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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2003 - 2 O 22/03   

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https://dejure.org/2003,13321
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2003 - 2 O 22/03 (https://dejure.org/2003,13321)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28.05.2003 - 2 O 22/03 (https://dejure.org/2003,13321)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 2 O 22/03 (https://dejure.org/2003,13321)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen einen Beschluss, der die Gewährung einer Reiseentschädigung als Vorauszahlung für die Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung ablehnt; Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    VwGO § 67 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 67 Abs. 1 Satz 2
    Vorauszahlung einer Reiseentschädigung anwaltliche Vertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 160
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.1994 - 8 B 932/94

    Pauschaliertes Wohngeld; Streitigkeit; Sachgebiet der Sozialhilfe;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2003 - 2 O 22/03
    § 188 VwGO findet in Wohngeldverfahren keine Anwendung (vgl. Beschlüsse des Senats vom 07.10.2002 - 2 O 82/01 - und vom 20.06.2000 - 2 M 41/00 - sowie des OVG Münster vom 11.05.1994 - 8 B 932/94 -, mwN.).
  • BVerwG, 19.02.1997 - 3 PKH 1.97

    Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe - Mangelnde Gewährung von

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2003 - 2 O 22/03
    Die Entscheidung über den Antrag eines Beteiligten auf Reiseentschädigung ist ein Akt der Rechtsprechung, für den die Vorschriften über die Prozesskostenhilfe entsprechend gelten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.02.1997 - 3 PKH 1.97 -, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 37 mwN.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2006 - 1 O 169/06

    Gewährung von Reisekosten zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung

    Die Entscheidung über die Gewährung von Reisekosten zum Termin der mündlichen Verhandlung ergeht nicht im Verfahren der Prozesskostenhilfe (a. A. OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 28.05.2003 - 2 O 22/03 -, juris; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 19.02.1997 - 3 PKH 1.97 -, Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 37; BGH, Beschluss vom 19.05.1975 - IV ARZ (VZ) 29/74 -, NJW 1975, 1124).
  • VG Greifswald, 22.08.2016 - 3 A 589/16

    Keine nachträgliche Bewilligung einer Reisekostenentschädigung durch Teilnahme an

    Ein auf Bewilligung von Reiskostenbeihilfe für mittellose Beteiligte gerichteter Antrag ist in entsprechender Anwendung der Vorschriften über die Gewährung von Prozesskostenhilfe, § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit §§ 114 ff. ZPO, zu behandeln (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.02.1997 - 3 PKH 1/97 -, juris Rn. 5; OVG Greifswald, Beschl. v. 28.05.2003 - 2 O 22/03 -, juris Rn. 2; OVG Hamburg, Beschl. v. 08.03.2010 - 3 So 190/08 -, juris Rn. 4).
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