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   OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2005 - 2 MB 30/05   

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OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2005 - 2 MB 30/05 (https://dejure.org/2005,13449)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.08.2005 - 2 MB 30/05 (https://dejure.org/2005,13449)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. August 2005 - 2 MB 30/05 (https://dejure.org/2005,13449)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung eines sicherungsfähigen öffentlichen Rechts durch ein zulässiges Bürgerbegehren; Verhinderung von baulichen Maßnahmen nach Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens bis zur Durchführung des Bürgerentscheids; Abwägung der Interessen im Rahmen der ...

  • Judicialis

    GO § 16 g Abs. 3 S. 1; ; VwGO § 123 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GO § 16 g Abs. 3 S. 1; VwGO § 123 Abs. 1
    Bürgerbegehren, Bürgerentscheid, einstweilige Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 363
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 LB 19/05

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2005 - 2 MB 30/05
    Der Senat hat die Berufung zum Verfahren 2 LA 166/04 zugelassen; über die Berufung - 2 LB 19/05 - ist noch keine Entscheidung ergangen.

    Diese Frage ist im Verhältnis zur Kommunalaufsichtsbehörde im Verfahren 2 LB 19/05 zu klären und - wie bereits das Verwaltungsgericht ausgeführt hat - für die Gewährung des hier begehrten einstweiligen Rechtsschutzes nur mittelbar bedeutsam.

  • BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2005 - 2 MB 30/05
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 25.07.1996 - 1 BvR 638/96 -, NVwZ 1997, 479, m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2002 - 2 M 63/02

    Bürgerbegehren, Errichtung einer Schule

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2005 - 2 MB 30/05
    § 16 g Abs. 3 Satz 1 GO, wonach über wichtige Selbstverwaltungsaufgaben die Bürgerinnen und Bürger einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren) können, begründet ein sicherungsfähiges öffentliches Recht, soweit das Bürgerbegehren zulässig ist (Senatsbeschl. v. 12.09.2002 - 2 M 63/02 -).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2005 - 2 MB 30/05
    Vorläufiger Rechtsschutz ist grundsätzlich auf der Grundlage einer Abwägung der öffentlichen und der jeweils beteiligten privaten Interessen zu gewähren (BVerfG, Beschl. v. 27.05.1998 - 2 BvR 378/98 -, NVwZ-RR 1999, 217, 218; Beschl. v. 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -, NVwZ 2005, 927, 928 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2005 - 2 MB 30/05
    Vorläufiger Rechtsschutz ist grundsätzlich auf der Grundlage einer Abwägung der öffentlichen und der jeweils beteiligten privaten Interessen zu gewähren (BVerfG, Beschl. v. 27.05.1998 - 2 BvR 378/98 -, NVwZ-RR 1999, 217, 218; Beschl. v. 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 -, NVwZ 2005, 927, 928 jeweils m.w.N.).
  • VG Schleswig, 03.04.2023 - 6 B 1/23
    Diese Norm stellt ein subjektiv-öffentliches und nach § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO sicherungsfähiges Recht dar (Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, B. v. 20.Juli 2002 - 2 MB 15/07, juris Rn. 3; B. v. 22. August 2005 - 2 MB 30/05 -, juris Rn. 9, B. v. 24. April 2006 - 2 MB 10/06, juris Rn. 7).

    Gesichert wird hierbei das Recht der Antragsteller, ein Bürgerbegehren über einen zulässigen Gegenstand durchzuführen (Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht, B. v. 22. August 2005 - 2 MB 30/05 -, juris Rn. 4).

    Nach Sinn und Zweck der Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz kann es grundsätzlich nicht die Aufgabe des Gerichts sein, schon im Eilverfahren eine umfassende rechtliche Prüfung der Hauptsache vorzunehmen (Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, B. v. 22. August 2005 - 2 MB 30/05 -, juris Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 29.03.2019 - 13 ME 519/18

    Abschiebung; Beschwerde; einstweilige Anordnung; Folgenbeseitigung;

    Diese mangelnde Bestimmtheit steht der Zulässigkeit des Antrags aber ausnahmsweise deshalb nicht entgegen, weil das Verwaltungsgericht im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen des erkennbaren Antragsbegehrens (§ 88 VwGO) über die zu treffenden Maßnahmen gemäß § 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 938 Abs. 1 ZPO nach freiem Ermessen selbst entscheidet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 8.7.2010 - OVG 3 S 26.10 -, juris Rn. 10; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 22.8.2005 - 2 MB 30/05 -, juris Rn. 11; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 215 ff.).
  • VG Mainz, 23.11.2017 - 1 L 1234/17

    Vorläufige Zulassung zum Kindergarten

    Die vorläufige Verpflichtung zur - tatsächlichen - Gewährung der konkret begehrten Leistung scheidet daher mangels Spruchreife aus, denn auch das Gericht kann die Antragsgegnerin nicht zu einer unmöglichen Leistung im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichten (vgl. allgemein OVG SH, Beschluss vom 22. August 2005 - 2 MB 30/05 -, NVwZ 2006, 363 [364]).

    Dies entspricht allgemeinen Rechtsgrundsätzen und muss auch im Rahmen der einstweiligen Anordnung hinreichende Beachtung finden (vgl. allgemein OVG SH, Beschluss vom 22. August 2005 - 2 MB 30/05 -, NVwZ 2006, 363 [364]: "selbstverständlicher Grundsatz").

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 2 MB 25/08

    Bürgerbegehren; einstweilige Anordnung; Kommunalrecht; Zulässigkeit

    Zulässig wäre nur eine Sicherungsanordnung, die vorübergehend Maßnahmen verhinderte, die das angestrebte Bürgerbegehren obsolet machten (vgl. Senatsbeschl. v. 22.08.2005 - 2 MB 30/05 -, NVwZ 2006, 363).

    Das schließt aber einstweiligen Rechtsschutz im Übrigen nicht aus, insbesondere dann, wenn - wie hier - die Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde, das Bürgerbegehren sei unzulässig, mit Rechtsbehelfen angegriffen wird (Beschl. v. 22.08.2005 - 2 MB 30/05 -, NVwZ 2006, 363, Beschl. v. 24.04.2006 - 2 MB 10/06 -).

  • AG Bad Segeberg, 05.01.2012 - 17 C 31/11

    Nutzungsvereinbarung zum Betrieb eines Jugendzentrums mit einer Gemeinde:

    Ob § 16 g Abs. 5 Satz 2 GO einer Vollstreckung des Räumungstitels entgegensteht, wäre dann von den Verwaltungsgerichten im Rahmen einer Leistungsklage oder - insbesondere für den Fall einer Ablehnung der Feststellung der Zulässigkeit durch die Kommunalaufsichtsbehörde - im Rahmen eines Antrags gemäß § 123 Abs. 1 VwGO zu prüfen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 20.07.2007 - 2 MB 15/07, NordÖR 2007, 430 f.; OVG Schleswig, Beschl. v. 22.08.2005 - 2 MB 30/05, NVwZ 2006, 363 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.06.2021 - 3 MB 6/21

    Eilrechtsschutzbegehren gegen Bürgerentscheide in Strande erfolglos

    Das schließt zwar - gerade auch im Hinblick auf die in Art. 19 Abs. 4 GG verankerte Rechtsweggarantie - einstweiligen Rechtsschutz im Übrigen nicht aus, insbesondere dann, wenn die Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde, das Bürgerbegehren sei unzulässig, mit der Beschwerde angegriffen wird (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 08.10.2008 - 2 MB 25/08 -, juris Rn. 13; Beschl. v. 20.07.2007 - 2 MB 15/07 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 22.08.2005 - 2 MB 30/05 -, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2010 - 3 S 26.10

    Herbeiführung der Eilbedürftigkeit durch eigenes vorwerfbares Verhalten

    Dies ist jedoch unschädlich, da das Gericht im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen des erkennbaren Antragsbegehrens (§ 88 VwGO) über die zu treffenden Maßnahmen nach freiem Ermessen gemäß §§ 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 938 Abs. 1 ZPO entscheidet (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 22. August 2005 - 2 MB 30/05 -, NVwZ 2006, 363, 364; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Auflage 2008, Rzn. 268 f; Puttler in Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Auflage 2010, Rzn. 109 ff zu § 123 VwGO, jew. m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2006 - 2 MB 10/06

    Bürgerbegehren und Kostendeckungsvorschlag; Unterlassung einer Maßnahme;

    Das schließt aber einstweiligen Rechtsschutz im Übrigen nicht aus (Senatsbeschl. v. 24.06.2006 - 2 MB 53/94 -), insbesondere dann, wenn - wie hier - die Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde, das Bürgerbegehren sei unzulässig, mit Rechtsbehelfen angegriffen wird (Senatsbeschl. v. 22.08.2005 - 2 MB 30/05 -, NVwZ 2006, 363).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.07.2007 - 2 MB 15/07
    Das schließt aber einstweiligen Rechtsschutz im Übrigen nicht aus (Senatsbeschl. v. 24.06.2006 - 2 MB 53/94 -), insbesondere dann, wenn wie hier die Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehörde, das Bürgerbegehren sei unzulässig, mit Rechtsbehelfen angegriffen wird (Senatsbeschl. v. 22.08.2005 - 2 MB 30/05 -, NVwZ 2006, 363).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2021 - 5 MR 10/21

    Eilrechtsschutz gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von

    v. 20.07.2007 - 2 MB 15/07 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 22.08.2005 - 2 MB 30/05 -, juris Rn. 9).
  • VG Schwerin, 22.12.2021 - 3 B 1949/21

    Anspruch auf Einberufung einer Fraktionssitzung inklusive Aufnahme eines

  • VG Gelsenkirchen, 12.04.2006 - 15 L 382/06

    Kein Stopp für geplanten Abriß des Hans-Sachs-Hauses in Gelsenkirchen

  • VG Schleswig, 14.05.2008 - 6 B 25/08

    Möglichkeit der Erreichung des Ziels eines Bürgerbegehrens zum Zeitpunkt seiner

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