Rechtsprechung
LG Dortmund, 14.01.2016 - 2 O 209/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versicherungsvertraglicher Anspruch des Versicherungsnehmers auf Zahlung einer Invaliditätsleistung auf Grundlage einer Unfallversicherung; Traumatischen Zerreißung der Rotatorenmanschette wegen eines Skiunfalls
- ra.de
- unfallversicherungblog.de
Unfallversicherung - Rotatorenmanschettenruptur - unfallbedingte Invalidität bei Vorerkrankungen
- versicherungsrechtsiegen.de
Unfallversicherung - Invalidität bei einer Rotatorenmanschettenruptur
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Invaliditätsansprüche bei unfallbedingter Funktionsbeeinträchtigung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Invaliditätsansprüche bei unfallbedingter Funktionsbeeinträchtigung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.11.2015 - IV ZR 124/15
Private Unfallversicherung: Maßgeblicher Erkenntnisstand für die Erstbemessung …
Auszug aus LG Dortmund, 14.01.2016 - 2 O 209/14
Die unfallbedingte Invalidität beläuft sich damit auf 6, 66 % und aufgerundet (dazu BGH IV ZR 124/15, Urteil vom 18.11.2015, Rdn. 24) auf 7 %. - LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2011 - 8 S 6002/10
Wirksamkeit des Rechtsfolgenhinweises als Voraussetzung für eine …
Auszug aus LG Dortmund, 14.01.2016 - 2 O 209/14
Die nach § 276 ZPO erforderliche Überzeugung (dazu BGH IV ZR 36/10, Beschluss vom 13.04.2011 = VersR 2011, 1177) des Gerichts erfordert keine absolute unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (…Zöller § 286 ZPO, Rdn. 19). - BGH, 01.04.2015 - IV ZR 104/13
Private Unfallversicherung: Bemessung der Invaliditätsleistung bei einer …
Auszug aus LG Dortmund, 14.01.2016 - 2 O 209/14
Die dadurch versursachte Funktionsbeeinträchtigung ist nicht nach der Gliedertaxe (2.1.2.2.1 C-AUB 99) zu bestimmen, weil das Schultergelenk in den streitgegenständlichen Bestimmungen der Gliedertaxe über den Verlust oder die vollständige Funktionsbeeinträchtigung eines Armes keine Erwähnung findet (BGH IV ZR 104/13, Urteil vom 01.04.2015). - BGH, 13.04.2011 - IV ZR 36/10
Unfallversicherung: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Absehen von einer …
Auszug aus LG Dortmund, 14.01.2016 - 2 O 209/14
Die nach § 276 ZPO erforderliche Überzeugung (dazu BGH IV ZR 36/10, Beschluss vom 13.04.2011 = VersR 2011, 1177) des Gerichts erfordert keine absolute unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (…Zöller § 286 ZPO, Rdn. 19).
Rechtsprechung
LG Bochum, 06.02.2015 - 2 O 209/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- autokaufrecht.info
Mangelnde Unfallfreiheit eines Gebrauchtwagens wegen Vandalismusschaden
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
- autorechtonline.de
Gebrauchtfahrzeugkaufvertrag - Rücktritt bei verschwiegenem Vandalismusschaden
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines …
Auszug aus LG Bochum, 06.02.2015 - 2 O 209/14
"Bei einem Unfallfahrzeug kann auch dann, wenn der Unfallschaden vollständig und fachgerecht beseitigt wurde, wegen eines merkantilen Minderwerts noch ein Mangel bestehen bleiben, weil der Charakter eines Fahrzeugs als Unfallfahrzeug sich nicht durch Nachbesserung korrigieren lässt (BGHZ 168, 64, Tz. 17; Senatsurteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517, Tz. 21). - BGH, 20.05.2009 - VIII ZR 191/07
Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug kein Mangel
Auszug aus LG Bochum, 06.02.2015 - 2 O 209/14
Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 20. Mai 2009 - VIII ZR 191/07 -, BGHZ 181, 170-179, betreffend einen Fall, in dem Kratzschäden durch eine Neulackierung beseitigt wurden, ausgeführt:. - BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03
Merkantile Wertminderung
Auszug aus LG Bochum, 06.02.2015 - 2 O 209/14
Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines erheblich beschädigten Kraftfahrzeugs bei einem großen Teil des Publikums, vor allem wegen eines nicht auszuschließenden Verdachts verborgen gebliebener Schäden und des Risikos höherer Schadensanfälligkeit infolge nicht fachgerechter Reparatur, eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb eines derart beschädigten Kraftfahrzeugs besteht (vgl. BGHZ 161, 151, 159 f.). - BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05
Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs …
Auszug aus LG Bochum, 06.02.2015 - 2 O 209/14
"Bei einem Unfallfahrzeug kann auch dann, wenn der Unfallschaden vollständig und fachgerecht beseitigt wurde, wegen eines merkantilen Minderwerts noch ein Mangel bestehen bleiben, weil der Charakter eines Fahrzeugs als Unfallfahrzeug sich nicht durch Nachbesserung korrigieren lässt (BGHZ 168, 64, Tz. 17; Senatsurteil vom 12. März 2008 - VIII ZR 253/05, NJW 2008, 1517, Tz. 21).