Rechtsprechung
LG Wiesbaden, 27.09.2013 - 2 O 12/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 839a BGB, § 839 Abs 3 BGB, § 296 ZPO
Zur Haftung des gerichtlichen Sachverständigen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grobe Fahrlässigkeit bei Nichteinigkeit von Fachleuten und Sachverständigen desselben Fachgebiets über eine zu beurteilende Frage; Unterlassen eines Rechtsmittels durch einen Geschädigten bei Versäumung von Einwendungen gegen das gerichtlich eingeholte ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Haftung für fehlerhaftes Gutachten!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
§ 839a BGB als Ende der Symptomtheorie: Keine Haftung für fehlerhaftes Gutachten! (IBR 2014, 115)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 28.07.2006 - III ZB 14/06
Rechtsschutzbedürfnis für ein selbständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung …
Auszug aus LG Wiesbaden, 27.09.2013 - 2 O 12/12
Der Bundesgerichtshof hat in seinen Entscheidungen vom 28.07.2006 und 05.07.2007 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insoweit etwa an Gegenvorstellungen und Hinweise auf die Unrichtigkeit des Gutachtens (vgl. § 411 Abs. 4 ZPO), an Anträge, den Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu laden, und an formelle Beweisanträge auf Einholung eines neuen (Ober-)Gutachtens ( § 412 ZPO) zu denken ist (BGH, NJW-RR 2006, 1454; BauR 2007, 1852). - OLG Jena, 07.11.2012 - 2 U 135/12
Schadensersatzanspruch wegen eines fehlerhaften Gerichtsgutachtens
Auszug aus LG Wiesbaden, 27.09.2013 - 2 O 12/12
Maßstab ist das für einen ordentlichen Sachverständigen im jeweiligen Fachgebiet maßgebende Pflichtenprogramm (Thüringer OLG, Urteil vom 07.11.2012 - 2 U 135/12 - Rz. 42 zit. nach juris). - OLG München, 25.07.2013 - 1 U 615/13
Keine Haftung bei unterlassener Befragung im Vorprozess!
Auszug aus LG Wiesbaden, 27.09.2013 - 2 O 12/12
Rechtsmittel im Sinne dieser Vorschrift sind die von der ZPO vorgesehenen Rechtsbehelfe, die es einer Partei ermöglichen, gegen das ihrem Dafürhalten nach fehlerhafte Gutachten vorzugehen und dessen Abänderung zu bewirken (OLG München, Urteil vom 25.07.2013 - 1 U 615/13, Rz. 26 - zit. nach juris). - BGH, 05.07.2007 - III ZR 240/06
Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung als Rechtsmittel
Auszug aus LG Wiesbaden, 27.09.2013 - 2 O 12/12
Der Bundesgerichtshof hat in seinen Entscheidungen vom 28.07.2006 und 05.07.2007 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insoweit etwa an Gegenvorstellungen und Hinweise auf die Unrichtigkeit des Gutachtens (vgl. § 411 Abs. 4 ZPO), an Anträge, den Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu laden, und an formelle Beweisanträge auf Einholung eines neuen (Ober-)Gutachtens ( § 412 ZPO) zu denken ist (BGH, NJW-RR 2006, 1454; BauR 2007, 1852). - BGH, 10.05.2011 - VI ZR 196/10
Feuerversicherung: Verursachung eines Brandschadens durch Erhitzung von Fett als …
Auszug aus LG Wiesbaden, 27.09.2013 - 2 O 12/12
Grobe Fahrlässigkeit i.S.d. Vorschrift liegt vor, wenn die verkehrserforderliche Sorgfalt als Sachverständiger in besonders schwerem Maße verletzt wird, schon einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt werden und das nicht beachtet wird, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste (BGH, NJW-RR 2011, 1055).
- VG Schleswig, 16.10.2014 - 6 A 219/13
Heranziehung zur Erstattung von Bestattungskosten einer Gemeinde - …
§ 13 Abs. 2 Satz 3 BestattungsG kann dagegen nicht als Rechtsgrundlage herangezogen werden (andere Auffassung noch OVG Schleswig, Beschluss vom 25.06.2012, Az.: 2 O 12/12). - VG Schleswig, 16.10.2014 - 6 A 62/13
Grenzen der Verpflichtung zur Übernahme von Bestattungskosten
§ 13 Abs. 2 Satz 3 BestattungsG kann dagegen nicht als Rechtsgrundlage herangezogen werden (andere Auffassung noch OVG Schleswig, Beschluss vom 25.06.2012, Az.: 2 O 12/12). - VG Schleswig, 16.10.2014 - 6 A 154/12
Heranziehung zur Erstattung von Bestattungskosten einer Gemeinde - …
§ 13 Abs. 2 Satz 3 BestattungsG kann dagegen nicht als Rechtsgrundlage herangezogen werden (andere Auffassung noch OVG Schleswig, Beschluss vom 25.06.2012, Az.: 2 O 12/12).
Rechtsprechung
LG Gießen, 07.05.2012 - 2 O 12/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamburg, 28.10.2010 - 6 U 114/09
Bankenhaftung bei Anlageberatung: Empfehlung eines Bonus-Zertifikats
Auszug aus LG Gießen, 07.05.2012 - 2 O 12/12
(So auch sinngemäß OLG Hamburg vom 28.10.2010, Az.: 6 U 114/09, rech. - OLG Frankfurt, 03.11.2010 - 17 U 111/10
Anlageberatung: Für die Annahme einer offenbarungspflichtigen Rückvergütung kann …
Auszug aus LG Gießen, 07.05.2012 - 2 O 12/12
Mit dem Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 03.11.2010, Az. 17 U 111/10 und vom 29.06.2011, Az. 17 U 12/11geht die Kammer aber davon aus, dass es für die Annahme einer offenbarungspflichtigen Rückvergütung nicht allein auf die begriffliche Bezeichnung ankommt, sondern auf die Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers, der die Möglichkeit haben muss, das wirtschaftliche Eigeninteresse der verkaufenden Bank jenseits der in den unmittelbaren Kaufpreis eingeflossenen Kalkulationsgrundlagen beurteilen zu können.