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   OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2003 - 2 MB 80/03   

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OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2003 - 2 MB 80/03 (https://dejure.org/2003,19089)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.08.2003 - 2 MB 80/03 (https://dejure.org/2003,19089)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. August 2003 - 2 MB 80/03 (https://dejure.org/2003,19089)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.10.1997 - 2 L 281/95

    Öffentliche Einrichtung; Ausbaubeitragsrecht; Straße; Beitragspflichtig;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2003 - 2 MB 80/03
    Vielmehr entsteht mit der Verwirklichung des Bauprogramms, d.h. mit dem Abschluss der erforderlichen Maßnahme, nach § 8 Abs. 4 Satz 2 KAG kraft Gesetzes die (sachliche) Beitragspflicht (Senatsurt. v. 28.10.1997, - 2 L 281/95 -, Die Gemeinde 1998, 98 = DVBl. 1998, 719 = NordÖR 1998, 88 = SchlHA 1998, 141).

    Die Gründe für diese veränderte Auslegung des § 8 KAG hat der Senat mehrfach dargelegt (vgl. z.B. Urt. v. 28.10.1997, a.a.O.).

    Diese Voraussetzung trifft für Anliegergrundstücke im Bereich der ausgebauten Einrichtung grundsätzlich zu (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urt. v. 28.10.1997, a.a.O., Urt. v. 30.04.2003 - 2 LB 105/02 -).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2003 - 2 LB 55/02
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2003 - 2 MB 80/03
    Das gilt nicht nur für einen Ausbau durch Vervollständigung oder Verbesserung einer vorhandenen Einrichtung, etwa durch Hinzufügung von Parkstreifen oder Parkplätzen (vgl. dazu Senatsurt. v. 25.06.2003 - 2 LB 55/02 -), sondern auch für die Erneuerung.

    Eine Abweichung von dem daraus folgenden Grundsatz der Verteilung des Gesamtaufwandes auf sämtliche an die Einrichtung angrenzenden Grundstücke kommt in Betracht, wenn ein Straßenzug von außergewöhnlicher Länge, der zwar noch als einheitliche Einrichtung anzusehen, aber durch Kreuzungsbereiche und einmündende Straßen in mehrere Abschnitte mit einer gewissen selbständigen Verkehrsfunktion deutlich unterteilt ist, nur auf einer unbedeutenden Teilstrecke ausgebaut wird und sich die Vorteilswirkungen dieser Maßnahme ersichtlich nur auf einen durch äußere Merkmale gekennzeichneten Abschnitt beschränken (Senatsurt. v. 25.06.2003, a.a.O.).

    Maßgeblich sind allein die in der Natur vorhandenen Merkmale, also ausschließlich das äußere Erscheinungsbild und die darauf abzustellende objektive Einschätzung (vgl. Senatsurt. v. 25.06.2003, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 07.09.1999 - 9 L 393/99

    Beitragsfähige Verbesserung durch bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2003 - 2 MB 80/03
    In solchen Fällen sprächen die Erneuerungsbedürftigkeit einerseits und das Gebot einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung andererseits dafür, die Beitragsfähigkeit der auf einer Teilstrecke durchgeführten Erneuerungsmaßnahme anzuerkennen, sofern die Ausbaustrecke innerhalb der öffentlichen Einrichtung einen nicht nur untergeordneten Teilbereich erfasse und die Gemeinde sowohl die Notwendigkeit eines nur teilweisen Ausbaus als auch Umfang sowie Beendigung der Baumaßnahmen deutlich mache (OVG Lüneburg, Urt. v. 07.09.1999 - 9 L 393/99 -, NVwZ-RR 2000, 381, 383).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.02.1999 - 2 L 146/96
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2003 - 2 MB 80/03
    Zwar ist in Schleswig-Holstein - im Gegensatz zu verschiedenen anderen Landesgesetzen - die Erneuerung nicht als Beitragstatbestand genannt, doch wird sie in ständiger Rechtsprechung als - nochmalige - Herstellung im Sinne von § 8 Abs. 1 KAG verstanden (vgl. z.B. Senatsurt. vom 24.02.1999 - 2 L 146/96 - NordÖR 1999, 311 = SchlHA 1999, 190).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2003 - 2 LB 105/02

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; Umbau einer Fahrstraße in eine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2003 - 2 MB 80/03
    Diese Voraussetzung trifft für Anliegergrundstücke im Bereich der ausgebauten Einrichtung grundsätzlich zu (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urt. v. 28.10.1997, a.a.O., Urt. v. 30.04.2003 - 2 LB 105/02 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2003 - 2 LB 118/02
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2003 - 2 MB 80/03
    Ein maßgeblicher Unterschied ist jedenfalls nicht daraus herzuleiten, dass es sich dabei offenbar auch um eine "Sackgasse" handelt, die aber - anders als der Mühlenbrook - weniger als 100 m lang ist (zur Einordnung von Stichstraßen als selbständige Verkehrseinrichtung vgl. Senatsurt. v. 30.04.2003 - 2 LB 118/02 -).
  • VGH Bayern, 07.04.1998 - 6 B 93.3391
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2003 - 2 MB 80/03
    Geht eine Maßnahme über eine laufende Unterhaltung bzw. Instandsetzung hinaus, etwa indem eine abgängige Teileinrichtung grundlegend saniert wird (vgl. BayVGH, Urt. v. 07.04.1998 - 6 B 93.3391 -, BayVBl. 1999, 19), und handelt es sich dabei nicht nur um die Beseitigung eines "aufgestauten Reparaturbedarfs" (vgl. dazu Driehaus, a.a.O., § 32 Rn 20 m.w.N.), steht der Beitragsfähigkeit nicht entgegen, dass die Maßnahme sich nur auf einen Teil der ausgebauten öffentlichen Einrichtung erstreckt.
  • BVerwG, 18.03.1996 - 9 B 122.96

    Verwerfung einer Beschwerde

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.08.2003 - 2 MB 80/03
    Diese Unsicherheit besteht zwangsläufig, wenn für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht nicht - wie nach der Rechtsprechung des früher auch für Schleswig-Holstein zuständigen Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (vgl. u.a. B. v. 11.02.1987 - 9 B 122/96 -, KStZ 1987, 151) - der Ausbau der Einrichtung in gesamter Länge und Breite gefordert wird.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.09.2007 - 2 LB 20/07

    Straßenausbaubeitrag

    Dabei ist ungeachtet einer wechselnden Straßenbezeichnung auf das äußere Erscheinungsbild eines Straßenzuges (z.B. Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge, Straßenausstattung, die Zahl der "erschlossenen" Grundstücke), seine Verkehrsfunktion sowie die vorhandenen Abgrenzungen (Kreuzungen, Einmündungen), die eine Verkehrsfläche augenfällig als ein eigenständiges Element des Straßennetzes erscheinen lassen, abzustellen (vgl. Urteile d. Senats v. 28.10.1997 - 2 L 281/95 - Die Gemeinde 1998, 98 = DVBl. 1998, 179 = NordÖR 1998, 88, v. 25.06.2003 - 2 LB 55/02 - Die Gemeinde 2003, 268; Beschl. v. 20.08.2003 - 2 MB 80/03 - Die Gemeinde 2003, 270).

    Zutreffend wird aber darauf hingewiesen, dass es bei der Abgrenzung von beitragspflichtigen Erneuerungsmaßnahmen gegenüber beitragsfreien Instandhaltungs- oder Unterhaltungsmaßnahmen nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats nicht auf die Quantität, sondern allein auf die Qualität der Maßnahme ankäme (Senatsurt. v. 25.06.2003 - 2 LB 55/02 - Die Gemeinde 2003, 268 und v. 13.05.2003 - 2 LB 78/03 - Beschl. v. 20.08.2003 - 2 MB 80/03 - Die Gemeinde 2003, 270 und v. 29.06.2006 - 2 MB 4/06 -).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2007 - 6 A 11637/06

    Ausbaubeitragsrecht - Abgrenzung zwischen Erneuerung und Instandsetzung einer

    Allerdings verbietet sich eine rein rechnerische Betrachtung (vgl. auch OVG SH, 2 MB 80/03, juris; NdsOVG, 9 L 393/99, KStZ 2000, 74; OVG NW, 15 A 2402/93, juris).
  • VG Koblenz, 14.01.2019 - 4 K 386/18

    Für die Umstellung auf LED-Beleuchtung in Kirburg dürfen Ausbaubeiträge erhoben

    In quantitativer Hinsicht kann vorliegend von den nach der Rechtsprechung maßgeblichen Faktoren (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. März 2007 - 6 A 11637/06.OVG -, unter Hinweis auch OVG Schleswig-Holstein 2 MB 80/03, juris; Niedersächsisches OVG, 9 L 393/99, KStZ 2000, 74; OVG NW, 15 A 2402/93, juris) darauf hingewiesen werden, dass die gesamten Lampenköpfe der B.-Straße ausgewechselt wurden.
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