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   VGH Bayern, 27.03.2014 - 2 N 11.1710   

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VGH Bayern, 27.03.2014 - 2 N 11.1710 (https://dejure.org/2014,12726)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.03.2014 - 2 N 11.1710 (https://dejure.org/2014,12726)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. März 2014 - 2 N 11.1710 (https://dejure.org/2014,12726)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Bebauungsplan; Abwägung; Gewerbegebiet mit Beschränkungen; Grünstreifen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (21)

  • VGH Bayern, 18.04.2013 - 2 N 11.1758

    Normenkontrollverfahren - Ausschluss sonstiger Wohngebäude in einem Dorfgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2014 - 2 N 11.1710
    Aber es kann sich die Erforderlichkeit, bestimmte Flächen nicht mit einem Grünstreifen zu überziehen, aus dem im Abwägungsgebot enthaltenen Gebot der Problem- und Konfliktbewältigung ergeben (vgl. BayVGH, U.v. 18.4.2013 - 2 N 11.1758 - BayVBl 2014, 271).

    Auch die Verpflichtung, sich im Einzelfall aufdrängende negative Auswirkungen einer Planung zu bedenken, kann zur Folge haben, dass sich eine Planung nur dann als abwägungsgerecht erweist, wenn sie einen bestimmten Bereich nicht mit einem Grünzug überzieht (vgl. BayVGH, U.v. 18.4.2013 a.a.O.).

    Die Festsetzung ist nicht durch hinreichend gewichtige städtebauliche Gründe gerechtfertigt und dem Planbetroffenen wurden auch nicht an anderer Stelle erweiterte Bebauungsmöglichkeiten zur adäquaten Kompensation der erlittenen Nachteile eingeräumt (vgl. Hess. VGH, U.v. 17.6.2010 - 4 C 713/09.N - juris; BayVGH, U.v. 18.4.2013 - 2 N 11.1758 - BayVBl 2004, 271).

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2014 - 2 N 11.1710
    Maßgebend ist, ob nach zutreffender und vollständiger Ermittlung des erheblichen Sachverhalts alle sachlich beteiligten Belange und Interessen der Entscheidung zugrunde gelegt sowie umfassend in nachvollziehbarer Weise abgewogen worden sind (vgl. auch BVerfG (Kammer), B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 727).

    Denn bei der Festsetzung von Flächen, die von Bebauung freizuhalten sind, muss die Gemeinde die damit verfolgten Belange des Gemeinwohls und die schützenswerten Interessen der Eigentümer unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des Gleichheitssatzes im Rahmen der Abwägung in ein ausgewogenes Verhältnis bringen (vgl. BVerfG, B.v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 - NVwZ 2003, 729).

  • VGH Hessen, 17.06.2010 - 4 C 713/09

    Festsetzung privater Grünfläche durch Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2014 - 2 N 11.1710
    Die Festsetzung ist nicht durch hinreichend gewichtige städtebauliche Gründe gerechtfertigt und dem Planbetroffenen wurden auch nicht an anderer Stelle erweiterte Bebauungsmöglichkeiten zur adäquaten Kompensation der erlittenen Nachteile eingeräumt (vgl. Hess. VGH, U.v. 17.6.2010 - 4 C 713/09.N - juris; BayVGH, U.v. 18.4.2013 - 2 N 11.1758 - BayVBl 2004, 271).

    In die Abwägung ist insbesondere einzustellen, dass sich der Entzug der baulichen Nutzungsmöglichkeiten und das Gebot der Bepflanzung für den Betroffenen wie eine Teilenteignung auswirken können (vgl. BVerfG a.a.O.; BVerwG, B.v. 17.12.1998 - 4 NB 4/97 - juris; BayVGH, U.v. 15.1.2007 - 1 N 04.1226 - juris; OVG Saarland, U.v. 25.6.2009 - 2 C 478/07 - BauR 2010, 576; Hess.VGH, U.v. 17.6.2010 a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.03.2010 - 8 C 11202/09

    Änderung des Bebauungsplans zum Freizeitgelände Oberweis unwirksam

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2014 - 2 N 11.1710
    Die planungsbedingte Beeinträchtigung ist dabei sowohl bei unmittelbarer Inanspruchnahme als auch bei mittelbarer Betroffenheit als abwägungserheblicher Belang nach Maßgabe der allgemeinen Grundsätze in die Abwägung einzubeziehen (vgl. BVerwG, U.v. 24.11.1994 - 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143; OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 24.3.2010 - 8 C 11202/09 - juris).
  • BVerwG, 08.11.2004 - 4 BN 39.04

    Eingeschränktes Gewerbegebiet; Baugebietstyp; Geschäfts-, Büro- und

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2014 - 2 N 11.1710
    Die örtlichen Verhältnisse ergeben hierfür eine hinreichende Rechtfertigung (vgl. BVerwG, B.v. 8.11.2004 - 4 BN 39.04 - BauR 2005, 513).
  • BVerwG, 26.05.1989 - 8 C 6.88

    Vereinbarkeit eines Straßenausbaus mit dem Bebauungsplan; Planunterschreitung;

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2014 - 2 N 11.1710
    Zwar kommt den in den Richtlinien enthaltenen Maßangaben keine verbindliche Wirkung wie einer Norm zu (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.1989 - 8 C 6/88 - BVerwGE 82, 102/111).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2014 - 2 N 11.1710
    Die planungsbedingte Beeinträchtigung ist dabei sowohl bei unmittelbarer Inanspruchnahme als auch bei mittelbarer Betroffenheit als abwägungserheblicher Belang nach Maßgabe der allgemeinen Grundsätze in die Abwägung einzubeziehen (vgl. BVerwG, U.v. 24.11.1994 - 7 C 25.93 - BVerwGE 97, 143; OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 24.3.2010 - 8 C 11202/09 - juris).
  • VGH Hessen, 05.02.2004 - 4 N 2282/02

    Planungskonzeption für einen Bebauungsplan muss sich nicht aus dem Wortlaut des

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2014 - 2 N 11.1710
    Der Gebietscharakter eines Gewerbegebiets bleibt auch beim Ausschluss von Vergnügungsstätten gewahrt (vgl. VGH Kassel, U.v. 5.2.2004 - 4 N 3 60/03 - UPR 2004, 280).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97

    Bauplanungsrecht - Keine Bewältigung von Folgeproblemen bei Aufstellung des

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2014 - 2 N 11.1710
    Die Gemeinde hat deshalb auf den überplanten Grundstücken bestehendes Baurecht in die Abwägung einzubeziehen und entsprechend zu gewichten (vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 22.2.1999 - 1 BvR 565/19 - NVwZ 1999, 979; BVerwG, B.v. 25.8.1997 - 4 BN 4/97 - NVwZ 1998, 953).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2014 - 2 N 11.1710
    Ein Abwägungsmangel liegt vor, wenn eine Abwägung überhaupt nicht vorgenommen worden ist oder wenn der Ausgleich zwischen den verschiedenen Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, der die objektive Gewichtung eines dieser Belange verfehlt (vgl. bereits BVerwG, U.v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301/309).
  • VGH Bayern, 03.03.2011 - 2 N 09.3058

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; vorhabenbezogener Bebauungsplan; beschleunigtes

  • BVerwG, 06.04.1993 - 4 NB 43.92

    Gesamtnichtigkeit eines Bebauungsplans bei fehlender Abtrennbarkeit eines

  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 NB 4.97

    Bebauungsplan, Festsetzungen; Fläche für die Landwirtschaft; von Bebauung

  • OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 478/07

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - hier: Festsetzung privater Grünflächen

  • VGH Bayern, 15.01.2007 - 1 N 04.1226

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Festsetzung einer Fläche für die

  • VGH Bayern, 19.06.2009 - 1 N 07.1552

    Zur Anwendung der Vorschrift des § 215 Abs. 1 Nr. 3 BauGB 2004 über das

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1982 - 10 A 2296/79

    Nachbar; Abwehrrecht; Abwehr; Anspruch; Beeinträchtigung; Eigentum

  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

  • BVerwG, 22.11.1995 - 4 B 224.95

    Materielle Rechtsanwendung des Berufungsgerichts als Gegenstand einer

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

  • BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 565/91

    Vorabprüfung der Enteignungsvoraussetzungen bei Aufstellung und rechtlicher

  • VGH Bayern, 09.05.2018 - 2 NE 17.2528

    Erfolgloser Antrag auf einstweilige Anordnung - Vereinfachtes Verfahren nach §

    Es genügt vielmehr, wenn eine Regelung vernünftigerweise geboten ist (vgl. BayVGH, U.v. 27.3.2014 - 2 N 11.1710 - juris).
  • VGH Bayern, 24.08.2015 - 2 N 14.486

    Bebauungsplan; Naturschutzverband; Rechtsschutzbedürfnis; Bekanntmachung;

    Die Vorschrift verlangt nicht, dass für die Planung als Ganzes und für die einzelnen Festsetzungen ein unabweisbares Bedürfnis vorliegt; es genügt, wenn eine Regelung vernünftigerweise geboten ist (vgl. BayVGH, U.v. 27.3.2014 - 2 N 11.1710 - juris).
  • VGH Bayern, 28.02.2018 - 9 N 14.2265

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

    Der Mangel ist beachtlich, weil dem Antragsteller die planerisch gewollten Erweiterungs- und Entwicklungsmöglichkeiten seines bestehenden Gartenbaubetriebs in Richtung seiner Erweiterungsflächen im Dorfgebiet tatsächlich abgeschnitten werden (vgl. BayVGH, U.v. 27.3.2014 - 2 N 11.1710 - juris Rn. 20 ff.).
  • VGH Bayern, 28.02.2018 - 9 N 14.2266

    Bebauungsplan wird den Bedürfnissen des Planungsgebiets gerecht -

    Der Mangel ist beachtlich, weil dem Betriebsinhaber die planerisch gewollten Erweiterungs- und Entwicklungsmöglichkeiten seines bestehenden Gartenbaubetriebs in Richtung seiner Erweiterungsflächen im Dorfgebiet tatsächlich abgeschnitten werden (vgl. BayVGH, U.v. 27.3.2014 - 2 N 11.1710 - juris Rn. 20 ff.).
  • VGH Bayern, 30.06.2016 - 2 N 15.713

    Festsetzung eines besonderen Nutzungszwecks im Bebauungsplan

    Es genügt, wenn eine Regelung im Rahmen eines Gesamtkonzepts vernünftigerweise geboten ist (vgl. BayVGH, U.v. 27.3.2014 - 2 N 11.1710 - juris).
  • VGH Bayern, 05.04.2016 - 2 N 15.405

    Teilweise Unwirksamkeit eines Bebauungsplans

    Die Vorschrift verlangt nicht, dass für die Planung als Ganzes und für die einzelnen Festsetzungen ein unabweisbares Bedürfnis vorliegt; es genügt, wenn eine Regelung vernünftigerweise geboten ist (vgl. BayVGH, U. v. 27.3.2014 - 2 N 11.1710 - juris).
  • VGH Bayern, 19.03.2018 - 2 N 15.2593

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans - Formelle und materielle Mängel

    Es genügt vielmehr, wenn eine Regelung vernünftigerweise geboten ist (vgl. BayVGH, U.v. 27.3.2014 - 2 N 11.1710 - juris).
  • VGH Bayern, 11.10.2021 - 2 N 19.2383

    Anfechtung eines Bebauungsplans

    Die Vorschrift verlangt nicht, dass für die Planung als Ganzes und für die einzelnen Festsetzungen ein unabweisbares Bedürfnis vorliegt; es genügt, wenn eine Regelung vernünftigerweise geboten ist (vgl. BayVGH, U.v. 27.3.2014 - 2 N 11.1710 - juris).
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