststellungen des streitigen Sachverhalts - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2003 - 2 M 64/02
Hieran fehlt es dann, wenn der Eingriff in den vorhandenen Bestand so intensiv ist, dass er die Standfestigkeit des gesamten Gebäudes berührt und eine statische Nachberechnung des gesamten Gebäudes erforderlich macht, oder wenn die für die Instandsetzung notwendigen Arbeiten den Aufwand für einen Neubau erreichen oder gar übersteigen, oder wenn die Bausubstanz ausgetauscht oder das Bauvolumen wesentlich erweitert wird (BVerwG, Beschl. v. 21.03.2001 - BVerwG 4 B 18.01 -, NVwZ 2002, 92). - BVerwG, 08.10.2002 - 4 B 57.02
Angriff der einzelfallbezogenen Wertung des Berufungsgerichts - Darlegung der …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2003 - 2 M 64/02
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat den Antrag des Antragstellers mit Beschluss vom 06.02.2002 - Az.: 4 B 57/02 MD - mit der Begründung abgelehnt, die angegriffene Verfügung des Antragsgegners sei zu Recht erfolgt; denn das ausgeführte Bauvorhaben weiche von den genehmigten Bauvorlagen ab.
- VG Halle, 11.05.2010 - 2 A 26/09 Bei dem in § 79 Abs. 1 BauO LSA eingeräumten Ermessen handelt es sich um einen Fall des sogenannten "intendierten Ermessens" (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 09. Januar 2003 - 2 M 64/02 - zu § 84 Abs. 3 S. 1 BauO LSA 2001;… Jäde/ Dirnberger, § 79 Rn. 45 m.w.N.), in dem - regelmäßig - bereits das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen den Eintritt der in der Vorschrift vorgesehenen Rechtsfolgen rechtfertigt.
- VG Dessau, 15.06.2004 - 1 B 231/04 Es entspricht regelmäßig pflichtgemäßem Ermessen, wenn die Bauaufsichtsbehörde bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 84 Abs. 1 BauO LSA eine Baueinstellung anordnet und damit im Regelfall von ihrem Ermessen in einer dem Zweck des Gesetzes entsprechenden Weise Gebrauch macht (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 09. Januar 2003 - 2 M 64/02 -).
Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2002 - 2 M 64/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Fristablauf
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 10 B 79/02
- OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2002 - 2 M 64/02
Wird zitiert von ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2007 - 11 N 19.07
Wiedereinsetzung bei Abmeldung des Wohnsitzes ohne Angabe eines neuen Wohnsitzes
Vielmehr ist der rechtliche Ansatz des Verwaltungsgerichts, den der Kläger zu Unrecht als Zirkelschluss bezeichnet, jedenfalls für den vorliegenden Fall ohne weiteres zu bestätigen (vgl. auch OVG Schleswig, Beschluss vom 20. Juni 2002, - 2 M 64/02 -, NordÖR 2002, 483, sowie BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 1994, - 5 B 99/93 -, NJW 1994, 1672).