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   OVG Niedersachsen, 02.10.2003 - 2 ME 315/03   

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https://dejure.org/2003,19553
OVG Niedersachsen, 02.10.2003 - 2 ME 315/03 (https://dejure.org/2003,19553)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.10.2003 - 2 ME 315/03 (https://dejure.org/2003,19553)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - 2 ME 315/03 (https://dejure.org/2003,19553)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 33 Abs 2 GG; § 7 BRRG; § 8 Abs 1 BG ND
    Anforderungsprofil; Auswahl; Auswahlermessen; Beamter; Beförderung; Beurteilung; Bewerber; Eignungsvergleich; Lehrer; Leistung; Sonderschullehrer; Sonderschulrektor; Stellenausschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.10.2003 - 2 ME 315/03
    Dies sind regelmäßig die aktuellsten dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170 und Urt. v. 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, IÖD 2003, 147 = DokBerB 2003, 155; Nds. OVG, Beschl. v. 05.06.2003, a.a.O.).

    Ihre zusätzliche Berücksichtigung bei der Auswahl ist deswegen mit Blick auf Art. 33 Abs. 2 GG geboten, wenn eine Stichentscheidung unter zwei oder mehr aktuell im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten zu treffen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 und 19.12.2002, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2003 - 2 ME 123/03

    Auswahlverfahren; Begründung; Nachholung; Personalgewalt der Landesregierung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.10.2003 - 2 ME 315/03
    Die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung beschränkt sich darauf, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat oder ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet hat, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften oder Richtlinien verstoßen hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 05.06.2003 - 2 ME 123/03 -, NdsVBl. 2003, 238 = NordÖR 2003, 311, m.w.N.).

    Dies sind regelmäßig die aktuellsten dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170 und Urt. v. 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, IÖD 2003, 147 = DokBerB 2003, 155; Nds. OVG, Beschl. v. 05.06.2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.10.2003 - 2 ME 315/03
    Die mit dem hier umstrittenen Dienstposten verbundenen Anforderungen bestimmt die Antragsgegnerin als Anstellungsbehörde im Rahmen der ihr eingeräumten organisatorischen Gestaltungsfreiheit, der gegenüber der einzelne Bewerber Einfluss nur nehmen kann, wenn sich die im Rahmen dieser Gestaltungsfreiheit getroffenen Maßnahmen als Manipulationen zum Nachteil des Bewerbers erweisen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.1991 - 2 C 7.89 -, DÖV 1992, 495, 496; Nds. OVG, Beschl. v. 16.02.2000 - 5 M 4654/99 - Beschl. v. 05.06.2001 - 2 MA 1589/01 -).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.1995 - 5 M 7720/94

    Polizeivollzugsdienst; Beförderung; Richtlinien; Quote; Frauenförderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.10.2003 - 2 ME 315/03
    Als solche sind in der Rechtsprechung anerkannt geringe Eignungsunterschiede, die auf Grund der besonderen Anforderungen des zu besetzenden Dienstpostens feststellbar sind (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 17.01.2002 - 2 MA 3800/01 - Beschl. v. 11.08.1995 - 5 M 7720/94 -, DVBl. 1995, 1254 f.).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.1997 - 2 M 4846/97

    Besetzung einer Professorenstelle; Berufungsvorschlag; Voraussetzungen einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.10.2003 - 2 ME 315/03
    Die Anstellungsbehörde würde sich dem Einwand widersprüchlichen Verhaltens aussetzen, wenn sie bei der Auswahl Gesichtspunkte gelten lässt, die von dem durch die Stellenausschreibung gekennzeichneten Anforderungsprofil nicht mit umfasst werden, während sie den darin vorkommenden Kriterien kein ausschlaggebendes Gewicht beimisst (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 14.11.1997 - 2 M 4846/97 -).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.10.2003 - 2 ME 315/03
    Dies sind regelmäßig die aktuellsten dienstlichen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, IÖD 2003, 170 und Urt. v. 19.12.2002 - 2 C 31.01 -, IÖD 2003, 147 = DokBerB 2003, 155; Nds. OVG, Beschl. v. 05.06.2003, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 06.08.2007 - 5 ME 199/07

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung hinsichtlich der Besetzung des

    Die Ausübung der Organisationsgewalt des Dienstherrn kann insoweit allein dahingehend überprüft werden, ob die Festlegung des Anforderungsprofils durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt ist (vgl.: BVerwG, Urt. v. 28.11.1991 - BVerwG 2 C 7.89 -, NVwZ 1992, 573 ; Nds. OVG, Urt. v. 24.4.2007 - 5 LC207/06 - Beschl. v. 2.10.2003 - 2 ME 315/03 -, NordÖR 2004, 39 ).

    Unter dieser Voraussetzung bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welche der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände er mit Blick auf das Anforderungsprofil das größere Gewicht beimisst (vgl.: BVerwG, Urt. v. 16.8.2001 - BVerwG 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58 ; Beschl. v. 11.8.2005 - 2 B 6.05 -, zitiert nach juris; Nds. OVG, Beschl. v. 2.10.2003 - 2 ME 315/03 -, NordÖR 2004, 39.).

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2008 - 5 ME 346/07

    Eingeschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit einer Entscheidung des Dienstherrn

    Die Ausübung der Organisationsgewalt des Dienstherrn kann aber jedenfalls dahingehend überprüft werden, ob die Festlegung des Anforderungsprofils durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt ist (vgl.: BVerwG, Urt. v. 28.11.1991 - BVerwG 2 C 7.89 -, NVwZ 1992, 573 ; Nds. OVG, Urt. v. 24.4.2007 - 5 LC 207/06 - Beschl. v. 2.10.2003 - 2 ME 315/03 -, NordÖR 2004, 39 m. w. N.).
  • VG Lüneburg, 12.09.2007 - 1 B 15/07

    Anforderungsprofil; Ausschluss; Ausschreibung; Auswahl; Auswahlentscheidung;

    Zwar erweckt die Vorgehensweise des Antragsgegners - dreimalige Ausschreibung derselben Stelle mit ständiger Veränderung des Profils und schließlich Fokussierung allein auf den gehobenen Sozialdienst in Kenntnis der engen Bewerberlage - den Eindruck, als ob die hier ausgeschriebene Stelle speziell ("gezielt") für den Beigeladenen vorgeprägt und der Maßstab für die Auswahlentscheidung durch die Organisationsgewalt des Dienstherrn derart verengt worden ist, dass schließlich nur noch eine Entscheidung - zu Gunsten des Beigeladenen - möglich war, es somit gar nicht mehr zu einer "Auswahl" unter mehreren Bewerbern kommen konnte, aber auch unter Beachtung des Art. 19 Abs. 4 GG und der hierdurch geforderten Prüfung des eingeschlagenen Weges und des Verwaltungsverfahrens (BVerwG, NJW 2004, 870; BVerfGE 79, 69/74; BVerfGE 97, 298/315) ist nicht im erforderlichen Umfange erkennbar, dass die Festlegung des Anforderungsprofils "durch Ermessensmissbrauch maßgebend geprägt" ist (vgl. insoweit BVerwG, NVwZ 1992, 573; Nds. OVG, Urt. v. 24.4.2007 - 5 LC 207/06 - ; Beschl. v. 2.10.2003, NordÖR 2004, 39).
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