Weitere Entscheidung unten: LG Göttingen, 10.06.2002

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   LG Stade, 09.04.2003 - 2 O 123/02   

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LG Stade, 09.04.2003 - 2 O 123/02 (https://dejure.org/2003,44515)
LG Stade, Entscheidung vom 09.04.2003 - 2 O 123/02 (https://dejure.org/2003,44515)
LG Stade, Entscheidung vom 09. April 2003 - 2 O 123/02 (https://dejure.org/2003,44515)
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   LG Göttingen, 10.06.2002 - 2 O 123/02   

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LG Göttingen, 10.06.2002 - 2 O 123/02 (https://dejure.org/2002,31424)
LG Göttingen, Entscheidung vom 10.06.2002 - 2 O 123/02 (https://dejure.org/2002,31424)
LG Göttingen, Entscheidung vom 10. Juni 2002 - 2 O 123/02 (https://dejure.org/2002,31424)
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    Auseinandersetzung einer atypisch stillen Gesellschaftsbeteiligung und Schadensersatz (Göttinger Gruppe II)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 136/92

    Aufklärungspflichten gegenüber Arbeitnehmer bei vermögenswirksamen

    Auszug aus LG Göttingen, 10.06.2002 - 2 O 123/02
    Zwar sind diese Grundsätze auf die stille Gesellschaft in jeder ihrer Erscheinungsformen anwendbar (vgl. dazu BGH in NJW 92, 2696 [2697], in NJW 93, 2107 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen) und gelten auch für den fehlerhaften Beitritt zu einer Gesellschaft (vgl. BGH in NJW 92, ebendort), allein, hier war der Beitritt des Klägers nicht fehlerhaft.
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus LG Göttingen, 10.06.2002 - 2 O 123/02
    Dies wäre in Anlehnung an die Prosepkthaftung (vgl. dazu neben den bereits erwähnten Entscheidungen noch etwa BGH in NJW 92, 228 ff. m.w.N.) nur dann anders zu beurteilen, wenn der Prospekt - wie der Kläger unterstellt - ohne jeden objektiven Aussagewert wäre.
  • BGH, 21.10.1991 - II ZR 204/90

    § 264 a StGB als Schutzgesetz

    Auszug aus LG Göttingen, 10.06.2002 - 2 O 123/02
    Es ist zwar richtig, dass der Prospekt ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt enthalten muss, was bedeutet, dass er über alle Umstände, die für die Entscheidung des Anlegers von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können - das betrifft insbesondere diejenigen Tatsachen, die den Vertragszweck vereiteln können - sachlich richtig und vollständig unterrichtet (vgl. BGH in NJW 92, 241 [242]; in NJW 00, 3346, jeweils mit weiteren Nachweisen), der Emissionsprospekt geht jedoch auf Seite 110, zwar knapp, aber für jeden Anleger deutlich und verständlich auf das Insolvenzrisiko ein.
  • BGH, 26.04.1995 - VIII ZR 124/94

    Vertraglicher Ausschluß der ordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus LG Göttingen, 10.06.2002 - 2 O 123/02
    Die Sittenwidrigkeit ergibt sich nicht schon allein aus der langfristigen Vetragsbindung, sie lässt sich vielmehr nur unter Berücksichtigung und Abwägung der jeweiligen vertragstypischen und durch die Besonderheiten des Einzelfalls geprägten Umstände ermitteln (vgl. BGH in NJW 95, 2350 [2351) m.w.N.).
  • BGH, 29.06.1992 - II ZR 284/91

    Abgrenzung der atypischen stillen Gesellschaft von sonstigen Rechtsverhältnissen

    Auszug aus LG Göttingen, 10.06.2002 - 2 O 123/02
    Zwar sind diese Grundsätze auf die stille Gesellschaft in jeder ihrer Erscheinungsformen anwendbar (vgl. dazu BGH in NJW 92, 2696 [2697], in NJW 93, 2107 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen) und gelten auch für den fehlerhaften Beitritt zu einer Gesellschaft (vgl. BGH in NJW 92, ebendort), allein, hier war der Beitritt des Klägers nicht fehlerhaft.
  • OLG Oldenburg, 20.05.1999 - 1 U 24/99

    Anspruch auf Rückzahlung eines ausgezahlten Gesellschaftsanteils wegen Konkurses

    Auszug aus LG Göttingen, 10.06.2002 - 2 O 123/02
    Es kann dahin gestellt bleiben, ob atypisch stille Gesellschaftsbeteiligungen nach § 23 Abs. 1 AGBG a.F. von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgenommen sind oder nicht (nicht ausgenommen etwa OLG Oldenburg in NZG 99, 896; OLG Celle in NZG 00, 85; OLG Stuttgart in NZG 00, 93); denn jedenfalls unterliegen sie einer ähnlichen Inhaltskontrolle und Auslegung wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (so insbesondere BGH in NJW 01, 1270 [1271] m.w.N.).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Göttingen, 10.06.2002 - 2 O 123/02
    Haftet der Berater auf Grund des zwischen ihm und dem Anleger geschlossenen Beratungsvertrags neben der anlegergerechten Beratung hinsichtlich derjenigen in Bezug auf das Anlageobjekt für die Aufklärung über diejenigen Eigenschaften und Risiken, die für die jeweilige Anlagenentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können (vgl. BGH in NJW 93, 2433 m.w.N.), so schuldet der Vermittler keine Beratung über verschiedene Anlagemöglichkeiten, sondern entsprechende Hinweise bezüglich der speziellen, von ihm vermittelten Anlage.
  • OLG Celle, 22.09.1999 - 9 U 1/99
    Auszug aus LG Göttingen, 10.06.2002 - 2 O 123/02
    Es kann dahin gestellt bleiben, ob atypisch stille Gesellschaftsbeteiligungen nach § 23 Abs. 1 AGBG a.F. von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgenommen sind oder nicht (nicht ausgenommen etwa OLG Oldenburg in NZG 99, 896; OLG Celle in NZG 00, 85; OLG Stuttgart in NZG 00, 93); denn jedenfalls unterliegen sie einer ähnlichen Inhaltskontrolle und Auslegung wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (so insbesondere BGH in NJW 01, 1270 [1271] m.w.N.).
  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 280/98

    Prospekthaftung wegen unrichtiger Angaben über die Verwendung angelegter Gelder

    Auszug aus LG Göttingen, 10.06.2002 - 2 O 123/02
    Es ist zwar richtig, dass der Prospekt ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt enthalten muss, was bedeutet, dass er über alle Umstände, die für die Entscheidung des Anlegers von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können - das betrifft insbesondere diejenigen Tatsachen, die den Vertragszweck vereiteln können - sachlich richtig und vollständig unterrichtet (vgl. BGH in NJW 92, 241 [242]; in NJW 00, 3346, jeweils mit weiteren Nachweisen), der Emissionsprospekt geht jedoch auf Seite 110, zwar knapp, aber für jeden Anleger deutlich und verständlich auf das Insolvenzrisiko ein.
  • BGH, 27.11.2000 - II ZR 218/00

    Inhaltskontrolle von formularmäßigen Gesellschaftsverträgen mit stillen

    Auszug aus LG Göttingen, 10.06.2002 - 2 O 123/02
    Es kann dahin gestellt bleiben, ob atypisch stille Gesellschaftsbeteiligungen nach § 23 Abs. 1 AGBG a.F. von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgenommen sind oder nicht (nicht ausgenommen etwa OLG Oldenburg in NZG 99, 896; OLG Celle in NZG 00, 85; OLG Stuttgart in NZG 00, 93); denn jedenfalls unterliegen sie einer ähnlichen Inhaltskontrolle und Auslegung wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (so insbesondere BGH in NJW 01, 1270 [1271] m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 16.06.1999 - 20 U 5/99
  • OLG Celle, 20.09.2001 - 11 U 293/00

    - AWD 37 -, Anspruch auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlagevermittlung,

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