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   LG Trier, 29.05.1992 - 2 O 174/91   

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https://dejure.org/1992,6582
LG Trier, 29.05.1992 - 2 O 174/91 (https://dejure.org/1992,6582)
LG Trier, Entscheidung vom 29.05.1992 - 2 O 174/91 (https://dejure.org/1992,6582)
LG Trier, Entscheidung vom 29. Mai 1992 - 2 O 174/91 (https://dejure.org/1992,6582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 55
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG München, 19.10.2006 - 19 U 3364/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einstellung eines

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  • OLG Nürnberg, 28.07.2014 - 14 U 2180/13

    Kündigung eines Verbraucherdarlehens: Anforderungen an die Annahme der Verwirkung

    Das Erstgericht beruft sich auf eine Entscheidung des Landgerichts Trier (Urt. v. 29.05.1992 - 2 O 174/91, NJW-RR 1993, 55), die aus dem "besonderen Treueverhältnis" zwischen der Kreditbank und dem Kunden, der "im Bereich des Kreditwesens" wegen der "Gefahr der Zinshäufung und damit der Überschuldung" einer "besonderen Betreuung" bedürfe, eine "schützenswerte Position" des Kunden ableitete, die sich bei der Verwirkungsfrage dahin auswirke, dass die Fehlinterpretation eines Untätigbleibens "der Risikosphäre der Bank zuzurechnen" sei.
  • OLG Köln, 18.12.2013 - 13 U 10/13

    Verwirkung einer titulierten Forderung

    Das OLG Bamberg hat einen Zeitraum von 13 Jahren für nicht ausreichend erachtet (OLG Bamberg, Beschluss v. 28.02.2011 - 3 W 25/11, zit. nach juris, Rz. 8ff.), das Landgericht Trier dagegen hat Verwirkung bejaht in einem Fall, in dem die kreditgebende Bank mehr als acht Jahre keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Darlehensschuldner durchgeführt und auch sonst keine Tätigkeiten zur Forderungsbeitreibung entfaltet hat (LG Trier, Urteil vom 29.05.1992, 2 O 174/91, zit. nach juris).
  • AG Brandenburg, 22.06.2017 - 31 C 82/16
    In der Rechtsprechung (vgl. u.a.: OLG Nürnberg , Urteil vom 28.07.2014, Az.: 14 U 2180/13, u.a. in: WM 2014, Seiten 1953 ff.; OLG Schleswig , Urteil vom 28.06.2007, Az.: 5 U 13/07, u.a. in: BeckRS 2007, Nr.: 11932; OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 08.10.2002, Az.: 13 W 54/02, u.a. in: OLG-Report 2002, Seiten 347 ff.; LG Trier , Urteil vom 29.05.1992, Az.: 2 O 174/91, u.a. in: NJW-RR 1993, Seiten 55 f.; AG Worms , Urteil vom 30.05.2000, Az.: 3 C 9/00, u.a. in: NJW-RR 2001, Seiten 415 f. ) und in der Literatur (vgl. u.a.: Berger , in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2016, § 488 BGB, Rn. 86; Olzen/Looschelders , in: Staudinger, BGB-Kommentar, Neubearbeitung 2015, § 242 BGB, Rn. 758 ) werden die Voraussetzungen, unter denen eine Verwirkung aus einem Kredit-/Darlehensvertrag bejaht wird, zwar teilweise schon dann als berechtigt angesehen, wenn die Bank/Sparkasse bzw. deren Rechtsnachfolger - mithin hier die Beklagte - über einen Zeitraum von mehr als 7 bis 8 Jahren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Darlehens-Schuldner nicht mehr durchgeführt haben.

    Ob im konkret gegebenen Fall dann ggf. seit dem 18. Juli 2006 das Zeitmoment für eine Verwirkung (§ 242 BGB) im o.g. Sinne (vgl.: OLG Nürnberg , Urteil vom 28.07.2014, Az.: 14 U 2180/13, u.a. in: WM 2014, Seiten 1953 ff.; OLG Schleswig , Urteil vom 28.06.2007, Az.: 5 U 13/07, u.a. in: BeckRS 2007, Nr.: 11932; OLG Frankfurt/Main , Beschluss vom 08.10.2002, Az.: 13 W 54/02, u.a. in: OLG-Report 2002, Seiten 347 ff.; LG Trier , Urteil vom 29.05.1992, Az.: 2 O 174/91, u.a. in: NJW-RR 1993, Seiten 55 f.; AG Worms , Urteil vom 30.05.2000, Az.: 3 C 9/00, u.a. in: NJW-RR 2001, Seiten 415 f.; Berger , in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2016, § 488 BGB, Rn. 86; Olzen/Looschelders , in: Staudinger, BGB-Kommentar, Neubearbeitung 2015, § 242 BGB, Rn. 758 ) hätte zum Tragen kommen können, da der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der letzten Ratenzahlung des Klägers vom 18. Juli 2006 und dem Zwangsvollstreckungsauftrag der Beklagten vom 28. Dezember 2015 mehr als 9 Jahre betrug, konnte jedoch hier dahingestellt bleiben, weil insofern das Umstandsmoment für eine solche Verwirkung vorliegend fehlt ( OLG Nürnberg , Urteil vom 28.07.2014, Az.: 14 U 2180/13, u.a. in: WM 2014, Seiten 1953 ff. ).

  • OLG Brandenburg, 07.07.2004 - 4 U 192/03

    Verwirkung einer Darlehensforderung nach einer Zeitspanne von acht Jahren bis zum

    Die Klägerin weist mit Schriftsatz vom 24. Juni 2004 zutreffend darauf hin, dass sich dies allerdings nicht mit einem Hinweis auf bisher ergangene Rechtsprechung zur Verwirkung von Darlehensansprüchen - etwa des Landgerichts Trier (NJW-RR 1993, 55) - begründen läßt.
  • OLG Brandenburg, 20.09.2007 - 9 UF 107/07

    Vergleich über Kindesunterhalt im Rahmen eines einstweiligen

    Zwar kann für die Bejahung des Vertrauens auf eine fehlende zukünftige Inanspruchnahme ausreichend sein, wenn eine Adoption geplant ist, auch wenn diese letztendlich nicht durchgeführt wird (LG Trier NJW-RR 1993, 55 f).
  • LG Essen, 12.10.2005 - 10 T 174/05

    Keine Verwirkung des Kreditrückzahlungsanspruchs eines 32 Jahre alten Titels

    Der Hinweis der Klägerin auf die Entscheidung des Landgerichts Trier in NJW-RR 1993, 55 ff hilft vorliegend nicht weiter, weil der dort zugrundeliegende Fall einen anderen Sachverhalt betrifft, aus dem das Landgericht dort den Umstand für das Vorliegen eines zugunsten der dortigen Klägerin angenommenen Vertrauenstatbestandes entnommen hat.
  • OLG Hamm, 26.06.1998 - 12 U 129/97

    Isolierungsarbeiten erfordern eine intensive Objektüberwachung!

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  • LG Duisburg, 04.05.2004 - 13 S 77/04

    Nachforderung von Telekommunikationsentgelten

    Zwar kann der Verpflichtete auch deshalb schutzbedürftig sein, weil der Zeitablauf seine Beweisposition verschlechtert hat (LG Trier, NJW-RR 1993, 55).
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