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   BPatG, 10.03.2005 - 2 Ni 15/03 (EU)   

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BPatG, 10.03.2005 - 2 Ni 15/03 (EU) (https://dejure.org/2005,17348)
BPatG, Entscheidung vom 10.03.2005 - 2 Ni 15/03 (EU) (https://dejure.org/2005,17348)
BPatG, Entscheidung vom 10. März 2005 - 2 Ni 15/03 (EU) (https://dejure.org/2005,17348)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.10.2000 - X ZR 184/98

    Zeittelegramm; Nichtigerklärung eines Patents bei gegenüber der Anmeldung engerer

    Auszug aus BPatG, 10.03.2005 - 2 Ni 15/03
    Das erteilte Merkmal sei auch enger als das entsprechende ursprüngliche Merkmal, weswegen nach der "Zeittelegramm"- Entscheidung des BGH (GRUR 2001, 140) eine Nichtigerklärung nicht in Betracht zu ziehen sei.

    Der Patentanspruch darf mithin nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, von dem der Durchschnittsfachmann auf Grund der ursprünglichen Offenbarung nicht erkennen kann, dass er von vornherein von dem Schutzbegehren umfasst sein soll (std Rspr, zB BGH GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung; GRUR 2001, 140, 141 - Zeittelegramm; Mitt 1996, 204, 206 - Spielfahrbahn).

    Mit Verweis auf die BGH-Entscheidung "Zeittelegramm" (GRUR 2001, 140ff) hält die Patentinhaberin die Änderung des Merkmals für unschädlich, weil der dadurch festgelegte Gegenstand sich nur auf die Bewegung von "Sektionaltoren" lese und damit enger sei als der ursprüngliche Gegenstand, der sich auf sämtliche Gliedertore, also auch auf Rolltore lesen lasse.

  • BGH, 14.09.2004 - X ZR 149/01

    "Elektronisches Modul"; Nachträgliche Einbeziehung eines zunächst nicht

    Auszug aus BPatG, 10.03.2005 - 2 Ni 15/03
    Die von der Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit für einen Patentinhaber, sein Patent im Rahmen eines Nichtigkeitsverfahrens ohne Durchführung eines gesonderten Beschränkungsverfahrens nach § 64 Patentgesetz in einem sich als schutzfähig erweisenden Umfang zu verteidigen, (vgl BGHZ 21, 8, 11 f - Spritzgußmaschine I; zuletzt BGH GRUR 2005, 145 - elektronisches Modul), soll nach dem Vortrag der Beklagten (Schriftsatz 24. September 2004, S 74), die dadurch ein Rechtsschutzbedürfnis begründet sieht, vorliegend dazu benutzt werden, die einzelnen Angriffe in den Verletzungsverfahren unbeeinträchtigt von einer Beschränkung bzw. evtl. sogar besser führen zu können als vor einer Beschränkung.
  • BPatG, 18.01.2001 - 2 Ni 27/99
    Auszug aus BPatG, 10.03.2005 - 2 Ni 15/03
    Anlage B18 Patentansprüche gemäß Hilfsantrag 3 Anlage B19 Patentansprüche gemäß Hilfsantrag 4 Anlage B20 Patentansprüche gemäß Hilfsantrag 5 Anlage B21 ursprüngliche Anmeldeunterlagen Anlage B22 Auszug aus "Günter Lippe: Sektionaltore", 1997 Anlage B23 Urteil BGH X ZR 49/01 Anlage B24 Urteil BPatG 2 Ni 27/99 (EU).
  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte

    Auszug aus BPatG, 10.03.2005 - 2 Ni 15/03
    Es ist im Streitpatent weder als zur Erfindung gehörig erkennbar, noch daraus aufgrund des allgemeinen Fachwissens für den Fachmann ohne weitere spezielle Überlegungen herleitbar (vgl BGH GRUR 2004, 407,411 - Fahrzeugleitsystem).
  • BGH, 23.02.1988 - X ZR 93/85

    ... bei Unbegründetheit einer Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BPatG, 10.03.2005 - 2 Ni 15/03
    Diese Funktion sei einzig dem Patenterteilungsverfahren zugewiesen (unter Hinweis auf BGHZ 103, 262, 266 - Düngerstreuer).
  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Auszug aus BPatG, 10.03.2005 - 2 Ni 15/03
    Der Patentanspruch darf mithin nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, von dem der Durchschnittsfachmann auf Grund der ursprünglichen Offenbarung nicht erkennen kann, dass er von vornherein von dem Schutzbegehren umfasst sein soll (std Rspr, zB BGH GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung; GRUR 2001, 140, 141 - Zeittelegramm; Mitt 1996, 204, 206 - Spielfahrbahn).
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 196/98

    Feststellung der Nichtigkeit eines Patents

    Auszug aus BPatG, 10.03.2005 - 2 Ni 15/03
    Anlage B25 Urteil BGH X ZR 196/98 Anlage B26 Urteil BGH X ZR 198/99 Anlage B27 Decision T 0241/02 - 3.2.7 (EPA - Beschwerdekammer).
  • BGH, 21.10.2003 - X ZR 198/99

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend ein Verfahren zum Erzeugen von

    Auszug aus BPatG, 10.03.2005 - 2 Ni 15/03
    Anlage B25 Urteil BGH X ZR 196/98 Anlage B26 Urteil BGH X ZR 198/99 Anlage B27 Decision T 0241/02 - 3.2.7 (EPA - Beschwerdekammer).
  • BGH, 30.05.1956 - I ZR 43/55

    Selbstbeschränkung des Patentinhabers im Nichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BPatG, 10.03.2005 - 2 Ni 15/03
    Die von der Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit für einen Patentinhaber, sein Patent im Rahmen eines Nichtigkeitsverfahrens ohne Durchführung eines gesonderten Beschränkungsverfahrens nach § 64 Patentgesetz in einem sich als schutzfähig erweisenden Umfang zu verteidigen, (vgl BGHZ 21, 8, 11 f - Spritzgußmaschine I; zuletzt BGH GRUR 2005, 145 - elektronisches Modul), soll nach dem Vortrag der Beklagten (Schriftsatz 24. September 2004, S 74), die dadurch ein Rechtsschutzbedürfnis begründet sieht, vorliegend dazu benutzt werden, die einzelnen Angriffe in den Verletzungsverfahren unbeeinträchtigt von einer Beschränkung bzw. evtl. sogar besser führen zu können als vor einer Beschränkung.
  • BGH, 12.10.2004 - X ZR 49/01

    Nichtigerklärung eines Patents betreffen ein aufrollbares Torblatt mangels

    Auszug aus BPatG, 10.03.2005 - 2 Ni 15/03
    Anlage B18 Patentansprüche gemäß Hilfsantrag 3 Anlage B19 Patentansprüche gemäß Hilfsantrag 4 Anlage B20 Patentansprüche gemäß Hilfsantrag 5 Anlage B21 ursprüngliche Anmeldeunterlagen Anlage B22 Auszug aus "Günter Lippe: Sektionaltore", 1997 Anlage B23 Urteil BGH X ZR 49/01 Anlage B24 Urteil BPatG 2 Ni 27/99 (EU).
  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

  • BPatG, 02.10.2013 - 1 Ni 10/13
    Nachdem durch die unzulässige Erweiterung an die Stelle der angemeldeten Erfindung eine im patentrechtlichen Sinne "andere" (Aliud) gesetzt wurde, kann die unzulässige Erweiterung durch die von der Beklagten zu den jeweiligen Fassungen des Patentanspruchs 1 nach in der mündlichen Verhandlung überreichten Hilfsanträgen 1 und 2 abgegebenen Beschränkungserklärungen (Disclaimer) nicht beseitigt werden (BPatGE 49, 84 -103 - Sektionaltorblatt; EPA Entscheidung vom 2. Februar 1994 - G 1/93 - Beschränkendes Merkmal m. w. N.).

    Im gleichen Sinn hat der 2. Senat des Bundespatentgerichts entschieden, dass der Nichtigkeitsgrund der unzulässigen Erweiterung des Patentgegenstands gegenüber der ursprünglichen Anmeldung (Art. 138 Abs. 1 lit. c EPÜ, §§ 21 Abs. 1 Nr. 4, 22 PatG) - wenn dadurch an die Stelle der angemeldeten Erfindung eine im patentrechtlichen Sinne "andere" gesetzt wurde - weder durch eine (Wieder-) Aufnahme eines lediglich in den Anmeldungsunterlagen enthaltenen Merkmals in die Anspruchsfassung noch durch einen sogenannten Disclaimer beseitigt werden kann (vgl. Leitsatz 1 zu Sektionaltorblatt in BPatGE 49, 84-103).

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 47/04

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend ein Sektionaltor mangels

    Die Klägerin hat das Streitpatent sowie das auf dessen Priorität beruhende europäische Patent 304 642 mit der Nichtigkeitsklage angegriffen; hinsichtlich des letzteren wurde das Verfahren vom Bundespatentgericht abgetrennt (die diesbezügliche, sechs verbundene Verfahren betreffende Entscheidung, mit der das europäische Patent wegen unzulässiger Erweiterung und wegen fehlender Schutzfähigkeit in vollem Umfang für nichtig erklärt wurde, ist in BPatGE 49, 84 und BlPMZ 2006, 212 veröffentlicht; das Berufungsverfahren ist unter dem Aktenzeichen X ZR 115/05 beim Senat anhängig).
  • BPatG, 20.10.2015 - 4 Ni 6/14

    Verfahren zum Prüfen von Reifen - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren

    Wie der Senat bereits in der Entscheidung "Fixationssystem" angesprochen hat, kann dieser Auffassung zwar den Gedanken der Prozessökonomie und der Vermeidung des isolierten Beschränkungsverfahrens nach § 64 PatG für sich reklamieren (vgl. BPatG GRUR 2013, 487 - Fixationssystem); andererseits erscheint die Forderung nach einer durch den Angriff "veranlassten" Beschränkung nicht unberechtigt (so auch BPatG Beschl. v. 28.7.2008 - 9 W (pat) 405/05; BPatGE 49, 84 = BlPMZ 2006, 212 - Sektionaltorblatt, grundsätzlich die Zulässigkeit für nebengeordnete Ausführungsformen verneinend, aber Ausnahmen aus Zweckmäßigkeitsgründen nicht ausschließend; zu Unteransprüchen BPatGE 43, 230 = BlPMZ 2001, 223 - Spülgut), die letztlich Ausdruck der Forderung nach einem qualifizierten Rechtsschutzinteresse ist und insbesondere auch nach der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EPA und von Regel 43 AOEPÜ aufgestellt wird (vgl. Podbielski in Singer/Stauder EPÜ 6. Aufl. Art. 101 Rn. 106 m. w. N. zur Nebenordnung mit eingehender Begründung EPA T 263/05 ABl. 2008, 329).
  • BPatG, 26.01.2011 - 5 Ni 61/09
    Nachdem Änderungen der Patentansprüche weder zu einer Erweiterung des Gegenstands des Patents noch dazu führen dürfen, dass an die Stelle der angemeldeten Erfindung eine andere gesetzt wird, darf der Patentanspruch mithin nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, von dem aus fachmännischer Sicht aufgrund der ursprünglichen Offenbarung nicht zu erkennen ist, dass er von vornherein von dem Schutzbegehren umfasst sein sollte (BPatGE 49, 84-103 ­ Sektionaltorblatt; BGH, Urteil vom 16. Oktober 2007 - X ZR 226/02, GRUR 2008, 60 ­ Sammelhefter II, mit Hinweis auf weitere Rechtsprechung).
  • BPatG, 21.01.2009 - 4 Ni 42/07
    Der Patentanspruch darf mithin nicht auf einen Gegenstand gerichtet werden, von dem der Durchschnittsfachmann auf Grund der ursprünglichen Offenbarung nicht erkennen kann, dass er von vornherein von dem Schutzbegehren umfasst sein soll (st. Rspr., z. B. BGH GRUR 2002, 49, 51 -Drehmomentübertragungseinrichtung; GRUR 2001, 140, 141 -Zeittelegramm; Mitt. 1996, 204, 206 -Spielfahrbahn; BPatGE 49, 84-103 -Sektionaltorblatt, m. w. N.).
  • BPatG, 11.02.2011 - 7 W (pat) 14/06
    1996, 204 -Spielfahrbahn; BGH v. 20.6.2000 -X ZB 5/99, GRUR 2000, 1015 -Verglasungsdichtung; BGH v. 5.10.2000 -X ZR 184/98; BPatGE 49, 84-103 - Sektionaltorblatt; BGH v. 11.9.2001 -X ZB 18/00; GRUR 2001, 140 -Zeittelegramm; GRUR 2002, 49 - Drehmomentübertragungseinrichtung; BGH v. 5.7.2005, GRUR 2005, 1023 - Einkaufswagen II).
  • BPatG, 28.07.2008 - 9 W (pat) 405/05
    Dabei dürfen bei einer Beschränkung abhängiger Ansprüche nur erteilte Ansprüche abgeändert werden und nicht beliebig zusätzliche Unteransprüche formuliert werden (BPatGE 49, 84, 103 - Sektionaltorblatt), denn dies wäre eine dem Patenterteilungsverfahren zugewiesene Gestaltung des Patents.
  • BPatG, 14.10.2015 - 9 W (pat) 37/10

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs eines Patents über eine Rolloanordnung für ein

    lm Wege der Beschränkung im Einspruchsverfahren aus einem Hauptanspruch mehrere nebengeordnete Ansprüche zu formulieren, ist unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Gestaltung des Patents allenfalls dann zulässig, wenn im erteilten Anspruch bereits mehrere konkrete Alternativen ausdrücklich oder vom Fachmann mitgelesen enthalten sind (BPATG, Urteil vom 10. März 2005 - 2 Ni 15/03 (EU), BPatGE 49, 84 - Sektionaltorblatt).
  • BPatG, 28.09.2011 - 2 ZA (pat) 38/10
    2 ZA (pat) 38/10 zu 2 Ni 15/03 (EU) KoF 44/10 _____________________==.
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BPatG, Entscheidung vom 28.09.2011 - 2 Ni 15/03 (EU) (https://dejure.org/2011,25652)
BPatG, Entscheidung vom 28. September 2011 - 2 Ni 15/03 (EU) (https://dejure.org/2011,25652)
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