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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 13.07.2004 - 2 O 1/04   

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https://dejure.org/2004,4699
LG Karlsruhe, 13.07.2004 - 2 O 1/04 (https://dejure.org/2004,4699)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.07.2004 - 2 O 1/04 (https://dejure.org/2004,4699)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - 2 O 1/04 (https://dejure.org/2004,4699)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftungsanspruch auf Schmerzensgeld wegen menschenunwürdiger Haftbedingungen; Erfordernis eines ausdrücklichen schriftlichen Antrags auf Unterbringung mit einem anderen Gefangenen; Missachtung des Grundsatzes der Einzelunterbringung; Schutz des Kernbereichs privater ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung, Strafvollzug, unter Berücksichtigung einer nicht quotierten Mithaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2004, 550
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

    Auszug aus LG Karlsruhe, 13.07.2004 - 2 O 1/04
    Art. 5 Abs. 5 MRK gewährt dem Betroffenen einen unmittelbaren Schadensersatzanspruch, wenn seine Freiheit entgegen Art. 1 Abs. 1 MRK beschränkt wurde (BGHZ 45, 46; 122, 268).

    Dieser Anspruch umfasst auch den Ersatz immateriellen Schadens, da es sich bei Art. 5 MRK um ein Gesetz im Sinne von § 253 Abs. 1 BGB handelt (BGHZ 122, 268).

    Die Garantien des Art. 5 MRK beziehen sich allerdings nur auf die Freiheitsentziehung als solche, nicht auf die Modalitäten des Vollzuges der Untersuchungs- oder Strafhaft (BGHZ 122, 268).

    Ob § 839 Abs. 3 BGB oder § 254 BGB - der ebenfalls gebieten kann, einen belastenden hoheitlichen Akt durch geeignete Rechtsbehelfe abzuwehren (BGHZ 90, 17, 31) - auf einen Anspruch aus Art. 5 Abs. 5 MRK anwendbar sind (offen gelassen in BGHZ 122, 268), muss daher nicht entschieden werden.

  • OLG Celle, 02.12.2003 - 16 U 116/03

    Schmerzensgeldanspruch eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus LG Karlsruhe, 13.07.2004 - 2 O 1/04
    So wurde bei einer Raumgröße von 7, 6 qm (über die Ausstattung ist Weiteres nicht bekannt) eine Verletzung der Menschenwürde bejaht vom OLG Celle (NJW 2003, 2463); das OLG Frankfurt/M. (NJW 2003, 2844) sieht die gemeinsame Unterbringung zweier Strafgefangener in einem Haftraum von ca. 7,5 qm mit nicht abgetrennter und nicht gesondert entlüfteter Toilette als geeignet zur Verletzung der Menschenwürde an; eine Verletzung der Menschenwürde wurde auch vom OLG Celle (StV 2004, 84) bei einer Gemeinschaftsunterbringung von fünf Strafgefangenen auf 16 qm mit einer nur durch eine Stellwand abgetrennten Toilette bejaht.

    Das OLG Celle (StV 2004, 84) hat unter diesem Gesichtspunkt wegen der kurzen Dauer von zwei Tagen und unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Kläger "hafterfahren" war, und im Hinblick auf die prekäre Haushaltslage in Niedersachsen einen Anspruch abgelehnt.

    Das OLG Celle (StV 2004, 84) sah zwar ein derartiges Unterlassen als nicht schuldhaft an mit der Begründung, angesichts der unstreitigen chronischen Überbelegung der JVA habe ein Antrag auf Einzelunterbringung von vornherein als aussichtslos angesehen werden müssen.

    So hat das OLG Celle (StV 2004, 84), das einen Schmerzensgeldanspruch wegen der kurzen Dauer und unter Berücksichtigung des Umstands, dass der dortige Kläger "hafterfahren" war, bereits mehrfach gemeinsam mit anderen Gefangenen in vergleichbaren Hafträumen untergebracht war und im Hinblick auf die prekäre Haushaltslage in Niedersachsen abgewiesen hat, in einer Hilfserwägung ausgeführt, dass allenfalls eine Entschädigung in Höhe von 50 EUR " - quasi als symbolische Wiedergutmachung -" in Betracht komme.

  • OLG Düsseldorf, 21.05.1992 - 18 U 248/91

    Beteiligte des Vollstreckungsverfahrens wegen Steuerrückständen; Pflicht zur

    Auszug aus LG Karlsruhe, 13.07.2004 - 2 O 1/04
    Bedient sich der Geschädigte der Tätigkeit von Hilfspersonen, etwa eines Anwalts, so muss er sich deren Verschulden entsprechend §§ 254 Abs. 2 S. 2, 278 BGB zurechnen lassen (RGZ 138, 114, 117; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1245; MK/Papier, BGB, 4. Aufl., § 839 Rdn. 335).
  • BGH, 26.01.1984 - III ZR 216/82

    Anwendbarkeit von § 254 BGB auf Enteignung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 13.07.2004 - 2 O 1/04
    Ob § 839 Abs. 3 BGB oder § 254 BGB - der ebenfalls gebieten kann, einen belastenden hoheitlichen Akt durch geeignete Rechtsbehelfe abzuwehren (BGHZ 90, 17, 31) - auf einen Anspruch aus Art. 5 Abs. 5 MRK anwendbar sind (offen gelassen in BGHZ 122, 268), muss daher nicht entschieden werden.
  • LG Bonn, 03.11.1994 - 15 O 169/94
    Auszug aus LG Karlsruhe, 13.07.2004 - 2 O 1/04
    Nicht vergleichbar erscheinen dagegen Entscheidungen, bei denen der Ausgleich für rechtswidrige Freiheitsentziehung im Vordergrund stand (LG Bonn NJW-RR 1995, 1492: 15.000 DM für viereinhalb Monate unrechtmäßiger Untersuchungshaft infolge einer leichtfertigen Strafanzeige; OLG München zitiert nach Juris KORE570279200 : 2000 DM für vier Tage unrechtmäßige Beugehaft; Court of Appeal London zitiert nach Juris KORE541489500 : 350 Pfund für eine 15-jährigen Jugendlichen wegen acht Stunden unrechtmäßigen Polizeigewahrsams mit der Folge andauernder psychischer Beeinträchtigungen; LG München NJW-RR 1997, 279: 50 DM für rechtlich nicht notwendigen Polizeigewahrsam - "Münchner Kessel"-).
  • BGH, 09.05.1963 - III ZR 34/62
    Auszug aus LG Karlsruhe, 13.07.2004 - 2 O 1/04
    Es ist anerkannt, dass diese Beträge für Ansprüche aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen, insbesondere aufgrund § 839 BGB, nicht maßgebend ist (vgl. BGH NJW 1963, 1549).
  • BGH, 10.01.1966 - III ZR 70/64

    Menschenrechtskonvention ("Zonenhaft")

    Auszug aus LG Karlsruhe, 13.07.2004 - 2 O 1/04
    Art. 5 Abs. 5 MRK gewährt dem Betroffenen einen unmittelbaren Schadensersatzanspruch, wenn seine Freiheit entgegen Art. 1 Abs. 1 MRK beschränkt wurde (BGHZ 45, 46; 122, 268).
  • OLG Stuttgart, 06.02.2003 - 4 VAs 3/03

    Untersuchungshaft: Sachliche Zuständigkeit für die Feststellung der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 13.07.2004 - 2 O 1/04
    Als zulässige Rechtsbehelfe kamen vorliegend ein bei der Anstaltsleitung zu stellender Antrag auf Einzelunterbringung und/oder vor allem die Anrufung des nach § 119 Abs. 6 Satz 1 StPO hierfür zuständigen Haftrichters (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2003, 191) in Frage.
  • OLG München, 20.06.1996 - 1 U 3098/94

    Schmerzensgeld wegen Freiheitsentziehung auf Grund einer vorübergehenden

    Auszug aus LG Karlsruhe, 13.07.2004 - 2 O 1/04
    Nicht vergleichbar erscheinen dagegen Entscheidungen, bei denen der Ausgleich für rechtswidrige Freiheitsentziehung im Vordergrund stand (LG Bonn NJW-RR 1995, 1492: 15.000 DM für viereinhalb Monate unrechtmäßiger Untersuchungshaft infolge einer leichtfertigen Strafanzeige; OLG München zitiert nach Juris KORE570279200 : 2000 DM für vier Tage unrechtmäßige Beugehaft; Court of Appeal London zitiert nach Juris KORE541489500 : 350 Pfund für eine 15-jährigen Jugendlichen wegen acht Stunden unrechtmäßigen Polizeigewahrsams mit der Folge andauernder psychischer Beeinträchtigungen; LG München NJW-RR 1997, 279: 50 DM für rechtlich nicht notwendigen Polizeigewahrsam - "Münchner Kessel"-).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.2002 - 2 Ws 260/02
    Auszug aus LG Karlsruhe, 13.07.2004 - 2 O 1/04
    Da es um ein zentrales Recht des Klägers und die wesentliche Verpflichtung aller staatlichen Gewalt zu Achtung und Schutz der Menschenwürde geht, lässt sich nach Auffassung der Kammer ein schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht nicht verneinen (vgl. Lesting StV 2003, 571).
  • RG, 26.10.1932 - V 265/32

    1. Über die Pflicht zur Prüfung amtlicher Benachrichtigungen von

  • OLG Frankfurt, 15.08.1985 - 3 Ws 447/85

    Haftraum; Mindestanforderungen an Grundfläche; Anzahl der Gefangenen; Unzulässige

  • BVerfG, 04.04.2000 - 1 BvR 1505/99

    Abwägung zwischen Pressefreiheit und Schutz der Intim- und Privatsphäre

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

  • OLG Celle, 16.09.2002 - 16 W 47/02

    Schmerzensgeld wegen einer die Menschenwürde verletzenden Unterbringung in einem

  • BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85

    Lebenslange Freiheitsstrafe

  • OLG Frankfurt, 09.08.2000 - 3 Ws 596/00

    Vollzug der Sicherungsverwahrung: Zulässigkeit der gemeinsamen Unterbringung in

  • OLG Celle, 05.11.1998 - 1 Ws 200/98
  • OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04

    Anforderungen an die Unterbringung Strafgefangener; Entschädigung wegen

    Das LG Karlsruhe hat in einem Urteil vom 13. Juli 2004 (StV 2004, 550, 553 f.) eine ebenfalls als eher symbolisch bezeichnete Geldentschädigung von Euro 250, 00 für die erste Woche (= rund Euro 35, 00 pro Tag) und Euro 200, 00 für jede weitere Woche (= rund Euro 28, 00 pro Tag) der Unterbringung zweier Untersuchungsgefangener in einem 8, 89 qm großen Haftraum mit nur durch einen Vorhang abgetrennter Toilette für gerechtfertigt gehalten.

    Bei der vorübergehenden Mehrfachbelegung von grundsätzlich für eine Einzelbelegung vorgesehenen und entsprechend kleinen Hafträumen mit baulich nicht abgetrennter Toilette handelt es sich um eine häufiger auftretende Konstellation, wie etwa der beim Senat noch anhängige, gemäß §§ 239, 246 ZPO ausgesetzte Rechtsstreit betreffend eine Doppelbelegung in der Justizvollzugsanstalt Am Hasenberge im Februar 2002 oder der vom Landgericht Karlsruhe mit Urteil vom 13. Juli 2004 (StV 2004, 550 ff.; soweit ersichtlich noch nicht rechtskräftig) entschiedene Rechtsstreit zeigen.

  • OLG Karlsruhe, 19.07.2005 - 12 U 300/04

    Amtshaftung: Geldentschädigungsanspruch wegen rechtswidriger Unterbringung eines

    das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 13. Juli 2004 - 2 O 1/04 - abzuändern, das Beklagte Land zur Zahlung von EUR 17.100,00 zu verurteilen und die Berufung des Beklagten zurückzuweisen.

    das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 13. Juli 2004 - 2 O 1/04 - abzuändern, die Klage abzuweisen und die Berufung des Klägers zurückzuweisen.

  • OLG Hamm, 20.01.2005 - 1 Vollz (Ws) 147/04

    Strafgefangener; Einzelzelle, Doppelbelegung, menschenunwürdige Unterbringung;

    Allerdings werden dem Ermessen der Vollzugsbehörde bei der Belegung und Ausgestaltung der Hafträume durch das Recht des Gefangenen auf Achtung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung (Art. 3 EMRK) Grenzen gesetzt (vgl. BVerfG NJW 2002, 2699 und 2700; BGH, Urteil vom 04. November 2004 - III ZR 361/03 - EBE/BGH 2004, 394; OLG Hamm NStZ 1992, 352; NJW 1967, 2024; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08. September 2004, bereits zitiert; NStZ 1982, 221; OLG Frankfurt NStZ 2004, 613; NStZ-RR 2003, 59; NJW 2003, 2843; ZfStrVo 2001, 55; StV 1986, 27, NStZ 1985, 572; KG ZfStrVo 1980, 191; OLG Celle StV 2004, 84; NJW 2003, 2463; OLG Karlsruhe ZfStrVo 2004, 304; LG Hannover StV 2003, 568; LG Oldenburg StV 2004, 610; LG Gießen NStZ 2003, 624; LG Braunschweig NStZ 1984, 286; LG Karlsruhe, Urteil vom 13. Juli 2004 - 2 O 1/04 - Callies/Müller-Dietz, § 144 Rdn. 1; Arloth/Lückemann, § 144 Rdn. 4; Schwind/Böhm, § 144 Rdn. 1; Feest, AK-Strafvollzugsgesetz, 4. Aufl., § 144 Rdn. 4).

    Die Auffassung des Senats, dass die Grenze zur menschenunwürdigen Unterbringung durch die Doppelbelegung des Haftraums 233 in den festgestellten Zeiträumen überschritten war, entspricht im übrigen der von zahlreichen anderen Gerichten zu ähnlich gelagerten Fällen (Doppelbelegung einer Zelle mit einer Grundfläche von weniger als 10 qm und ohne abgetrennte Toilette) vertretenen Ansicht (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluß vom 8. September 2004, bereits zitiert; OLG Frankfurt NJW 2003, 2843; Info 1986, 441; OLG Celle NJW 2003, 2463; LG Braunschweig NStZ 1984, 286; LG Oldenburg StV 2004, 610; LG Hannover BlfStrVollzK 2003 Nr. 1, 3; LG Karlsruhe, Beschluß vom 13. Juli 2004 - 2 O 1/04 -).

  • BVerfG, 23.11.2005 - 2 BvR 1514/03

    Rechtsweggarantie (Effektivität der gerichtlichen Kontrolle; fortbestehendes

    Damit stand eine Verletzung des Rechts des Beschwerdeführers auf Achtung seiner Menschenwürde in Frage (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar und 13. März 2002, a.a.O.; aus der fachgerichtlichen Rechtsprechung vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 16. September 2004, a.a.O.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 8. September 2004 - 1 Ws 276/04 - JURIS; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 -, NJW 2003, S. 2843 ff.; LG Karlsruhe, Urteil vom 13. Juli 2004 - 2 O 1/04 (nr) -, StV 2004, S. 550 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 09.11.2018 - 2 Ws 225/18

    Strafvollzug in Baden-Württemberg: Anforderungen an einen

    Da ein Gefangener in eine menschenunwürdige Unterbringung mangels Disponibilität des Art. 1 Abs. 1 GG sowie des behördlichen Ausgestaltungsauftrags grundsätzlich nicht wirksam einwilligen kann (KG, Urteil vom 14.08.2012 - 9 U 121/11 -, juris; Arloth/Krä, a.a.O, § 144 Rn. 2; LNNV-Verrel, a.a.O., Abschn. D Rn. 63; AK-Pollähne, a.a.O., § 93 Rn. 38; BeckOK Strafvollzug Bund/Engelstätter, a.a.O., § 144 Rn. 4; Kretschmer, a.a.O.; vgl. BVerwG, NJW 2001, 2343; BSG, NJW 2010, 1627; a.A. wohl LG Karlsruhe, StV 2004, 550), ist es auch unerheblich, dass dem Antragsteller - als Nichtraucher - schließlich angeboten wurde, in dem Duschraum untergebracht zu werden, er dieses Angebot aber nicht angenommen hat.
  • OLG Hamm, 29.10.2010 - 11 U 81/09

    Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung

    Zwar wird von Teilen der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, bei dem Erfordernis des ausdrücklichen schriftlichen Antrages nach § 119 Abs. 2 StPO a.F. handele es sich lediglich um eine Formvorschrift, so dass auch eine mündliche oder konkludente Zustimmung des Untersuchungsgefangenen in Frage komme, durch die die Verletzung der Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ausgeschlossen werden könne (vgl. dazu: LG Karlsruhe, Urteil vom 13.07.2004 - 2 O 1/04 -, zitiert nach juris Rn. 50 ff.).
  • LG Frankfurt/Main, 18.12.2006 - 4 O 152/06

    Voraussetzungen für den Schmerzensgeldanspruch eines Häftlings wegen

    Andererseits ist der Kläger aber nicht für die Unbill des Gefängnisaufenthaltes insgesamt zu entschädigen, sondern lediglich für die Umstände, die den Unterschied zwischen einer menschenunwürdigen und einer (gerade noch) menschenwürdigen Haftunterbringung ausmachen (LG Karlsruhe, Strafverteidiger 04, 550).
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Rechtsprechung
   LG Göttingen, 03.03.2005 - 2 O 1/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,26139
LG Göttingen, 03.03.2005 - 2 O 1/04 (https://dejure.org/2005,26139)
LG Göttingen, Entscheidung vom 03.03.2005 - 2 O 1/04 (https://dejure.org/2005,26139)
LG Göttingen, Entscheidung vom 03. März 2005 - 2 O 1/04 (https://dejure.org/2005,26139)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 276, 280 Abs. 1, § 675
    Zur Schadensersatzhaftung einer Sparkasse aufgrund des Rats zum Erwerb von Inhaberschuldverschreibungen eines einige Monate später insolventen Unternehmens

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 2006, 184
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Braunschweig, 13.09.1993 - 3 U 175/92

    Bank; Schadenersatz; Anleger; Aulandsanleihe; Solvenz

    Auszug aus LG Göttingen, 03.03.2005 - 2 O 1/04
    Mangelt es dem Berater an eigener Sachkunde, das Anlageobjekt beispielsweise hinsichtlich der Bonität des Emittenten zu bewerten, so hat er den Kunden darauf hinzuweisen ( OLG Braunschweig WM 1994, 59, 61 [OLG Braunschweig 13.09.1993 - 3 U 175/92] ).

    Bei der Anlageberatung im Zusammenhang mit einer Inhaberschuldverschreibung hat der Anlageberater gegenüber dem Kunden die Abhängigkeit der Rückzahlung zum Nennbetrag am Stichtag von der dann bestehenden Solvenz der Schuldnerin herauszustellen ( OLG Braunschweig WM 1994, 59, 61 [OLG Braunschweig 13.09.1993 - 3 U 175/92] ).

    Denn es ist auf die Erfahrung des Kunden mit der beabsichtigten Anlageart abzustellen (vgl. OLG Braunschweig WM 1994, 59, 60 [OLG Braunschweig 13.09.1993 - 3 U 175/92] ).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Göttingen, 03.03.2005 - 2 O 1/04
    Dieses Angebot nimmt die Bank stillschweigend an, wenn sie auf seinen Beratungswunsch eingeht und Beratungsleistungen erbringt ( BGHZ 123, 126, 128 ).

    In Bezug auf das Anlageobjekt ist zum einen auf die allgemeinen Risiken und zum anderen auf die speziellen Risiken, die sich aus den individuellen Gegebenheiten des Anlageobjekts ergeben, seitens des Beraters hinzuweisen ( BGHZ 123, 126, 128 f. ).

  • OLG München, 05.03.1997 - 15 U 5361/96

    Beratungspflicht einer Bank bei Effektengeschäften

    Auszug aus LG Göttingen, 03.03.2005 - 2 O 1/04
    Eine solche Pflicht ergibt sich für den Berater bzw. die Bank nur, wenn eine über die Anlageberatung hinausgehende Vermögensverwaltung zwischen den Parteien vereinbart wird ( OLG München WM 1997, 1802, 1806 [OLG München 05.03.1997 - 15 U 5361/96] ).

    Aus dem zwischen den Parteien bestehenden Depotvertrag ergibt sich keine Überwachungs- und Warnpflicht, denn Gegenstand eines solchen Vertrages sind lediglich Verwahrung und Verwaltung der Wertpapiere ( OLG Karlsruhe WM 1992, 577 [OLG Karlsruhe 28.01.1992 - 18a U 143/91] ; OLG München WM 1997, 1802, 1806).

  • BGH, 09.06.1998 - XI ZR 220/97

    Hinweispflicht der Betreiber von Börsentermingeschäften auf alle gewinnmindernden

    Auszug aus LG Göttingen, 03.03.2005 - 2 O 1/04
    Die vom Beklagtenvertreter genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofes ( BGH WM 1998, 1527 [BGH 09.06.1998 - XI ZR 220/97] ) stellt die sog. sekundäre Darlegungslast nicht in Frage; sie enthält Aussagen, wann die grundsätzliche Kausalitätsvermutung hinsichtlich der Aufklärungspflichtverletzung und Schaden nicht eingreift (vgl. BGH WM 1998, 1527, 1529 [BGH 09.06.1998 - XI ZR 220/97] unter II. 2. a).

    Diese Vermutung gilt aber dann nicht, wenn es im Falle ordnungsgemäßer Aufklärung vernünftigerweise nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gegeben und der Kunde sich somit in einem Entscheidungskonflikt befunden hätte ( BGH WM 1998, 1527, 1529 [BGH 09.06.1998 - XI ZR 220/97] ; ZIP 2004, 1636 [BGH 13.07.2004 - XI ZR 178/03] ).

  • LG Hamburg, 30.08.1994 - 325 O 173/94
    Auszug aus LG Göttingen, 03.03.2005 - 2 O 1/04
    Aus einer früheren Anlageberatung ergeben sich nach gefestigter Rechtsprechung keine fortdauernden Beratungs- oder auch nur Benachrichtigungspflichten ( OLG Düsseldorf ZIP 1994, 1256, 1257 [OLG Düsseldorf 08.07.1994 - 17 U 14/94] ; OLG München ZIP 1994, 125; LG Hamburg ZIP 1994, 1439, 1440 f.; LG München WM 1996, 2113, 2114; LG Osnabrück WM 1998, 381).
  • OLG München, 16.09.1993 - 6 U 4724/92

    Aufklärungspflicht der Bank gegenüber ihrem Wertpapierdepotkunden

    Auszug aus LG Göttingen, 03.03.2005 - 2 O 1/04
    Aus einer früheren Anlageberatung ergeben sich nach gefestigter Rechtsprechung keine fortdauernden Beratungs- oder auch nur Benachrichtigungspflichten ( OLG Düsseldorf ZIP 1994, 1256, 1257 [OLG Düsseldorf 08.07.1994 - 17 U 14/94] ; OLG München ZIP 1994, 125; LG Hamburg ZIP 1994, 1439, 1440 f.; LG München WM 1996, 2113, 2114; LG Osnabrück WM 1998, 381).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus LG Göttingen, 03.03.2005 - 2 O 1/04
    Bei fehlender Aufklärung wird also die Kausalität der Pflichtverletzung für den entstandenen Schaden vermutet ( BGHZ 124, 151, 159 ff. ).
  • OLG Karlsruhe, 28.01.1992 - 18a U 143/91

    Bankrecht; keine Beratungspflichten der Bank beim Depotvertrag

    Auszug aus LG Göttingen, 03.03.2005 - 2 O 1/04
    Aus dem zwischen den Parteien bestehenden Depotvertrag ergibt sich keine Überwachungs- und Warnpflicht, denn Gegenstand eines solchen Vertrages sind lediglich Verwahrung und Verwaltung der Wertpapiere ( OLG Karlsruhe WM 1992, 577 [OLG Karlsruhe 28.01.1992 - 18a U 143/91] ; OLG München WM 1997, 1802, 1806).
  • OLG Köln, 05.09.1997 - 19 U 83/97

    Grenzen der Rücktrittsfiktion trotz Rücknahme der finanzierten Sache

    Auszug aus LG Göttingen, 03.03.2005 - 2 O 1/04
    Aus einer früheren Anlageberatung ergeben sich nach gefestigter Rechtsprechung keine fortdauernden Beratungs- oder auch nur Benachrichtigungspflichten ( OLG Düsseldorf ZIP 1994, 1256, 1257 [OLG Düsseldorf 08.07.1994 - 17 U 14/94] ; OLG München ZIP 1994, 125; LG Hamburg ZIP 1994, 1439, 1440 f.; LG München WM 1996, 2113, 2114; LG Osnabrück WM 1998, 381).
  • BGH, 13.07.2004 - XI ZR 178/03

    Begriff des Börsentermingeschäfts; Hinweispflichten von Direkt-Brokern beim

    Auszug aus LG Göttingen, 03.03.2005 - 2 O 1/04
    Diese Vermutung gilt aber dann nicht, wenn es im Falle ordnungsgemäßer Aufklärung vernünftigerweise nicht nur eine, sondern mehrere Möglichkeiten aufklärungsrichtigen Verhaltens gegeben und der Kunde sich somit in einem Entscheidungskonflikt befunden hätte ( BGH WM 1998, 1527, 1529 [BGH 09.06.1998 - XI ZR 220/97] ; ZIP 2004, 1636 [BGH 13.07.2004 - XI ZR 178/03] ).
  • BFH, 13.11.1991 - I R 78/89

    Keine Rückstellungen für künftige Beiträge an Einlagensicherungseinrichtungen der

  • OLG Düsseldorf, 08.07.1994 - 17 U 14/94
  • OLG Düsseldorf, 24.08.1995 - 6 U 138/94
  • AG Frankfurt/Main, 06.03.1995 - 31 C 3752/94

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • OLG München, 14.07.2010 - 7 U 1542/10

    Haftung aus Kapitalanlageberatung: Zustandekommen eines Beratungsvertrages;

    b) Es kann dahingestellt bleiben, ob überhaupt eine Hinweispflicht auf das Insolvenzrisiko besteht, was in der Rechtsprechung unterschiedlich bewertet wird (bejahend OLG Braunschweig, WM 94, 59, 61 und WM 1996, 1484, 1485 = ZIP 1996, 1242, OLG Nürnberg WM 1998, 378, LG Göttingen WM 2006, 184, 185; verneinend OLG Düsseldorf, WM 1994, 1468; OLG Schleswig WM 1996, 1487, 1488; LG Duisburg WM 1997, 574, 575; LG Nürnberg-Fürth, WM 1997, 1426, 1427).
  • AG Köln, 06.10.2006 - 201 C 194/06

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Feststellungsklage; Recht eines Vermieters auf

    erhält ata von denjenigen, welche eine Modernisierungsmaßnahme zum Anlass einer Mietminderung nehmen, kann es ihr nicht verwehrt sein, die Beträge, die sie von den mindernden Genossen weniger erhalten, durch Mieterhöhungen ohne Verstoß gegen des Gleichbehandlungsgebot wieder zurückzufordern (Krautkrämer WM 06, 184).
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