Weitere Entscheidung unten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999

Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.1999 - 2 M 99/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1736
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.1999 - 2 M 99/99 (https://dejure.org/1999,1736)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.12.1999 - 2 M 99/99 (https://dejure.org/1999,1736)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. Dezember 1999 - 2 M 99/99 (https://dejure.org/1999,1736)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1736) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis, subjektives öffentliches Recht, Kirche, Kirchengemeinde, Sonntagsschutz, Ladenöffnungszeiten, Ausnahmegenehmigung, Staatskirchenvertrag, Reichweite der aufschiebenden Wirkung, Teilbarkeit von Verwaltungsakten, Allgemeinverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwaltungsrecht AT, VO oder VA; Klagebefugnis der Kirchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3298 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 948
  • DVBl 2000, 1072
  • DVBl 2000, 1972
  • DÖV 2000, 738
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Berlin, 15.09.1997 - 2 SN 11.97

    Zulassung der Beschwerde; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung der Hauptsache;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.1999 - 2 M 99/99
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OVG Berlin (Beschl.v. 15.09.1997 - 2 SN 11/97 -, NVwZ 1998, 85).
  • BayObLG, 31.01.1985 - 3 ObOWi 173/84
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.1999 - 2 M 99/99
    Deshalb fordert die Verfassungsnorm die Schaffung einer allgemeinen Atmosphäre der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen (OVG Münster, Urt.v. 16.02.1983 - 4 A 871/82 -, GewArch 1983, S. 274; BayObLG, Beschl.v. 31.01.1985 - 3 Ob 0Wi 173/84, NJW 1985, S. 3091; vgl.a. BVerwG, Urt.v. 25.08.1992 - 1 C 38.90 -, E 90, S. 337; Mangoldt/Klein/v.Campenhausen aao. Rdnr. 10; Däubler, Sonntagsarbeit aus technischen und wirtschaftlichen Gründen, Der Betrieb, Beilage Nr. 7/88, S. 5).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 4 ER 401.81

    Anfechtung - Planfeststellungsbeschluss - Flughafen - Aufschiebende Wirkung -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.1999 - 2 M 99/99
    Da es einen Grundsatz der "Einheit der sofortigen Vollziehung" nicht gibt, denn der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz ist entsprechend der Rechtsschutzgewährleistung des Art. 19 Abs. 4 GG in der Verwaltungsgerichtsordnung als subjektivrechtlicher Rechtsschutz ausgestaltet, tritt die aufschiebende Wirkung grundsätzlich immer nur zugunsten desjenigen Betroffenen ein, der den Rechtsbehelf eingelegt hat, und kann in zeitlicher wie inhaltlicher Hinsicht für mehrere Betroffene unterschiedliche Wege gehen (BVerwG, Beschl.v. 27.01.1982 - 4 ER 401.81 -, E 64, 347, 352; vgl. Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/v.Albedyll, Verwaltunsgerichtsordnung, § 80 Rdnr. 13).
  • BVerfG, 18.09.1995 - 1 BvR 1456/95

    Streichung des Buß- und Bettages als staatlich anerkannter Feiertag im Land

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.1999 - 2 M 99/99
    Bislang ging die ganz h.M. ohne näher Begründung davon aus, daß Art. 139 WRV iVm. Art. 140 GG eine objekti vrechtliche institutionelle Garantie enthält ohne subjektive Berechtigung (vgl. BverfG, Beschl. v. 18.09.1995 - 1 BvR 1456/95 -, BayVB.- 1996, 80; Maunz/Dürig, Grundgesetz , Art. 140 Rdnr. 4; Mangoldt/Klein/v.Campenhausen, Das Bonner Grundgesetz , Band 14 3. Auflage, Art. 139 WRV Rdnr. 14; Bonner Kommentar, Grundgesetz , Art. 140 Rdnr. 67; Kästner in: Listl/Pirson (Hrsg.), Handbuch des Staatskirchenrecht der Bundesrepublik Deutschland, Band 11, 2.
  • BVerwG, 25.08.1992 - 1 C 38.90

    Zulässigkeit von gewerblichen Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.1999 - 2 M 99/99
    Deshalb fordert die Verfassungsnorm die Schaffung einer allgemeinen Atmosphäre der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen (OVG Münster, Urt.v. 16.02.1983 - 4 A 871/82 -, GewArch 1983, S. 274; BayObLG, Beschl.v. 31.01.1985 - 3 Ob 0Wi 173/84, NJW 1985, S. 3091; vgl.a. BVerwG, Urt.v. 25.08.1992 - 1 C 38.90 -, E 90, S. 337; Mangoldt/Klein/v.Campenhausen aao. Rdnr. 10; Däubler, Sonntagsarbeit aus technischen und wirtschaftlichen Gründen, Der Betrieb, Beilage Nr. 7/88, S. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.1983 - 4 A 871/82
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.1999 - 2 M 99/99
    Deshalb fordert die Verfassungsnorm die Schaffung einer allgemeinen Atmosphäre der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen (OVG Münster, Urt.v. 16.02.1983 - 4 A 871/82 -, GewArch 1983, S. 274; BayObLG, Beschl.v. 31.01.1985 - 3 Ob 0Wi 173/84, NJW 1985, S. 3091; vgl.a. BVerwG, Urt.v. 25.08.1992 - 1 C 38.90 -, E 90, S. 337; Mangoldt/Klein/v.Campenhausen aao. Rdnr. 10; Däubler, Sonntagsarbeit aus technischen und wirtschaftlichen Gründen, Der Betrieb, Beilage Nr. 7/88, S. 5).
  • VG Dresden, 07.09.1999 - 1 K 2575/99

    Durchführung des Ladenschlußgesetzes hier: Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.1999 - 2 M 99/99
    Insoweit liegt der Fall auch anders als in den den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Leipzig (Beschl.v. 09.08.1999 - 5 K 1436/99 -) und des Verwaltungsgerichts Dresden (Beschl.v. 07.09.1999 - 1 K 2575/99 -) zugrunde liegenden Fällen, in denen es um Allgemeinverfügungen von zwei Städten ging, die jeweils nur für einen bestimmten Bereich Ausnahmegenehmigungen nach § 23 LadschlG in Form einer Allgemeinverfügung erteilt hatten.
  • VG Leipzig, 09.08.1999 - 5 K 1436/99
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.1999 - 2 M 99/99
    Insoweit liegt der Fall auch anders als in den den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Leipzig (Beschl.v. 09.08.1999 - 5 K 1436/99 -) und des Verwaltungsgerichts Dresden (Beschl.v. 07.09.1999 - 1 K 2575/99 -) zugrunde liegenden Fällen, in denen es um Allgemeinverfügungen von zwei Städten ging, die jeweils nur für einen bestimmten Bereich Ausnahmegenehmigungen nach § 23 LadschlG in Form einer Allgemeinverfügung erteilt hatten.
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.1999 - 2 M 99/99
    Es soll die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen durch kontrollfähige Regelungen sichern, das Verkaufspersonal insbesondere vor überlangen Arbeitszeiten schützen und ihm u.a. ein weitgehend zusammenhängendes Wochenende gewährleisten (BVerfGE 59, 336, 353; BVerwG, Urt. v. 17.12.1998 - 1 CN 1.98 -, DVB1.1999, 1038; BVerwGE 65, 167, 172).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 1.98

    Schutz des Verkaufspersonals vor verkaufsoffenen Sonntagen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.1999 - 2 M 99/99
    Es soll die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen durch kontrollfähige Regelungen sichern, das Verkaufspersonal insbesondere vor überlangen Arbeitszeiten schützen und ihm u.a. ein weitgehend zusammenhängendes Wochenende gewährleisten (BVerfGE 59, 336, 353; BVerwG, Urt. v. 17.12.1998 - 1 CN 1.98 -, DVB1.1999, 1038; BVerwGE 65, 167, 172).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79

    Verfassungsmäßigkeit der Ladenschlußzeit für Friseurbetriebe

  • OVG Sachsen, 11.04.2019 - 3 A 505/17

    Bewilligung von Sonntagsarbeit; Callcenter; notwendige Hinzuziehung;

    Vielmehr erfolgt dies mit der spezifisch religionsfördernden Zielrichtung, dass der Staat den Sonntagsschutz sowie den Schutz der kirchlichen Feiertage zu Gunsten der evangelischen Landeskirchen garantiert (SächsOVG, Beschl. v. 9. November 2009 - 3 B 455/09 -, juris Rn. 27; Urt. v. 7. Juli 2009 - 3 C 30/08 -, juris Rn. 28; vgl. auch zur Klagebefugnis einer Landeskirche bei wortgleichen Regelungen im Kirchenvertrag: OVG MV, Beschl. v. 22. Dezember 1999 - 2 M 99/99 -, juris Rn. 22 ff.).
  • VG Frankfurt/Main, 28.08.2020 - 5 L 2149/20

    Zur Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht ;

    Die aufschiebende Wirkung tritt grundsätzlich immer nur zugunsten desjenigen Betroffenen ein, der den Rechtsbehelf eingelegt hat, und kann in zeitlicher wie inhaltlicher Hinsicht für mehrere Betroffene unterschiedliche Wege gehen (OVG Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 22. Dezember 1999 - 2 M 99/99 - juris, Rn. 30 unter Bezugnahme auf BVerwG, Beschl. v. 27. Januar 1982 - 4 ER 401/81 - juris).

    Denn die aufschiebende Wirkung führt lediglich zu einer Vollziehbarkeitshemmung des angefochtenen Verwaltungsakts und bedingt keine Wirksamkeitshemmung der Allgemeinverfügung insgesamt (OVG Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 22. Dezember 1999 - 2 M 99/99 - juris, Rn. 30; VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 20. Mai 2020 - 1 B 89/20 - juris, Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2006 - 1 S 2525/05

    Streitwert bei subjektiver Klagehäufung gegen die in einer Allgemeinverfügung

    Sie kann nicht nur einheitlich befolgt werden; vielmehr kann jeder Adressat seinen Wagen für sich beseitigen und auch zukünftig eine Nutzung des Geländes für sich unterlassen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 18.10.2004 - 1 ME 205/04 - NVwZ-RR 2005, 93 ; siehe auch OVG MV, Beschluss vom 22.12.1999 - 2 M 99/99 -, NVwZ 2000, 948 ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.2000 - 2 M 5/00

    Sonntagsschutz, Kernbereich, Berufsfreiheit, Verfassungsmäßigkeit des

    Art. 139 WRV, wonach der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt sind, ist über Art. 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes (vgl. hierzu auch Beschluß des Senats vom 22.12.1999 - 2 M 99/99 -).

    Die geschützte Sonntagsruhe zeichnet sich dadurch aus, daß das öffentliche Leben an diesen Tagen soweit möglich seiner werktäglichen Elemente entkleidet und dadurch die Begehung dieser Tage "als Nicht-Werktage" ermöglicht wird, was erfordert, daß an diesen Tagen grundsätzlich "die werktägliche Geschäftigkeit ruht" (BVerwG, Urt. v. 25.08.1992 1 C 38.90 E 90, 337, 342ff.; Beschluß des Senats vom 22.12.1999 2 M 99/99 Dabei hat der Gesetzgeber im Rahmen gesetzgeberischen Ermessens zwar auch die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG und den Eigentumsschutz nach Art. 14 GG zu berücksichtigen (BVerwG, Urt.v. 19.04.1988 - I C 50.86 -, E 79, 236, 243).

  • OVG Sachsen, 09.11.2009 - 3 B 501/09

    Evangelisch-Lutherische Landeskirche; Antragsbefugnis; Ladenschluss;

    Es geht insoweit maßgeblich um den Schutz der christlich-religiösen Dimension der Sonn- und Feiertage (vgl. OVG MV, Beschl. v. 22.12.1999, NVwZ 2000, 948 zu Art. 7 bzw. Art. 23 der in Landesrecht transformierten Verträge zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Heiligen Stuhl bzw. der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche).

    Dies führt zwar dazu, dass auch die Kirchgemeinde eine Verletzung von Rechten der Kirche hinsichtlich ihres Zuständigkeitsbereichs selbst geltend machen kann (vgl. OVG MV, Beschl. v. 22.12.1999, a. a. O.), bewirkt jedoch nicht zugleich eine Verdrängung der Landeskirche aus der ihr durch den Kirchenvertrag gewährten Rechtsposition.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2006 - 9 S 2182/06

    Vorläufiger Rechtsschutz: Zum Anspruch auf effektiven Rechtsschutz eines

    Ein Erfolg der Beschwerden scheitert entgegen der Ansicht der Antragstellerin nicht bereits daran, dass die von den Beigeladenen in der Hauptsache erhobenen Anfechtungsklagen wegen offensichtlich fehlender Klagebefugnis bereits unzulässig wären, den beschwerdeführenden Beigeladenen mithin ein schützenswertes Interesse an einer gerichtlichen Entscheidung über den Fortbestand der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen mangels deren Eintritt nicht zukäme (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.10.1992 - 7 C 24/92 -, DVBl 1993, 256; OVG Greifswald, Beschluss vom 22.12.1999 - 2 M 99/99 -, NVwZ 2000, 948).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2010 - 4 K 13/09

    Unwirksamkeit der Verordnung über erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur-und

    Mit dem Vorliegen der Antragsbefugnis der Antragstellerinnen aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG i.V.m. Art. 140 GG und Art. 139 WRV, Art. 5 Abs. 3 sowie Art. 9 Abs. 1 Verf M-V bedarf es keiner Erörterung der Frage, ob zusätzlich auch der in Landesrecht transformierte Staatskirchenvertrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit den Antragstellerinnen diesen eine Antragsbefugnis vermittelt (vgl. bejahend: OVG M-V, Beschl. v. 22.12.1999 - 2 M 99/99 -, NVwZ 2000, 948 ff.=NordÖR 2000, 64 a.A. offenbar Kronisch in: Litten/Wallerath, LVerf M-V, Art. 9 Rn. 16; vgl. zu den in Sachsen geschlossenen Verträgen SächsOVG, Urt. v. 08.05.2008 - 3 D 33/07 -, Beschl. v. 29.11.2007 - 3 DS 410/07, zit. nach juris).
  • OVG Sachsen, 07.07.2009 - 3 C 30/08

    Sonntagsladenöffnungszeiten der Stadt Böhlen im Jahre 2008 für unwirksam erklärt

    Vielmehr erfolgt dies mit der spezifisch religionsfördernden Zielrichtung, dass der Staat den Sonntagsschutz sowie den Schutz der - kirchlichen - Feiertage zu Gunsten der evangelischen Landeskirchen garantiert (vgl. bereits SächsOVG, Beschl. v. 8.5.2008, SächsVBl. 2008, 272 im Anschluss an OVG M-V, Beschl. v. 22.12.1999, NVwZ 2000, 948 zu Art. 7 bzw. Art. 23 der in Landesrecht transformierten Verträge zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Heiligen Stuhl bzw. der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche; Westphal, Die Garantie der Sonn- und Feiertage als Grundlage subjektiver Rechte, Diss., Tübingen 2003, S. 182 ff.).
  • OVG Sachsen, 09.11.2009 - 3 B 455/09

    Zum vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Rechtsverordnung zur Ladenöffnung an vier

    Vielmehr erfolgt dies mit der spezifisch religionsfördernden Zielrichtung, dass der Staat den Sonntagsschutz sowie den Schutz der - kirchlichen - Feiertage zu Gunsten der evangelischen Landeskirchen garantiert (vgl. SächsOVG, Urt. v. 7.7.2009 - 3 C 30/08 - und SächsOVG, Beschl. v. 8.5.2008, SächsVBl. 2008, 272 im Anschluss an OVG M-V, Beschl. v. 22.12.1999, NVwZ 2000, 948 zu entsprechenden in Landesrecht transformierten Kirchenvertragsbestimmungen; Westphal, Die Garantie der Sonn- und Feiertage als Grundlage subjektiver Rechte, Diss., Tübingen 2003, S. 182 ff.).
  • OVG Sachsen, 08.05.2008 - 3 D 33/07

    Verordnung der Stadt Leipzig zur Ladenöffnung an Sonntagen ist unwirksam.

    Es geht eben insoweit maßgeblich um den Schutz der christlich-religiösen Dimension der Sonn- und Feiertage (vgl. OVG M-V, Beschl. v. 22.12.1999, NVwZ 2000, 948 zu Art. 7 bzw. Art. 23 der in Landesrecht transformierten Verträge zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Heiligen Stuhl bzw. der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche).
  • OVG Sachsen, 29.11.2007 - 3 BS 410/07

    Ladenöffnungszeiten

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.2005 - 3 MR 2/05
  • VG Aachen, 21.06.2006 - 3 L 358/06

    "Rote Karte" gegen Aufhebung der Ladenschlusszeiten während der Fußball-WM 2006

  • VG Schleswig, 20.05.2020 - 1 B 89/20

    Coronavirus-Maßnahmen: Gemeindebetretungsverbot für Tagestouristen, keine

  • VG Weimar, 08.06.2006 - 8 E 759/06

    Gewerberecht: Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Ausnahmebewilligung nach § 23

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.1999 - 4 K 26/99

    Überprüfbarkeit einer Bäder- und Fremdenverkehrsregelung in einem

  • VG Schleswig, 26.05.2021 - 1 B 77/21

    Infektionsschutzrecht

  • VG Berlin, 04.07.2008 - 15 A 221.05

    Rechtsschutz gegen die Bewertung der Prüfungsarbeiten im juristischen

  • VG Schwerin, 17.01.2000 - 7 B 4/00

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999 - 2 M 99/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6848
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999 - 2 M 99/99 (https://dejure.org/1999,6848)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25.11.1999 - 2 M 99/99 (https://dejure.org/1999,6848)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 25. November 1999 - 2 M 99/99 (https://dejure.org/1999,6848)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,6848) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Darlegungserfordernis, Bezugnahme, Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 549
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.01.1995 - 1 B 118.94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Fortbestehen der deutschen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999 - 2 M 99/99
    Dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 5 VwGO ist im Hinblick auf die Rüge der ernstlichen Zweifel nur dann Genüge getan, wenn von dem Prozeßbevollmächtigten eine eigene Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes im Hinblick darauf, ob gegenüber den erstinstanzlichen Entscheidungsgründen Gründe für eine Zulassung der Beschwerde vorliegen, erfolgt ist (BVerwG, Beschl. v. 12.01.1995 - 1 B 118.94 - InfAus1R 1995, 239).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999 - 2 M 99/99
    § 23 LadschlG , auf den die Allgemeinverfügung gestützt wird, schützt nicht die Konkurrenten von Gewerbetreibenden, denen nach dieser Vorschrift eine Ausnahmebewilligung erteilt wurde; vielmehr hat das Ladenschlußgesetz in erster Linie eine arbeitsschutzrechtliche Zielrichtung (BVerwG, Urt. v. 23.03.1982 - 1 C 157.79 -, E 65, 167; BVerwG, Urt. v. 05.02.1980 - 1 C 43.77 -, GewArch 1980, 237).
  • BVerwG, 05.02.1980 - 1 C 43.77

    Voraussetzungen der Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach § 23 Abs. 1 S. 1

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999 - 2 M 99/99
    § 23 LadschlG , auf den die Allgemeinverfügung gestützt wird, schützt nicht die Konkurrenten von Gewerbetreibenden, denen nach dieser Vorschrift eine Ausnahmebewilligung erteilt wurde; vielmehr hat das Ladenschlußgesetz in erster Linie eine arbeitsschutzrechtliche Zielrichtung (BVerwG, Urt. v. 23.03.1982 - 1 C 157.79 -, E 65, 167; BVerwG, Urt. v. 05.02.1980 - 1 C 43.77 -, GewArch 1980, 237).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1999 - 7 S 2408/98

    Unzulässige Umgehung des Anwaltszwangs durch Bezugnahme des Anwalts auf

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999 - 2 M 99/99
    Hierzu genügt die Angabe von Bedenken an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung allein nicht (VGH Mannheim, Beschl.v. 20.01.1999 - 7 S 2408/98 -, DÖV 1999, 391).
  • BVerfG, 18.09.1995 - 1 BvR 1456/95

    Streichung des Buß- und Bettages als staatlich anerkannter Feiertag im Land

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999 - 2 M 99/99
    Im vorliegenden Fall geht die ganz h.M. bislang davon aus, daß Art. 140 GG i.V.m. Art. 139 WRV hinsichtlich des Sonn- und Feiertagsschutzes eine objektivrechtliche Institutsgarantie ohne subjektive Berechtigung enthält (BVerfG, Beschluß vom 18.09.1995 - 1 BvR 1456/95 -, BayVB1 1996, 80) und sich auch kein subjektives Recht einer Religionsgemeinschaft auf eine bestimmte Ausgestaltung des Sonn- und Feiertagsrechts ableiten läßt (vgl. v.Mangoldt/Klein/v.Campenhausen, Das Bonner Grundgesetz Bd. 14, 3. Auflage, Art. 140 Rdn. 14 mwN.).
  • OVG Sachsen, 02.12.1998 - 3 S 768/97

    Betreiber von Verkaufsstellen; Rüge ; Verletzung; Rechtsverordnung; Konkurrent;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.1999 - 2 M 99/99
    Auch wenn man die Gewährleistung der Wettbewerbsneutralität als weiteren dem Ladenschlußgesetz innewohnender Zweck unterstellt (vgl. OVG Bautzen, Urt.v. 02.12.1998 - 3 S 768/97 -, NJW 1999, 2539), könnten die Antragsteller zu 3. bis 5. sich hierauf nicht berufen, da sie durch die Allgemeinverfügung nicht von den erweiterten Ladenöffnungszeiten ausgeschlossen wurden.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2023 - 1 LZ 413/21

    Datenschutz; Zugang zu einem von einem Dritten in Auftrag gegebenen

    Besondere Schwierigkeiten liegen vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, in rechtlicher Hinsicht auch bei neuartigen oder "ausgefallenen" Rechtssachen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 25. November 1999 - 2 M 99/99 -, NordÖR 2000, 107 - zitiert nach juris).
  • VG Saarlouis, 12.09.2006 - 3 F 38/06

    Antrag auf Schließung einer Filialapotheke durch die Konkurrenz; Nichtigkeit

    § 23 Abs. 1 Satz 1 Ladenschlussgesetz schützt nicht die Konkurrenten von Gewerbetreibenden, denen eine Ausnahmegenehmigung nach dieser Vorschrift erteilt wurde; vielmehr hat das Ladenschlussgesetz in erster Linie eine arbeitsschutzrechtliche Zielrichtung (BVerwG, Urt. v. 23. März 1982 -1 C 157.79 -, BVerwGE 65, 167, 172 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 157/79] ; OVG Greifswald, Beschl. v. 25.11.1999 -2 M 99/99-, NVwZ-RR 2000, 549; a.A. VGH Mannheim, GewArch 1979, 391).
  • VG Saarlouis, 18.09.2006 - 3 F 39/06

    Anspruch auf Schließung einer Filialapotheke; Statthaftigkeit eines Antrags auf

    § 23 Abs. 1 Satz 1 Ladenschlussgesetz schützt nicht die Konkurrenten von Gewerbetreibenden, denen eine Ausnahmegenehmigung nach dieser Vorschrift erteilt wurde; vielmehr hat das Ladenschlussgesetz in erster Linie eine arbeitsschutzrechtliche Zielrichtung (BVerwG, Urt. v. 23. März 1982 -1 C 157.79 -, BVerwGE 65, 167, 172 [BVerwG 23.03.1982 - 1 C 157/79] ; OVG Greifswald, Beschl. v. 25.11.1999 -2 M 99/99-, NVwZ-RR 2000, 549; a.A. VGH Mannheim, GewArch 1979, 391).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2009 - 2 L 3/07
    Eine Streitsache weist besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf, wenn ihre Beurteilung voraussichtlich im Verhältnis zu den Standards verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen überdurchschnittliche Anforderung stellt (vgl. Beschl. des Senats v. 25.11.1999 - 2 M 99/99 -, zit. nach juris Rn. 4; Seibert, in: Sodann/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, Rn. 117 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.07.2009 - 2 L 3/07

    Ausnahmsweise Eintragung in die Architektenliste wegen "Leistung von besonderer

    Eine Streitsache weist besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf, wenn ihre Beurteilung voraussichtlich im Verhältnis zu den Standards verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen überdurchschnittliche Anforderung stellt (vgl. Beschl. des Senats v. 25.11.1999 - 2 M 99/99 -, zit. nach juris Rn. 4; Seibert, in: Sodann/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, Rn. 117 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.11.2011 - 1 L 257/08

    Bestandsschutz für einen "Badesteg" im Nationalpark Vorpommersche

    Besondere Schwierigkeiten liegen vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, in rechtlicher Hinsicht auch bei neuartigen oder "ausgefallenen" Rechtssachen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 25.11.1999 - 2 M 99/99 -, NordÖR 2000, 107 - zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.05.2009 - 2 L 45/08

    Erhöhung des Mindestruhegehaltssatz; Einzelfall; Berücksichtigung von

    Eine Streitsache weist besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf, wenn ihre Beurteilung voraussichtlich im Verhältnis zu den Standards verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen überdurchschnittliche Anforderung stellt (vgl. Beschl. des Senats v. 25.11.1999 - 2 M 99/99 -, zit. nach juris Rn. 4; Seibert, in: Sodann/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, Rn. 117 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2012 - 1 L 195/10

    Zu den Anforderungen an ein verwaltungsgerichtliches Zulassungsverfahren zur

    Besondere Schwierigkeiten liegen vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, in rechtlicher Hinsicht auch bei neuartigen oder "ausgefallenen" Rechtssachen (vgl. OEufach0000000005, Beschl. v. 25.11.1999 - 2 M 99/99 -, NordÖR 2000, 107 - zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.08.2023 - 1 LZ 906/20
    Besondere Schwierigkeiten liegen vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, in rechtlicher Hinsicht auch bei neuartigen oder "ausgefallenen" Rechtssachen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 25. November 1999 - 2 M 99/99 -, NordÖR 2000, 107 - zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2010 - 1 L 222/06

    Verfassungsmäßigkeit der Förderung von Pflegeeinrichtungen nach dem PflegeG MV;

    Besondere Schwierigkeiten liegen vor bei erheblich über dem Durchschnitt liegender Komplexität der Rechtssache, in rechtlicher Hinsicht auch bei neuartigen oder "ausgefallenen" Rechtssachen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 25.11.1999 - 2 M 99/99 -, NordÖR 2000, 107 - zitiert nach juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.05.2009 - 2 L 319/05

    Prüfungsrecht: Ermessen der Prüfungsbehörde bei einem Täuschungsversuch

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.01.2011 - 1 L 238/07

    Berücksichtigung der gesamten Grundstücksgröße bei der Verteilung des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht