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   OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 2 ME 349/20   

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https://dejure.org/2020,24924
OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 2 ME 349/20 (https://dejure.org/2020,24924)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.09.2020 - 2 ME 349/20 (https://dejure.org/2020,24924)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. September 2020 - 2 ME 349/20 (https://dejure.org/2020,24924)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Studierende müssen trotz Corona-Pandemie an Präsenzprüfungen teilnehmen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Prüfungen während der Corona-Pandemie: Raucher hat keinen Anspruch auf Online-Prüfung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Studierende müssen trotz Corona-Pandemie an Präsenzprüfungen teilnehmen - Corona-Virus

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Raucher hat keinen Anspruch auf Online-Prüfung

  • spiegel.de (Pressemeldung, 02.09.2020)

    Trotz Angst vor Corona: Student muss an Präsenzklausur teilnehmen

  • jurios.de (Kurzinformation)

    Raucher hat keinen Anspruch auf Online-Prüfung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona-Pandemie: Kein Anspruch auf Befreiung vom Präsenzklausuren für Studierende - Überschaubarer Infektionszahlen und wirksame Schutzmaßnahmen stellen kein unzumutbares Gesundheitsrisiko dar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 58

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 2 LA 1667/17

    Aufgabenstellung; Beurteilungsspielraum; Beurteilungsspielraum: Prüfungsrecht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 2 ME 349/20
    Bei der Erstellung der Aufgabe und der Auswahl der Prüfungsthemen kommt dem Prüfer im Rahmen der rechtlichen Vorgaben nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 4.7.2019 - 2 LA 1667/17 -, juris Rn. 7; v. 10.9.2019 - 2 LA 394/18 -, juris Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 10.09.2019 - 2 LA 394/18

    Geschichtliche Grundlagen; Juristenausbildung; Pflichtfachprüfung; Prüfungsstoff;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.09.2020 - 2 ME 349/20
    Bei der Erstellung der Aufgabe und der Auswahl der Prüfungsthemen kommt dem Prüfer im Rahmen der rechtlichen Vorgaben nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 4.7.2019 - 2 LA 1667/17 -, juris Rn. 7; v. 10.9.2019 - 2 LA 394/18 -, juris Rn. 6).
  • VG Arnsberg, 22.05.2023 - 9 K 880/22
    vgl. Nds OVG, Beschluss vom 2. September 2020 - 2 ME 349/20 -, juris, Rn. 6; VG Berlin, Beschluss vom 10. September 2021 - 12 L 237/21 -, juris, Rn. 9; Dieterich, Von Risiken und Nebenwirkungen - Ein Jahr (online-) Prüfungen in der Corona-Pandemie, NVwZ 2021, Seite 511, 512.

    vgl. allgemein: Nds OVG, Beschluss vom 2. September 2020 - 2 ME 349/20 -, juris, Rn. 7; VG Berlin, Beschlüsse vom 4. März 2021 - 12 L 19/21 -, juris, Rn. 24, und vom 10. September 2021 - 12 L 237/21 -, juris, Rn. 9, VG Bremen, Beschluss vom 16. Dezember 2020 - 1 V 2653/20 -, juris, Rn. 25; Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 28f.

  • VG Berlin, 10.09.2021 - 12 L 237.21

    Einstweiliger Rechtschutz im Prüfungsrecht

    Denn die Frage, ob eine schriftliche Prüfung im Rahmen eines Hochschulstudiums im Grundsatz als Online-Prüfung oder als Präsenzprüfung angeboten wird, obliegt innerhalb der bestehenden rechtlichen Vorgaben auch in Zeiten der Corona-Pandemie dem Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum der Prüfer (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2. September 2020 - 2 ME 349/20 - juris Rn. 6; vgl. Dieterich, Von Risiken und Nebenwirkungen - Ein Jahr (online-) Prüfungen in der Corona-Pandemie, NVwZ 2021, 511, 512).

    Anhaltspunkte dafür, dass die Teilnahme an der Präsenzprüfung für ihn eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde, sind weder erkennbar noch vorgetragen (vgl. dazu OVG Niedersachsen, Beschluss vom 2. September 2020 - 2 ME 349/20 - juris Rn. 7).

  • VG Berlin, 04.03.2021 - 12 L 19.21

    Kein Anspruch auf separaten Prüfungsraum für SARS-CoV-2-Risikogruppen

    Die Antragsgegnerin ist nach den geltenden rechtlichen Vorgaben ferner nicht gehalten, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bei Prüfungen generell "auf Null" zu reduzieren, indem sie beispielsweise nur noch Online-Prüfungen abhält (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. September 2020 - 2 ME 349/20 -, juris Rn. 7).
  • VG Gießen, 05.03.2021 - 9 L 491/21

    Fehlender Anspruch auf Durchführung von Onlineklausuren

    Die Antragsgegnerin ist nach den geltenden rechtlichen Vorgaben auch gerade nicht gehalten, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bei Prüfungen generell dadurch "auf Null" zu reduzieren, dass sie nur noch Online-Prüfungen abhält (vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 02. September 2020 - 2 ME 349/20 -, Rn. 6, juris).
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