Rechtsprechung
LG Neuruppin, 22.09.2005 - 2 O 152/04 |
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 22.09.2005 - 2 O 152/04
- OLG Brandenburg, 26.06.2008 - 5 U 136/05
- BGH, 23.10.2009 - V ZR 141/08
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 26.06.2008 - 5 U 136/05
Rechtsmissbräuchlichkeit eines Beseitigungsanspruches aus § 1004 Abs. 1 BGB - …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 22. September 2005 - Az. 2 O 152/04 - wird zurückgewiesen.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 22. September 2005 - Az. 2 O 152/04 - wird zurückgewiesen.
unter teilweiser Abänderung des am 22. September 2005 verkündeten Urteils des Landgerichts Neuruppin - Az. 2 O 152/04 - die Beklagte zu verurteilen, die mit A, B, C, D, E, F markierte Teilfläche des Flurstückes 172/17 der Flur 4, Grundbuch von O..., Blatt 7875, UN 90 von den Holzbarrieren und der Bepflasterung zu räumen und geräumt an die Klägerin herauszugeben.
unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Neuruppin vom 22. September 2005 - Az. 2 O 152/04 - im Wege der Widerklage die Klägerin zu verurteilen, zu Gunsten der Beklagten sowie des jeweiligen Eigentümers des Flurstücks 253 der Flur 4, Gemarkung O..., an der in der Anlage BK 5 farblich rot umrandeten und grün schraffiert näher gekennzeichneten Teilfläche des Flurstückes 172/17 bei einer Größe von ca. 314 m² eine Grunddienstbarkeit mit der Maßgabe zu bestellen und zu beantragen, den Zugang von der ...-Straße 51e bis d für die Wohnhäuser ...-Straße 53a bis d vom Flurstück 172/17 zum Flurstück 72/2 und umgekehrt hin zu ermöglichen mit der Maßgabe, dass die Ausübung der Dienstbarkeit auch Dritten gestattet wird, insbesondere zur Versorgung und Entsorgung des Flurstückes 72/2.
Rechtsprechung
LG Karlsruhe, 02.09.2005 - 2 O 152/04 |
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 02.09.2005 - 2 O 152/04
- OLG Karlsruhe, 07.11.2005 - 7 W 62/05
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 07.11.2005 - 7 W 62/05
Zeugnisverweigerungsrecht im Zivilprozess: Voraussetzungen einer Berufung eines …
Auf die sofortige Beschwerde der Kläger wird das Zwischenurteil des Landgerichts Karlsruhe vom 02.09.2005 - 2 O 152/04 - geändert.