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   OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2004 - 2 M 84/04   

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OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2004 - 2 M 84/04 (https://dejure.org/2004,17956)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.08.2004 - 2 M 84/04 (https://dejure.org/2004,17956)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. August 2004 - 2 M 84/04 (https://dejure.org/2004,17956)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    VwGO § 80 V; ; VwGO § 80a; ; BauGB § 35 III 1 3; ; BauNVO § 15 I 2; ; BlmSchG § 3 I; ; BlmSchG § 22 I; ; 27. BlmSchV; ; LSA-BestattG § 13; ; LSA-BauO § 77 III; ; VwVfG § 36 I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baugenehmigung bei problematischen Immissionsverhältnissen; Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Bauvorhaben; Schematische Einhaltung bestimmter Immissionsrichtwerte; Selbstständiger Grund für eine Anfechtung der Genehmigung

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.07.1999 - 4 B 38.99

    Nachbarklage; heranrückende Wohnbebauung; Außenbereich; unbeplanter Innenbereich;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2004 - 2 M 84/04
    Die nach § 23 BImSchG erlassenen Rechtsverordnungen dienen der Konkretisierung der immissionsschutzrechtlichen Betreiberpflichten gemäß § 22 BImSchG (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.07.1999 - BVerwG 4 B 38.99 -, UPR 2000, 37).

    Entspricht eine Anlage den Anforderungen einer solchen Verordnung, ist im Regelfall davon auszugehen, dass ihr Betrieb nicht mit schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen verbunden und mit dem baurechtlichen Rücksichtnahmegebot vereinbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.07.1999, a. a. O.; VGH BW, Urt. v. 05.09.1989 - 10 S 1712/88 -, NJW 1990, 1930 [1931]).

  • VGH Hessen, 30.12.1994 - 3 TH 525/94

    Mobilfunktechnik: bauaufsichtliche Zustimmung als VA mit Doppelwirkung; kein

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2004 - 2 M 84/04
    Die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des öffentlichen Baurechts besitzen keinen nachbarschützenden Charakter in der Weise, dass ein Nachbar allein wegen der Verletzung einer Verfahrensvorschrift die Aufhebung einer Baugenehmigung verlangen kann (vgl. HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994 - 3 TH 525/94 -, BImSchG-Rspr § 22 Nr. 91, m. w. N.).

    Die Vorschriften über die Vorlage richtiger und vollständiger Bauvorlagen dienen indes allein dem öffentlichen Interesse an einer ordnungsgemäßen Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens (vgl. HessVGH, Beschl. v. 30.12.1994, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 10.07.1997 - 1 L 2812/97

    Eignung einer Baugenehmigung zu echter nachbarlicher; Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2004 - 2 M 84/04
    Das bedeutet andererseits aber nicht, dass jede Baugenehmigung für gewerbliche Vorhaben auch dann detaillierte Inhalts- und Nebenbestimmungen zur Betriebsweise und zur Emissionsbegrenzung enthalten muss, wenn sich nachhaltige Interessenskonflikte nicht abzeichnen; Voraussetzung ist vielmehr, dass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit spürbare Immissionen auftreten werden, die zumindest in die Nähe der maßgeblichen Grenz- oder Richtwerte reichen (NdsOVG, Beschl. v. 10.07.1997 - 1 L 2812/97).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1992 - 7 B 2917/92

    Betreiber einer Anlage; Betrieb einer Anlage; Interessenabwägung; Interesse am

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2004 - 2 M 84/04
    Die im Baugenehmigungsverfahren vorzunehmenden Überprüfungen der die Belange Dritter betreffenden Vorschriften sind bei diesem Verfahren nicht so ausgestaltet, dass den Dritten bereits verfahrensrechtlich eine Rechtsposition mit eigenem Gewicht zugestanden würde; ihre Belange sind insoweit nur im Bereich der materiellen Betroffenheit geschützt (OVG NW, Beschl. v. 02.12.1992 - 7 B 2917/92 -, NVwZ 1993, 1116).
  • OVG Niedersachsen, 29.08.1995 - 1 L 3462/94

    Baugenehmigung; Konkretisierung; Betriebsbeschreibung; Faktisches Dorfgebiet;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2004 - 2 M 84/04
    Eine Baugenehmigung, die bei problematischen Immissionsverhältnissen nur schematisch die Einhaltung bestimmter Immissionsrichtwerte aufgibt, stellt nicht wirklich sicher, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Bauvorhaben erfüllt werden; solche Auflagen dürfen den Nachbarn nicht in unzumutbarer Weise mit dem gesamten Risiko belasten, dass der Bauherr die Auflage auch einhält, ohne dass es zu einer echten nachbarlichen Konfliktschlichtung kommt (NdsOVG; Urt. v. 29.08.1995 - 1 L 3462/94 -, BauR 1996, 79).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.1992 - 1 M 3997/92

    Nachbarschutz vor Funksendeanlagen; vorläufiger Rechtsschutz gegenüber bereits

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2004 - 2 M 84/04
    Die im Baugenehmigungsverfahren vorzunehmende Überprüfung der Voraussetzungen des § 22 BImSchG schreibt kein gesondertes drittschützendes Prüfungsverfahren vor (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 02.12.1992 - 1 M 3997/92 -, NVwZ 1993, 1117 [1118]).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.1989 - 10 S 1712/88

    Immissionsschutz des Nachbarn: Luftverunreinigung durch Kleinfeuerungsanlage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2004 - 2 M 84/04
    Entspricht eine Anlage den Anforderungen einer solchen Verordnung, ist im Regelfall davon auszugehen, dass ihr Betrieb nicht mit schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen verbunden und mit dem baurechtlichen Rücksichtnahmegebot vereinbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.07.1999, a. a. O.; VGH BW, Urt. v. 05.09.1989 - 10 S 1712/88 -, NJW 1990, 1930 [1931]).
  • VGH Bayern, 18.07.2002 - 1 B 98.2945

    Anforderungen an Maßnahmen zur Sicherung der Nachbarrechte bei Überschreiten der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2004 - 2 M 84/04
    Überschreiten die bei der Nutzung einer Anlage entstehenden Immissionen bei regelmäßigem Betrieb die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze, dann genügt es nicht, in der Baugenehmigung den maßgeblichen Immissionsrichtwert als Grenzwert festzulegen; vielmehr muss die genehmigte Nutzung schon in der Baugenehmigung durch konkrete Regelungen eingeschränkt werden (BayVGH, Urt. v. 18.07.2002 - 1 B 98.2945 -, BRS 65 Nr. 190).
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2004 - 2 M 84/04
    Eine verwaltungsverfahrensrechtliche Vorschrift begründet ein subjektives Recht nur dann, wenn sie nicht allein der im allgemeinen Interesse liegenden Ordnung des Verfahrensablaufs, insbesondere der umfassenden Information der Genehmigungsbehörde dienen soll, sondern dem betroffenen Dritten in spezifischer Weise und unabhängig vom materiellen Recht eine eigene selbständig durchsetzbare Rechtsposition gewähren will, sei es im Sinne eines Anspruchs auf die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens überhaupt, sei es im Sinne eines Anspruchs auf Beteiligung an einem eingeleiteten Verwaltungsverfahren (BVerwG, Urt. v. 14.12.1973 - BVerwG IV C 50.71 -, BVerwGE 44, 235 [239]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.12.1996 - B 2 S 503/96
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.08.2004 - 2 M 84/04
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 27.12.1996 - B 2 S 503/96 - ) sind im Nachbarstreit die Kosten eines notwendig beigeladenen Privaten stets erstattungsfähig, weil er ohne sein Zutun mit einem solchen Verfahren überzogen wird.
  • VGH Bayern, 08.07.1997 - 14 B 93.3102

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Fernmeldedienstgebäudes mit Sendefunkanlage

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 2 L 176/02

    Anfechtung einer Baugenehmigung zum Betreiben eines Getreidelagers

    Mängel der Bauvorlagen sind kein selbständiger Grund für eine Anfechtung der Genehmigung (Beschl. d. Senats v. 03.08.2004 - 2 M 84/04 - Juris).

    Eine Baugenehmigung, die bei problematischen Immissionsverhältnissen nur schematisch die Einhaltung bestimmter Immissionsrichtwerte aufgibt, stellt nicht wirklich sicher, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Bauvorhaben erfüllt werden; solche Auflagen dürfen den Nachbarn nicht in unzumutbarer Weise mit dem gesamten Risiko belasten, dass der Bauherr die Auflage auch einhält, ohne dass es zu einer echten nachbarlichen Konfliktschlichtung kommt (Beschl. d. Senats v. 03.08.2004 - 2 M 84/04 - , Juris; NdsOVG; Urt. v. 29.08.1995 - 1 L 3462/94 - BauR 1996, 79).

    Überschreiten die bei der Nutzung einer Anlage entstehenden Immissionen bei regelmäßigem Betrieb die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze, dann genügt es nicht, in der Baugenehmigung den maßgeblichen Immissionsrichtwert als Grenzwert festzulegen; vielmehr muss die genehmigte Nutzung schon in der Baugenehmigung durch konkrete Regelungen eingeschränkt werden (Beschl. d. Senats v. 03.08.2004, a. a. O.; BayVGH, Urt. v. 18.07.2002 - 1 B 98.2945 -, BRS 65 Nr. 190).

    Das bedeutet zwar nicht, dass jede Baugenehmigung für gewerbliche Vorhaben auch dann detaillierte Inhalts- und Nebenbestimmungen zur Betriebsweise und zur Emissionsbegrenzung enthalten muss, wenn sich nachhaltige Interessenskonflikte nicht abzeichnen; Voraussetzung ist vielmehr, dass mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit spürbare Immissionen auftreten werden, die zumindest in die Nähe der maßgeblichen Grenz- oder Richtwerte reichen (Beschl. d. Senats v. 03.08.2004, a. a. O.: NdsOVG, Beschl. v. 10.07.1997 - 1 L 2812/97 - Juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2006 - 2 M 71/05

    Unfallgefahr bei Windenergieanlagen

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 03.08.2004 - 2 M 84/04 -) darf indes die Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens nicht unbegrenzt der Erfüllung von Nebenbestimmungen vorbehalten bleiben.

    Eine Baugenehmigung, die bei problematischen Verhältnissen dem Antragsteller nur schematisch die Einhaltung gesetzlicher Voraussetzungen aufgibt, stellt nicht wirklich sicher, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Bauvorhaben erfüllt werden; solche Auflagen dürfen den Nachbarn nicht in unzumutbarer Weise mit dem gesamten Risiko belasten, dass der Bauherr die Auflage auch einhält, ohne dass es zu einer echten nachbarlichen Konfliktschlichtung kommt (Beschl. v. 03.08.2004, a. a. O., m. w. N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.08.2011 - 2 M 84/11

    Baugenehmigung für Biogasanlage neben einer Tankstelle

    Im Übrigen geben Mängel der Bauvorlagen allein keinen Anlass, einen selbständigen Anfechtungsgrund gegen die erteilte Baugenehmigung zu schaffen (vgl. Beschl. d. Senats v. 03.08.2004 - 2 M 84/04 -, Juris).
  • VG Köln, 27.06.2016 - 1 L 1255/16

    Schutzzweck der Sperrzeitfestsetzung im Gaststättengewerbe

    Die Begrenzung der von einer Gaststätte ausgehenden Geräusche durch einen Immissionsrichtwert ist hinreichend bestimmt, BVerwG, Urteil vom 5. November 1968 - 1 C 29.67 - a. A. OVG LSA, Beschluss vom 3. August 2004 - 2 M 84/04 -, und jedenfalls dann geeignet, die Einhaltung der zu beachtenden Lärmgrenzwerte im Hinblick auf den Schutz Dritter sicherzustellen, wenn zugleich eine technische Lärmbegrenzung und eine verantwortliche Person zur Lärmüberwachung gefordert wird.
  • VG Cottbus, 02.06.2016 - 3 K 911/12

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Zudem vermag die Vorgabe bestimmte Immissionsrichtwerte einzuhalten, nicht effektiv sicherzustellen, dass die Zulässigkeitsvorgaben eingehalten werden (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29. August 1995 - 1 L 3462/94 -, BRS 57 Nr. 72, juris Rn. 21; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. August 2004 - 2 M 84/04 -, juris Rn. 10; Bayerischer VGH, Urteil vom 18. Juli 2002 - 1 B 98.2945 -, BRS 65 Nr. 190, juris Rn. 58).
  • VG Halle, 23.04.2010 - 4 A 6/10

    Nachbarklage gegen Gestattung nach § 12 GastG

    Die Begrenzung der von einer Gaststätte ausgehenden Geräusche durch einen Immissionsrichtwert ist hinreichend bestimmt (BVerwG, Urteil vom 5. November 1968 - 1 C 29.67 - juris Rn. 11; Metzner, a.a.O., § 5 Rn. 74; a.A. OVG LSA, Beschluss vom 3. August 2004 - 2 M 84/04 - juris zum Baurecht) und jedenfalls dann geeignet, die Einhaltung der zu beachtenden Lärmgrenzwerte im Hinblick auf den Schutz Dritter sicherzustellen, wenn zugleich eine technische Lärmbegrenzung und eine verantwortliche Person zur Lärmüberwachung gefordert wird (VG Düsseldorf, Beschluss vom 5. August 2009 - 12 L 1191/09 - juris Rn. 11).
  • VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 K 165/14

    Nachbarklage gegen Gaststättenerweiterung

    Zudem vermag eine Baugenehmigung, die trotz problematischer immissionsschutzrechtlicher Verhältnisse, nur schematisch die Einhaltung bestimmter Immissionsrichtwerte aufgibt, nicht effektiv sicherzustellen, dass die Zulässigkeitsvorgaben eingehalten werden (vgl. Niedersächsisches OVG, Urteil vom 29. August 1995 - 1 L 3462/94 -, BRS 57 Nr. 72, juris Rn. 21; OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. August 2004 - 2 M 84/04 -, juris Rn. 10; Bayerischer VGH, Urteil vom 18. Juli 2002 - 1 B 98.2945 -, BRS 65 Nr. 190, juris Rn. 58).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2006 - 2 O 81/05

    Vollstreckung eines Urteils (Immissionschutz)

    Abgesehen davon, dass eine solche Tenorierung, wie sie die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Halle ausgesprochen hat, schon für sich betrachtet zu unbestimmt ist, weil bei problematischen Immissionsverhältnissen nicht nur schematisch die Einhaltung bestimmter Immissionsrichtwerte aufgegeben werden kann, die nicht wirklich sicherstellen können, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Bauvorhaben erfüllt werden (vgl. Beschl. des Senats v. 04.08.2004 - 2 M 84/04 - zu einer vergleichbaren Rechtslage), fehlt es dem Urteil an der Festlegung einer bestimmten, konkreten Maßnahme, die der Antragsgegnerin aufgegeben worden ist und deren Vollstreckung dementsprechend betrieben werden könnte.
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