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Rechtsprechung
   LG Dortmund, 14.01.2016 - 2 O 209/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,521
LG Dortmund, 14.01.2016 - 2 O 209/14 (https://dejure.org/2016,521)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14.01.2016 - 2 O 209/14 (https://dejure.org/2016,521)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - 2 O 209/14 (https://dejure.org/2016,521)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsvertraglicher Anspruch des Versicherungsnehmers auf Zahlung einer Invaliditätsleistung auf Grundlage einer Unfallversicherung; Traumatischen Zerreißung der Rotatorenmanschette wegen eines Skiunfalls

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Invaliditätsansprüche bei unfallbedingter Funktionsbeeinträchtigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Invaliditätsansprüche bei unfallbedingter Funktionsbeeinträchtigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.2015 - IV ZR 124/15

    Private Unfallversicherung: Maßgeblicher Erkenntnisstand für die Erstbemessung

    Auszug aus LG Dortmund, 14.01.2016 - 2 O 209/14
    Die unfallbedingte Invalidität beläuft sich damit auf 6, 66 % und aufgerundet (dazu BGH IV ZR 124/15, Urteil vom 18.11.2015, Rdn. 24) auf 7 %.
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2011 - 8 S 6002/10

    Wirksamkeit des Rechtsfolgenhinweises als Voraussetzung für eine

    Auszug aus LG Dortmund, 14.01.2016 - 2 O 209/14
    Die nach § 276 ZPO erforderliche Überzeugung (dazu BGH IV ZR 36/10, Beschluss vom 13.04.2011 = VersR 2011, 1177) des Gerichts erfordert keine absolute unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (Zöller § 286 ZPO, Rdn. 19).
  • BGH, 01.04.2015 - IV ZR 104/13

    Private Unfallversicherung: Bemessung der Invaliditätsleistung bei einer

    Auszug aus LG Dortmund, 14.01.2016 - 2 O 209/14
    Die dadurch versursachte Funktionsbeeinträchtigung ist nicht nach der Gliedertaxe (2.1.2.2.1 C-AUB 99) zu bestimmen, weil das Schultergelenk in den streitgegenständlichen Bestimmungen der Gliedertaxe über den Verlust oder die vollständige Funktionsbeeinträchtigung eines Armes keine Erwähnung findet (BGH IV ZR 104/13, Urteil vom 01.04.2015).
  • BGH, 13.04.2011 - IV ZR 36/10

    Unfallversicherung: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Absehen von einer

    Auszug aus LG Dortmund, 14.01.2016 - 2 O 209/14
    Die nach § 276 ZPO erforderliche Überzeugung (dazu BGH IV ZR 36/10, Beschluss vom 13.04.2011 = VersR 2011, 1177) des Gerichts erfordert keine absolute unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (Zöller § 286 ZPO, Rdn. 19).
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Rechtsprechung
   LG Bochum, 06.02.2015 - 2 O 209/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,27537
LG Bochum, 06.02.2015 - 2 O 209/14 (https://dejure.org/2015,27537)
LG Bochum, Entscheidung vom 06.02.2015 - 2 O 209/14 (https://dejure.org/2015,27537)
LG Bochum, Entscheidung vom 06. Februar 2015 - 2 O 209/14 (https://dejure.org/2015,27537)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines

    Auszug aus LG Bochum, 06.02.2015 - 2 O 209/14
    "Bei einem Unfallfahrzeug kann auch dann, wenn der Unfallschaden vollständig und fachgerecht beseitigt wurde, wegen eines merkantilen Minderwerts noch ein Mangel bestehen bleiben, weil der Charakter eines Fahrzeugs als Unfallfahrzeug sich nicht durch Nachbesserung korrigieren lässt (BGHZ 168, 64, Tz. 17; Senatsurteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517, Tz. 21).
  • BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 191/07

    Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel

    Auszug aus LG Bochum, 06.02.2015 - 2 O 209/14
    Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 20. Mai 2009 - VIII ZR 191/07 -, BGHZ 181, 170-179, betreffend einen Fall, in dem Kratzschäden durch eine Neulackierung beseitigt wurden, ausgeführt:.
  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus LG Bochum, 06.02.2015 - 2 O 209/14
    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines erheblich beschädigten Kraftfahrzeugs bei einem großen Teil des Publikums, vor allem wegen eines nicht auszuschließenden Verdachts verborgen gebliebener Schäden und des Risikos höherer Schadensanfälligkeit infolge nicht fachgerechter Reparatur, eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb eines derart beschädigten Kraftfahrzeugs besteht (vgl. BGHZ 161, 151, 159 f.).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Bochum, 06.02.2015 - 2 O 209/14
    "Bei einem Unfallfahrzeug kann auch dann, wenn der Unfallschaden vollständig und fachgerecht beseitigt wurde, wegen eines merkantilen Minderwerts noch ein Mangel bestehen bleiben, weil der Charakter eines Fahrzeugs als Unfallfahrzeug sich nicht durch Nachbesserung korrigieren lässt (BGHZ 168, 64, Tz. 17; Senatsurteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517, Tz. 21).
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