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LG Darmstadt, 16.04.2019 - 2 O 103/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 16.04.2019 - 2 O 103/18
- OLG Frankfurt, 19.08.2019 - 13 U 209/19
- BGH, 23.06.2020 - VI ZB 63/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.08.2003 - 5 StR 254/03
Untreue; (Gesamtsaldierung; Vermögensvorteil durch Befreiung von einer …
Auszug aus LG Darmstadt, 16.04.2019 - 2 O 103/18
Dabei liegt ein Schaden in diesem Sinne nur dann vor, wenn durch die streitgegenständliche Vermögensverfügung eine Minderung des Vermögens der Klagepartei in einem Umfange eingetreten ist, der nicht durch einen mit der Tathandlung eintretenden Vermögenszuwachs kompensiert wird (BGH NSTZ 2004, 205 f).
- VGH Baden-Württemberg, 18.12.2020 - 4 S 3260/20
Definition des "tätlichen" Angriffs im Sinne des § 80a Abs 1 LBG BW (juris: BG BW …
Das Verwaltungsgericht hat die Klage auf Übernahme der Erfüllung des dem Kläger und seiner Ehefrau (deren Zulassungsantrag Gegenstand des Parallelverfahrens 4 S 3334/20 ist) als Gesamtgläubiger rechtskräftig zugesprochenen Schmerzensgeldanspruchs in Höhe von 10.000,- EUR nebst Zinsen gegen Herrn Z. (Urteil des Landgerichts U. vom 25.05.2018 - 2 O 103/18 -) zu Recht mit der Begründung abgewiesen, dass die Voraussetzung des "tätlichen (rechtswidrigen) Angriffs" gemäß § 80a Abs. 1 LBG nicht erfüllt ist und auch eine entsprechende Anwendung der Vorschrift nicht in Betracht kommt.