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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 23.10.2008 - 2 O 114/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,21237
LG Dortmund, 23.10.2008 - 2 O 114/08 (https://dejure.org/2008,21237)
LG Dortmund, Entscheidung vom 23.10.2008 - 2 O 114/08 (https://dejure.org/2008,21237)
LG Dortmund, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - 2 O 114/08 (https://dejure.org/2008,21237)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fälligkeit eines Anspruchs auf Invaliditätsleistung gegen eine Unfallversicherung; Nichtabgabe eines bedingungsgemäß vorgesehenen Anerkenntnisses über die Leistungspflicht einer Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 28.06.2000 - 7 U 174/97

    Unfallversicherung: Beweislast für Invaliditätsgrad

    Auszug aus LG Dortmund, 23.10.2008 - 2 O 114/08
    Deshalb ist die von der Beklagten herangezogene Entscheidung OLG Frankfurt NVersZ 2001, 165 auch nicht mit der vorliegenden Fallgestaltung vergleichbar.
  • BGH, 20.04.2005 - IV ZR 237/03

    Bewertung der Invalidität bei nicht abgeschlossener Heilbehandlung in der

    Auszug aus LG Dortmund, 23.10.2008 - 2 O 114/08
    Die Aussicht weiterer Behandlungsmaßnahmen und operativer Revisionen beeinflusste weder die Verpflichtung der Beklagten, ihre Leistungspflicht anzuerkennen noch den für die Leistungsentscheidung zu berücksichtigen Invaliditätsgrad, da der Erfolg solcher Behandlungsmaßnahmen und operativen Revisionen ungewiss war (BGH VersR 2005, 927) und nicht einmal feststeht, ob solche überhaupt eingeleitet waren oder innerhalb der Dreijahresfrist eingeleitet werden sollten.
  • BGH, 16.01.2008 - IV ZR 271/06

    Neufestsetzung der Invalidität in der Unfallversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 23.10.2008 - 2 O 114/08
    Damit setzt die Beklagte selbst die Dauerhaftigkeit der Funktionsbeeinträchtigung, mithin Invalidität voraus und zieht lediglich die Fortdauer der Höhe des gutachterlich festgestellten Invaliditätsgrades in Zweifel, eine Frage, die nach der Systematik der AUB dem Nachprüfungsverfahren zuzuordnen ist (BGH NJW-RR 2008, 833).
  • OLG Saarbrücken, 15.05.2013 - 5 U 347/12

    Private Unfallversicherung: Zuwarten des Versicherers mit der endgültigen

    Die Frage, ob ein bereits feststellbarer und festgestellter Invaliditätsgrad fortdauert, ist nämlich eine systematisch dem Nachprüfungsverfahren zuzuordnende (so zutreffend LG Dortmund, r+s 2009, 165).

    Konkrete Anhaltspunkte für therapeutische Maßnahmen, welche die bestehenden Beeinträchtigungen konkret zu vermindern geeignet sein könnten, oder für weiter ablaufende Heilungsprozesse wurden nicht dargetan (siehe auch LG Dortmund, r+s 2009, 165: die ungewisse Erfolgsaussicht weiterer Behandlungsmaßnahmen beeinflusse weder die Verpflichtung des Versicherers, seine Leistungspflicht anzuerkennen, noch den für die Leistungsentscheidung zu berücksichtigen Invaliditätsgrad).

    Ist ein Heilverfahren jedenfalls so weit gediehen, dass die verbleibende Beeinträchtigung innerhalb einer relativ geringen Schwankungsbreite beurteilbar ist und der Versicherer aus der Einschätzung medizinischer Gutachten die Invalidität bemessen kann, kann von der Beendigung der Heilbehandlung der Eintritt der Fälligkeit nicht mehr abhängen (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1994, 1460; LG Dortmund, r+s 2009, 165).

  • OLG Köln, 09.04.2010 - 20 U 179/09

    Anspruch gegen eine Unfallversicherung auf eine Invaliditätsentschädigung

    (vgl. insoweit OLG Hamm, r+s 1998, 17; LG Dortmund, r+s 2009, 165; Grimm, Unfallversicherung, 4. Aufl., Ziff. 9 AUB 99, Rn. 17).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2008 - 2 O 114/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,31610
OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2008 - 2 O 114/08 (https://dejure.org/2008,31610)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.06.2008 - 2 O 114/08 (https://dejure.org/2008,31610)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Juni 2008 - 2 O 114/08 (https://dejure.org/2008,31610)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Geschäftsgebühr für das Widerspruchsverfahren bei vorangegangener Tätigkeit im Verwaltungsverfahren

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Geschäftsgebühr für das Widerspruchsverfahren bei vorangegangener Tätigkeit im Verwaltungsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 24/08 R

    Rechtsanwaltsvergütung - Geschäftsgebühr - vorgerichtliche Tätigkeit - isoliertes

    Der Umstand, dass der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Widerspruchsverfahren nach Nr. 2501 VV RVG aF geringer vergütet wird, hat seinen sachlichen Grund somit darin, dass er durch die - nach Nr. 2500 VV RVG aF schon vergütete - vorangegangene Tätigkeit im Ausgangsverfahren bereits in den Fall eingearbeitet ist (ebenso Hessisches LSG, Urteil vom 19.3.2008 - L 4 SB 51/07 - Juris RdNr 19; desgleichen zur im verwaltungsrechtlichen Verwaltungsverfahren abgesenkten Geschäftsgebühr nach Nr. 2400, 2401 VV RVG aF = Nr. 2300, 2301 VV RVG nF: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.6.2008 - 2 O 114/08 - Juris RdNr 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7.2.2008 - 13 S 2939/07 - Juris RdNr 11) .
  • BSG, 25.02.2008 - B 11 AL 24/08 R
    Der Umstand, dass der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Widerspruchsverfahren nach Nr. 2501 VV RVG aF geringer vergütet wird, hat seinen sachlichen Grund somit darin, dass er durch die - nach Nr. 2500 VV RVG aF schon vergütete - vorangegangene Tätigkeit im Ausgangsverfahren bereits in den Fall eingearbeitet ist (ebenso Hessisches LSG, Urteil vom 19.3.2008 - L 4 SB 51/07 - [...] RdNr 19; desgleichen zur im verwaltungsrechtlichen Verwaltungsverfahren abgesenkten Geschäftsgebühr nach Nr. 2400, 2401 VV RVG aF = Nr. 2300, 2301 VV RVG nF: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.6.2008 - 2 O 114/08 - [...] RdNr 6; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7.2.2008 - 13 S 2939/07 - [...] RdNr 11).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2009 - 11 Verg 3/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Bemessung der Rechtsanwaltsgebühr im

    Der sachliche Grund dafür, dass der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Widerspruchsverfahren nach Nr. 2301 VV-RVG geringer vergütet wird, liegt darin, dass er durch die - nach Nr. 2300 VV-RVG vergütete - vorangegangene Tätigkeit im Ausgangsverfahren bereits in den Fall eingearbeitet ist (OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 23.06.2008 - 2 O 114/08, zitiert nach Juris Rn. 6; VGH Mannheim, Beschl. v. 07.02.2008 - 13 S 2939/07 zitiert nach Juris Rn. 11).
  • VG Berlin, 21.07.2010 - 19 K 251.09

    Gewerberecht, Baurecht: Entscheidung über ein Baugenehmigungsgesuch für

    Dem Ausspruch hierzu steht nicht entgegen, dass das Vorverfahren mangels Widerspruchsentscheidung vor der zulässigen Klageerhebung nicht abgeschlossen war, denn die Zuziehung eines Bevollmächtigten bei Untätigkeitsklagen ist nur dann im Sinne des § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO nicht notwendig, wenn schon die Einleitung des Widerspruchsverfahrens entbehrlich war (OVG Lüneburg, Beschluss vom 5. März 2008 - 1 OB 14/08 - vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Juni 2008 - 2 O 114/08 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • FG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 5 KO 314/13

    Kostenerstattung: Verringerte Geschäftsgebühr bei vorausgegangener Vertretung im

    Da dem Rechtsanwalt also im Vorverfahren - typischerweise - ein vergleichsweise geringerer Aufwand entsteht, wenn er zuvor bereits im Verwaltungsverfahren mit der Sache befasst war, erschien es dem Gesetzgeber angemessen, dass die Geschäftsgebühr dann im Vorverfahren auch nur in geringerer Höhe entsteht [vgl. Bundesrats-Drucksache 830/03, S. 258 (Begründung zu Nr. 2401, der heutigen Nr. 2301 VV RVG); vgl. auch: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23. Juni 2008 - 2 O 114/08 - n.v.].
  • VGH Bayern, 25.05.2009 - 13 M 09.1144

    Zur Anrechnung der für anwaltliches Tätigwerden im Vorverfahren anfallenden

    Denn die Geschäftsgebühr für das Vorverfahren ist durch den gerichtlichen Ausspruch nach § 162 Abs. 2 Satz 2 VwGO Teil der Kostenlastentscheidung geworden mit der Folge, dass sie auf Antrag im Kostenfestsetzungsbeschluss neben der Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens als weitere erstattungsfähige Kostenposition festzusetzen und zugleich entsprechend der Vorbemerkung zum Teil 3 Abs. 4 Satz 1 VV RVG auf die Verfahrensgebühr Gebühren mindernd anzurechnen ist (so z.B. BayVGH vom 23.1.2008 Az. 6 C 07.238 - juris Rn. 3; vom 10.7.2007 a.a.O.; vom 14.5.2007 JurBüro 2008, 26; vom 3.11.2005 JurBüro 2006, 77; HessVGH vom 29.11.2005 NJW 2006, 1992; OVG RhPf vom 2.10.2008 NVwZ-RR 2009, 312; OVG NRW vom 2.10.2008 Az. 6 E 1208/07 - juris Rn. 7; OVG LSA vom 23.6.2008 Az. 2 O 114/08 - juris Rn. 11; VGH BW vom 4.4.2008 NJW 2008, 2360; ThürOVG a.a.O.; für eine generelle Anrechnung z.B. HessVGH vom 28.1.2009 Az. 6 E 2458/08 - juris Rn. 14 ff.; NdsOVG vom 8.12.2008 Az. 5 OA 449/08 - juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 18.12.2008 - 2 O 114/08   

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LG Köln, 18.12.2008 - 2 O 114/08 (https://dejure.org/2008,88908)
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LG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 2008 - 2 O 114/08 (https://dejure.org/2008,88908)
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Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kündigung des Reisevertrages

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