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LG Ravensburg, 26.02.2004 - 2 O 282/03 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 26.02.2004 - 2 O 282/03
- OLG Stuttgart, 05.08.2004 - 2 U 56/04
- BGH, 20.12.2005 - VI ZR 225/04
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 23.11.2004 - 27 U 211/03
Zulässigkeitsvoraussetzungen der "Hinauskündigung" eines Partners aus einer …
Dem Kläger war durch die einstweilige Verfügung in Sachen 2 O 282/03 Landgericht Bochum ausdrücklich aufgegeben worden, "sämtliche Einnahmen aus seiner radiologischen Tätigkeit, und zwar sowohl Honorarzahlungen der kassenärztlichen Vereinigung X als auch Honorarzahlungen auf Grund privatärztlicher Liquidationen, ausschließlich dem Konto der Gemeinschaftspraxis W/X2 bei der I Sparkasse, Konto-Nr. ##########, Bankleitzahl ########, zuzuleiten, insbesondere die kassenärztliche Vereinigung X aufzufordern, Honorarzahlungen auf das vorgenannte Konto zu leisten, sowie auf privatärztlichen Abrechnungen ausschließlich das zuvor genannte Konto anzugeben." (Anlage K 2 zur Klageschrift).