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   BPatG, 15.05.2015 - 2 Ni 14/13 (EP)   

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https://dejure.org/2015,11014
BPatG, 15.05.2015 - 2 Ni 14/13 (EP) (https://dejure.org/2015,11014)
BPatG, Entscheidung vom 15.05.2015 - 2 Ni 14/13 (EP) (https://dejure.org/2015,11014)
BPatG, Entscheidung vom 15. Mai 2015 - 2 Ni 14/13 (EP) (https://dejure.org/2015,11014)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentfähigkeit des angemeldeten Patents mit der Bezeichnung "Anzeigevorrichtung mit einer Schnittstelle im Drehgelenk" als Erfindung i.R.d. Patentnichtigkeitsverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Teilweise Fürnichtigerklärung eines europäischen Patents mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Auszug aus BPatG, 15.05.2015 - 2 Ni 14/13
    Zwar muss dabei nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. zuletzt BGH GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal, insbesondere Absatz 23 f.) das Erfordernis einer unmittelbaren und eindeutigen Offenbarung in einer Weise angewendet werden, die eine unangemessene Beschränkung des Anmelders bei der Ausschöpfung des Offenbarungsgehalts der Voranmeldung vermeidet.

    Dazu verweist die Beklagte ausdrücklich auf die Entscheidungen BGH GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal, Absatz 23, und BGH GRUR 2013, 1210 Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren (s. o. Abschnitt 1.2).

  • BGH, 11.09.2013 - X ZB 8/12

    Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren

    Auszug aus BPatG, 15.05.2015 - 2 Ni 14/13
    Der Anmelder darf weder auf die aufgezeigten Anwendungsbeispiele noch auf die ursprünglichen Patentansprüche beschränkt werden, ihm steht ein möglichst breiter Schutz zu (vgl. auch BGH GRUR 2013, 1210 - Dipeptidyl-Peptidase- Inhibitoren).

    Dazu verweist die Beklagte ausdrücklich auf die Entscheidungen BGH GRUR 2014, 542 - Kommunikationskanal, Absatz 23, und BGH GRUR 2013, 1210 Dipeptidyl-Peptidase-Inhibitoren (s. o. Abschnitt 1.2).

  • BGH, 13.07.2010 - Xa ZR 126/07

    Klammernahtgerät

    Auszug aus BPatG, 15.05.2015 - 2 Ni 14/13
    Dass ein konkretes, ausführbares Beispiel angegeben wird, ist nicht einmal notwendig, hier aber hinreichend für die Ausführbarkeit der Erfindung (vgl. BGH GRUR 2010, 916 - Klammernahtgerät).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Auszug aus BPatG, 15.05.2015 - 2 Ni 14/13
    Dabei ist auch die ursprüngliche Anmeldung an den Fachmann gerichtet: "Der Patentanspruch darf mithin nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, von dem der Durchschnittsfachmann aufgrund der ursprünglichen Offenbarung nicht erkennen kann, dass er von vornherein von dem Schutzbegehren umfasst sein soll" (BGH GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung, II. Abschnitt 3 bb).
  • BGH, 08.07.2010 - Xa ZR 124/07

    Fälschungssicheres Dokument

    Auszug aus BPatG, 15.05.2015 - 2 Ni 14/13
    1.2 Zum Offenbarungsgehalt einer Patentanmeldung gehört im Zusammenhang mit der Frage, ob eine unzulässige Erweiterung vorliegt, nur das, was den ursprünglich eingereichten Unterlagen "unmittelbar und eindeutig" zu entnehmen ist, nicht hingegen eine weitergehende Erkenntnis, zu der der Fachmann erst aufgrund seines allgemeinen Fachwissens oder durch Abwandlung der offenbarten Lehre gelangen kann (BGH GRUR 2010, 910 - Fälschungssicheres Dokument).
  • BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94

    "Rauchgasklappe"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BPatG, 15.05.2015 - 2 Ni 14/13
    Das Streitpatent ist ohne Sachprüfung insoweit für nichtig zu erklären, als es über die von der Beklagten nur noch beschränkt verteidigte Fassung hinausgeht (st. Rspr. vgl. BGHZ 170, 215 - Carvedilol II; GRUR 1996, 857 - Rauchgasklappe).
  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Auszug aus BPatG, 15.05.2015 - 2 Ni 14/13
    Das Streitpatent ist ohne Sachprüfung insoweit für nichtig zu erklären, als es über die von der Beklagten nur noch beschränkt verteidigte Fassung hinausgeht (st. Rspr. vgl. BGHZ 170, 215 - Carvedilol II; GRUR 1996, 857 - Rauchgasklappe).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2020 - 15 U 77/14
    Auf die Nichtigkeitsklage (Anlagenkonvolut B 1) der hiesigen Beklagten zu 2) erklärte das Bundespatentgericht (Az.: 2 NI 14/13 (EP)) das Klagepatent mit dem aus Anlage BK6 ersichtlichen Urteil teilweise für nichtig (Anlage BK6, "BPatGU").
  • LG Düsseldorf, 14.01.2014 - 4a O 207/12

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    den Rechtsstreit bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die gegen das Klagepatent erhobene Nichtigkeitsklage mit dem Az. 2 Ni 14/13 (EP) auszusetzen.
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