Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 24.05.2007

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   OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 2 ME 419/07   

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OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 2 ME 419/07 (https://dejure.org/2007,7037)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.05.2007 - 2 ME 419/07 (https://dejure.org/2007,7037)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Mai 2007 - 2 ME 419/07 (https://dejure.org/2007,7037)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur unbilligen Härte bei Erlass von Langzeitstudiengebühren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 Abs. 3 VwGO; § 294 ZPO; § 920 Abs. 2 ZPO; § 14 Abs. 1 NHG; § 14 Abs. 2 S. 1 NHG; § 19 Abs. 5 S. 3 NHG
    Erlass von Langzeitstudiengebühren; Unbillige Härte einer Zwangsexmatrikulation oder bei finanzieller Notlage des Gebührenschuldners; Unbillige Härte aufgrund persönlicher Verhältnissen des Gebührenschuldners (persönliche Billigkeitsgründe) oder aus sachlichen ...

  • Judicialis

    NHG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NHG § 14
    Zum Vorliegen einer unbilligen Härte im Rahmen eines Verfahrens auf Erlass von Langzeitstudiengebühren - Auskunft; Billigkeitsgründe, persönliche; Billigkeitsgründe, sachliche; Ermessen; Härte, unbillige; Langzeitstudiengebühren; Rechtsbegriff, unbestimmter; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulgeld - Langzeitstudiengebühren und unbillige Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erlass von Langzeitstudiengebühren; Unbillige Härte einer Zwangsexmatrikulation oder bei finanzieller Notlage des Gebührenschuldners; Unbillige Härte aufgrund persönlicher Verhältnissen des Gebührenschuldners (persönliche Billigkeitsgründe) oder aus sachlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2570
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 18.04.1975 - VII C 15.73

    Erlaßzusage - Standortverlegung eines Betriebes - Außersteuerliche Erwägungen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 2 ME 419/07
    Ein derartiger sachlicher Billigkeitsgrund kann insbesondere dann vorliegen, wenn ein Vertrauensschutz für den Abgabepflichtigen bewirkendes Verhalten der Verwaltung dazu führt, dass die Abgabenerhebung eine unbillige (sachliche) Härte darstellt und dieser durch den Erlass einer Gebührenforderung zu begegnen ist, letztendlich also die Fallgruppe eines widersprüchlichen Verhaltens der Behörde im Vorfeld einer Abgabenerhebung vorliegt (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994, - BVerwG 8 C 22.92 -, NVwZ 1995, 1213 = KStZ 1995, 190 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 92 m. w. N.; vgl. ferner Urteile vom 18. April 1975, - BVerwG VII C 15.73 -, BVerwGE 48, 166 und vom 16. September 1977, - BVerwG VII C 18.76 -, Buchholz 401.0 § 131 AO Nr. 21 S. 15 ).

    Für eine solche Billigkeitsentscheidung ist ausreichend, dass der Abgabenpflichtige in Anwendung aller Sorgfalt, zu der er den Umständen nach verpflichtet ist, auf die Richtigkeit einer behördlichen Erklärung vertraut und entsprechend gehandelt, d. h. die Erklärung zur Grundlage seiner wirtschaftlichen Dispositionen gemacht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1975, - BVerwG VI C 15.73 -, BVerwGE 48, 166 = Buchholz 401.0 § 131 AO Nr. 18).

  • BVerwG, 16.09.1977 - 7 C 18.76

    Sachlicher Billigkeitsgrund - Gewerbesteuererlaß - Verwaltungsübung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 2 ME 419/07
    Ein derartiger sachlicher Billigkeitsgrund kann insbesondere dann vorliegen, wenn ein Vertrauensschutz für den Abgabepflichtigen bewirkendes Verhalten der Verwaltung dazu führt, dass die Abgabenerhebung eine unbillige (sachliche) Härte darstellt und dieser durch den Erlass einer Gebührenforderung zu begegnen ist, letztendlich also die Fallgruppe eines widersprüchlichen Verhaltens der Behörde im Vorfeld einer Abgabenerhebung vorliegt (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994, - BVerwG 8 C 22.92 -, NVwZ 1995, 1213 = KStZ 1995, 190 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 92 m. w. N.; vgl. ferner Urteile vom 18. April 1975, - BVerwG VII C 15.73 -, BVerwGE 48, 166 und vom 16. September 1977, - BVerwG VII C 18.76 -, Buchholz 401.0 § 131 AO Nr. 21 S. 15 ).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 2 ME 419/07
    Wie der Gemeinsame Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes (Beschluss vom 19. Oktober 1971, - GmS-OGB 3/70 -, BVerwGE 39, 355) ausgeführt hat, kann nur nach Sinn und Zweck der jeweiligen Norm darüber entschieden werden, in welchem Verhältnis unbestimmte Rechtsbegriffe und Ermessen in einer Norm zueinander stehen.
  • OVG Niedersachsen, 01.12.2006 - 9 LA 32/05

    Teilerlass von Erschließungsbeiträgen aufgrund widersprüchlichen Verhaltens der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 2 ME 419/07
    Eine derartige unbillige Härte kann sich aus den persönlichen Verhältnissen des Gebührenschuldners (persönliche Billigkeitsgründe) oder aus der Sache (sachliche Billigkeitsgründe) ergeben (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 01. Dezember 2006, - 9 LA 32/05 -, NVwZ-RR 2007, 275-277).
  • BVerfG, 31.03.2006 - 1 BvR 1750/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Erhebung von Langzeitstudiengebühren in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 2 ME 419/07
    Ein Vertrauen auf den unveränderten Fortbestand einer Rechtslage ist jedoch regelmäßig nicht schutzwürdig (zu Studiengebühren BVerfG, Beschluss vom 31. März 2006, - 1 BvR 1750/01 -, VR 2006, 287-288).
  • VG Hannover, 02.05.2003 - 6 B 1526/03

    Atypischer Sachverhalt; Aufschubinteresse; Benutzungsgebühr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 2 ME 419/07
    Diese Umstände gelten aber typischerweise für eine Vielzahl der Studierenden an den Hochschulen in staatlicher Verantwortung und sind vom Gesetzgeber auch vorhergesehen worden; sie begründen für sich allein mithin nicht in der erforderlichen - besonderen und atypischen - Weise eine unbillige, im Einzelfall ungerechte Härte (so auch VG Hannover, Beschluss vom 2. Mai 2003, - 6 B 1526/03 -, Juris).
  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 22.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Zumutbarkeit des Aufwands zur Beseitigung der dem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 2 ME 419/07
    Ein derartiger sachlicher Billigkeitsgrund kann insbesondere dann vorliegen, wenn ein Vertrauensschutz für den Abgabepflichtigen bewirkendes Verhalten der Verwaltung dazu führt, dass die Abgabenerhebung eine unbillige (sachliche) Härte darstellt und dieser durch den Erlass einer Gebührenforderung zu begegnen ist, letztendlich also die Fallgruppe eines widersprüchlichen Verhaltens der Behörde im Vorfeld einer Abgabenerhebung vorliegt (BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1994, - BVerwG 8 C 22.92 -, NVwZ 1995, 1213 = KStZ 1995, 190 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 92 m. w. N.; vgl. ferner Urteile vom 18. April 1975, - BVerwG VII C 15.73 -, BVerwGE 48, 166 und vom 16. September 1977, - BVerwG VII C 18.76 -, Buchholz 401.0 § 131 AO Nr. 21 S. 15 ).
  • BVerwG, 17.07.1998 - 5 C 14.97

    Sonst eintretende - als Ermessenskriterium.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 2 ME 419/07
    Damit ist die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs der unbilligen Härte im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 1 NHG auch unmittelbar mit dem Ermessensbereich und der Ermessensausübung nach dieser Vorschrift verbunden (vgl. zur Systematik und zum Begriff der unbilligen Härte in § 25 Abs. 6 BAföG BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1998, - BVerwG 5 C 14.97 -, BVerwGE 107, 164-169).
  • BVerwG, 01.06.1973 - VI C 15.73
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 2 ME 419/07
    Für eine solche Billigkeitsentscheidung ist ausreichend, dass der Abgabenpflichtige in Anwendung aller Sorgfalt, zu der er den Umständen nach verpflichtet ist, auf die Richtigkeit einer behördlichen Erklärung vertraut und entsprechend gehandelt, d. h. die Erklärung zur Grundlage seiner wirtschaftlichen Dispositionen gemacht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1975, - BVerwG VI C 15.73 -, BVerwGE 48, 166 = Buchholz 401.0 § 131 AO Nr. 18).
  • BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 26.05

    Einbürgerungsgebühr; Erlass Einbürgerungsgebühr; Ermäßigung Einbürgerungsgebühr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.05.2007 - 2 ME 419/07
    Zu beachten ist, dass die allgemeinen Regelungen des Gesetzes nicht im Wege einer Billigkeitsmaßnahme korrigiert werden dürfen (BVerwG, Urteil vom 16. November 2006, - BVerwG 5 C 26.05 -, AuAS 2007, 84).
  • BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 90.80

    Anspruch auf Rückstellung vom Wehrdienst wegen einer Facharztausbildung -

  • BVerwG, 27.11.1981 - 7 C 66.78

    Voraussetzungen für eine Zulassung zur ärztlichen Vorprüfung - Anforderungen an

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 226/11

    Geschäftsunfähiger Demenzkranker als Kostenschuldner nach Beförderung in einem

    Persönliche Billigkeitsgründe liegen nur vor, wenn es sich um einen atypischen, vom Normgeber so nicht vorhergesehenen Fall handelt, in dem durch die Einziehung der Kosten für den Betroffenen außergewöhnlich schwerwiegende Nachteile entstehen, die über die eigentliche Zahlung der Kosten hinausgehen, so dass es zur Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit geboten ist, von der Kosteneinziehung abzusehen (vgl. allgemein Nds. OVG, Beschl. v. 29.5.2007 - 2 ME 419/07 -, m. w. N.).
  • VG Göttingen, 02.03.2010 - 4 A 39/07

    Behinderung; Erkrankung; Erlass; Regelstudienzeit; schwere Erkrankung; Student;

    Persönliche Billigkeitsgründe liegen vor, wenn es sich um einen atypischen, vom Gesetzgeber so nicht vorhergesehenen Fall handelt, in dem durch die Einziehung der Abgabe für den Betroffenen außergewöhnlich schwer wiegende Nachteile entstehen, die über die eigentliche Zahlung der Abgabe hinausgehen, so dass es zur Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit geboten ist, von der Einziehung abzusehen (Nds. OVG, Beschluss vom 29.5.2007 - 2 ME 419/07 -, NJW 2007, 2570 ).

    Sachliche Billigkeitsgründe liegen vor, wenn die durch einen sachlichen Grund eintretende Härte nicht dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers entspricht (Nds. OVG, Beschluss vom 29.5.2007, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2008 - 2 LC 1270/04

    Voraussetzungen für einen teilweisen Erlass von Langzeitstudiengebühren bei

    Der Begriff der unbilligen Härte in Gestalt des Regelbeispiels einer wirtschaftlichen Notlage nach § 14 Abs. 2 NHG ist - wie der Senat bereits durch Beschluss vom 29. Mai 2007 - 2 ME 419/07 - entschieden hat - als unbestimmter Rechtsbegriff sowohl der Tatbestandsseite der Norm zuzuordnen, wie aber auch mit dem durch die Norm eingeräumten Ermessen verknüpft.
  • VG Oldenburg, 14.02.2008 - 5 A 3709/06

    Berücksichtigung bereits übernommener Gremientätigkeiten bei der Erhebung von

    Er umfasst sowohl persönliche als auch sachliche Billigkeitsgründe (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29. Mai 2007 - 2 ME 419/07 - Nds. Rpfl. 2007, 355).
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   OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 ME 419/07   

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