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   OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08   

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OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08 (https://dejure.org/2008,12469)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.11.2008 - 2 MB 21/08 (https://dejure.org/2008,12469)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. November 2008 - 2 MB 21/08 (https://dejure.org/2008,12469)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwendung einer verschlissenen Fahrbahn als Unterbau für eine neue mehrschichtige Fahrbahn als Erneuerung einer Straße; Kriterien zur Feststellung des Gemeindeanteils am beitragsfähigen Aufwand für die Erneuerung einer Straße; Zulässigkeit einer Heranziehung von ...

  • Judicialis

    KAG SH § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG SH § 8
    Aufwandsverteilung; Erneuerung; Gemeindeanteil; Instandsetzung; Straßenausbaubeitrag; Straßenkategorie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 451 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2008 - 2 LB 54/07

    Anliegeranteil; Anliegerstraße; Fahrradstraße; Innerortsstraße;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08
    Dabei kann sie sich aus Gründen der Praktikabilität auf relativ grobe Unterscheidungen beschränken (Senatsurteil vom 23.7.2008 - 2 LB 54/07 - mwN).

    Gegen diese typisierenden Regelungen bestehen keine rechtlichen Bedenken (vgl. Senatsurteil vom 23.7.2008, aaO).

    Die von der Satzung verwendeten Begriffe sind regelmäßig nicht straßenrechtlich, sondern beitragsrechtlich zu verstehen, so dass maßgeblich auf die Funktion der Straße abzustellen ist (Senatsurteil vom 23.7.2008, aaO).

    Die Zuordnung zu einer in der Ortssatzung der Gemeinde vorgesehenen Straßenkategorie hat sich an ihren wesentlichen, für die Straße insgesamt bedeutsamen und sie überwiegend charaktisierenden Merkmalen auszurichten, wobei von der Funktion der Straße im Gesamtverkehrsnetz der Gemeinde auszugehen ist, wie sie durch ihre Lage, die Art der Ausgestaltung und die Belastung ihre Ausprägung gefunden hat (Senatsurteil vom 23.7.2008, aaO).

  • VGH Bayern, 09.06.2004 - 6 CS 03.434

    Straßenausbaubeitragsrecht, Straßenkategorie, Anliegerstraße, Verteilungsmaßstab,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08
    Dies gilt schon deswegen, weil sich der Verkehr häufig eine Bahn sucht, die auch von zufälligen, nicht mit der Zweckbestimmung und dem Straßenbau zusammenhängenden Gründen abhängig ist (BayVGH, Beschluss vom 9.6.2004 - 6 CS 03.434 -, BayVBl. 2005, 762).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2003 - 2 MB 80/03
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08
    Bei der Erneuerung wird die Straße bzw. eine Teileinrichtung - wie bei der erstmaligen Herstellung - in einen Zustand versetzt, der auf längere Zeit den voraussichtlichen Anforderungen des Verkehrs genügt, d. h. die Nutzungsdauer der Einrichtung wird verlängert (Senatsbeschluss vom 20.8.2003 - 2 MB 80/03 -, Die Gemeinde 2003, 270; Senatsurteil vom 13.5.2004 - 2 LB 78/03 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1999 - 2 L 146/96
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08
    Der Vorteil der Erneuerung besteht darin, dass eine abgängige Teileinrichtung durch eine neue ersetzt wird (Senatsurteil vom 24.2.1999 - 2 L 146/96 -, NordÖR 1999, 311 = SchlHA 1999, 190).
  • VGH Bayern, 07.04.1998 - 6 B 93.3391
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08
    Um Erneuerung geht es hingegen bei der vollständig neuen Erstellung der Anlage oder der grundlegenden Sanierung der abgängigen Teileinrichtung (vgl. BayVGH, Urteil vom 7.4.1998 - 6 B 93.3391 -, BayVBl. 1999, 19).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 9 M 2210/99

    Ausbaubeitrag; Sondersatzung; Kostenfestsetzung; Eilverfahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08
    Der Senat teilt nicht die Auffassung, dass die Einstufung als Anliegerstraße mit einem 75%igen Anliegeranteil nur gerechtfertigt sein könne, wenn der Anliegerverkehr etwa 75 % der gesamten Verkehrsbewegungen auf der Straße ausmache (so jedoch Nds. OVG, Beschluss vom 11.6.1999 - 9 M 2210/99 -, NdsVBl. 2000, 32).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2003 - 2 L 164/01

    Einzelfallprüfung bei togoischen Staatsangehörigen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2008 - 2 MB 21/08
    Darauf hat bereits das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats hingewiesen (vgl. Senatsbeschl. vom 3.7.2002 - 2 L 164/01 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.05.2018 - 2 MB 1/18

    Erhebung von Ausbaubeiträgen für vor Inkrafttreten der Beitragssatzung begonnene

    Die Einstufung einer bestimmten Straße zu einem Straßentyp auf der Grundlage der Satzung unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung (OVG Schleswig, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 LB 54/07 - juris, Rn 31 und Beschluss vom 14. November 2008 - 2 MB 21/08 - juris, Rn. 6).

    Dabei ist von der Funktion der Straße im Gesamtverkehrsnetz der Gemeinde auszugehen, wie sie durch ihre Lage, die Art der Ausgestaltung und die (tatsächliche) Verkehrsbelastung ihre Ausprägung gefunden hat (stRspr. des Senats, vgl. Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 LB 54/07 - juris, Rn. 33; Beschluss vom 14. November 2008 - 2 MB 21/08 - juris, Rn. 7, so auch Urteil des 4. Senats vom 10. August 2012 - 4 LB 3/12 - juris, Rn. 59).

    Dies gilt schon deshalb, weil sich der Verkehr häufig eine Bahn sucht, die auch von zufälligen, nicht mit der Zweckbestimmung und dem Straßenbau zusammenhängenden Gründen abhängig ist (vgl. hierzu Habermann, in: Habermann/ Arndt, KAG, Rn. 334 m.w.N.; Thiem/ Böttcher, KAG, § 8 Rn. 496 m.w.N; OVG Schleswig, Beschluss vom 14. November 2008 - 2 MB 21/08 - juris, Rn. 7 f. m.w.N.).

    Auch wenn eine Straße von zahlreichen Verkehrsteilnehmern als Abkürzungs- und Verbindungsweg genutzt werden sollte, ist anhand der weiteren Einzelfallumstände zu bewerten, ob dies die Einstufung als Haupterschließungsstraße rechtfertigt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 14. November 2011 - 2 MB 21/08 - juris, Rn. 8).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22

    Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages aufgrund rückwirkender Satzung

    Im Beitragsrecht sind vielmehr Zweck, Straßentyp und Funktionsfähigkeit der Fahrbahn - hier als reine Anliegerstraße - maßgeblich zu berücksichtigen (stRspr., vgl. OVG Schleswig, Urteile vom 24. Februar 1999 - 2 L 146/96 -, juris Rn. 10 ff.; vom 23. Juli 2008 - 2 LB 54/07 -, juris Rn. 33; vom 10. August 2012 - 4 LB 3/12 -, juris Rn. 59; Beschlüsse vom 14. November 2008 - 2 MB 21/08 -, juris Rn. 6 f. und vom 28. Mai 2018 - 2 MB 1/18 -, juris Rn. 13; sowie Habermann, in: Praxis der Kommunalverwaltung, KAG-Kommentar, § 8 Rn. 331 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2022 - 2 LA 463/18

    Straßenausbaubeitragserhebung in Schleswig-Holstein; Entstehen der sachlichen

    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend angenommen, dass der Beitragstatbestand der nochmaligen Herstellung in Form der Erneuerung (vgl. zum Beitragstatbestand der Erneuerung: Thiem/Böttcher, KAG, Erl. § 8, 25. Lfg., Rn. 343 m. w. N.; Beschluss des Senats vom 14. November 2008 - 2 MB 21/08 -, juris, Ls 1 und Rn. 4; OVG Schleswig, Urteil vom 10. August 2012 - 4 LB 3/12 -, juris, Ls 3 und Rn. 47 m. w. N.) für den Gehweg erfüllt ist.
  • VG Schleswig, 05.11.2010 - 9 A 72/07

    Ausbaubeiträge

    Solange Ausgestaltung und verkehrsmäßige Planung der Ausbaustraße im Gesamtverkehrsnetz die Funktion einer Innerortsstraße gerade nicht beimessen und die in der Straße verkehrenden Fahrzeuge auch tatsächlich im Baugebiet / Ortsteil bleiben, ohne einen Durchgangsverkehr im o.g. Sinne darzustellen, kommt es letztlich noch nicht einmal darauf an, dass der Fremdverkehr gegenüber dem Anliegerverkehr möglicherweise sogar überwiegt, weil dies allein eine Gleichstellung mit einer Innerortsstraße nicht rechtfertigen würde (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.11.2008 - 2 MB 21/08 -).
  • VG Schleswig, 13.10.2010 - 9 A 72/07

    Beitragsfähigkeit der Ersetzung einer Fahrbahnoberfläche durch ein neues

    Solange Ausgestaltung und verkehrsmäßige Planung der AusbauStraße im Gesamtverkehrsnetz die Funktion einer Innerortsstraße gerade nicht beimessen und die in der Straße verkehrenden Fahrzeuge auch tatsächlich im Baugebiet / Ortsteil bleiben, ohne einen Durchgangsverkehr im o.g. Sinne darzustellen, kommt es letztlich noch nicht einmal darauf an, dass der Fremdverkehr gegenüber dem Anliegerverkehr möglicherweise sogar überwiegt, weil dies allein eine Gleichstellung mit einer Innerortsstraße nicht rechtfertigen würde (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.11.2008 - 2 MB 21/08 - ).
  • VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 127/15

    Ausbaubeiträge

    Dabei ist von der Funktion der Straße im Gesamtverkehrsnetz der Gemeinde auszugehen, wie sie durch ihre Lage, die Art der Ausgestaltung und die Verkehrsbelastung ihre Ausprägung gefunden hat (vgl. OVG Schleswig, U. v. 23.07.2008 - 2 LB 54/07 - B. v. 14.11.2008 - 2 MB 21/08 - B. v. 10.08.2012 - 4 LB 3/12 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Schleswig, 04.11.2020 - 9 A 129/18

    Ausbaubeiträge

    Dabei ist von der Funktion der Straße im Gesamtverkehrsnetz der Gemeinde auszugehen, wie sie durch ihre Lage, die Art der Ausgestaltung und die (tatsächliche) Verkehrsbelastung ihre Ausprägung gefunden hat (stRSpr. des OVG Schleswig, vgl. Beschluss vom 28. Mai 2018 - 2 MB 1/18 -, Rn. 13 - 15, juris, Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 LB 54/07 - juris, Rn. 33; Beschluss vom 14. November 2008 - 2 MB 21/08 - juris, Rn. 7).
  • VG Schleswig, 05.12.2012 - 9 A 94/10

    Vorauszahlung für Ausbaubeitrag für ein gewerblich genutztes

    Solange Ausgestaltung und verkehrsmäßige Planung der Ausbaustraße im Gesamtverkehrsnetz die Funktion einer Innerortsstraße gerade nicht beimessen und die in der Straße verkehrenden Fahrzeuge auch tatsächlich im Baugebiet / Ortsteil bleiben, ohne einen innerörtlichen Durchgangsverkehr im o.g. Sinne darzustellen, käme es letztlich noch nicht einmal darauf an, dass der Fremdverkehr gegenüber dem Anliegerverkehr möglicherweise sogar überwiegt, weil dies allein eine Gleichstellung mit einer Innerortsstraße nicht rechtfertigen würde (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.11.2008 - 2 MB 21/08 - Beschl. der Kammer v. 11.05.2011 - 9 B 102/10 -).
  • VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 100/15

    Ausbaubeiträge

    Dabei ist von der Funktion der Straße im Gesamtverkehrsnetz der Gemeinde auszugehen, wie sie durch ihre Lage, die Art der Ausgestaltung und die Verkehrsbelastung ihre Ausprägung gefunden hat (vgl. OVG Schleswig, U. v. 23.07.2008 - 2 LB 54/07 - B. v. 14.11.2008 - 2 MB 21/08 - B. v. 10.08.2012 - 4 LB 3/12 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Schleswig, 22.07.2016 - 9 A 144/15

    Unbefahrbare Wohnwege im Ausbaubeitragsrecht; Zusicherung eines bestimmten

    Dabei ist von der Funktion der Straße im Gesamtverkehrsnetz der Gemeinde auszugehen, wie sie durch ihre Lage, die Art der Ausgestaltung und die Verkehrsbelastung ihre Ausprägung gefunden hat (vgl. OVG Schleswig, U. v. 23.07.2008 - 2 LB 54/07 - B. v. 14.11.2008 - 2 MB 21/08 - B. v. 10.08.2012 - 4 LB 3/12 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Schleswig, 29.02.2016 - 9 A 289/14

    Straßenausbaubeitrag - Festsetzungsverjährung und Ablaufhemmung

  • VG Schleswig, 28.03.2013 - 9 A 294/11

    Vorauszahlung auf einen Straßenbaubeitrag; wirtschaftliche Vorteile, die aus der

  • VG Schleswig, 28.03.2013 - 9 A 293/11

    Ausbaubeiträge

  • VG Würzburg, 07.10.2009 - W 2 K 09.377

    Straßenausbaubeitrag; Haupterschließungsstraße; Abgrenzung; natürliche

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