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   BPatG, 08.10.2015 - 2 Ni 42/13 (EP)   

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BPatG, 08.10.2015 - 2 Ni 42/13 (EP) (https://dejure.org/2015,46860)
BPatG, Entscheidung vom 08.10.2015 - 2 Ni 42/13 (EP) (https://dejure.org/2015,46860)
BPatG, Entscheidung vom 08. Oktober 2015 - 2 Ni 42/13 (EP) (https://dejure.org/2015,46860)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 PatG
    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Bandführung (europäisches Patent)" - Auslegung des Patentanspruchs mit der Folge: keines der Ausführungsbeispiele wird vom Gegenstand des Patents erfasst - Ausnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Nichtigerklärung eines europäischen Patents über Bandführungsmaschinen wegen unzulässiger Erweiterung und mangelnder Ausführbarkeit des Streitpatents; Grundlagen zur Feststellung der fehlenden Neuheit eines europäischen Patents

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Bandführung (europäisches Patent)" - Auslegung des Patentanspruchs mit der Folge: keines der Ausführungsbeispiele wird vom Gegenstand des Patents erfasst - Ausnahme

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Bandführung (europäisches Patent)" - Auslegung des Patentanspruchs mit der Folge: keines der Ausführungsbeispiele wird vom Gegenstand des Patents erfasst - Ausnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus BPatG, 08.10.2015 - 2 Ni 42/13
    Bei der Ermittlung des Sinngehalts eines Anspruchs ist indes nicht ausschließlich vom Wortlaut des Patentanspruchs auszugehen, sondern dieser ist unter Heranziehung der Beschreibung und der weiteren Ansprüche auszulegen ( BGH GRUR 2015, 875 Rd. 16 - "Rotorelemente", BGH GRUR 2015, 159 - "Zugriffsrechte").

    Eine Auslegung des Patentanspruchs, die zur Folge hätte, dass keines der in der Patentschrift geschilderten Ausführungsbeispiele vom Gegenstand des Patents erfasst würde, kommt deshalb nur ausnahmsweise in Betracht ( BGH GRUR 2015, 875 - "Rotorelemente") .

    Anhaltspunkte dafür, dass mit dem Patentanspruch tatsächlich etwas beansprucht wird, das so weitgehend von der Beschreibung abweicht (vgl. dazu: BGH GRUR 2015, 875 - "Rotorelemente") , ergeben sich hier indes nicht.

  • BGH, 18.09.1990 - X ZR 29/89

    Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit einer Lehre zum technischen Handeln

    Auszug aus BPatG, 08.10.2015 - 2 Ni 42/13
    Es kann somit dahingestellt bleiben, ob der erteilte Anspruch 1 gegenüber der ursprünglichen Offenbarung unzulässig erweitert ist und seine Lehre ausführbar ist (vgl. BGH GRUR 1991, 120, 121, II.1 - "Elastische Bandage" ).

    Es kann somit auch hier dahingestellt bleiben, ob der erteilte Anspruch 1 gegenüber der ursprünglichen Offenbarung unzulässig erweitert ist und seine Lehre ausführbar ist (vgl. BGH GRUR 1991, 120, 121, II.1 - "Elastische Bandage" ).

  • BGH, 15.01.2013 - X ZR 81/11

    Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser

    Auszug aus BPatG, 08.10.2015 - 2 Ni 42/13
    Für die öffentliche Zugänglichkeit von technischen Erkenntnissen oder Kenntnissen reicht es aus, dass ein nicht begrenzter Personenkreis nach den gegebenen Umständen in der Lage war, die Kenntnis zu erlangen ( vgl. BGH GRUR 2013, 367, 369 - "Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser" m. w. N. ).

    Durch die Lieferung einer Vorrichtung an beliebige Dritte werden der Aufbau und die maßgeblichen technischen Merkmale der Vorrichtung grundsätzlich preisgegeben und damit offenkundig ( vgl. BGH GRUR 2013, 367, 369 - "Messelektronik für Coriolisdurchflussmesser" m. w. N. ).

  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 27/06

    Hubgliedertor I

    Auszug aus BPatG, 08.10.2015 - 2 Ni 42/13
    Entscheidend ist lediglich, ob der Fachmann den beanspruchten Gegenstand in der ursprünglichen Offenbarung als zur Erfindung gehörend erkennen kann ( vgl. BGH, GRUR 2010, 509 - "Hubgliedertor I" oder BGH, GRUR 2014, 542 - "Kommunikationskanal" ).
  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Auszug aus BPatG, 08.10.2015 - 2 Ni 42/13
    Entscheidend ist lediglich, ob der Fachmann den beanspruchten Gegenstand in der ursprünglichen Offenbarung als zur Erfindung gehörend erkennen kann ( vgl. BGH, GRUR 2010, 509 - "Hubgliedertor I" oder BGH, GRUR 2014, 542 - "Kommunikationskanal" ).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 08.10.2015 - 2 Ni 42/13
    Indem die Beklagte erklärt hat, dass sie die Ansprüche in dem Hauptantrag und in den Hilfsanträgen jeweils als abgeschlossene Anspruchssätze betrachtet, hat sie zum Ausdruck gebracht, dass sie das angegriffene Streitpatent ausschließlich in dieser Form insgesamt aufrechterhalten möchte ( vgl. dazu BGH GRUR 2007, 309 Rdn. 41 - "Schuss-fädentransport"; BGH GRUR 2007, 862, Rdn. 18 bis 22 - "Informationsübermittlungsverfahren II" ).
  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

    Auszug aus BPatG, 08.10.2015 - 2 Ni 42/13
    Indem die Beklagte erklärt hat, dass sie die Ansprüche in dem Hauptantrag und in den Hilfsanträgen jeweils als abgeschlossene Anspruchssätze betrachtet, hat sie zum Ausdruck gebracht, dass sie das angegriffene Streitpatent ausschließlich in dieser Form insgesamt aufrechterhalten möchte ( vgl. dazu BGH GRUR 2007, 309 Rdn. 41 - "Schuss-fädentransport"; BGH GRUR 2007, 862, Rdn. 18 bis 22 - "Informationsübermittlungsverfahren II" ).
  • BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren;

    Auszug aus BPatG, 08.10.2015 - 2 Ni 42/13
    Damit ist die Lehre des Anspruchs 1 ausführbar, denn für die Ausführbarkeit der Lehre genügt es, ein Ausführungsbeispiel anzugeben, nach dem die Lehre ausgeführt werden kann ( vgl. BGH GRUR 2001, 813 - "Taxol", BGH GRUR 2004, 47 - "Blasenfreie Gummibahn I" ).
  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

    Auszug aus BPatG, 08.10.2015 - 2 Ni 42/13
    Damit ist die Lehre des Anspruchs 1 ausführbar, denn für die Ausführbarkeit der Lehre genügt es, ein Ausführungsbeispiel anzugeben, nach dem die Lehre ausgeführt werden kann ( vgl. BGH GRUR 2001, 813 - "Taxol", BGH GRUR 2004, 47 - "Blasenfreie Gummibahn I" ).
  • BGH, 14.10.2014 - X ZR 35/11

    Zugriffsrechte - Patentnichtigkeitssache: Auslegung des Patentanspruchs für ein

    Auszug aus BPatG, 08.10.2015 - 2 Ni 42/13
    Bei der Ermittlung des Sinngehalts eines Anspruchs ist indes nicht ausschließlich vom Wortlaut des Patentanspruchs auszugehen, sondern dieser ist unter Heranziehung der Beschreibung und der weiteren Ansprüche auszulegen ( BGH GRUR 2015, 875 Rd. 16 - "Rotorelemente", BGH GRUR 2015, 159 - "Zugriffsrechte").
  • LG Düsseldorf, 22.09.2016 - 4c O 58/13

    Bauteilbestückungsmaschine

    Die Beklagten beantragen, die Klage auch im Umfang der in der Klageänderung vom 4. Dezember 2015 bezüglich der Beklagten zu 1) und 2) und der Klageerweiterung vom 10. Februar 2016 bezüglich der Beklagten zu 3) gestellten Anträge abzuweisen, hilfsweise: das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Nichtigkeitsverfahren (2 Ni 42/13; X ZR 30/16) gegen den deutschen Teil des europäischen Patents EP X auszusetzen.
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