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   LG Münster, 14.05.2018 - 2 O 134/16   

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https://dejure.org/2018,54217
LG Münster, 14.05.2018 - 2 O 134/16 (https://dejure.org/2018,54217)
LG Münster, Entscheidung vom 14.05.2018 - 2 O 134/16 (https://dejure.org/2018,54217)
LG Münster, Entscheidung vom 14. Mai 2018 - 2 O 134/16 (https://dejure.org/2018,54217)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

    Auszug aus LG Münster, 14.05.2018 - 2 O 134/16
    Die Vermutung ist vorliegend insbesondere nicht schon deshalb mit der Art der Sache unvereinbar, weil Kaufgegenstand ein Tier gewesen ist (vgl. BGH NJW 2006, 2250).

    Dem steht nicht entgegen, dass die beim Pferd festgestellte Lahmheit theoretisch jederzeit auftreten kann (vgl. BGH NJW 2006, 2250 Rn. 26).

    Mit dem Regel-Ausnahme-Verhältnis der Vermutung und dem verbraucherschützenden Charakter der Norm wäre es nicht zu vereinbaren, die Vermutung ohne Weiteres schon daran scheitern zu lassen, dass der Entstehungszeitpunkt eines Mangels typischerweise nicht zuverlässig festgestellt werden kann; denn durch eine derartige Einengung der Beweislastumkehr würde der mit der Regelung intendierte Verbraucherschutz weitgehend ausgehöhlt (BGH NJW 2006, 2250 Rn. 26).

  • BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 103/15

    Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers

    Auszug aus LG Münster, 14.05.2018 - 2 O 134/16
    Zur Widerlegung der Vermutung des § 476 BGB a.F. = § 477 BGB n.F. hat der Verkäufer den Beweis des Gegenteils (§ 292 ZPO) dahin zu erbringen, dass der binnen sechs Monaten nach Gefahrübergang aufgetretene mangelhafte Zustand auf eine nach Gefahrübergang eingetretene, ihm nicht zuzurechnende Ursache - sei es auf ein Verhalten des Käufers oder eines Dritten, sei es auf sonstige Umstände (EuGH, NJW 2015, 2237 Rn. 73 ff.), etwa eine übliche Abnutzungserscheinung nach Gefahrübergang - zurückzuführen ist (vgl. BGH, NJW 2017, 1093 Rn. 59 m.w.N.).

    Es ist damit die volle richterliche Überzeugung nach § 286 Abs. 1 ZPO gefordert, wobei es eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von Gewissheit bedarf, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, NJW 2017, 1093 Rn. 60 m.w.N; OLG Düsseldorf NJW-RR 2017, 1134).

  • EuGH, 04.06.2015 - C-497/13

    Der Gerichtshof klärt die Verbraucherschutzregeln im Bereich des

    Auszug aus LG Münster, 14.05.2018 - 2 O 134/16
    Zur Widerlegung der Vermutung des § 476 BGB a.F. = § 477 BGB n.F. hat der Verkäufer den Beweis des Gegenteils (§ 292 ZPO) dahin zu erbringen, dass der binnen sechs Monaten nach Gefahrübergang aufgetretene mangelhafte Zustand auf eine nach Gefahrübergang eingetretene, ihm nicht zuzurechnende Ursache - sei es auf ein Verhalten des Käufers oder eines Dritten, sei es auf sonstige Umstände (EuGH, NJW 2015, 2237 Rn. 73 ff.), etwa eine übliche Abnutzungserscheinung nach Gefahrübergang - zurückzuführen ist (vgl. BGH, NJW 2017, 1093 Rn. 59 m.w.N.).
  • BGH, 18.09.2014 - VII ZR 58/13

    Aufnahme eines unterbrochenen Revisionsverfahrens gegen den Insolvenzverwalter in

    Auszug aus LG Münster, 14.05.2018 - 2 O 134/16
    Der Beklagte hat das Bestehen von Mängel sowohl vorprozessual - wie aus dem Schreiben der Prozessbevollmächtigten der Beklagten vom 18.03.2016 (K9, Bl. 34-36 d. A.) hervorgeht - als auch im Rahmen des gesamten Klageverfahrens beharrlich und nachhaltig bestritten sowie eine Gewährleistungshaftung schlechthin zurückgewiesen (vgl. BGH NJW-RR 2014, 1512).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2017 - 22 U 211/16

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Vorhandenseins eines umfangreichen

    Auszug aus LG Münster, 14.05.2018 - 2 O 134/16
    Es ist damit die volle richterliche Überzeugung nach § 286 Abs. 1 ZPO gefordert, wobei es eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von Gewissheit bedarf, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (vgl. BGH, NJW 2017, 1093 Rn. 60 m.w.N; OLG Düsseldorf NJW-RR 2017, 1134).
  • BGH, 24.02.2010 - VIII ZR 71/09

    Zur Anwendung der Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf bei einer vom

    Auszug aus LG Münster, 14.05.2018 - 2 O 134/16
    Dies wurde in Übereinstimmung mit der Legaldefinition des § 383 Abs. 3 BGB stets dahingehend verstanden, dass eine "öffentliche" Versteigerung die Mitwirkung eines für den Versteigerungsort bestellten Gerichtsvollziehers oder zu Versteigerungen befugten anderen Beamten oder öffentlich angestellten Versteigerers voraussetzt (BGH NJW 2006, 613 Rn. 8 ff.; NJW-RR 2010, 1210 Rn. 12).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus LG Münster, 14.05.2018 - 2 O 134/16
    2 Z 13/83|Europäisches Patentamt; 07.06.1983; T 14/83">14/83, Slg. 1984, 1891, Rdn. 26 und 28 - von Colson und Kamann; Rs. C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Rdn. 113 - Pfeiffer u. a.; BGH, Urt. v. 21.12.2011 - VIII ZR 70/08, Rn. 24; Urt. v. 31.7.2013 - VIII ZR 162/09, Rn. 55).
  • BGH, 31.07.2013 - VIII ZR 162/09

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln zur Änderung des Gaspreises in

    Auszug aus LG Münster, 14.05.2018 - 2 O 134/16
    2 Z 13/83|Europäisches Patentamt; 07.06.1983; T 14/83">14/83, Slg. 1984, 1891, Rdn. 26 und 28 - von Colson und Kamann; Rs. C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Rdn. 113 - Pfeiffer u. a.; BGH, Urt. v. 21.12.2011 - VIII ZR 70/08, Rn. 24; Urt. v. 31.7.2013 - VIII ZR 162/09, Rn. 55).
  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06

    Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sechs Monate altes

    Auszug aus LG Münster, 14.05.2018 - 2 O 134/16
    Es kann letztlich dahingestellt bleiben, ob es sich bei dem erworbenen Pferd, das zum Zuschlagszeitpunkt bereits drei Jahre alt und angeritten war, um eine "gebrauchte Sache" in diesem Sinne handelt (vgl. dazu BGH, Urt. v. 15.11.2006 - VIII ZR 3/06, Rn. 26-33).
  • BGH, 09.11.2005 - VIII ZR 116/05

    Begriff der öffentlichen Versteigerung

    Auszug aus LG Münster, 14.05.2018 - 2 O 134/16
    Dies wurde in Übereinstimmung mit der Legaldefinition des § 383 Abs. 3 BGB stets dahingehend verstanden, dass eine "öffentliche" Versteigerung die Mitwirkung eines für den Versteigerungsort bestellten Gerichtsvollziehers oder zu Versteigerungen befugten anderen Beamten oder öffentlich angestellten Versteigerers voraussetzt (BGH NJW 2006, 613 Rn. 8 ff.; NJW-RR 2010, 1210 Rn. 12).
  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 70/08

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB: Nacherfüllung durch

  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

  • OLG Hamm, 28.01.2019 - 2 U 98/18

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Reitpferd wegen angeblicher Lahmheit

    Sie beantragen nunmehr, das Urteil des Landgerichts Münster v. 14.05.2018 - 2 O 134/16 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
  • OLG Hamm, 05.10.2022 - 12 U 150/21
    Der Beklagte und der Streithelfer beantragen, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Münster vom 14.05.2018 zum Aktenzeichen 02 O 134/16 die Klage insgesamt abzuweisen;.

    hilfsweise das Urteil des Landgerichts Münster vom 14.05.2018 zum Aktenzeichen 2 O 134/16 aufzuheben und den Rechtsstreit zur erneuten mündlichen Verhandlung an das Landgericht Münster zurückzuverweisen.

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