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   OVG Niedersachsen, 10.07.2006 - 2 NB 12/06   

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OVG Niedersachsen, 10.07.2006 - 2 NB 12/06 (https://dejure.org/2006,19764)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.07.2006 - 2 NB 12/06 (https://dejure.org/2006,19764)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Juli 2006 - 2 NB 12/06 (https://dejure.org/2006,19764)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Darlegungsanforderungen im Beschwerdeverfahren zur hochschulrechtlichen Kapazitätsberechnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 146 Abs 4 S 3 VwGO; § 87b VwGO
    Anforderung; Beschwerde; Beschwerdebegründung; Beschwerdeverfahren; Darlegung; Darlegungslast; Kapazitätsprozess; Konvolut; Mitwirkungspflicht; nachträgliche Darlegung; Nachweis; Präklusion; Schriftstück; Substantiierung; Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2006 - 2 NB 348/05

    Erheblichkeit der Bekanntgabe einer eingetretenen wesentlichen Änderung von Daten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2006 - 2 NB 12/06
    Es entspricht aber der Rechtsprechung des Senats (s. z. B. die Beschl. v. 23.6.2003 - 2 NB 155/03 u. a. - u. v. 21.4.2006 - 2 NB 348/05), dass nach § 5 KapVO in die Kapazitätsberechung nur solche Daten bzw. Änderungen von Daten eingestellt werden dürfen, die spätestens vor Beginn des Berechnungszeitraumes - dies war hier für das Wintersemester 2005/2006 der 1. Oktober 2005 - eingetreten oder zumindest erkennbar gewesen sind (§ 5 Abs. 1 und 2 KapVO).
  • OVG Niedersachsen, 14.11.2005 - 2 NB 1304/04

    Bindung von Hochschulen an das bundeseinheitlich geltende Kapazitätsnetz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2006 - 2 NB 12/06
    Wie der Senat gegenüber der Antragsgegnerin bereits mehrfach (s. etwa nur den Beschl. v. 14.11.2005 - 2 NB 1304/04 u. a. - für die Lehreinheit Zahnmedizin) deutlich gemacht hat, hat der niedersächsische Verordnungsgeber bisher von der ihm in Art. 7 Abs. 4 des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen (v. 24.6.1999, Nds.GVBl. 2000, 10) eingeräumten Ermächtigung, die jährliche Aufnahmekapazität nach einem Lehrbudget und einem Kostennormwert (anstelle des bisher anzuwendenden Curricularnormwerts) zu berechnen, auch für die Stiftungsuniversitäten nicht Gebrauch gemacht.
  • OVG Niedersachsen, 28.04.2004 - 2 NB 729/04

    Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Versäumung einer vollständigen Begründung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2006 - 2 NB 12/06
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 28. April 2004 (2 NB 729/04 -, NVwZ-RR 2004, 754f.) ausgeführt hat, sagt der bloße Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 57 a ff. HRG und die Bestimmung des § 31 NHG für sich genommen nichts darüber aus, ob einem wissenschaftlichen Mitarbeiter in dem jeweiligen Arbeitsvertrag auch - eine von seiner Lehrverpflichtung abzuziehende - Zeit für dessen berufliche Fort- und Weiterbildung tatsächlich zugestanden worden ist.
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2002 - 2 ME 215/02

    Asyl; Asylbewerber; Aufenthalt; Aufenthaltsort; Ausländer; Beschwerde;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.07.2006 - 2 NB 12/06
    Denn eine Beschwerdebegründung muss aus sich heraus verständlich sein und auf einer Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Beschluss der ersten Instanz beruhen, darf sich also nicht - auch nicht teilweise - in einer bloßen Bezugnahme auf den erstinstanzlichen Vortrag - wie hier hinsichtlich des Infragestellens eines Sicherheitsaufschlages in Höhe von 15 % überhaupt - erschöpfen (Senat, Beschl. v. 6.12.2002 - 2 ME 215/06 -, DÖV 2003, 645).
  • VG Göttingen, 09.05.2008 - 8 C 24/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin; Ausschöpfung von

    Die gemäß § 8 KapVO erforderliche Ermittlung des Lehrangebots setzt eine normative Festlegung der verfügbaren Stellen voraus (Nds. OVG, Beschl. v. 30.04.2004, Nds.Rpfl. 2004, 193 = NdsVBl. 2004, 280; Beschl. v. 10.7.2006 - 2 NB 12/06 -).

    Ob dies für jeden einzelnen Arbeitsvertrag zutrifft, ob insbesondere eine konkrete Nebenabrede über den Zweck der eigenen Weiterbildung geschlossen worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v 10.07.2006 - 2 NB 12/06 -), ist im Einzelnen später zu erörtern.

    Diese präzisierten Nebenabreden genügen den Anforderungen, die der Senat etwa in seinem Beschluss vom 10. Juli 2006 - 2 NB 12/06 u.a. - aufgestellt hat.

    Allerdings müssen die mit den befristet beschäftigten Angestellten getroffenen Nebenabreden nach der von der Kammer geteilten Rechtsprechung des Nds. OVG (Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O..) so konkret ausgestaltet sein, dass sich aus ihnen eine im jeweiligen Einzelfall anzuerkennende Verringerung der Lehrverpflichtung - hier auf 4 LVS - ableiten lässt.

  • OVG Niedersachsen, 27.02.2009 - 2 NB 154/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester 2007/2008 an

    Ob eine derartig vage Nebenabrede geeignet sei, eine im jeweiligen Einzelfall anzuerkennende Verringerung der Lehrverpflichtung ableiten zu können, erscheine zweifelhaft (verneinend Senatsbeschl. v. 10.7.2006 - 2 NB 12/06 u. a. - betreffend das Wintersemester 2005/2006 in dem Studiengang Humanmedizin), könne letztlich aber dahinstehen.

    Diese präzisierten Nebenabreden genügten den Anforderungen, die der Senat etwa in seinem Beschluss vom 10. Juli 2006 - 2 NB 12/06 u. a. - aufgestellt habe.

  • VGH Bayern, 18.02.2020 - 15 CS 20.57

    Nachbarschutz und Baugebietsfestsetzung

    Es genügt dagegen nicht, pauschal auf den erstinstanzlichen Vortrag und die dortige Glaubhaftmachung zu verweisen oder nur den Vortrag aus erster Instanz zu wiederholen (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2015 - 11 CS 15.1194 - juris Rn. 3; B.v. 15.9.2017 - 7 CS 17.1629 - juris Rn. 7; B.v. 22.10.2019 - 11 CS 19.1837 - juris Rn. 10; SächsOVG, B.v. 18.7.2019 - 5 B 451/18 - juris Rn. 4 m.w.N.; OVG LSA, B.v. 6.3.2015 - 1 M 2/15 - juris Rn. 57 m.w.N.; NdsOVG, B.v. 10.7.2006 - 2 NB 12/06 - juris Rn. 6; B.v. 18.4.2018 - 10 ME 73/18 - juris Rn. 30 m.w.N.; Kaufmann in Posser/Wolff, VwGO-BeckOK, Stand: Januar 2020, § 146 Rn. 14 m.w.N.; Kuhlmann in Wysk, VwGO, 2. Aufl. 2016, § 146 Rn. 24; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 146 Rn. 22a - 23).
  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 706/11

    Vorläufige Zulassung zum Hochschulstudium; Ermittlung der Ausbildungskapazität

    Die gemäß § 8 KapVO erforderliche Ermittlung des Lehrangebots setzt eine n o r m ati v e F e s t l e g u n g der v e r f ü g b a r en S t e ll en voraus (Nds. OVG, Beschluss vom 30.04.2004, Nds. Rpfl. 2004, 193; Beschluss vom 10.07.2006 - 2 NB 12/06 u. a. -).

    Ob dies für jeden einzelnen Arbeitsvertrag zutrifft, ob insbesondere eine konkrete Nebenabrede über den Zweck der eigenen Weiterbildung geschlossen worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2006 - 2 NB 12/06 -), ist im Einzelnen später zu erörtern.

    Allerdings müssen die mit den befristet beschäftigten Angestellten getroffenen Nebenabreden nach der von der Kammer geteilten Rechtsprechung des Nds. OVG (Beschl. v. 10.07.2006, aaO.) so konkret ausgestaltet sein, dass sich aus ihnen eine im jeweiligen Einzelfall anzuerkennende Verringerung der Lehrverpflichtung - hier auf 4 LVS - ableiten lässt.

  • VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 605/10

    Anspruch auf Zulassung zu einem Studium der Zahnmedizin wegen nicht vollständig

    Die gemäß § 8 KapVO erforderliche Ermittlung des Lehrangebots setzt eine normative Festlegung der verfügbaren Stellen voraus (Nds. OVG, Beschluss vom 30.04.2004, Nds. Rpfl. 2004, 193; Beschluss vom 10.07.2006 - 2 NB 12/06 u.a. -).

    Ob dies für jeden einzelnen Arbeitsvertrag zutrifft, ob insbesondere eine konkrete Nebenabrede über den Zweck der eigenen Weiterbildung geschlossen worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2006 - 2 NB 12/06 -), ist im Einzelnen später zu erörtern.

    Allerdings müssen die mit den befristet beschäftigten Angestellten getroffenen Nebenabreden nach der von der Kammer geteilten Rechtsprechung des Nds. OVG (Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O..) so konkret ausgestaltet sein, dass sich aus ihnen eine im jeweiligen Einzelfall anzuerkennende Verringerung der Lehrverpflichtung - hier auf 4 LVS - ableiten lässt.

  • VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 656/08

    Vorläufige Zulassung außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl zum Studium der

    Die gemäß § 8 KapVO erforderliche Ermittlung des Lehrangebots setzt eine normative Festlegung der verfügbaren Stellen voraus (Nds. OVG, Beschl. v. 30.04.2004 - 2 NB 781/04 -, Nds.Rpfl. 2004, 193 = NdsVBl. 2004, 280; Beschl. v. 10.7.2006 - 2 NB 12/06 -).

    Ob dies für jeden einzelnen Arbeitsvertrag zutrifft, ob insbesondere eine konkrete Nebenabrede über den Zweck der eigenen Weiterbildung geschlossen worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2006 - 2 NB 12/06 -), ist im Einzelnen später zu erörtern.

    Allerdings müssen die mit den befristet beschäftigten Angestellten getroffenen Nebenabreden nach der von der Kammer geteilten Rechtsprechung des Nds. OVG (Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O..) so konkret ausgestaltet sein, dass sich aus ihnen eine im jeweiligen Einzelfall anzuerkennende Verringerung der Lehrverpflichtung - hier auf 4 LVS - ableiten lässt.

  • VG Göttingen, 11.12.2006 - 8 C 709/06

    Befristetes Arbeitsverhältnis; Kapazitätsberechnung; Stellenkürzung; Zahnmedizin

    Die gemäß § 8 KapVO erforderliche Ermittlung des Lehrangebots setzt eine normative Festlegung der verfügbaren Stellen voraus (OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.4.2004, Nds.Rpfl. 2004, S. 193 = NdsVBl. 2004, S. 280, zuletzt Beschluss vom 10.7.2006 - 2 NB 12/06 -).

    Ob dies für jeden einzelnen Arbeitsvertrag zutrifft, ob insbesondere eine konkrete Nebenabrede über den Zweck der eigenen Weiterbildung geschlossen worden ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 10.7.2006 -2 NB 12/06-), ist im Einzelnen später zu erörtern; für die Frage, ob die Antragsgegnerin unabhängig davon eine Verminderung ihrer Lehrkapazität vorgenommen hat, wird einstweilen davon ausgegangen, dass die Deputatreduzierung der befristet beschäftigten Angestellten anzuerkennen ist.

    Allerdings müssen die mit den befristet beschäftigten Angestellten getroffenen Nebenabreden nach der von der Kammer geteilten Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschluss vom 10.7.2006, a.a.O.) so konkret ausgestaltet sein, dass sich aus ihnen eine im jeweiligen Einzelfall anzuerkennende Verringerung der Lehrverpflichtung - hier auf vier LVS - ableiten lässt.

  • VG Göttingen, 04.11.2010 - 8 C 565/10

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin aus Gründen der

    Die gemäß § 8 KapVO erforderliche Ermittlung des Lehrangebots setzt eine normative Festlegung der verfügbaren Stellen voraus (Nds. OVG, Beschluss vom 30.04.2004, Nds. Rpfl. 2004, 193; Beschluss vom 10.07.2006 - 2 NB 12/06 u.a. -).

    Diese präzisierten Nebenabreden genügen den Anforderungen, die der Senat etwa in seinem Beschluss vom 10. Juli 2006 - 2 NB 12/06 u.a. - aufgestellt hat.

  • VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 601/08

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Wintersemester 2008/2009

    Die gemäß § 8 KapVO erforderliche Ermittlung des Lehrangebots setzt eine normative Festlegung der verfügbaren Stellen voraus (Nds. OVG, Beschluss vom 30.04.2004, Nds. Rpfl. 2004, 193; Beschluss vom 10.07.2006 - 2 NB 12/06 u.a. -).

    Diese präzisierten Nebenabreden genügen den Anforderungen, die der Senat etwa in seinem Beschluss vom 10. Juli 2006 - 2 NB 12/06 u.a. - aufgestellt hat.

  • OVG Niedersachsen, 28.04.2010 - 2 NB 159/09

    Geltendmachung eines Anspruchs auf vorläufige Zulassung auf einen

    Ob eine derartig vage Nebenabrede geeignet sei, eine im jeweiligen Einzelfall anzuerkennende Verringerung der Lehrverpflichtung ableiten zu können, erscheine zweifelhaft (verneinend Senatsbeschl. v. 10.7.2006 - 2 NB 12/06 u. a. - betreffend das Wintersemester 2005/2006), könne letztlich aber dahinstehen.

    Diese präzisierten Nebenabreden genügten den Anforderungen, die der Senat etwa in seinem Beschluss vom 10. Juli 2006 - 2 NB 12/06 u. a. - aufgestellt habe.

  • VG Göttingen, 04.11.2011 - 8 C 708/11

    Einstweiliger Rechtsschutz im Hochschulzulassungsverfahren

  • VG Göttingen, 07.05.2009 - 8 C 1599/08

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege der einstweiligen

  • VG Göttingen, 09.05.2008 - 8 C 6/08

    VG entscheidet in NC-Zulassungsverfahren

  • OVG Niedersachsen, 24.09.2007 - 2 NB 1048/06

    Verfassungsrechtliches Gebot der Kapazitätsauslastung; Bestimmung der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2008 - 3 N 145/08

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2007/2008)

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2006 - 8 ME 146/06

    Rechtmäßigkeit der Streichung eines Architekten von der Achitektenliste wegen

  • OVG Niedersachsen, 22.03.2013 - 2 NB 8/13

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Tiermedizin i.R.d.

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2012 - 2 NB 359/11

    Anspruch auf vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wintersemester

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 2 NB 334/11

    Feststellung des Bestandes von weiteren Studienplätzen im Studiengang Zahnmedizin

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2012 - 2 NB 51/12

    Berücksichtigungsfähige Stellen bei der Berechung des Lehrangebots im

  • VG Hannover, 06.01.2009 - 8 C 3704/08

    Aufnahmekapazität: Humanmedizin; Haushaltsgesetz, Zulassungszahl;

  • OVG Niedersachsen, 29.04.2014 - 2 NB 133/14

    Bestimmung der Reichweite der Vorlagepflicht nach § 99 Abs. 1 Satz 1 VwGO in

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2007 - 3 N 56/07

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2006/2007 Hier:

  • VG Hannover, 14.12.2016 - 8 C 4707/16

    Kapazitätsberechnung Modellstudiengang HannibaL; Sicherheitsaufschlag

  • VG Sigmaringen, 29.09.2009 - NC 6 K 1975/09

    Zulassungsbegrenzung für Masterstudiengang

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2007 - 3 N 199/06

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (Wintersemester 2006/2007)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2019 - 3 M 142/19

    Zur Frage der kapazitätsrechtlichen Beachtlichkeit eines im Haushaltsplan

  • VG Karlsruhe, 28.07.2022 - NC 7 K 3870/21

    Anforderungen an eine hochschulrechtliche Kapazitätsermittlung

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