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   OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2006 - 2 N 162.05   

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https://dejure.org/2006,23811
OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2006 - 2 N 162.05 (https://dejure.org/2006,23811)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.11.2006 - 2 N 162.05 (https://dejure.org/2006,23811)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. November 2006 - 2 N 162.05 (https://dejure.org/2006,23811)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verunstaltung des Landschaftsbildes durch ein Bauvorhaben; Anfechtung einer Baugenehmigung für Windenergieanlagen

  • Judicialis

    BauGB § 35; ; BauGB § 35 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5; ; VwGO § 124 Abs. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.05.2006 - 1 A 11398/04

    Windenergieanlagen im Bereich der Hohen Acht und der Nürburg (Eifel) unzulässig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2006 - 2 N 162.05
    Die sich aus den Dimensionen von Windenergieanlagen als technischen Bauwerken zwangsläufig ergebende dominierende Wirkung auf die Umgebung erlaubt zwar für sich allein noch nicht den Schluss auf eine Verunstaltung des Landschaftsbildes (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 18. Mai 2006 - 1 A 11398/04 - juris; OVG NW, Urteil vom 30. November 2001, a.a.O.).

    Maßgebend für die Beurteilung der Landschaft durch einen für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter ist nicht die Draufsicht aus der Luft, sondern die horizontale Sicht von verschiedenen Standorten innerhalb dieser Landschaft (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 18. Mai 2006, - 1 A 11398/04 - juris).

    Die in der Rechtsprechung (vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 18. Mai 2006, - 1 A 11398/04 - juris; OVG NW, Urteil vom 18. November 2004, BRS 67 Nr. 102) wiederholt als belastend hervorgehobenen anlagetypischen Drehbewegungen der Rotorblätter würden in dieses Landschaftsbild unwillkürlich den Eindruck des Ruhelosen und Getriebenen hineintragen.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2006 - 2 N 162.05
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004, BVerfGE 110, 77, 83 = NJW 2004, 2510), so dass auch die Richtigkeit des Ergebnisses Zweifeln unterliegt (BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004, Buchholz 310 § 124 Nr. 33).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2001 - 2 L 449/00

    An das Darlegen der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Rahmen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2006 - 2 N 162.05
    Der Antrag auf Zulassung der Berufung muss sich deshalb mit den entscheidungstragenden Gründen der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts auseinandersetzen und im Einzelnen substantiiert darlegen, aus welchen Gründen das Gericht bei Vermeidung der gerügten Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte gelangen müssen (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 7. Juni 2001, NVwZ-RR 2002, 74).
  • OVG Brandenburg, 27.03.2003 - 3 B 27/02

    Vorläufige Aussetzung der Baugenehmigung für zwei Windkraftanlagen in der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2006 - 2 N 162.05
    Diese hatte - ebenso wie deren Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im Verfahren 4 L 1127/01 (Beschluss vom 11. Januar 2002, bestätigt durch OVG Bbg, Beschluss vom 27. März 2003 - 3 B 27/02 -) - Erfolg.
  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 104.99

    Entgegenstehen öffentlicher Belange trotz Privilegierung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2006 - 2 N 162.05
    Dennoch ist in der Rechtsprechung geklärt, dass öffentliche Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB auch privilegierten Außenbereichsvorhaben, wie Windenergieanlagen (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB), entgegenstehen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Februar 2000, BRS 63 Nr. 111; OVG NW, Urteil vom 30. November 2001, a.a.O.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2005 - 2 S 115.05

    Vorläufiger Rechtsschutz; Baugenehmigung für Windkraftanlage im Außenbereich;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2006 - 2 N 162.05
    Hierauf kann sich eine Gemeinde im Rahmen der Anfechtung einer unter Ersetzung ihres Einvernehmens erteilten Baugenehmigung für eine Windenergieanlage im Außenbereich berufen (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 29. November 2005, BauR 2006, 1100 = LKV 2006, 513; Beschluss vom 27. Januar 2006 - OVG 2 S 133.05 -).
  • BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch überzogene

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2006 - 2 N 162.05
    Der Zulassungsantrag der Beigeladenen benennt zwar ausdrücklich keinen der in § 124 Abs. 2 VwGO genannten Zulassungsgründe, ist aber in der Sache hinreichend deutlich auf den Zulassungsgrund der ernstlichen Richtigkeitszweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2005, NVwZ 2005, 1176).
  • BVerwG, 15.10.2001 - 4 B 69.01

    Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Außenbereich

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2006 - 2 N 162.05
    Ob diese Schwelle überschritten ist, hängt von den konkreten Umständen der jeweiligen Situation ab (BVerwG, Beschluss vom 15. Oktober 2001, BRS 64 Nr. 100).
  • VG Potsdam, 11.01.2002 - 4 L 1127/01
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2006 - 2 N 162.05
    Diese hatte - ebenso wie deren Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im Verfahren 4 L 1127/01 (Beschluss vom 11. Januar 2002, bestätigt durch OVG Bbg, Beschluss vom 27. März 2003 - 3 B 27/02 -) - Erfolg.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1991 - 8 S 2110/90

    Zur Zulässigkeit einer Reithalle, die einem landwirtschaftlichen Betrieb mit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.11.2006 - 2 N 162.05
    Eine Verunstaltung durch ein privilegiertes Vorhaben ist ausnahmsweise nur anzunehmen, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit oder ihrer Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 27. Januar 2006 - OVG 2 S 133.05 - OVG Rh.-Pf., a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 25. Juni 1991, BRS 52 Nr. 74).
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