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   OVG Niedersachsen, 22.04.2005 - 2 ME 141/05   

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OVG Niedersachsen, 22.04.2005 - 2 ME 141/05 (https://dejure.org/2005,8853)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.04.2005 - 2 ME 141/05 (https://dejure.org/2005,8853)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. April 2005 - 2 ME 141/05 (https://dejure.org/2005,8853)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Freihaltung des Postens eines Direktors im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens; Verhältnis eines Versetzungsbewerbers zu einem Beförderungsbewerber ; Bestenauslese als Maßstab der Auswahlentscheidung; Beachtlichkeit unterschiedlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Freihaltung des Postens eines Direktors im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens; Verhältnis eines Versetzungsbewerbers zu einem Beförderungsbewerber ; Bestenauslese als Maßstab der Auswahlentscheidung; Beachtlichkeit unterschiedlicher ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 588
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 2 ME 123/03

    Auswahlverfahren; Begründung; Nachholung; Personalgewalt der Landesregierung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2005 - 2 ME 141/05
    3800/01 -, v. 23.8.2002 - 5 ME 121/02 - und v. 5.6.2003 - 2 ME 123/03 -, NdsVBl.

    2003, 238 = NordÖR 2003, 311(312f.)).

    Bei diesen (leistungsbezogenen) Kriterien kann es sich etwa um ältere dienstliche Beurteilungen (Nds. OVG, Beschl. v. 5.6.2003, aaO., S. 313) oder um den Umstand handeln, dass einer der Bewerber im Vergleich zu den übrigen Bewerbern ein höherwertiges Statusamt bekleidet und eine höherwertige Funktion ausübt (Nds. OVG, Beschl. v. 18.6.1993, aaO, S. 960 u. Beschl. v. 22.7.1993 - 5 M 2913/93 -).

  • OVG Niedersachsen, 18.06.1993 - 5 M 1488/93

    Versetzungsbewerber; Auswahl; Beförderung; Bestenauslese; Richter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2005 - 2 ME 141/05
    1.1 Der Senat kann in diesem Verfahren offen lassen, ob bei der Besetzung von Richterstellen, wie das Verwaltungsgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des auch für das öffentliche Dienstrecht zuständigen 5. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 18.6.1993 - 5 M 1488/93 -, DVBl. 1993, 959f. u. Beschl. v. 23.8.1994 - 5 M 4246/94 -) unter Berufung auf die für Richterstellen generell bestehende Ausschreibungspflicht (s. § 1 a NdsRiG) meint, von dem Antragsgegner im Rahmen seiner Auswahlentscheidung der Leistungsgrundsatz (die sogenannte Bestenauslese) nach Art. 33 Abs. 2 GG ausnahmslos berücksichtigt werden muss und damit auch im Falle einer Versetzungsbewerberin wie der Antragstellerin im Verhältnis zu einem Beförderungsbewerber wie dem Beigeladenen uneingeschränkt zu beachten ist.

    Bei diesen (leistungsbezogenen) Kriterien kann es sich etwa um ältere dienstliche Beurteilungen (Nds. OVG, Beschl. v. 5.6.2003, aaO., S. 313) oder um den Umstand handeln, dass einer der Bewerber im Vergleich zu den übrigen Bewerbern ein höherwertiges Statusamt bekleidet und eine höherwertige Funktion ausübt (Nds. OVG, Beschl. v. 18.6.1993, aaO, S. 960 u. Beschl. v. 22.7.1993 - 5 M 2913/93 -).

  • OVG Niedersachsen, 04.11.2004 - 2 ME 1243/04

    Rechte des Versetzungsbewerbers im Verhältnis zum Beförderungsbewerber;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2005 - 2 ME 141/05
    Der Senat hat für Fälle, in denen Versetzungs- und Beförderungsbewerber um einen beamtenrechtlichen Dienstposten miteinander konkurrieren, entschieden, dass der Versetzungsbewerber in dem entsprechenden Konkurrentenstreitverfahren im Verhältnis zu dem Beförderungsbewerber nicht die fehlende Einhaltung des Leistungsgrundsatzes rügen kann (Beschl. v. 4.11.2004 - 2 ME 1243/04 -, NdsVBl. 2005, S. 73).

    Diese Überlegungen bedürfen hier indes keiner weiteren Vertiefung, weil die umstrittene Auswahlentscheidung des Antragsgegners in dem zur Entscheidung anstehenden Konkurrentenstreit schon deshalb anhand des Leistungsgrundsatzes zu überprüfen ist, weil der Antragsgegner selbst seine Auswahlentscheidung nach diesen Maßstäben getroffen hat; in diesem Falle muss sich aber die gerichtliche Überprüfung auch an diesem Grundsatz ausrichten (OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.12.1996 - 10 B 13120/96 -, NVwZ-RR 1997, 369; OVG Schleswig, Beschl. v. 2.9.2002 - 3 M 36/02 -, NordÖR 2002, 82), selbst wenn die Entscheidung über die Besetzung einer (herausgehobenen) Richterstelle wie eine Beamtenstelle im Falle einer Versetzung (vgl. hierzu den Beschl. des Senats v. 4.11.2004, aaO) - grundsätzlich - nicht dem Leistungsgrundsatz unterliegen sollte.

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2005 - 2 ME 141/05
    14.02 -, DVBl. 2004, 317 = IÖD 2004, 38 = ZBR 2004, 101) ein anlassbezogenes Fachgespräch mit den nach ihren aktuellen dienstlichen Beurteilungen in die engere Auswahl einbezogenen Bewerbern und damit auch mit dem Beigeladenen und der Antragstellerin zu führen, um mit Hilfe der bei diesem Fachgespräch gewonnenen zusätzlichen Erkenntnisse eine Auswahl zwischen den als nach Einschätzung des Antragsgegners im Hinblick auf Leistung und Eignung nahezu gleichauf liegenden Bewerbern (s. den Besetzungsbericht des Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen v. 17.7.2004) treffen zu können.
  • DGH Sachsen-Anhalt, 26.11.1998 - DGH 1/98

    Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2005 - 2 ME 141/05
    Dieser für die Eignung einer Richterin wesentliche Umstand (vgl. OLG Naumburg (Dienstgerichtshof), Beschl. v. 26.11.1998 - DGH 1/98 -, NJW-RR 2000, 793(796)) hätte aber etwa für die Plausibilität der Aussage über die Belastbarkeit erwähnt werden müssen; denn von der der Antragstellerin in der Beurteilung bescheinigten - großen - Belastbarkeit hätte vor diesem Hintergrund nur dann gesprochen werden können, wenn in der Beurteilung dargelegt worden wäre, dass es der Antragstellerin trotz der ungewöhnlich langen Fehlzeiten gelungen ist, aufgelaufene Rückstände durch erhöhten Arbeitseinsatz wieder abzubauen; hierzu schweigt aber die Beurteilung, die nur allgemein von "großer Belastung" spricht und auch im Gesamturteil diesen für die Plausibilität der Beurteilung wesentlichen Umstand - stattdessen wird auch die Organisation eines "Tages der offenen Tür" angesprochen - nicht erwähnt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2002 - 3 M 36/02

    Stellenbesetzung, Stellenausschreibung, Beförderungsbewerber,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2005 - 2 ME 141/05
    Diese Überlegungen bedürfen hier indes keiner weiteren Vertiefung, weil die umstrittene Auswahlentscheidung des Antragsgegners in dem zur Entscheidung anstehenden Konkurrentenstreit schon deshalb anhand des Leistungsgrundsatzes zu überprüfen ist, weil der Antragsgegner selbst seine Auswahlentscheidung nach diesen Maßstäben getroffen hat; in diesem Falle muss sich aber die gerichtliche Überprüfung auch an diesem Grundsatz ausrichten (OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.12.1996 - 10 B 13120/96 -, NVwZ-RR 1997, 369; OVG Schleswig, Beschl. v. 2.9.2002 - 3 M 36/02 -, NordÖR 2002, 82), selbst wenn die Entscheidung über die Besetzung einer (herausgehobenen) Richterstelle wie eine Beamtenstelle im Falle einer Versetzung (vgl. hierzu den Beschl. des Senats v. 4.11.2004, aaO) - grundsätzlich - nicht dem Leistungsgrundsatz unterliegen sollte.
  • OVG Niedersachsen, 17.10.1997 - 5 M 4037/97

    Ermessensgerechte Auswahlentscheidung bei Vergabe; Anforderungsprofil;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2005 - 2 ME 141/05
    Das Verwaltungsgericht hat hierzu in dem angefochtenen Beschluss zunächst zu Recht ausgeführt, dass die beiden Beurteilungen jeweils ein Gesamturteil, das sich auf die Eignung für das ausgeübte Amt bezieht, und eine Eignungsprognose für das angestrebte, hier umstrittene Amt enthalten, dass insoweit eine beide Bewertungen umfassende Gesamtschau geboten ist (Nds. OVG, Beschl. v. 17.10.1997 - 5 M 4037/97 -, DRiZ 1998, 191(192)), dass auch unter Berücksichtigung der unterschiedlich gestuften Beurteilungssysteme in Niedersachsen (sechsstufiges System, s. die "Dienstvereinbarung über die dienstliche Beurteilung der Richterinnen und Richter der Gerichte für Arbeitssachen in Niedersachsen" v. 2./20.7.2001) und Sachsen-Anhalt (siebenstufiges System, s. AV des Ministeriums der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt v. 13.10.1993, MBl.LSA 1993, 2411) die Leistungen der Antragstellerin im ausgeübten Amt mit "sehr gut geeignet", die des Beigeladenen mit "gut geeignet" und die Eignung für das angestrebte Amt bei beiden mit "sehr gut" bewertet worden sind und dass schließlich die Antragstellerin als Direktorin eines großen Arbeitsgerichts derzeit in einem gegenüber dem Beigeladenen - dieser ist Direktor eines kleinen Arbeitsgerichts (Besoldungsgruppe R 1 mit Zulage) - höherwertigen Amt tätig ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.1996 - 10 B 13120/96

    Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; Richterstelle; Dienstbezügliches

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2005 - 2 ME 141/05
    Diese Überlegungen bedürfen hier indes keiner weiteren Vertiefung, weil die umstrittene Auswahlentscheidung des Antragsgegners in dem zur Entscheidung anstehenden Konkurrentenstreit schon deshalb anhand des Leistungsgrundsatzes zu überprüfen ist, weil der Antragsgegner selbst seine Auswahlentscheidung nach diesen Maßstäben getroffen hat; in diesem Falle muss sich aber die gerichtliche Überprüfung auch an diesem Grundsatz ausrichten (OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.12.1996 - 10 B 13120/96 -, NVwZ-RR 1997, 369; OVG Schleswig, Beschl. v. 2.9.2002 - 3 M 36/02 -, NordÖR 2002, 82), selbst wenn die Entscheidung über die Besetzung einer (herausgehobenen) Richterstelle wie eine Beamtenstelle im Falle einer Versetzung (vgl. hierzu den Beschl. des Senats v. 4.11.2004, aaO) - grundsätzlich - nicht dem Leistungsgrundsatz unterliegen sollte.
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.04.2005 - 2 ME 141/05
    Dies sind grundsätzlich die aktuellsten dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, NVwZ 2003, 1397 = IÖD 2003, 170 = BayVBl. 2003, 693 u. Nds. OVG, Beschl. v. 13.4.2005 - 5 ME 29/05 -), denen im Regelfall eine besondere Bedeutung zukommt (Nds. OVG, Beschl. v. 13.4.2005 - 5 ME 29/05 -); denn sie beschreiben für die zu treffende Auswahlentscheidung zeitnah, ob der jeweilige Bewerber nach Leistung, Befähigung und Eignung für die zu besetzende Stelle in Betracht kommt.
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2007 - 5 LA 171/06

    Anspruch auf Neubescheidung einer Bewerbung um die ausgeschriebene Stelle eines

    Als weitere leistungsbezogene Kriterien kommen insbesondere ältere Beurteilungen oder die Ergebnisse eines strukturierten Auswahlgesprächs in Betracht, wobei dem Dienstherrn bei der Heranziehung weiterer leistungsbezogener Erkenntnisquellen ein Ermessensspielraum zusteht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 15.2.2005 - 5 ME 333/04 - Beschl. v. 22.4.2005 - 2 ME 141/05 -, NVwZ-RR 2005, 588 jeweils m. w. N.).

    Das Auswahlgespräch ist insbesondere geeignet, eine sachgerechte und ermessenfehlerfrei zustande gekommene Entscheidung zwischen nach ihren aktuellen dienstlichen Beurteilungen im Wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern zu treffen (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 15.2.2005 - 5 ME 333/04 - a.a.O., NVwZ-RR 2005, 588; BVerwG, a.a.O., Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 55, S. 4 ).

    Auch wenn die Gefahr eines Irrtums hinsichtlich der Fragestellungen (und der vermeintlich von der Auswahlkommission gewünschten Antworten) auf Seiten des Bewerbers besteht und die Eindrücke der Gesprächsführer von der Tagesform des Bewerbers abhängen, ist dem strukturierten Auswahlgespräch nicht grundsätzlich die Eignung abzusprechen, Hinweise auf die soziale Kompetenz und die Führungskompetenz zu bekommen (zu Letzterem: Nds. OVG, a.a.O., NVwZ-RR 2005, 588).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Dies ist deshalb von Bedeutung, weil ein Notenvorsprung im Gesamturteil von Konkurrenten in demselben Statusamt in der Regel die Auswahl des besser Beurteilten determiniert ( vgl. nur: BVerwG, Urteile vom 27. Februar 2003 - Az.: 2 C 16.02 -, DÖD 2003, 2002, und vom 19. Dezember 2002 - Az.: 2 C 31.01 -, DÖD 2003, 200, Beschluss vom 25. April 2007 - Az.: 1 WB 31.06 -, BVerwGE 128, 329;OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23. Juni 2004 - Az.: 1 B 455/04 -, IÖD 2005, 62, und vom 27. Februar 2004 - Az.: 6 B 2451/03 -, NVwZ-RR 2004, 626; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. April 2005 - Az.: 2 ME 141/05 -, NVwZ-RR 2005, 588; OVG C-Stadt, Beschluss vom 15. Januar 2004 - Az.: 4 S 77.03 -, NVwZ-RR 2004, 627 ).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2008 - 5 ME 49/08

    Strukturiertes Auswahlgespräch als entscheidendes Kriterium für eine

    Ist aufgrund dieser Beurteilungen angesichts gleicher Gesamtnoten - wie hier - von einer wesentlich gleichen Beurteilung auszugehen, steht dem Dienstherrn bei der Auswahl ein weiter Ermessensspielraum zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.2.2003 - BVerwG 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170; Urt. v. 21.8.2003 - BVerwG 2 C 14.02 -, DVBl. 20ß04, 317; Nds. OVG, Beschl. v. 24.8.2004 - 5 ME 290/04 - Beschl. v. 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, NVwZ-RR 2005, 588, zitiert nach juris Langtext, Rn.14 f.).

    Dem strukturierten Auswahlgespräch ist daher nicht grundsätzlich die Eignung als leistungsbezogene Erkenntnisquelle abzusprechen, auch wenn die Gefahr eines Irrtums hinsichtlich der Fragestellungen auf Seiten des Bewerbers besteht und die Eindrücke der Kommissionsmitglieder von der Tagesform der Bewerber abhängen, dem Auswahlgespräch also grundsätzlich nicht ein mit einer Beurteilung vergleichbarer Erkenntniswert zukommt (vgl.: Nds. OVG, Beschl. v. 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, NVwZ-RR 2005, 588, zitiert nach juris Langtext, Rn.15; Beschl. v. 21.2.2007 - 5 LA 171/06 -, NVwZ-RR 2007, 540 ff.).

    Solche Werturteile sind lediglich so weit plausibel zu machen, dass das Verwaltungsgericht sie im Rahmen der genannten, für Akte wertender Erkenntnis geltenden Prüfungsmaßstäbe nachprüfen kann (vgl. nur: Nds. OVG, Beschl. v. 15.2.2005 - 5 ME 333/04 -, NVwZ-RR 2005, 588, zitiert nach juris Langtext, Rn. 21 m. w. N).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 4 S 2543/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - dienstliche Beurteilung und

    Die Durchführung von Auswahl- oder Vorstellungsgesprächen kommt - sofern sie nicht normativ vorgesehen sind - insbesondere dann in Betracht, wenn ein Qualifikationsgleichstand der Bewerber besteht (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 - vom 27.10.2008 - 4 S 2399/08 - vom 12.01.2010 - 4 S 2455/09 - vom 14.09.2010 - 4 S 1630/10 - vom 20.01.2011 - 4 S 2660/10 -, VBlBW 2011, 306; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 22.04.2005 - 2 ME 141/05 -, NVwZ-RR 2005, 588; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.09.2005 - 3 CE 05.1705 -, NVwZ-RR 2006, 344).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.09.2022 - 2 MB 8/22

    Besetzungsstreit um Generalstaatsanwaltsstelle, einstweilige Anordnung erlassen

    Der Dienstherr darf im Rahmen des ihm zustehenden weiten Ermessens solche Gespräche als weiteres Kriterium für die Begründung einer Auswahlentscheidung heranziehen und ihnen eine gegebenenfalls auch ausschlaggebende Bedeutung beimessen, wenn sich aus den dienstlichen Beurteilungen im Wesentlichen ein Qualifikationsgleichstand mehrerer Bewerberinnen und Bewerber ergibt (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 30. November 2007 -? 1 B 1183/07 -, juris Rn. 14-15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. April 2005 -? 2 ME 141/05 -, juris Rn. 9; VGH Mannheim, Beschluss vom 21. Dezember 2011 -? 4 S 2543/11 -, juris Rn. 8 jeweils m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2014 - 1 B 745/14

    Ausschluss vom beamtenrechtlichen Auswahlverfahren bei Zweifeln an der

    Zu Eignungszweifeln aufgrund langer Erkrankung siehe OVG NRW, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 1 A 67/08 -, ZBR 2010, 133 = juris, Rn. 48 am Ende = NRWE; Nds. OVG, Beschluss vom 22. April 2005- 2 ME 141/05 -, NVwZ-RR 2005, 588 = juris, Rn. 12; VG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 13 L 1746/10 -, juris, Rn. 28 = NRWE.
  • VG Stuttgart, 07.01.2021 - 9 K 3782/20

    Auswahlentscheidung über die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens;

    Die Durchführung von Auswahl- oder Vorstellungsgesprächen kommt als zusätzliches Erkenntnismittel insbesondere dann in Betracht, wenn ein Qualifikationsgleichstand der Bewerber besteht (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 21.12.2006 - 4 S 2206/06 -, vom 27.10.2008 - 4 S 2399/08 -, vom 12.01.2010 - 4 S 2455/09 -, vom 14.09.2010 - 4 S 1630/10 - und vom 20.01.2011 - 4 S 2660/10 - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 22.04.2005 - 2 ME 141/05 -, NVwZ-RR 2005, 588; Bayerischer VGH, Beschluss vom 29.09.2005 - 3 CE 05.1705 -, NVwZ-RR 2006, 344).
  • OVG Niedersachsen, 17.08.2005 - 5 ME 100/05

    Anspruch auf die bestimmte Verwendung der Stelle eines Oberstaatsanwalts;

    Eine Bindung dieses Ermessens, die zur Auswahl nach dem Leistungsgrundsatz verpflichtet, kann nur angenommen werden, wenn sie sich aus dem Gesetz ergibt oder der Antragsgegner sich durch Wahl und Ausgestaltung des Verfahrens zur Besetzung der vakannten Stelle selbst verbindlich darauf festgelegt hat, den Leistungsgrundsatz nach Art. 33 Abs. 2 GG allein entscheidungserheblich zu beachten (vgl.: BVerwG, Urt. v. 25.11.2004 - 2 C 17.03 -, NVwZ 2005, 702; OVG Lüneburg, Beschl. v. 02.03.2005 - 5 ME 330/04 - Beschl. v. 20.04.2005 - 2 ME 141/05 - Beschl. 18.06.1993 - 5 M 1488/93 -).
  • OVG Hamburg, 13.03.2007 - 1 Bs 379/06

    Beförderung; i.W. gleich beurteilte Bewerber; Relevanz der Ergebnisse von

    Die Grenzen der Aussagekraft von Auswahlgesprächen hindern die Antragsgegnerin nicht, ihre Ergebnisse ergänzend in ihre Auswahlentscheidung einzubeziehen, wenn die Bewerber im Wesentlichen gleich beurteilt sind (vgl. OVG Hamburg, Beschl. vom 28.2.2007 - 1 Bs 380/06 - ; OVG Lüneburg, Beschl. vom 22.4.2005 - 2 ME 141/05 - juris Rn 7 ff. - VGH Kassel, Beschl. vom 26.10.1993, DVBl. 1994, 593; teils einengend VGH München, Beschl. vom 24.11.2006 - 3 CE 06.2680 - - juris Rn 54 -).
  • VGH Hessen, 23.01.2007 - 1 TG 2542/06

    Durchsetzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs

    Bei den einzelnen Beurteilungsmerkmalen handelt es sich nicht um Hilfskriterien, sondern sie ergeben in ihrer Gesamtschau das aktuelle Leistungsbild und damit gerade das Merkmal, dem eine wesentliche Bedeutung für die Auswahlentscheidung zukommt, die ansonsten auf der Grundlage des gesamten für die persönliche und fachliche Einschätzung des Bewerbers bedeutsamen Inhalt der Personalakte zu treffen ist (vgl. hierzu nur Hess. VGH, Beschluss vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, und OVG Lüneburg, Beschluss vom 22.04.2005 - 2 ME 141/05 - NVwZ-RR 2005, 588).
  • VG Neustadt, 07.09.2011 - 1 K 382/11

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung; Organisations- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2007 - 6 B 1565/07

    Zulassung eines Beamten zur Ausbildung für den Laufbahnabschnitt II als

  • VG Düsseldorf, 20.07.2011 - 26 L 817/11

    Beamte Angestellte Schwerbehinderung Schwerbehindertenvertretung Hilfskriterium

  • VG Lüneburg, 05.09.2007 - 1 B 13/07

    Ausschreibung; Auswahl; Auswahlfehler; Auswahlgespräch; Auswahlkommission;

  • VG Gelsenkirchen, 01.02.2006 - 1 K 1023/03

    Leistungsgrundsatz, Aufstieg, Auswahlgespräch, Beurteilung

  • VG Köln, 03.09.2008 - 19 L 1129/08

    Untersagung der Beförderung eines Beamten auf eine Beförderungsplanstelle der

  • OVG Hamburg, 28.02.2007 - 1 Bs 380/06

    Große Bewerberzahlen für eine Vielzahl von Stellenausschreibungen

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