Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 2 M 93/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37276
OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 2 M 93/14 (https://dejure.org/2014,37276)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.10.2014 - 2 M 93/14 (https://dejure.org/2014,37276)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. Oktober 2014 - 2 M 93/14 (https://dejure.org/2014,37276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,37276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 60a Abs 2 AufenthG 2004, § 1309 BGB
    Vorübergehende Aussetzung einer Abschiebung bei ernsthaft beabsichtigter Eheschließung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    II AufenthG § 60a
    Eheschließung, unmittelbar bevorstehende; vorübergehende Aussetzung der Abschiebung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 6 Abs. 1 ; BGB § 1297
    Nichtvorliegen einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung vor der Überprüfung der Echtheit der von einem Ausländer vorgelegten Dokumente

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Nichtvorliegen einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung vor der Überprüfung der Echtheit der von einem Ausländer vorgelegten Dokumente

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2009 - 2 M 12/09

    Aussetzung der Abschiebung wegen beabsichtigter Eheschließung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 2 M 93/14
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 18.02.2009 - 2 M 12/09 -, Juris RdNr. 3 m.w.N.) löst ein Verlöbnis (§ 1297 BGB) mit einem deutschen Staatsangehörigen nicht den aufenthaltsrechtlichen Schutz aus, der sich für ausländische Ehegatten Deutscher aus Art. 6 Abs. 1 GG herleitet.

    Davon kann nach der Rechtsprechung des Senats allerdings erst dann ausgegangen werden, wenn dem Ausländer ein Ehefähigkeitszeugnis nach § 1309 Abs. 1 BGB erteilt oder er gemäß § 1309 Abs. 2 BGB von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts befreit worden ist (vgl. Beschl. v. 18.02.2009 - 2 M 12/09 - a.a.O. RdNr. 4 m.w.N.).

  • VG München, 14.10.2010 - M 25 E 10.4862

    Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung bei ernst zu nehmender Selbstmordgefahr

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 2 M 93/14
    Es kann hier offen bleiben, ob eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung bei ernst zu nehmender Selbstmordgefahr der Verlobten eines Ausländers gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG geboten sein kann (vgl. VG München, Beschl. v. 14.10.2010 - M 25 E 10.4862 -, Juris RdNr. 20), denn eine solche ernst zu nehmende Suizidgefahr seiner Verlobten hat der Antragsteller nicht glaubhaft gemacht.
  • OVG Hamburg, 09.02.2010 - 3 Bs 238/09

    Aussetzung der Abschiebung bei unmittelbar bevorstehender Eheschließung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 2 M 93/14
    Solange die Überprüfung der Echtheit der von dem Ausländer vorgelegten Dokumente mit Hilfe eines Vertrauensanwaltes der zuständigen deutschen Botschaft - wie hier - noch nicht abgeschlossen ist, liegt eine unmittelbar bevorstehende Eheschließung nicht vor (vgl. Beschl. d. Senats v. 07.06.2004 - 2 M 359/04 - st. Rspr.; HambOVG, Beschl. v. 09.02.2010 - 3 Bs 238/09 -, Juris RdNr. 13).
  • BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 114.84

    Vorliegen einer möglichen Beeinträchtigung der Eheschließungsfreiheit durch eine

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 2 M 93/14
    Erst nach der Eheschließung mit dem deutschen Staatsangehörigen hat der Ausländer, wenn die Ehe im Bundesgebiet geführt werden soll, Anspruch darauf, dass ihm der Aufenthalt erlaubt wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit: Beschl. v. 02.10.1984 - BVerwG 1 B 114.84 -, InfAuslR 1985, 130 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68

    Spanier-Beschluß

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.2014 - 2 M 93/14
    Eine ernsthaft beabsichtigte Eheschließung kann zwar ein einer Ausreiseverpflichtung entgegenstehendes zeitweiliges Bleiberecht begründen, weil Art. 6 Abs. 1 GG auch das Recht schützt, eine Ehe zu schließen, und das Recht aus Art. 6 Abs. 1 GG bei Aufenthaltsentscheidungen mit zu würdigen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.05.1971 - 1 BvR 636/68 -, BVerfGE 31, 58 ).
  • VG Schleswig, 31.08.2016 - 5 A 343/16

    Zur Zuständigkeit Ungarns zur Prüfung eines Asylantrags - Dublin-III Verfahren -

    Letzteres ist regelmäßig nur dann anzunehmen, wenn der Eheschließungstermin feststeht oder jedenfalls verbindlich bestimmbar ist ( Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt , Beschluss vom 1. Oktober 2014, Aktenzeichen 2 M 93/14, zitiert nach juris, Leitsatz, Orientierungssatz 2 und Rn. 4; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof , Beschluss vom 11.März 2010, Aktenzeichen 19 CE 10.364, zitiert nach juris, Rn. 3-5).

    Dabei kann offen bleiben, ob eine Mitteilung des Standesamts nach § 13 Absatz 4 PStG, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann, vorliegen muss oder es ausreichend ist, wenn die Verlobten die nach § 12 Absatz 2 PStG und ggf. § 13 Absatz 1 PStG zur Anmeldung der Ehe notwendigen Urkunden eingereicht haben und, soweit kein Ehefähigkeitszeugnis nach § 1309 Absatz 1 BGB für den ausländischen Verlobten beigebracht werden kann, ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses nach § 1309 Absatz 2 BGB gestellt wird und dem Standesbeamten im Hinblick auf den gestellten Befreiungsantrag alle aus seiner Sicht erforderlichen Unterlagen vorliegen (so Bayerischer Verwaltungsgerichtshof , Beschluss vom 27. Februar 2008, Aktenzeichen 19 CS 08.216, zitiert nach juris, Rn. 13-15; weitergehend Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt , Beschluss vom 1. Oktober 2014, Aktenzeichen 2 M 93/14, zitiert nach juris, Leitsatz, Orientierungssatz 2 und Rn. 4, das verlangt, dass in einem solchen Fall die Befreiung durch den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts nach § 1309 Absatz 2 BGB erteilt worden ist).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2019 - 2 M 138/18

    Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung; Abschiebungsschutz wegen unmittelbar

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 01.10.2014 - 2 M 93/14 -, juris RdNr. 4) darauf verwiesen, dass eine ernsthaft beabsichtigte Eheschließung zwar ein zeitweiliges Bleiberecht begründen kann, wenn die Eheschließung sicher erscheint und unmittelbar bevorsteht, dies aber voraussetzt, dass mit einem positiven Abschluss des standesamtlichen Eheschließungsverfahrens zu rechnen ist und der Termin der Eheschließung alsbald bevorsteht.Davon kann erst dann ausgegangen werden, wenn ein Ehefähigkeitszeugnis erteilt worden ist oder von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch das zuständige Oberlandesgericht befreit wurde.
  • VG Bayreuth, 09.07.2015 - B 3 S 15.50172

    Keine systemischen Mängel in Spanien

    In diesen Fällen ist bis zu dem Zeitpunkt, in dem die für die Entscheidung über den Antrag noch fehlenden Unterlagen nachgereicht oder etwaige Zweifel und Unklarheiten beseitigt worden sind, von einer unmittelbar bevorstehenden Eheschließung nicht auszugehen (siehe auch OVG Sachsen-Anhalt B. v. 01.10.2014, Az. 2 M 93/14 Rn. 4, wonach von einer alsbaldig bevorstehenden Eheschließung erst dann ausgegangen werden kann, wenn dem Ausländer ein Ehefähigkeitszeugnis nach § 1309 Abs. 1 BGB erteilt oder er gemäß § 1309 Abs. 2 BGB von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des zuständigen Oberlandesgerichts befreit worden ist).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht