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   OVG Saarland, 30.08.2001 - 2 N 1/00   

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OVG Saarland, 30.08.2001 - 2 N 1/00 (https://dejure.org/2001,25091)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30.08.2001 - 2 N 1/00 (https://dejure.org/2001,25091)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30. August 2001 - 2 N 1/00 (https://dejure.org/2001,25091)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkung von Gemeinderatsmitglieder in sie selbst betreffenden Angelegenheiten; Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Geltendmachung der Verletzung eigener Rechts durch die Lage eines eigenen Grundstückes in einem Plangebiet; Erwerb von Grundstücken im Plangebiet ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1995 - 10a NE 40/90

    Nichtigkeit eines Bebauungsplan; Befangenheit eines Ratsmitglieds

    Auszug aus OVG Saarland, 30.08.2001 - 2 N 1/00
    Ausgehend von der Zielsetzung des § 27 KSVG , bei der Mandatsausübung entstehende Interessenkonflikte auszuschließen, die auf einer persönlichen oder sachlichen Beziehung zum Beratungsgegenstand und zur Beschlussfassung beruhen, und das Vertrauen der Bürger in eine saubere Kommunalverwaltung zu erhalten und zu stärken (Gern, Deutsches Kommunalrecht, 2. Aufl. 1997, Rdnr. 510; OVG Münster, Urteil vom 24.02.1995, NVwZ-RR 1996, 220), ist die Möglichkeit eines unmittelbaren Vorteils oder Nachteils dann anzunehmen, wenn ein ehrenamtlich Tätiger oder eine ihm nahe stehende Person in Bezug auf den Beratungs- oder Entscheidungsgegenstand ein Sonderinteresse hat, das durch die Beratung oder Beschlussfassung direkt berührt und zu einer Interessenkollision führen kann, die die Besorgnis rechtfertigt, der ehrenamtlich Tätige werde nicht zum Wohl der Allgemeinheit handeln.

    Auch die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 23.04.1998 (BRS 60 Nr. 35) und des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 24.02.1995 (NVwZ-RR 1996, 220) geben keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung.

    Von daher besteht auch aus der Sicht des objektiven Betrachters kein Grund zu der Annahme, Herr Jost könnte auf Grund der von seinen Angehörigen getätigten Grundstücksgeschäfte gegenüber der Antragsgegnerin - wie es das OVG Münster in seinem Urteil vom 24.02.1995 (NVwZ-RR 1996, 220) formuliert hat - gewissermaßen "im Wort sein" , auf ein Zustandekommen der Planung hinzuwirken, und deshalb nicht "unbefangen" entscheiden.

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99

    Klagebefugnis; Sperrgrundstück; unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus OVG Saarland, 30.08.2001 - 2 N 1/00
    Dem Antragsteller, der im Übrigen nicht geltend macht, ein abwägungsbeachtliches eigenes Interesse sei bei der planerischen Entscheidung abwägungsfehlerhaft behandelt worden, und der von daher auch die Voraussetzungen für die Anerkennung einer Antragsbefugnis unter dem Gesichtspunkt des durch § 1 Abs. 6 BauGB Gewähr leisteten Rechts auf fehlerfreie Abwägung eigener Belange bei der Aufstellung von Bebauungsplänen (BVerwG, Urteil vom 24.09.1989, BRS 60 Nr. 46) nicht dargetan hat, steht eine auf sein Grundeigentum gestützte Antragsbefugnis nämlich deshalb nicht zu, weil er seine Eigentümerstellung an den ihm gehörenden Flurstücken innerhalb des Plangebietes im Verständnis der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu so genannten "Sperrgrundstücken" rechtsmissbräuchlich begründet hat (BVerwG, Urteil vom 27.10.2000, DVBl. 2001, 385).

    Jedenfalls ist der Grunderwerb allein zu dem Zweck, die formalen Voraussetzungen für eine auf die Verhinderung des Projektes abzielende Prozessführung herbeizuführen, im Verständnis der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.10.2000 (DVBl. 2001, 385) rechtsmissbräulich und vermag die Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren nicht zu vermitteln.

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

    Auszug aus OVG Saarland, 30.08.2001 - 2 N 1/00
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass diese Voraussetzung in aller Regel erfüllt ist, wenn der Antragsteller Eigentümer eines im Plangeltungsbereich gelegenen Grundstückes ist, sich durch eine für sein Grundstück getroffene Bebauungsplanfestsetzung beschwert fühlt und dies auch geltend macht, da der Bebauungsplan im Verständnis von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Inhalt und Schranken seines Eigentums bestimmt (vgl. zum Beispiel BVerwG, Urteil vom 10.03.1998, BRS 60 Nr. 44; Beschluss vom 22.08.2000, Baurecht 2000, 1834, OVG des Saarlandes, Normenkontrollurteil vom 15.05.2001 - 2 N 10/99 -).

    Durch die bloße Belegenheit eines Grundstücks im Plangebiet allein wird indes nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 22.08.2000, Baurecht 2000, 1834) die Antragsbefugnis noch nicht vermittelt.

  • BVerwG, 31.01.1997 - 4 NB 27.96

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der

    Auszug aus OVG Saarland, 30.08.2001 - 2 N 1/00
    Zu einer vollständigen Kompensation ist die Gemeinde im Rahmen der Bauleitplanung nicht verpflichtet ( §§ 1 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB , 8 a BNatSchG ; BVerwG, Beschluss vom 31.01.1997, BauR 1997, 794 [BVerwG 31.01.1997 - 4 NB 27/96] , und hieran anschließend OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.01.1999 - 2 N 6/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 8 S 5/99

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Mängel im Normsetzungsverfahren vor

    Auszug aus OVG Saarland, 30.08.2001 - 2 N 1/00
    Dass diese Zeitspanne für eine ordnungsgemäße Vorbereitung nicht ausreichend gewesen wäre, ist auch in Anbetracht des Umfanges der bis zu jenem Zeitpunkt entstandenen Planaufstellungsunterlagen nicht erkennbar, zumal offenbar auch die übrigen Ratsmitglieder, die an der Sitzung teilgenommen haben, unter dem Gesichtspunkt der eingeräumten Vorbereitungszeit kein Hindernis sahen, die Angelegenheit zu beraten und Entscheidungen zu treffen (vgl. in diesem Zusammenhang auch VGH Mannheim, Urteil vom 16.04.1999, NUR 2000, 153 - zitiert nach Juris -, der es bei der Entscheidung über einen Bebauungsplan für ein Industriegebiet, in dem ein Entsorgungszentrum untergebracht werden sollte, als unbedenklich angesehen hat, dass die Sitzungsunterlagen den Ratsmitgliedern drei Tage vor der Verhandlung des Gemeinderates zugeleitet worden waren).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Saarland, 30.08.2001 - 2 N 1/00
    dass eine Abwägung überhaupt stattfindet, dass in sie an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, dass die Bedeutung der betroffenen Belange nicht verkannt wird und dass der Ausgleich zwischen ihnen nicht in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. in diesem Zusammenhang u.a. BVerwG, Urteile vom 05.07.1974, BRS 28 Nr. 4, und vom 01.11.1974, BRS 28 Nr. 6).
  • BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 25.78

    Zeitlicher Umfang der Auslegung von Bebauungsplanentwürfen

    Auszug aus OVG Saarland, 30.08.2001 - 2 N 1/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 04.07.1980, BRS 36 Nr. 22) ist dem Bürger jedoch in aller Regel hinreichend Gelegenheit zur Einsichtnahme in die ausgelegten Planungsentwürfe geboten, wenn die Einsichtnahmemöglichkeit während der allgemein üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung für den Publikumsverkehr besteht.
  • BVerwG, 30.08.1995 - 4 B 86.95

    Klagebefugnis - Raumordnung - Beurteilung - Planungshoheit

    Auszug aus OVG Saarland, 30.08.2001 - 2 N 1/00
    Es handelt sich insoweit um abwägungsbeachtliche öffentliche Belange (vgl. Gierke in Brügelmann, BauGB, § 21 Nr. 313 ; BVerwG, Urteil vom 20.01.1984, BRS 42 Nr. 91; Beschluss vom 30.08.1995, Baurecht 1995, 802, wonach einer raumordnerischen Beurteilung lediglich die Bedeutung einer gutachterlichen Stellungnahme zukommt).
  • BVerwG, 25.08.2000 - 4 BN 41.00

    Verfolgung wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Ziele durch die planende

    Auszug aus OVG Saarland, 30.08.2001 - 2 N 1/00
    Dass sich die Antragsgegnerin in Verfolgung der Zielsetzung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Ferienparkgeländes zu schaffen, um auf diese Weise den Fremdenverkehrssektor der Gemeinde auszubauen und einen Beitrag zur Stärkung der gemeindlichen Wirtschafts- und Arbeitsmarktstruktur zu leisten (siehe S. 4 und 51 der Planbegründung; im Übrigen zur Befugnis der Gemeinden, mittels der Bauleitplanung auch wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Ziele zu verfolgen: BVerwG, Beschluss vom 25.08.2000 - 4 BN 41.00 - zitiert nach JURIS), für die Planung entschieden und die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes, soweit sie auf die Erhaltung des "status quo" abzielten, hintangestellt hat, kann jedenfalls in Anbetracht der auf Erhaltung der besonders schützenswerten Flächen - siehe Festsetzungen M 1 bis M 3 des Bebauungsplanes - und im Übrigen auf einen möglichst weit gehenden Ausgleich der Eingriffe innerhalb des Plangebietes abzielenden Konzeption des Bebauungsplanes nicht als abwägungsfehlerhaft beanstandet werden.
  • OVG Niedersachsen, 17.12.1998 - 1 K 6556/96

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Bekanntmachung; Rückwirkende Inkraftsetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 30.08.2001 - 2 N 1/00
    Das gilt auch für die Sachaufklärung und die Prüfungspflicht in einem Normenkontrollverfahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.12.1998, BRS 60 Nr. 42 - S. 162).
  • OVG Niedersachsen, 07.11.1997 - 1 K 2470/96

    Normenkontrollverfahren; Auslegungsdauer; Bebauungsplans; Bürgerbeteiligung

  • OVG Saarland, 15.05.2001 - 2 N 10/99
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.1996 - 3 S 2956/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Ausschluß von der Mitwirkung bei der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1979 - XV A 809/78

    Bauleitplanung: Mitwirkung befangener Ratsmitglieder im Planaufstellungsverfahren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.12.1985 - 10 C 9/85
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 3051/06

    Berufungen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler erfolglos

    30. August 2001 - 2 N 1/00 -, juris, Rn. 33 ff. des Langtextes.
  • OVG Saarland, 29.03.2012 - 2 C 252/10

    Befangenheit bei Beschlussfassung über Bauleitplan

    Insoweit geht es darum, bereits den "bösen Schein" zu vermeiden.(vgl. dazu ausführlich OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.8.2001 - 2 N 1/00 -, BRS 64 Nr. 39, m.w.N.; VGH Mannheim, Urteil vom 9.2.2010 - 3 S 3064/07 -, NUR 2010, 736, wonach ein Gemeinderatsmitglied nicht nur dann als befangen anzusehen ist, wenn ausschließlich er/sie von der Entscheidung betroffen wird, sondern auch dann, wenn der/die Betreffende einer/eine von wenigen anderen in gleicher Weise Betroffenen ist und sich sein Interesse dadurch von allgemeinen oder Gruppeninteressen deutlich abhebt) Ob diese Voraussetzungen vorliegen, lässt sich nur aufgrund einer wertenden Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls beurteilen.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 5 S 130/06

    Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau einer Bundesstraße

    Ob dies schon daraus folgt, dass der Kläger zu 2 das Grundstück nicht bewirtschaftet, kann dahinstehen (vgl. darauf abhebend OVG Saarland, Urt. v. 20.08.2001 - 2 N 1/00 - BRS 64 Nr. 39; Nieders. OVG, Beschl. v. 12.12.2005 - 7 MS 91/05 - NuR 2006, 185).
  • VG Karlsruhe, 16.10.2014 - 9 K 3426/13

    Nachbarklage; Stellplatz für Wohnmobile im Gewerbegebiet ist kein Campingplatz;

    Die Zweckbestimmung des Campingplatzgebietes ist somit zusammenfassend dadurch bestimmt, dass diese Gebiete auf Dauer dem vorübergehenden Wohnen zu Erholungszwecken dienen (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 30.08.2001 - 2 N 1/00 -, BRS 64 Nr. 39 = juris Rn. 61; Urteil vom 29.01.2002 - 2 N 6/00 -, BRS 65 Nr. 42 = juris 40; VG Mainz, Urteil vom 23.11.2002 - 7 K 213/99.MZ -, juris Rn. 33), und zwar in mobilen Unterkünften zum Zweck der Erholung vor allem unmittelbar im Freien.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2003 - 3 K 29/99

    Bebauungsplan, Flughafen, Normenkontrolle

    Diese Grundsätze gelten auch für die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 VwGO, da hier der Gesetzgeber die gleichen Anforderungen stellen wollte wie für die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO (vgl. OVG des Saarlandes, U. v. 30.08.2001 - 2 N 1/00 - BRS 64 Nr. 39).
  • VG Saarlouis, 25.10.2017 - 5 K 1626/16

    Bauvorbescheid für bordellartigen Betrieb in Gemeinden mit bis zu 35.000

    Im Übrigen würde ein Mangel bei der internen Willensbildung des Ortsrates nicht auf einen vom Gemeinderat zu fassenden Satzungsbeschluss durchschlagen.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 30. August 2001 - 2 N 1/00 -, juris; Lehné/ Weirich, Saarländisches Kommunalrecht, KSVG § 73 Rn. 2.1.) Die Kommunalaufsicht habe zudem auf eine Beschwerde mehrerer Ratsmitglieder mitgeteilt, dass kein Verstoß gegen § 73 Abs. 2 KSVG vorliege.
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