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   LG Landau/Pfalz, 15.08.2006 - 2 O 126/06   

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LG Landau/Pfalz, 15.08.2006 - 2 O 126/06 (https://dejure.org/2006,25809)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 15.08.2006 - 2 O 126/06 (https://dejure.org/2006,25809)
LG Landau/Pfalz, Entscheidung vom 15. August 2006 - 2 O 126/06 (https://dejure.org/2006,25809)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 396
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02

    Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 15.08.2006 - 2 O 126/06
    Entscheidend ist, wer gemäß der Vereinbarung mit der Sparkasse Kontoinhaber werden sollte (vgl. BGH NJW 2005, 980, 2222 [BGH 18.01.2005 - X ZR 264/02] , jeweils mit weiterem Nachweis).

    Dieser Umstand, der im Einzelfall ein Indiz dafür sein kann, dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tod vorbehalten will (vgl. BGH NJW 2005, 980 [BGH 18.01.2005 - X ZR 264/02] ; BGHZ 46, 198 ff.; OLG Zweibrücken NJW 1989, 2546), kann nämlich nur dann Bedeutung erlangen, wenn es an einer eindeutigen Bestimmung hinsichtlich der Gläubigerschaft der verbrieften Forderung fehlt (vgl. OLG Koblenz NJW 1989, 2545 ff. [OLG Koblenz 22.09.1988 - 5 U 489/88] ), was vorliegend allerdings nicht der Fall ist.

  • BGH, 25.04.2005 - II ZR 103/03

    Inhaberschaft an einer Einlagenforderung

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 15.08.2006 - 2 O 126/06
    Im Übrigen konnte aus Sicht der Sparkasse die Übernahme des Sparbuches zwanglos dahingehend verstanden werden, dass der Beklagte als gesetzlicher Vertreter des Gläubigers der verbrieften Forderung das Sparbuch lediglich sicher verwahren wollte, ohne sich hierbei die Entscheidung über die Verwendung der einzuzahlenden Sparbeträge vorbehalten zu wollen (vgl. BGH NJW 2005, 2222 ff. [BGH 25.04.2005 - II ZR 103/03] ).
  • OLG Zweibrücken, 09.01.1989 - 4 U 157/88

    Forderungsberechtigung aus einem Konto; Kriterien für die Auslegung über Frage

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 15.08.2006 - 2 O 126/06
    Dieser Umstand, der im Einzelfall ein Indiz dafür sein kann, dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tod vorbehalten will (vgl. BGH NJW 2005, 980 [BGH 18.01.2005 - X ZR 264/02] ; BGHZ 46, 198 ff.; OLG Zweibrücken NJW 1989, 2546), kann nämlich nur dann Bedeutung erlangen, wenn es an einer eindeutigen Bestimmung hinsichtlich der Gläubigerschaft der verbrieften Forderung fehlt (vgl. OLG Koblenz NJW 1989, 2545 ff. [OLG Koblenz 22.09.1988 - 5 U 489/88] ), was vorliegend allerdings nicht der Fall ist.
  • BGH, 09.11.1966 - VIII ZR 73/64

    Sparbuch für die Enkelin - Inhaberschaft; Zuwendung auf den Todesfall

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 15.08.2006 - 2 O 126/06
    Dieser Umstand, der im Einzelfall ein Indiz dafür sein kann, dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tod vorbehalten will (vgl. BGH NJW 2005, 980 [BGH 18.01.2005 - X ZR 264/02] ; BGHZ 46, 198 ff.; OLG Zweibrücken NJW 1989, 2546), kann nämlich nur dann Bedeutung erlangen, wenn es an einer eindeutigen Bestimmung hinsichtlich der Gläubigerschaft der verbrieften Forderung fehlt (vgl. OLG Koblenz NJW 1989, 2545 ff. [OLG Koblenz 22.09.1988 - 5 U 489/88] ), was vorliegend allerdings nicht der Fall ist.
  • OLG Koblenz, 22.09.1988 - 5 U 489/88

    Anspruch auf Herausgabe eines Sparbuchs; Gläubigerschaft an der in einem Sparbuch

    Auszug aus LG Landau/Pfalz, 15.08.2006 - 2 O 126/06
    Dieser Umstand, der im Einzelfall ein Indiz dafür sein kann, dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparguthaben bis zu seinem Tod vorbehalten will (vgl. BGH NJW 2005, 980 [BGH 18.01.2005 - X ZR 264/02] ; BGHZ 46, 198 ff.; OLG Zweibrücken NJW 1989, 2546), kann nämlich nur dann Bedeutung erlangen, wenn es an einer eindeutigen Bestimmung hinsichtlich der Gläubigerschaft der verbrieften Forderung fehlt (vgl. OLG Koblenz NJW 1989, 2545 ff. [OLG Koblenz 22.09.1988 - 5 U 489/88] ), was vorliegend allerdings nicht der Fall ist.
  • OVG Saarland, 27.05.2008 - 3 A 373/07

    Rückforderung zu Unrecht gezahlter Ausbildungsförderung; Kontoeröffnung auf den

    Insoweit gilt, dass, wer etwa die Bank anweist, einen Betrag aus seinem Konto einem bestimmten fremden Konto gutzuschreiben, mit der Ausführung dieser Weisung seine Rechte gegen die Bank in Bezug auf das Zugewendete verliert und damit zugleich dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegen die Bank an der Gutschrift verschafft hierzu BGH, Urteile vom 18.1.2005 - X ZR 264/02, NJW 2005, 980, vom 25.4.2005 - II ZR 103/03 NJW 2005, 2222, vom 18.10.1994 - XI ZR 237/93 -, NJW 1995, 261 und vom 2.2.1994 - IV ZR 51/93, NJW 1994, 931; OLG Saarbrücken, Urteil vom 28.12.2007 - 4 U 8/07 - 24 U 8/07; LG Landau, Urteil vom 15.8.2006 - 2 O 126/06 - OLG Zweibrücken, Urteil vom 9.1.1989 - 4 U 157/88 -, zitiert jeweils nach Juris.

    So lässt die Einrichtung eines Kontos auf den Namen eines anderen für sich genommen noch nicht zwingend den Schluss zu, dass der nominelle Kontoinhaber auch materiellrechtlicher Inhaber der Forderung werden soll hierzu Palandt/Heinrichs, BGB, 66. Auflage, § 328 Rdnr. 9a, wenngleich dieses als (gewichtiges) Beweisanzeichen gewertet werden kann hierzu LG Landau, Urteil vom 15.8.2006, a.a.O..

    Ein Grund für die Annahme einer Zuwendung auf den Todesfall kann daher in dem (bloßen) Besitz eines für einen Dritten eingerichteten Sparbuchs nicht gesehen werden hierzu BGH, Urteil vom 25.4.2005, a.a.O. und LG Landau, Urteil vom 15.8.2006, a.a.O..

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Rechtsprechung
   LG Lübeck, 17.12.2007 - 2 O 126/06   

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LG Lübeck, Entscheidung vom 17.12.2007 - 2 O 126/06 (https://dejure.org/2007,70821)
LG Lübeck, Entscheidung vom 17. Dezember 2007 - 2 O 126/06 (https://dejure.org/2007,70821)
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