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   LG Karlsruhe, 03.09.2009 - 2 O 18/09   

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https://dejure.org/2009,41658
LG Karlsruhe, 03.09.2009 - 2 O 18/09 (https://dejure.org/2009,41658)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.09.2009 - 2 O 18/09 (https://dejure.org/2009,41658)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. September 2009 - 2 O 18/09 (https://dejure.org/2009,41658)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-frese.de (Auszüge)

    Ersatz der Anwaltskosten bei Schadensabwicklung mit der eigenen Vollkaskoversicherung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die eigene Kasko in Anspruch genommen: Wer trägt die Anwaltskosten hierfür?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Karlsruhe, 27.06.1990 - 1 U 317/89

    Verkehrsunfall; Ersatzfähigkeit; Kaskoversicherung; Schadensfreiheit; Rabatt

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.09.2009 - 2 O 18/09
    Diese sind als kongruente Schäden anzusehen (OLG Karlsruhe NZV 1990, 431).

    Ist es aus Sicht des Geschädigten erforderlich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so gilt dies grundsätzlich auch für die Anmeldung des Versicherungsfalles bei dem eigenen Versicherer (zur Kaskoversicherung OLG Hamm, ZfS 1983, 12; OLG Karlsruhe, VRS 77, 6, 9; VersR 1991, 1297 und NZV 1990, 431; LG Kaiserslautern, DAR 1993, 196, 197; Böhm, DAR 1988, 213 f.).

  • OLG Karlsruhe, 22.12.1989 - 14 U 168/88

    Ersatz von Anwaltskosten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.09.2009 - 2 O 18/09
    Ist es aus Sicht des Geschädigten erforderlich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so gilt dies grundsätzlich auch für die Anmeldung des Versicherungsfalles bei dem eigenen Versicherer (zur Kaskoversicherung OLG Hamm, ZfS 1983, 12; OLG Karlsruhe, VRS 77, 6, 9; VersR 1991, 1297 und NZV 1990, 431; LG Kaiserslautern, DAR 1993, 196, 197; Böhm, DAR 1988, 213 f.).

    Zwar liegt regelmäßig auch dann ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht nach $ 254 Abs. 2 S. 1 BGB vor, wenn der Geschädigte nicht die Regulierungsbereitschaft des Schädigers (Versicherers) abwartet (OLG Karlsruhe NJW-RR 90, 929).

  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.09.2009 - 2 O 18/09
    Auch die dadurch anfallenden Rechtsverfolgungskosten können ersatzfähig sein, nämlich dann, wenn sie adäquat kausal auf dem Schadensereignis beruhen und die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe unter den Umständen des Falles erforderlich war (BGH VersR 2005, 558).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.09.2009 - 2 O 18/09
    Denn zu den ersatzpflichtigen Aufwendungen des Geschädigten zählen grundsätzlich auch die durch das Schadensereignis erforderlich gewordenen Rechtsverfolgungskosten hat der Schädiger allerdings nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adä- quat verursachten Rechtsarwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH VersR 2004, 869, 871).
  • OLG Karlsruhe, 15.02.1989 - 1 U 289/88

    Schadensregulierung; Kraftfahrzeug; Ersatzfähig; Kaskoversicherer; Vollkasko;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.09.2009 - 2 O 18/09
    Ist es aus Sicht des Geschädigten erforderlich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so gilt dies grundsätzlich auch für die Anmeldung des Versicherungsfalles bei dem eigenen Versicherer (zur Kaskoversicherung OLG Hamm, ZfS 1983, 12; OLG Karlsruhe, VRS 77, 6, 9; VersR 1991, 1297 und NZV 1990, 431; LG Kaiserslautern, DAR 1993, 196, 197; Böhm, DAR 1988, 213 f.).
  • OLG Hamm, 17.01.2003 - 9 U 112/02

    Haftungsverteilung bei Unfall in einer weitläufigen, lichtzeichengesteuerten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.09.2009 - 2 O 18/09
    Vorliegend wäre jedoch auch zu berücksichtigen, dass der Beklagte zu Ziffer 3) wegen des gelben Lichtzeichens nicht berechtigt (Jagow/Burmann/Heß/Janker, Straßenverkehrsrecht, 20, Aufl, 8 37 StVO Rn. 7) in die Kreuzung eingefahren ist, die wie aus den Lichtbiidern erkennbar Kreuzung gut einsehbar war (KG BeckRS 5 2005 03761; OLG Schleswig VersR 1975, 674), und auch nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Klägerin mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist (OLG Hamm NJOZ 2003, 1133).
  • BGH, 09.11.1976 - VI ZR 264/75

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vorfahrtberechtigten mit einem bei

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.09.2009 - 2 O 18/09
    Davon abweichend muss dem in der Kreuzung hängengebliebenen Querverkehr ermöglicht werden, die Kreuzung zu räumen (BGH NJW 1977, 1394).
  • OLG Köln, 06.05.1994 - 19 U 231/93

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge an einer ampelgeregelten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.09.2009 - 2 O 18/09
    In einem Zeitraum von 4 bis 5 Sekunden nach dem Aufleuchten von Grün muss nicht mehr mit verbotswidrigem Querverkehr gerechnet werden (OLG Köln VersR 1995, 850).
  • OLG Koblenz, 01.12.2003 - 12 U 772/02

    Haftungsverteilung bei Fehler eines Fahrschülers beim Linksabbiegen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.09.2009 - 2 O 18/09
    Sie greift durch, wenn ein Fahrschüler einen Fahrfehler begeht, den er auch unter Berücksichtigung seiner Ausbildungssituation nach Maßgabe seines subjektiven Wissens und Könnens unschwer hätte vermeiden können (OLG Koblenz NJW-RR 2004, 891, 892).
  • OLG Hamm, 07.10.1982 - 27 U 161/82
    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.09.2009 - 2 O 18/09
    Ist es aus Sicht des Geschädigten erforderlich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, so gilt dies grundsätzlich auch für die Anmeldung des Versicherungsfalles bei dem eigenen Versicherer (zur Kaskoversicherung OLG Hamm, ZfS 1983, 12; OLG Karlsruhe, VRS 77, 6, 9; VersR 1991, 1297 und NZV 1990, 431; LG Kaiserslautern, DAR 1993, 196, 197; Böhm, DAR 1988, 213 f.).
  • LG Kaiserslautern, 22.02.1991 - 2 O 317/90
  • OLG Stuttgart, 24.08.1983 - 13 U 75/83

    Ermittlung des merkantilen Minderwertes eines Unfallfahrzeugs; Bewertung der

  • OLG Schleswig, 27.02.1975 - 7 U 151/74
  • BGH, 03.12.1991 - VI ZR 98/91

    Sorgfaltspflichten des Kraftfahrers bei grünem Pfeil; Haftungsverteilung bei

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.04.2014 - 14 K 14310/12

    Zivilprozesskosten des Gesellschafters eines Immobilienfonds im Zusammenhang mit

    Zum Nachweis, dass dem Kläger die Prozesskosten zwangsläufig entstanden seien, reichten die Kläger die Klageschrift der E. Bank AG vom 19.12.2007 gegen den Kläger sowie weitere 27 Beklagte und das Urteil des Landgerichts Berlin (2 O 18/09) vom 28.07.2009, gegen das der Kläger mit drei weiteren Personen ebenfalls erfolglos Berufung eingelegt hat, zu den Gerichtsakten.
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