Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2006 - 2 MB 28/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einsparung von Haushaltsmitteln als "dringendes dienstliches Interesse" für den Widerruf der Bestellung einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten; Abhängigkeit der Bestellung als Gleichstellungsbeauftragte von dem "sonstigen" Beschäftigungsverhältnis
- Judicialis
GO § 2 Abs. 3 S. 6
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GO § 2 Abs. 3 S. 6
Widerruf der Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 13.10.2006 - 6 B 27/06
- OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2006 - 2 MB 28/06
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2007, 408
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03
Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2006 - 2 MB 28/06
Sein materieller Sinngehalt und seine besondere Bedeutung ergeben sich aus der Zweckbestimmung und Zielsetzung der jeweiligen gesetzlichen Regelung sowie aus dem systematischen Zusammenhang, in den der Begriff hineingestellt ist (BVerwG, Urt. v. 29.04.2004 - 2 C 21.03 -, E 120, 382 mwN).Unter einem "dienstlichen Erfordernis" ist in Anlehnung an ähnliche in verschiedenen beamtenrechtlichen Vorschriften verwendete unbestimmte Rechtsbegriffe (wie etwa "dienstliche Belange" in § 88 Abs. 5 LBG sowie "dienstliches Bedürfnis" in § 32 Abs. 1 LBG) das engere öffentliche, d.h. dienstliche Interesse an sachgemäßer und reibungsloser Aufgabenerfüllung der Verwaltung zu verstehen (BVerwG, Urt. v. 29.04.2004, a.a.O. unter Verweis auf Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, Kommentar zum BBG, § 72 a BBG, Rdnr. 8).
- OVG Schleswig-Holstein, 21.11.1996 - 2 L 161/96
Widerruf; Gleichstellungsbeauftragter; Gemeindevertreter
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2006 - 2 MB 28/06
Der Widerruf der Bestellung als Gleichstellungsbeauftragte ist - wie die Bestellung selbst - unabhängig von dem "sonstigen" Beschäftigungsverhältnis zu sehen, da sich Aufgabenbereich und Rechte der Gleichstellungsbeauftragten nicht aus dem zugrundeliegenden Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis ableiten, sondern unmittelbar aus der gesetzlichen Funktion folgen (Senatsurt. v. 21.11.1996 - 2 L 161/96 -, Die Gemeinde 1997, 151 = DVBl. 1997, 1290 = NVwZ-RR 1998, 187).
- VG Schleswig, 18.12.2008 - 6 A 169/07
Voraussetzung des Widerrufs der Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten
Eine Erweiterung der Widerrufsgründe ist mit dieser Neuregelung nicht verbunden (vgl. Beschluss des Schleswig-Holsteinischen OVG vom 14. Dezember 2006, Az. 2 MB 28/06).Auch der Beschluss der erkennenden Kammer vom 13. Oktober 2006 (Az. 6 B 27/06) sowie der diese Rechtsprechung bestätigende Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2006 (Az. 2 MB 28/06) haben nicht dazu geführt, dass der Gesetzgeber tätig geworden ist.