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   OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 N 7/06   

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OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 N 7/06 (https://dejure.org/2007,6309)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 (https://dejure.org/2007,6309)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. November 2007 - 2 N 7/06 (https://dejure.org/2007,6309)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Eigentumsrechtlicher Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen mittels Abwägungsgebotes; Bestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses für die Durchführung eines konkreten Normenkontrollverfahrens; ...

  • Judicialis

    BauGB 1998 § 1 Abs. 6

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB (1998) § 1 Abs. 6
    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 N 7/06
    (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -, BRS 65 Nr. 50, betreffend eine mögliche Beeinträchtigung der Fortführung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit durch die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets für Nachbargrundstücke).

    (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -, BRS 65 Nr. 50, wonach es zur Bejahung eines Rechtsschutzinteresses genügt, wenn "im Sinne einer tatsächlichen Prognose" zu erwarten ist, dass die Gemeinde einen neuen Bebauungsplan mit möglicherweise für den Antragsteller günstigeren Festsetzungen aufstellen wird, Beschlüsse vom 22.9.1995 - 4 NB 18.95 -, BRS 57 Nr. 38, betreffend die Ersetzung des angegriffenen Plans durch einen anderen mit zwischenzeitlicher Genehmigung des bekämpften Vorhabens nach § 34 BauGB, vom 25.5.1993 - 4 NB 50.92 -, BRS 55 Nr. 25, feststehendes Fehlen angestrebter Bebaubarkeit auch im Falle der Nichtigkeit des die Bebauung ausschließenden Plans, und vom 18.7.1989 - 4 BN 3.87 -, BVerwGE 82, 225).

  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 N 7/06
    (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.1.1999 - 4 B 129.98 -, BRS 62 Nr. 29) Das ist hier nicht geschehen.

    Aus der von der Antragsgegnerin in dem Zusammenhang angeführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.1.1999 - 4 B 129.98 -, BRS 62 Nr. 29) ergibt sich ebenfalls nichts anderes, im Gegenteil: Darin heißt es zwar in Auseinandersetzung mit der Auffassung des dortigen Beschwerdeführers, dass ein Inkrafttreten um 0.00 Uhr des Bekanntmachungstags erfolge, so dass die Ausfertigung am selben Tag immer im rechtlichen Sinne verspätet sein müsse, dass es "denkbar" sei, dass ein Bebauungsplan ausgefertigt und anschließend noch am selben Tag bekannt gemacht wird.

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 1 K 389/00

    Ausgleich; Bebauungsplan; Eingriff; Kleinsiedlungsgebiet; Landwirtschaft;

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 N 7/06
    Die von ihr zitierte Entscheidung des Niedersächsischen OVG (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 30.5.2001 - 1 K 389/00 -, BRS 64 Nr. 12) gibt erst recht nichts für die Rechtsauffassung der Antragsgegnerin her.
  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 NB 1.89

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren zur Vorbereitung eines Verfahrens

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 N 7/06
    (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28.8.1987 - 4 BN 3.86 -, BRS 47 Nr. 185, zur Frage des Ausschlusses des Rechtsschutzbedürfnisses bei Vorliegen einer unanfechtbaren Genehmigung für die (allein) bekämpfte Anlage, dort einen Bolzplatz, letztlich offen gelassen unter Hinweis auf eine Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfalls, und vom 9.2.1989 - 4 NB 1.89 -, BRS 49 Nr. 37) Wird durch einen Bebauungsplan die Grundlage für die Zulassung einer Mehrzahl von Vorhaben geschaffen, so vermag ein sich gegen die Planung wendender Antragsteller seine Rechtsstellung in der Regel jedoch auch dann noch zu verbessern, wenn aus dem Kreis der planungsrechtlich zulässigen Vorhaben erst einzelne verwirklicht worden sind.
  • OVG Saarland, 01.03.2004 - 1 R 6/03
    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 N 7/06
    (vgl. Zu dem fehlenden Erfordernis der Beifügung des Dienstsiegels in diesen Fällen OVG des Saarlandes, Urteil vom 31.3.2004 - 1 R 6/03 -, SKZ 2005, 70, Leitsatz Nr. 21) Da die Ausfertigung auch den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens bestätigt, muss sie aber, wie in Normsetzungsverfahren allgemein üblich, nach dem Satzungsbeschluss, aber vor der Bekanntmachung des Bebauungsplans erfolgen.
  • BVerwG, 25.05.1993 - 4 NB 50.92

    Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei Festsetzung nicht bebaubarer

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 N 7/06
    (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -, BRS 65 Nr. 50, wonach es zur Bejahung eines Rechtsschutzinteresses genügt, wenn "im Sinne einer tatsächlichen Prognose" zu erwarten ist, dass die Gemeinde einen neuen Bebauungsplan mit möglicherweise für den Antragsteller günstigeren Festsetzungen aufstellen wird, Beschlüsse vom 22.9.1995 - 4 NB 18.95 -, BRS 57 Nr. 38, betreffend die Ersetzung des angegriffenen Plans durch einen anderen mit zwischenzeitlicher Genehmigung des bekämpften Vorhabens nach § 34 BauGB, vom 25.5.1993 - 4 NB 50.92 -, BRS 55 Nr. 25, feststehendes Fehlen angestrebter Bebaubarkeit auch im Falle der Nichtigkeit des die Bebauung ausschließenden Plans, und vom 18.7.1989 - 4 BN 3.87 -, BVerwGE 82, 225).
  • OVG Saarland, 29.01.2002 - 2 N 6/00

    Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 N 7/06
    (vgl. zu der sich aus einer Belegenheit im Planbereich regelmäßig mit Blick auf die in den Festsetzungen eines Bebauungsplans zu erblickende Inhalts- und Schrankenbestimmung des betroffenen Grundeigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ergebenden Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.1.2002 - 2 N 6/00 -, insoweit n.v., ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt etwa Urteil vom 20.9.2007 - 2 N 9/06 -) Das in § 1 Abs. 6 BauGB 1998 (§ 1 Abs. 7 BauGB 2004) normierte Abwägungsgebot vermittelt indes auch den Eigentümern von in der Nachbarschaft des Plangebietes gelegenen Grundstücken oder "Anwohnern" eigentumsrechtlichen Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen, die in adäquat kausalem Zusammenhang mit der Planung stehen und die mehr als nur geringfügig sind.
  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 CN 5.99

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Bebauungsplan; teilweise

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 N 7/06
    (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28.4.1999 - 4 CN 5.99 -, BRS 62 Nr. 47).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 N 7/06
    (vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, sowie Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BRS 65 Nr. 17) Dazu gehört beispielsweise ein abwägungsbeachtliches Interesse des Grundeigentümers, von nachteiligen Auswirkungen einer durch planerische Entscheidung ermöglichten potentiell störträchtigen Nutzung auf einem benachbarten Grundstück verschont zu bleiben, (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 14.4.2004 - 1 N 7/03 -) aber auch in der - wie hier - umgekehrten Konstellation die Besorgnis des Eigentümers eines außerhalb des Plangebiets gelegenen, störträchtig genutzten Grundstücks, bei Verwirklichung einer Planung mit Schutzauflagen zugunsten der durch den Bebauungsplan zugelassenen Nutzungen belegt zu werden.
  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 N 7/06
    (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -, BRS 65 Nr. 50, wonach es zur Bejahung eines Rechtsschutzinteresses genügt, wenn "im Sinne einer tatsächlichen Prognose" zu erwarten ist, dass die Gemeinde einen neuen Bebauungsplan mit möglicherweise für den Antragsteller günstigeren Festsetzungen aufstellen wird, Beschlüsse vom 22.9.1995 - 4 NB 18.95 -, BRS 57 Nr. 38, betreffend die Ersetzung des angegriffenen Plans durch einen anderen mit zwischenzeitlicher Genehmigung des bekämpften Vorhabens nach § 34 BauGB, vom 25.5.1993 - 4 NB 50.92 -, BRS 55 Nr. 25, feststehendes Fehlen angestrebter Bebaubarkeit auch im Falle der Nichtigkeit des die Bebauung ausschließenden Plans, und vom 18.7.1989 - 4 BN 3.87 -, BVerwGE 82, 225).
  • OVG Saarland, 27.03.2001 - 2 N 9/99

    Möglichkeit einer Rechtsverletzung im Normenkontrollverfahren; Gerichtliche

  • OVG Saarland, 20.09.2007 - 2 N 9/06

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

  • BVerwG, 22.09.1995 - 4 NB 18.95

    Normenkontrollklage - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Rechtsschutzbedürfnis -

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

  • OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12

    Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Lebensmittelmarkt

    Fehler bei der Ausfertigung eines Bebauungsplans (vgl. dazu allgemein etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34 ff. = BRS 71 Nr. 37) kann die betroffene Gemeinde auch während der Anhängigkeit eines gerichtlichen Normenkontrollverfahrens durch ordnungsgemäße Neuausfertigung unter Wiederholung der Bekanntmachung korrigieren.

    Die Antragsbefugnis erfordert seit der zum 1.1.1997 in Kraft getretenen Prozessrechtsreform in Anlehnung an den Wortlaut des § 42 Abs. 2 VwGO die Geltendmachung einer eigenen Rechtsverletzung.(vgl. hierzu allgemein OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.3.2001 - 2 N 9/99 -, SKZ 2001, 201, Leitsatz Nr. 53) Liegen - wie hier - die Grundstücke eines Antragstellers im Normenkontrollverfahren nicht im Geltungsbereich des angegriffenen Bebauungsplans, so vermittelt das in § 1 Abs. 7 BauGB normierte Abwägungsgebot auch den Eigentümern von in der Nachbarschaft des Plangebietes gelegenen Grundstücken oder "Anwohnern" Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen, die in adäquat kausalem Zusammenhang mit der Planung stehen und die mehr als nur geringfügig sind.(vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, sowie Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BRS 65 Nr. 17) Dazu gehört auch ein für die Abwägung beachtliches Interesse des Betroffenen, von nachteiligen Auswirkungen einer durch planerische Entscheidung ermöglichten - wie hier - potentiell störträchtigen Nutzung verschont zu bleiben.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.4.2004 - 1 N 7/03 - und vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34, dort zu der umgekehrten Konstellation des Normenkontrollantrags eines Emittenten außerhalb des Planbereichs) Ein Antragsteller muss von daher hinreichend substantiiert Tatsachen vortragen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans beziehungsweise durch deren Umsetzung in seinem Recht auf ordnungsgemäße Abwägung seiner Belange verletzt wird.

    Fehler bei der Ausfertigung eines Bebauungsplans(vgl. dazu allgemein etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, BRS 71 Nr. 37) kann die betroffene Gemeinde auch während der Anhängigkeit eines gerichtlichen Normenkontrollverfahrens durch ordnungsgemäße Neuausfertigung unter Wiederholung der Bekanntmachung korrigieren.

  • OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Schießsportzentrum

    Die Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren erfordert seit der zum 1.1.1997 in Kraft getretenen Prozessrechtsreform in Anlehnung an den Wortlaut des § 42 Abs. 2 VwGO die Geltendmachung einer eigenen Rechtsverletzung.(vgl. hierzu allgemein OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.3.2001 - 2 N 9/99 -, SKZ 2001, 201, Leitsatz Nr. 53) Liegen - wie hier - die Grundstücke der Antragsteller eines Normenkontrollverfahrens nicht im Geltungsbereich des von ihnen angegriffenen Bebauungsplans, so kann das in § 1 Abs. 7 BauGB 2004 normierte Abwägungsgebot auch den Eigentümern von in der Nachbarschaft des Plangebiets gelegenen Grundstücken oder "Anwohnern" eigentumsrechtlichen Drittschutz gegenüber planbedingten Beeinträchtigungen vermitteln, die in adäquat kausalem Zusammenhang mit der Planung stehen und die mehr als nur geringfügig sind.(vgl. dazu grundlegend BVerwG, Urteil vom 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, BRS 60 Nr. 46, sowie Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BRS 65 Nr. 17) Dazu gehört insbesondere ein abwägungsbeachtliches Interesse des Betroffenen, von nachteiligen Auswirkungen einer durch die planerische Entscheidung ermöglichten potentiell störträchtigen Nutzung verschont zu bleiben.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.4.2004 - 1 N 7/03 - und vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34, dort zu der umgekehrten Konstellation des Normenkontrollantrags eines Emittenten außerhalb des Planbereichs) Die Voraussetzungen des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO lassen sich für den Antragsteller zu 1) als Eigentümer des Anwesens C. (Parzellen Nr. .../16 und Nr. 9/3 in Flur 8 der Gemarkung N.), das sich im unmittelbaren räumlichen Umfeld der - unstreitig - immissionsträchtigen Anlage befindet, unschwer bejahen.

    Die den Satzungsinhalt (§ 10 Abs. 1 BauGB) bestimmenden Teile "A" (Planzeichnung) und "B" (textliche Festsetzungen) des Bebauungsplans wurden am 10.5.2012 ordnungsgemäß, insbesondere (deutlich) vor der Schlussbekanntmachung im Juli 2012 vom Bürgermeister der Antragsgegnerin ausgefertigt.(vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, mit Anmerkung Bitz, SKZ 2008, 34, 38; zuletzt Urteil vom 17.3.2011 - 2 C 509/09 -, AS 40, 29 ff.).

  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 306/09

    Überprüfung eines Bebauungsplans; Umnutzung eines ehemaligen Hafens;

    Dazu gehört auch die Besorgnis eines Eigentümers bzw. Nutzungsberechtigten eines außerhalb des Plangebiets gelegenen, störträchtig genutzten Grundstücks, bei Verwirklichung der Planung mit Schutzauflagen zugunsten der durch den Bebauungsplan zugelassenen Nutzungen belegt zu werden (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 - BRS 71 Nr. 37).
  • OVG Saarland, 20.11.2017 - 2 A 614/16

    Bauaufsichtsrechtliche Nutzungsuntersagung wegen Nichteinhaltung der überbaubaren

    Die von dem Beklagten mit Schreiben vom 15.9.2015 vorgelegte Planurkunde enthält bei den Verfahrensvermerken unter anderem den mit Datum (16.12.1999) und der handschriftlichen Unterschrift des damaligen (1985 bis 2003) Bürgermeisters ("Geibel") versehenen Vermerk: "Der Bebauungsplan wird hiermit ausgefertigt." Da das nicht vom Zulassungsvorbringen umfasst wird, sei hier lediglich ergänzend erwähnt, dass der in dem von den Klägern zitierten Urteil des Senats vom November 2007(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, BRS 71 Nr. 37) in Anknüpfung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.1.1999 - 4 B 129.98 -, BRS 62 Nr. 29) tragend beanstandete Mangel einer mit der späteren Veröffentlichung datumsgleichen Ausfertigung des Bebauungsplans (ebenfalls) nicht vorliegt.
  • OVG Saarland, 12.03.2009 - 2 C 312/08

    Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung im einfachen Bebauungsplan

    (vgl. zu diesem zur Nichtigkeit des Bebauungsplans führenden Ausfertigungsfehler OVG des Saarlandes, Urteile vom 21.9.2006 - 2 N 2/05 -, SKZ 2007, 38, Leitsatz Nr. 18 und vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34) Dieser Mangel wurde aber durch die Neuausfertigung im September 2006 und die anschließende Neubekanntmachung am 4.10.2006 geheilt.
  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 C 313/18

    Veränderungssperre (Verlängerung) zur Sicherung einer "Feinplanung" im Bereich

    Vor dem Hintergrund kommt der Ausfertigung die Aufgabe zu, abschließend die Übereinstimmung des Norminhaltes mit dem Willen des Normgebers zu prüfen und zu bestätigen.(vgl. dazu insbesondere im Zusammenhang mit Bebauungsplänen OVG des Saarlandes, Urteile vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, BRS 71 Nr. 37, und vom 21.9.2006 - 2 N 2/05 -, SKZ 2007, 38, Leitsatz Nr. 18) Für die Aufstellung von Bebauungsplänen oder den Erlass von Veränderungssperren (§ 14 BauGB) in Form von gemeindlichen Satzungen bedeutet dies, dass die Übereinstimmung des zur Veröffentlichung vorgesehenen Bebauungsplanes mit dem Willen des gemeindlichen Beschlussorgans, hier des Stadtrats der Antragsgegnerin, überprüft und bescheinigt wird.

    Da die Ausfertigung der Satzung auch den ordnungsgemäßen Ablauf des Normsetzungsverfahrens bestätigt, muss sie bei städtebaulichen Satzungen allgemein nach dem Satzungsbeschluss, aber vor der Bekanntmachung erfolgen.(vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 27.1.1999 - 4 B 129.98 -, BRS 62 Nr. 29, dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, BRS 71 Nr. 37 und SKZ 2008, 34, dort mit ausführlicher Anmerkung von Bitz, unter anderem zu den Möglichkeiten nachträglicher Fehlerkorrektur in dem Bereich) Auch diesem Erfordernis wurde hier entsprochen.

  • OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 289/20

    Normenkontrolle: Änderung eines Bebauungsplans

    [Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.4.2004 - 1 N 7/03 - und vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34, dort zu der umgekehrten Konstellation des Normenkontrollantrags eines Emittenten außerhalb des Planbereichs] Ein Antragsteller muss von daher hinreichend substantiiert Tatsachen vortragen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans beziehungsweise durch deren Umsetzung in seinem Recht auf ordnungsgemäße Abwägung seiner Belange verletzt wird.

    [Vgl. OVG Münster, Urteil vom 30.1.2018 - 2 D 102/14.NE -, juris] Ein derartiges bei der Abwägung durch die Gemeinde grundsätzlich zu berücksichtigendes "Verschonungsinteresse" [Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, juris (unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -, BRS 65 Nr. 50)] hat der Antragsteller hier nachvollziehbar dargetan.

  • OVG Saarland, 19.02.2009 - 2 A 254/08

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Gewerbegebiet

    Das Verwaltungsgericht hat von daher zu Recht festgestellt, dass das Lebensmittelgeschäft (L.) auch nach der beantragten Erweiterung von der Regelvermutung des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO in seiner mit Blick auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des insoweit von der Änderungsplanung im Jahr 2005 ausgenommenen Bebauungsplans (vgl. zu der Problematik der Ausfertigung und Bekanntmachung eines Bebauungsplans am selben Tag - hier am 23.6.2005 - zuletzt OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34) "Gewerbegebiet J." im Jahre 1983 hier anzuwendenden Fassung aus dem Jahre 1977 "nicht erfasst" wird.

    Soweit der Kläger auf ein derzeit im Entstehen begriffenes Wohngebiet in der Nähe des Gewerbegebiets J. mit 80 Wohnhäusern - gemeint sein dürfte damit das in Teilbereichen Wohnnutzung vorsehende Gebiet des Bebauungsplans "N." (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34) - verweist, ist einerseits nicht ersichtlich, weshalb der dort prognostizierte Bedarf nicht in dem vorhandenen Lebensmittelgeschäft unterhalb der Grenze der Großflächigkeit gedeckt werden könnte und andererseits nicht erkennbar, weshalb ein solches Einkaufsverhalten vor Ort eine günstigere Beurteilung der potentiell negativen Auswirkungen auf die Ortsmitte rechtfertigen sollte.

  • OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 478/07

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - hier: Festsetzung privater Grünflächen

    (vgl. zu dem zur Nichtigkeit des Bebauungsplans führenden Ausfertigungsfehler OVG des Saarlandes, Urteile vom 21.9.2006 - 2 N 2/05 -, SKZ 2007, 38, Leitsatz Nr. 18 und vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34).
  • OVG Saarland, 24.06.2021 - 2 C 215/19

    Normenkontrollantrag, Ausweisung des Plangebiets als urbanes Gebiet nach § 6a

    [Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.4.2004 - 1 N 7/03 - und vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34, dort zu der umgekehrten Konstellation des Normenkontrollantrags eines Emittenten außerhalb des Planbereichs] Ein Antragsteller muss von daher hinreichend substantiiert Tatsachen vortragen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass er durch die Festsetzungen des Bebauungsplans beziehungsweise durch deren Umsetzung in seinem Recht auf ordnungsgemäße Abwägung seiner Belange verletzt wird.
  • OVG Saarland, 29.03.2012 - 2 C 252/10

    Befangenheit bei Beschlussfassung über Bauleitplan

  • OVG Saarland, 11.09.2008 - 2 C 186/08

    Zulassung einer Kinderkrippe im reinen Wohngebiet in Merzig

  • OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 C 264/19

    Normenkontrolle: Bebauungsplan der Innenentwicklung

  • OVG Saarland, 19.12.2013 - 2 C 338/12

    Normenkontrolle gegen Veränderungssperre: Rechtsschein der Normgültigkeit;

  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 2 C 313/18

    Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre sowie deren Verlängerung;

  • OVG Saarland, 11.11.2010 - 2 A 29/10

    Gemeindenachbarklage gegen Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum

  • OVG Saarland, 09.04.2008 - 2 C 309/07

    Erlass einer Veränderungssperre

  • OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16

    Normenkontrolle gegen Angebotsbebauungsplan - Gesundheitszentrum; Antragsbefugnis

  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 2607/08

    Bebauungsplan für Umnutzung des Offenbacher Hafens unwirksam

  • OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 113/21

    Veränderungssperre für Aufstellung eines Spartenplans (§ 9 Abs. 2a BauGB)

  • OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11

    Rechtsschutz von Gemeinden gegen Ersetzung ihres Einvernehmens; Baugenehmigung

  • OVG Saarland, 10.10.2023 - 2 C 133/22

    Normenkontrolle: Bebauungsplan (Rettungszentrum), Formeller Fehler

  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 327/09

    Bebauungsplan für Umnutzung des Offenbacher Hafens unwirksam

  • OVG Saarland, 10.02.2009 - 2 A 267/08

    Baugenehmigung: Errichtung von Einzelhandelsgeschäften; Begriff des

  • OVG Saarland, 07.02.2019 - 2 C 629/17

    Normenkontrolle: großflächiges Einzelhandelsprojekt; interkommunales

  • OVG Saarland, 01.10.2020 - 2 C 300/19

    Normenkontrolle: vorhabenbezogener Bebauungsplan (Lebensmittelmarkt und

  • OVG Saarland, 12.12.2012 - 2 C 320/11

    Rechtssetzungsbefugnis einer Gemeinde für Satzung über geschützten

  • OVG Thüringen, 21.09.2011 - 1 N 750/06

    Ausfertigung eines Bebauungsplans

  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 245/09

    Bebauungsplan für Umnutzung des Offenbacher Hafens unwirksam

  • OVG Saarland, 06.06.2017 - 2 C 119/16

    Antragsbefugnis für Normenkontrollantrag - Anwohner ausserhalb des

  • OVG Saarland, 17.03.2011 - 2 C 509/09

    Ausweisung eines geschützten Landschaftsbestandteils

  • OVG Saarland, 04.06.2009 - 2 C 20/08

    Normenkontrolle; Änderung eines Bebauungsplans; Festsetzung eines sonstigen

  • OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 149/07

    Veränderungssperre; Festlegung von Standorten für Rohstoffgewinnung

  • OVG Saarland, 29.05.2008 - 2 C 153/07

    Normenkontrollverfahren - Veränderungssperre - Anpassungspflicht nach § 1 Abs 4

  • OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13

    Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung; Ausfertigung und Bekanntmachung eines

  • OVG Saarland, 30.11.2021 - 2 C 355/20

    Normenkontrolle: Schutzwürdigkeit einer ehemaligen Eisenbahnerwerkssiedlung

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