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   OVG Berlin, 27.05.2004 - 2 N 100.04   

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https://dejure.org/2004,17517
OVG Berlin, 27.05.2004 - 2 N 100.04 (https://dejure.org/2004,17517)
OVG Berlin, Entscheidung vom 27.05.2004 - 2 N 100.04 (https://dejure.org/2004,17517)
OVG Berlin, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 2 N 100.04 (https://dejure.org/2004,17517)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Zulassung einer Berufung; Voraussetzungen für den Zulassungstatbestand des Bestehens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts; Anspruch auf Erteilung eines Visums zum Zwecke des Kindernachzugs; Beachtung einer nach ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 20 Abs. 2; FGG § 16a Nr. 4; EGBGB § 22; BGB § 1741 Abs. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    D (A), Familienzusammenführung, Kindernachzug, Adoption, Auslandsadoption, Kindeswohl, Berufungszulassungsantrag, Ernstliche Zweifel

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; ; FGG § 16 a Nr. 4; ; BGB § 1741 Abs. 1; ; FamG § 34; ; FamG § 35; ; FamG § 36

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1997 - 8 S 1040/97

    Zulassung der Berufung: zum Darlegungserfordernis hinsichtlich des

    Auszug aus OVG Berlin, 27.05.2004 - 2 N 100.04
    Insoweit muss im Einzelnen substanziiert dargelegt werden, aus welchen Gründen das Gericht bei Vermeidung der gerügten Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte gelangen müssen (vgl. OVG Sachs.-A., Beschluss vom 7. Juni 2001, NVwZ-RR 2002, S. 74; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30. April 1997, DVBl. 1997, S. 1343).
  • OVG Berlin, 05.03.1998 - 8 M 9.98

    Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung; Gründe des Verwaltungsgerichts;

    Auszug aus OVG Berlin, 27.05.2004 - 2 N 100.04
    Hierbei muss sich der Antrag mit den entscheidungstragenden Gründen der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts auseinander setzen, wobei sich die Zweifel auf die Richtigkeit des Ergebnisses beziehen müssen (vgl. OVG Bln, Beschluss vom 5. März 1998, NVwZ 1998, S. 650 m.w.N., Beschluss des Senats vom 2. März 2000, LKV 2000, S. 452 = BRS 63 Nr. 170).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2001 - 2 L 449/00

    An das Darlegen der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Rahmen

    Auszug aus OVG Berlin, 27.05.2004 - 2 N 100.04
    Insoweit muss im Einzelnen substanziiert dargelegt werden, aus welchen Gründen das Gericht bei Vermeidung der gerügten Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte gelangen müssen (vgl. OVG Sachs.-A., Beschluss vom 7. Juni 2001, NVwZ-RR 2002, S. 74; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 30. April 1997, DVBl. 1997, S. 1343).
  • VGH Hessen, 05.07.1993 - 12 UE 2361/92

    Aufenthaltsrecht für ein nach türkischem Recht adoptiertes Kind

    Auszug aus OVG Berlin, 27.05.2004 - 2 N 100.04
    Dies kann insbesondere bei der Nichtbeachtung des Kindeswohls im Rahmen einer ausländischen Adoption der Fall sein (vgl. Bassenge/Herbst/ Roth, FGG, 9. Aufl., § 16 a Rdnr. 8; VGH Kassel, Urteil vom 5. Juli 1993, NJW-RR 1994, 391 ff.).
  • OVG Berlin, 02.03.2000 - 2 N 21.99

    Stätte der Leistung bei Werbetafeln)

    Auszug aus OVG Berlin, 27.05.2004 - 2 N 100.04
    Hierbei muss sich der Antrag mit den entscheidungstragenden Gründen der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts auseinander setzen, wobei sich die Zweifel auf die Richtigkeit des Ergebnisses beziehen müssen (vgl. OVG Bln, Beschluss vom 5. März 1998, NVwZ 1998, S. 650 m.w.N., Beschluss des Senats vom 2. März 2000, LKV 2000, S. 452 = BRS 63 Nr. 170).
  • OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 251/08

    Anerkennung einer ausländischen Adoption

    Dem ist der Fall gleichzusetzen, dass die Feststellung, die Adoption diene den Kindesinteressen, auf einer vollkommen ungesicherten Tatsachengrundlage beruht, sich etwa die ausländische Stelle mit einer formularmäßigen Versicherung der Beteiligten begnügt, dass die Adoption den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften entspreche (OVG Berlin InfAuslR 2004, 440).
  • OLG Köln, 29.05.2009 - 16 Wx 8/09

    Auswirkungen der Nichteinhaltung der Verfahrensregeln des Haager

    Dem ist der Fall gleichzusetzen, dass die Feststellung, die Adoption diene den Kindesinteressen, auf einer vollkommen ungesicherten Tatsachengrundlage beruht, sich etwa die ausländische Stelle mit einer formularmäßigen Versicherung der Beteiligten begnügt, dass die Adoption den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften entspreche (OVG Berlin InfAuslR 2004, 440).
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