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   LG Dortmund, 29.05.2008 - 2 O 208/07   

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https://dejure.org/2008,13301
LG Dortmund, 29.05.2008 - 2 O 208/07 (https://dejure.org/2008,13301)
LG Dortmund, Entscheidung vom 29.05.2008 - 2 O 208/07 (https://dejure.org/2008,13301)
LG Dortmund, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 2 O 208/07 (https://dejure.org/2008,13301)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen eine Unfallversicherung auf Invaliditätsleistung; Wirksamkeit einer in den Versicherungsbedingungen vorgesehenen Fristenregelung; Bestehen einer Obliegenheit zur fristgemäßen Feststellung der Invalidität durch einen Arzt ; Anforderungen an ärztliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 1; VVG §§ 179 ff.
    Anspruch gegen eine Unfallversicherung auf Invaliditätsleistung; Wirksamkeit einer in den Versicherungsbedingungen vorgesehenen Fristenregelung; Bestehen einer Obliegenheit zur fristgemäßen Feststellung der Invalidität durch einen Arzt; Anforderungen an ärztliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen in der privaten

    Auszug aus LG Dortmund, 29.05.2008 - 2 O 208/07
    Deshalb können nur die in der ärztlichen Invaliditätsfeststellung beschriebenen unfallbedingten Dauerschäden Grundlage des Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung sein (vgl. BGH VersR 2007, 1114).

    Es müssen alle körperlichen Symptome angegeben werden, auf welche die Invalidität gestützt wird, soweit diese nicht miteinander im Zusammenhang stehen (vgl. BGH VersR 2007, 1114; OLG Hamm NversZ 2000, 478; NJW-RR 1997, 983).

  • OLG Hamm, 13.06.2001 - 20 U 189/00

    Ansprüche gegen eine Unfallversicherung wegen eines Bandscheibenvorfalls beim

    Auszug aus LG Dortmund, 29.05.2008 - 2 O 208/07
    Darüber hinaus muss die ärztliche Feststellung die Aussage enthalten, dass das Unfallereignis für den Dauerschaden ursächlich ist, wobei die bloße Möglichkeit der Kausalität nicht ausreicht (vgl. OLG Hamm NVersZ 2001, 551; OLG Frankfurt/Main R + S 2003, 29; OLG Celle R + S 2002, 260).
  • OLG Hamm, 05.01.2000 - 20 W 16/99

    Geltendmachung der Invalidität in der Unfallversicherung; Bedürftigkeit bei

    Auszug aus LG Dortmund, 29.05.2008 - 2 O 208/07
    Es müssen alle körperlichen Symptome angegeben werden, auf welche die Invalidität gestützt wird, soweit diese nicht miteinander im Zusammenhang stehen (vgl. BGH VersR 2007, 1114; OLG Hamm NversZ 2000, 478; NJW-RR 1997, 983).
  • OLG Hamm, 27.01.2006 - 20 U 156/05

    Voraussetzungen für Ansprüche auf Zahlung einer Invaliditätsentschädigung, von

    Auszug aus LG Dortmund, 29.05.2008 - 2 O 208/07
    Liegt bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung überhaupt keine ärztliche Feststellung unfallbedingter Invalidität vor - also auch keine verfristete -, ist die Klage auch dann abzuweisen, wenn sich der Versicherer auf die Verspätung einer etwaigen Feststellung nicht berufen könnte (vgl. OLG Hamm R + S 2007, 74; MdR 2006, 1045 = NJOZ 2006, 1402).
  • OLG Hamm, 19.10.2007 - 20 U 215/06

    Unwirksamkeit der Feststellungsfrist in den Versicherungsbedingungen wegen

    Auszug aus LG Dortmund, 29.05.2008 - 2 O 208/07
    1) zu prüfen sind ( Abgrenzung zu OLG Hamm, r+s 2008, 124).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2006 - 4 U 128/05

    Kein Verstoß gegen Transparenzgebot in Versicherungsbedingungen bei

    Auszug aus LG Dortmund, 29.05.2008 - 2 O 208/07
    Eine Klausel muss durch ihre Formulierung dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse bei verständiger Würdigung und aufmerksamer Durchsicht unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verständlich sein (vgl. BGH NJW 1993, 2369; OLG Karlsruhe VersR 2005, 1385; OLG Düsseldorf VersR 2006, 1487).
  • OLG Hamm, 20.08.2003 - 20 U 18/03

    Anforderungen an die Feststellung der Invalidität

    Auszug aus LG Dortmund, 29.05.2008 - 2 O 208/07
    Denn damit würde die Feststellung erst mit der Zeugenaussage aus der Vorstellung selbst des Arztes heraus nach außen dringen (vgl. OLG Hamm VersR 2004, 187).
  • OLG Celle, 05.03.2009 - 8 U 193/08

    Wirksamkeit der AUB 2000 hinsichtlich der Bestimmung einerFrist zur Feststellung

    Es würde dem Versicherungsnehmer den Zugang sicherlich erleichtern, wenn sich dort eine weitere Erläuterung finden würde, etwa wie in der Fassung der AUB, über die das Landgericht Dortmund zu entscheiden hatte (Urteil vom 29.05.2008, Az. 2 O 208/07, veröffentlicht bei Juris):.
  • LG Dortmund, 28.05.2009 - 2 O 353/08

    Ingangsetzung der Klagefrist i.F.d. Ablehnung von Ansprüchen aus einem

    Ihm wird deutlich gemacht, dass Ziffer 7 keine abschließende Erläuterung dessen enthält, was von einem Versicherungsnehmer nach einem Unfall zu beachten ist (vergleiche zu einer ähnlichen "Rückverweisung" LG Dortmund, Urteil vom 29.05.2008, AZ. 2 O 208/07 = NJOZ 2008, 4035).
  • LG Dortmund, 22.06.2011 - 2 O 432/10

    Anspruch auf Zahlung einer Invaliditätsentschädigung aus §§ 1 , 179 f. VVG a.F.

    Ihm wird deutlich gemacht, dass Ziff. 7 keine abschließende Erläuterung dessen enthält, was von einem VN nach einem Unfall zu beachten ist (zu einer wortgleichen Verweisung LG Dortmund VersR 2010, 193, insoweit bestätigt durch Beschluss des OLG Hamm vom 02.11.2009 (Az: 20 U 151/09); zu einer ähnlichen "Rückverweisung": LG Dortmund NJOZ 2008, 4035 und OLG Celle ZfS 2009, 34).
  • LG Limburg, 11.08.2011 - 2 O 502/10

    Unfallversicherung - Frist zur Geltendmachung der Invalidität wirksam?

    Es würde dem Versicherungsnehmer den Zugang sicherlich erleichtern, wenn sich dort eine weitere Erläuterung finden würde, etwa wie in der Fassung der AUB, über die das Landgericht Dortmund zu entscheiden hatte (Urteil vom 29.05.2008, Az. 2 O 208/07, veröffentlicht bei Juris):.
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