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   LG Dortmund, 19.01.2011 - 2 O 192/10   

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https://dejure.org/2011,14492
LG Dortmund, 19.01.2011 - 2 O 192/10 (https://dejure.org/2011,14492)
LG Dortmund, Entscheidung vom 19.01.2011 - 2 O 192/10 (https://dejure.org/2011,14492)
LG Dortmund, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - 2 O 192/10 (https://dejure.org/2011,14492)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers über die Rechtsfolge des Entfallens der Leistungspflicht des Versicherers im Falle der Nichtzahlung der Prämie; Rückwirkendes Außerkrafttreten der vorläufigen Deckung für den Fall der Nichtzahlung der Erstprämie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 426; VVG § 37 n.F.; VVG § 116 Abs. 1 n.F.
    Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers über die Rechtsfolge des Entfallens der Leistungspflicht des Versicherers im Falle der Nichtzahlung der Prämie; Rückwirkendes Außerkrafttreten der vorläufigen Deckung für den Fall der Nichtzahlung der Erstprämie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Bremen, 18.05.1994 - 4 S 125/94

    Erforderliche Belehrung über die Folgen verspäteter Erstprämienzahlung

    Auszug aus LG Dortmund, 19.01.2011 - 2 O 192/10
    Eine Belehrung auf der Rückseite reicht nur, wenn in Fett- oder Großdruck auf der Vorderseite auf die rückseitige Belehrung verwiesen wird (Karczewski in Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 1. Auflage 2008, § 37, Rdnr. 21; Münchener Kommentar, VVG, Band 1, 1. Auflage 2010, § 37, Rdnr. 31; Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Auflage, AKB C, Rdnr. 28; vgl. LG Bremen Versicherungsrecht 1995, 287 zu § 38 VVG a.F.).
  • LG Dortmund, 17.12.2009 - 2 O 399/09

    Formelle und materielle Voraussetzungen eines dem Versicherer nach § 19 Abs. 5 S.

    Auszug aus LG Dortmund, 19.01.2011 - 2 O 192/10
    Zwar wird man es als ausreichend ansehen können, wenn der erforderliche Hinweis durch einen in Schrifttyp und/oder Farbe hervorstechenden Hinweis erteilt wird, ohne dass dieser auf einem separaten Schriftstück enthalten sein muss (vgl. Landgericht Dortmund Versicherungsrecht 2010, 465 zu § 19 Abs. 5 VVG n.F. m.w.N.).
  • BGH, 26.04.2006 - IV ZR 248/04

    Vereinbarung vorläufiger Deckung neben einer erweiterten Einlösungsklausel in

    Auszug aus LG Dortmund, 19.01.2011 - 2 O 192/10
    Denn bei einer unzutreffenden Belehrung kommt es nicht darauf an, ob diese im Einzelfall tatsächlich zu einer für die verspätete Prämienzahlung ursächlichen Fehlvorstellung des Versicherungsnehmers geführt hat; denn der Versicherer verliert die Möglichkeit sich auf die Verspätung zu berufen schon deshalb, weil er es seinerseits unterlässt, den Versicherungsnehmer ordnungsgemäß zu belehren (BGH NJW-RR 2006, 1101).
  • OLG Naumburg, 23.06.2011 - 4 U 94/10

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Anforderungen an den Hinweis auf die Rechtsfolge der

    Eine Belehrung auf der Rückseite oder auf den Folgeseiten des Versicherungsscheins reicht nur dann, wenn auf der Vorderseite wiederum in herausgestelltem Fett- oder Großdruck auf die später folgende Belehrung hingewiesen wird (vgl. LG Dortmund , Urteil vom 19.01.2011, Az: 2 O 192/10, zitiert nach juris ; LG Bremen VersR 1995, 287 zu § 38 VVG a. F., zitiert nach juris ; Karczewski in: Rüffer/Halbach/Schimikowski , VVG, 1. Auflage, § 37, Rdnr. 21; Michaelis/Pilz , in: Schwintowski/Brömmelmeyer , Versicherungsvertragsrecht, 2. Aufl., § 37 Rdnr. 17) oder aber zum mindesten die erst später folgende Belehrung drucktechnisch so auffällig, das heißt prägnant und ins Auge springend hervorgehoben ist, dass der Versicherungsnehmer die besondere Bedeutung des Hinweises ohne Weiteres zu erkennen vermag (vgl. Beckmann/Matusche-Beckmann , Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 52).
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