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   LG Heidelberg, 20.12.2005 - 2 O 225/05   

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https://dejure.org/2005,24924
LG Heidelberg, 20.12.2005 - 2 O 225/05 (https://dejure.org/2005,24924)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 20.12.2005 - 2 O 225/05 (https://dejure.org/2005,24924)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - 2 O 225/05 (https://dejure.org/2005,24924)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bankrecht: Schadenersatzanspruch des Inhabers einer Generalvollmacht gegen die Bank des Vollmachtgebers wegen Nichtausführung eines Überweisungsauftrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz in Verbindung mit den Grundsätzen über das Schuldverhältnis mit Schutzwirkung zugunsten Dritter bei einem nicht ausgeführten Überweisungsauftrag; Ordnungsgemäße Ausführung eines Überweisungsauftrags auf der Grundlage eines Girovertrags; Schutzpflichten ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.02.1977 - II ZR 52/75

    Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte und Lastschriftverfahren

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.12.2005 - 2 O 225/05
    Hier könne nach Treu und Glauben eine Einbeziehung Dritter in den Schutzbereich der anfallenden Schuldverhältnisse möglich und geboten sein, wenn das Verfahren für den Dritten, der sich dessen bedient, bestimmte verfahrenstypische Risiken in sich birgt und den mit der Durchführung betrauten Verfahrensbeteiligten ohne weiteres zugemutet werden kann, diese Risiken klein zu halten (BGHZ 69, 82 [86]).

    c) Eine Schutzwirkung für den Kläger müsste sich aus dem Girovertrag zwischen der Kontoinhaberin und dem Kläger ergeben, also aus dem dargelegten Rechtsverhältnis, ihrem Vertragszweck und dem Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BGH NJW 1977, 1916).

    Im Einzelfall beruht diese Schutzpflicht auf dem Rechtsverhältnis, das zwischen den zwei Banken hinsichtlich der einzelnen Lastschrift auf der Grundlage des zwischen ihnen bestehenden Girovertrages entsteht (BGH NJW 1977, 1916 [1917]).

    (BGHZ 69, 82-89).

  • BGH, 29.09.1986 - II ZR 283/85

    Warn- und Schutzpflichten der am Überweisungsverkehr beteiligten Banken bei einer

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.12.2005 - 2 O 225/05
    Vielmehr müssen sich die Banken streng innerhalb der Grenzen des ihnen erteilten formalen Auftrags halten (BGH NJW 1987, 317 [318]).

    Jedoch hat ein Kreditinstitut auf rechtliche Bedenken, die sie gegenüber einer ihr erteilten Überweisung hat oder bei Anwendung der ihr obliegenden Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns haben muss, hinzuweisen (BGHZ 23, 222) und ausnahmsweise den Auftraggeber z.B. darüber aufzuklären, wenn ihr der unmittelbar bevorstehende Zusammenbruch des Überweisungsempfängers oder der Empfängerbank bekannt ist (BGH WM 1960, 1321 [1322]; WM 1961, 510 [511]; WM 1976, 474 [475]; WM 1986, 1409 [1410]).

  • OLG Düsseldorf, 11.02.1982 - 6 U 151/81
    Auszug aus LG Heidelberg, 20.12.2005 - 2 O 225/05
    b) Um einen solchen Fall handelt es sich nach der Rechtsprechung unter anderem beim sogenannten mehrgliedrigen Überweisungsverkehr (OLG Frankfurt, DB 1984, 585, 586; OLG Düsseldorf, ZIP 1982, 428 [430]).
  • BGH, 31.01.1957 - II ZR 41/56

    Ersatz einer Geldstrafe

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.12.2005 - 2 O 225/05
    Jedoch hat ein Kreditinstitut auf rechtliche Bedenken, die sie gegenüber einer ihr erteilten Überweisung hat oder bei Anwendung der ihr obliegenden Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns haben muss, hinzuweisen (BGHZ 23, 222) und ausnahmsweise den Auftraggeber z.B. darüber aufzuklären, wenn ihr der unmittelbar bevorstehende Zusammenbruch des Überweisungsempfängers oder der Empfängerbank bekannt ist (BGH WM 1960, 1321 [1322]; WM 1961, 510 [511]; WM 1976, 474 [475]; WM 1986, 1409 [1410]).
  • BGH, 01.04.1992 - IV ZR 332/90

    Sittenwidrige Schädigung durch Beteiligung eines Dritten bei Verletzung einer

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.12.2005 - 2 O 225/05
    Die Beklagte haftet daher nicht als Dritte aus sittenwidriger Schädigung wegen Vereitelung einer Schenkungsleistung (vgl. BGH, NJW 1992, 2152).
  • OLG Oldenburg, 14.10.1997 - 9 U 26/97

    Anspruch aus Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter und eigener

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.12.2005 - 2 O 225/05
    Die vorliegende Konstellation ist auch nicht mit den der Entscheidung des OLG Oldenburg (NJW-RR 1998, 918) und des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1987, 1327) zugrundeliegenden Fällen vergleichbar, in denen ebenfalls über den normalen Überweisungsauftrag hinausgehende Zusagen und Vereinbarungen der Kunden mit ihrer Bank getroffen wurden, die dann erst eine Schutzwirkung zugunsten eines Dritten im Einzelfall auslösten.
  • BGH, 17.11.1975 - II ZR 70/74

    Schadensersatzpflicht einer Bank bei schuldhafter Verletzung einer sich aus der

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.12.2005 - 2 O 225/05
    Jedoch hat ein Kreditinstitut auf rechtliche Bedenken, die sie gegenüber einer ihr erteilten Überweisung hat oder bei Anwendung der ihr obliegenden Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns haben muss, hinzuweisen (BGHZ 23, 222) und ausnahmsweise den Auftraggeber z.B. darüber aufzuklären, wenn ihr der unmittelbar bevorstehende Zusammenbruch des Überweisungsempfängers oder der Empfängerbank bekannt ist (BGH WM 1960, 1321 [1322]; WM 1961, 510 [511]; WM 1976, 474 [475]; WM 1986, 1409 [1410]).
  • BGH, 29.05.1978 - II ZR 89/76

    Schutzpflichten der Deutschen Bundesbank im Abrechnungsverfahren - Entziehung der

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.12.2005 - 2 O 225/05
    b) Zwar bestehen Warn- und Schutzpflichten des Kreditinstitutes wegen des Massencharakters der Überweisungen nur in engen Grenzen und eine Überweisungsbank braucht sich deshalb grundsätzlich auch keine Gedanken über das Valutaverhältnis und die Interessen ihrer Kunden zu machen (BGH NJW 1978, 1852; Nobbe, WM Sonderbeil. Nr. 4 zu Heft 29/2001, S.10) oder ihre Kunden vor unzweckmäßigen Überweisungen zu warnen (LG Berlin, Urteil vom 9. Mai 1996, Az: 21 O 575/95).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.1987 - 6 U 197/86
    Auszug aus LG Heidelberg, 20.12.2005 - 2 O 225/05
    Die vorliegende Konstellation ist auch nicht mit den der Entscheidung des OLG Oldenburg (NJW-RR 1998, 918) und des OLG Düsseldorf (NJW-RR 1987, 1327) zugrundeliegenden Fällen vergleichbar, in denen ebenfalls über den normalen Überweisungsauftrag hinausgehende Zusagen und Vereinbarungen der Kunden mit ihrer Bank getroffen wurden, die dann erst eine Schutzwirkung zugunsten eines Dritten im Einzelfall auslösten.
  • BGH, 27.01.1998 - XI ZR 145/97

    Bestätigung des Eingangs eines Überweisungsauftrages

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.12.2005 - 2 O 225/05
    Ein Überweisungsvertrag entfaltet grundsätzlich auch keine Schutzwirkungen zu seinen Gunsten (BGH, NJW 1998, 1640; Schimansky, Bankrechts-Handbuch, § 49 Rn 4; Nobbe, WM Sonderbeil. Nr. 4 zu Heft 29/2001, 23).
  • OLG Frankfurt, 29.10.2003 - 17 U 16/02

    Rechtsfolgen des Missbrauchs der Vertretungsmacht gegenüber einer Bank

  • BGH, 09.03.1961 - II ZR 105/60
  • LG Berlin, 09.05.1996 - 21 O 575/95
  • OLG Karlsruhe, 21.11.2006 - 17 U 19/06

    Girovertrag: Schadensersatzansprüche des Inhabers einer Generalvollmacht gegen

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Heidelberg 20. Dezember 2005 - 2 O 225/05 - wird zurückgewiesen.
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   LG Paderborn, 12.08.2005 - 2 O 225/05   

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https://dejure.org/2005,95450
LG Paderborn, 12.08.2005 - 2 O 225/05 (https://dejure.org/2005,95450)
LG Paderborn, Entscheidung vom 12.08.2005 - 2 O 225/05 (https://dejure.org/2005,95450)
LG Paderborn, Entscheidung vom 12. August 2005 - 2 O 225/05 (https://dejure.org/2005,95450)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf

    Auszug aus LG Paderborn, 12.08.2005 - 2 O 225/05
    Der Verkehrssicherungspflichtige muß nur die Gefahren ausräumen, vor denen ein sorgfältiger Benutzer sich nicht selbst schützen kann, weil die Gefahrenlage völlig überraschend eintritt und nicht ohne weiteres erkennbar ist (BGH, Versicherungsrecht 80, 946).
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