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   LG Dortmund, 04.12.2014 - 2 O 124/14   

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https://dejure.org/2014,45041
LG Dortmund, 04.12.2014 - 2 O 124/14 (https://dejure.org/2014,45041)
LG Dortmund, Entscheidung vom 04.12.2014 - 2 O 124/14 (https://dejure.org/2014,45041)
LG Dortmund, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 2 O 124/14 (https://dejure.org/2014,45041)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines zeitlich befristeten Anerkenntnisses der Leistungsverpflichtung aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Befristung des Anerkenntnisses unter Zurückstellung der Verweisungsprüfung

  • berufsunfaehigkeitsversicherung-siegen.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Wirksamkeit einer zeitlichen Befristung

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung - zeitlich befristetes Anerkenntnis für die Vergangenheit ist unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zeitlich befristetes Anerkenntnis der Leistungsverpflichtung aus Berufsunfähigkeitszusatzversicherung unwirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zeitlich befristetes Anerkenntnis der Leistungsverpflichtung aus Berufsunfähigkeitszusatzversicherung unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungspflichten aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.06.1996 - IV ZR 106/95

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Anerkenntnis der Leistungspflicht - Mitteilung

    Auszug aus LG Dortmund, 04.12.2014 - 2 O 124/14
    Es wurde weder vorprozessual eine Nachprüfungsentscheidung bekannt gegeben noch ist eine Einstellungsmitteilung im Rechtsstreit nachgeholt worden (vgl. zu dieser Möglichkeit: BGH, VersR 2000, 171; 1996, 958; OLG Hamm, VersR 1999, 703).
  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus LG Dortmund, 04.12.2014 - 2 O 124/14
    Es wurde weder vorprozessual eine Nachprüfungsentscheidung bekannt gegeben noch ist eine Einstellungsmitteilung im Rechtsstreit nachgeholt worden (vgl. zu dieser Möglichkeit: BGH, VersR 2000, 171; 1996, 958; OLG Hamm, VersR 1999, 703).
  • BGH, 20.06.2007 - IV ZR 3/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus LG Dortmund, 04.12.2014 - 2 O 124/14
    Gibt der Versicherer ein objektiv gebotenes Anerkenntnis nicht ab, so verletzt er seine aus § 5 Abs. 1 folgende Verpflichtung und muss den Versicherungsnehmer so stellen, als ob er es abgegeben habe, das Anerkenntnis wird also als unbefristetes fingiert (BGH, VersR 2007, 1398; OLG Karlsruhe, r+s 2013, 34; OLG Saarbrücken, ZfS 2013, 403; LG Dortmund, ZfS 2014, 343; Rixecker in: Römer/Langheid, a.a.O., § 173, Rn. 4 jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 26.06.1998 - 20 U 36/98

    Belehrung des Versicherungsnehmers über seine Rechte aus § 6 BB-BUZ

    Auszug aus LG Dortmund, 04.12.2014 - 2 O 124/14
    Es wurde weder vorprozessual eine Nachprüfungsentscheidung bekannt gegeben noch ist eine Einstellungsmitteilung im Rechtsstreit nachgeholt worden (vgl. zu dieser Möglichkeit: BGH, VersR 2000, 171; 1996, 958; OLG Hamm, VersR 1999, 703).
  • OLG Hamm, 23.03.2011 - 20 U 37/10

    Auslegung der Vereinbarung der Leistungsvoraussetzungen in der

    Auszug aus LG Dortmund, 04.12.2014 - 2 O 124/14
    In der Gesamtschau lassen diese Regelungen (jedenfalls im Sinne der hier maßgeblichen, für den Versicherungsnehmer günstigsten Auslegungsvariante) nur den Schluss zu, dass, wenn der Versicherungsnehmer in der Rückschau nachgewiesenermaßen sechs Monate dauernd außer Stande war, seinen versicherten Beruf zu mindestens 50 % auszuüben, jedenfalls mit Ablauf der sechs Monate (soweit die Gesundheitsbeeinträchtigung fortbesteht) als ab diesem Zeitpunkt berufsunfähig gilt (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 23.03.2011 - 20 U 37/10, Juris Tz. 20 ff. [Im Unterscheid zum vorliegenden Sachverhalt lag in dem vom OLG Hamm entschiedenen Fall Berufsunfähigkeit nach § 2 (1) vor, wenn die versicherte Person "voraussichtlich mindestens sechs Monate außer Stande ist" ihren versicherten Beruf auszuüben]).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2011 - 12 U 55/11
    Auszug aus LG Dortmund, 04.12.2014 - 2 O 124/14
    Gibt der Versicherer ein objektiv gebotenes Anerkenntnis nicht ab, so verletzt er seine aus § 5 Abs. 1 folgende Verpflichtung und muss den Versicherungsnehmer so stellen, als ob er es abgegeben habe, das Anerkenntnis wird also als unbefristetes fingiert (BGH, VersR 2007, 1398; OLG Karlsruhe, r+s 2013, 34; OLG Saarbrücken, ZfS 2013, 403; LG Dortmund, ZfS 2014, 343; Rixecker in: Römer/Langheid, a.a.O., § 173, Rn. 4 jew. m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 25.11.2009 - 5 U 116/09

    Die Dynamisierung von Berufsunfähigkeitsleistungen entfällt ab Leistungsbeginn

    Auszug aus LG Dortmund, 04.12.2014 - 2 O 124/14
    Eine Regelung, die im Leistungsfall eine Dynamisierung ausschließt, ist in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nicht unüblich und AGB-rechtlich unbedenklich (vgl. OLG Saarbrücken, VersR 2010, 519).
  • OLG Saarbrücken, 14.11.2012 - 5 U 343/10

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen einer Arglistanfechtung wegen des

    Auszug aus LG Dortmund, 04.12.2014 - 2 O 124/14
    Gibt der Versicherer ein objektiv gebotenes Anerkenntnis nicht ab, so verletzt er seine aus § 5 Abs. 1 folgende Verpflichtung und muss den Versicherungsnehmer so stellen, als ob er es abgegeben habe, das Anerkenntnis wird also als unbefristetes fingiert (BGH, VersR 2007, 1398; OLG Karlsruhe, r+s 2013, 34; OLG Saarbrücken, ZfS 2013, 403; LG Dortmund, ZfS 2014, 343; Rixecker in: Römer/Langheid, a.a.O., § 173, Rn. 4 jew. m.w.N.).
  • LG Berlin, 19.03.2014 - 23 O 87/12

    BU-Versicherung- Befristung Anerkenntnis Leistungspflicht

    Auszug aus LG Dortmund, 04.12.2014 - 2 O 124/14
    Voraussetzung für die Anwendbarkeit des §§ 173 Abs. 2 VVG ist damit eine in die Zukunft gerichtete Unsicherheit im Hinblick auf die Leistungspflicht (LG Berlin, VersR 2014, 1196, Juris Tz. 33).
  • OLG Hamm, 22.11.2000 - 20 U 83/00

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Bindung an zeitlich begrenztes Anerkenntnis -

    Auszug aus LG Dortmund, 04.12.2014 - 2 O 124/14
    a) Die in den Bedingungen vereinbarte und unter dem Vorbehalt der Verweisungsmöglichkeit bestehende Befristungsmöglichkeit war bereits vor Inkrafttreten des neuen VVG in Altverträgen wirksam (vgl. OLG Hamm, VersR 2001, 1098; Lücke in: Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., § 5 BUZ, Rn. 3) und bleibt auch nach Inkrafttreten des § 173 Abs. 2 VVG n.F. in Altverträgen wirksam.
  • BGH, 23.02.2022 - IV ZR 101/20

    Rückwirkende Abgabe eines befristeten Anerkenntnisses für einen abgeschlossenen

    Nach anderer Ansicht ist dies unzulässig (vgl. OLG Saarbrücken ZfSch 2017, 459 unter 1 c [juris Rn. 50]; LG Dortmund ZfSch 2015, 343 unter A I 2 [juris Rn. 42]; LG Berlin VersR 2014, 1196 unter I 2 [juris Rn. 33]; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG 6. Aufl. § 173 Rn. 9; Hoenicke in Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeitsversicherung § 8 BUV Rn. 45; MAH VersR/Höra, 4. Aufl. § 26 Rn. 283).
  • OLG Saarbrücken, 29.04.2015 - 5 U 67/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Zulässigkeit "außervertraglicher" Vereinbarungen;

    Sachlich gerechtfertigt ist es aber nicht, wenn ein Versicherer einerseits in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen den Eintritt der Berufsunfähigkeit an einen verkürzten Zeitraum - hier sogar an die Prognose einer sechsmonatigen Berufsunfähigkeit - knüpft, sich dem jedoch über § 173 Abs. 2 VVG dadurch entziehen will, dass er ein Anerkenntnis für eine diesen Zeitraum überschreitende Frist ausspricht (vgl. LG Dortmund, Urt.v. 04.12.2014 - 2 O 124/14; Rixecker in: Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl. 2014, § 173 Rn. 6).
  • LG Dortmund, 02.04.2015 - 2 O 275/11

    Gewährung von Leistungen in Form einer Rente wegen Berufsunfähigkeit eines

    In der Gesamtschau lassen diese, für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht gerade eingängigen Regelungen zu bedingungsgemäßen Definition der Berufsunfähigkeit jedenfalls im Sinne der hier maßgeblichen, für den Versicherungsnehmer günstigsten Auslegungsvariante nur den Schluss zu, dass für die Feststellung der Berufsunfähigkeit nicht in jedem Fall eine 6-Monatsprognose des künftigen Verlaufs der Berufsunfähigkeit erforderlich ist, sondern der Versicherungsnehmer, wenn er in der Rückschau nachgewiesenermaßen 6 Monate dauernd außerstande war, seinen versicherten Beruf zu mindestens 50 % auszuüben, ebenfalls als berufsunfähig gilt (vgl. OLG Hamm, vom 23.03.2011 - 20 U 37/10 - Landgericht Dortmund vom 04.12.2014 - 2 O 124/14 -).
  • LG Darmstadt, 29.11.2017 - 11 O 52/17
    Sachlich gerechtfertigt ist es aber nicht, wenn ein Versicherer einerseits in seinen Allgemeinen Versicherungsbedingungen den Eintritt der Berufsunfähigkeit an einen verkürzten Zeitraum - hier sogar an die Prognose einer sechsmonatigen Berufsunfähigkeit - knüpft, sich dem jedoch über § 173 Abs. 2 VVG dadurch entziehen will, dass er ein Anerkenntnis für eine diesen Zeitraum überschreitende Frist ausspricht (vgl. LG Dortmund, Urt.v. 04.12.2014 - 2 0 124/14; Rixecker in: Römer/Langheid, VVG, 4. Aufl. 2014, § 173 Rn. 6).
  • OLG Saarbrücken, 18.11.2015 - 5 U 84/13

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Verweisung auf eine zumutbare

    Zeitlich befristete Anerkenntnisse sind folglich nicht für einen in der Vergangenheit liegenden abgeschlossenen Zeitraum zulässig (LG Dortmund zfs 2015, 343; LG Berlin VersR 2014, 1196).
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