Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 23.02.2005

Rechtsprechung
   LG Neubrandenburg, 20.04.2006 - 2 O 300/04   

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https://dejure.org/2006,36360
LG Neubrandenburg, 20.04.2006 - 2 O 300/04 (https://dejure.org/2006,36360)
LG Neubrandenburg, Entscheidung vom 20.04.2006 - 2 O 300/04 (https://dejure.org/2006,36360)
LG Neubrandenburg, Entscheidung vom 20. April 2006 - 2 O 300/04 (https://dejure.org/2006,36360)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit der Rückzahlung eines Darlehens des Gesellschafters eines Insolvenzschuldners in dem vorletzten Monat vor der Insolvenzantragstellung; Tilgung von Gesellschafterschulden als Leistung eines Insolvenzschuldners an einen Dritten; Anwendung des § 145 InsO bei ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01

    Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrnd AGB-Banken; Anfechtung von Berechnungen

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 20.04.2006 - 2 O 300/04
    Insoweit kann dahinstehen, ob die Verrechnung als kongruente oder inkongruente Leistung anfechtbar wäre (vgl. BGHZ 150, 122 ff. = NJW 2002, 1722; OLG Celle, NZI 2005, 334 [OLG Celle 02.02.2005 - 3 U 287/04] = OLGR Celle 2005, 327).

    Es kann dahinstehen, ob eine Pfandrecht an den Zahlungseingängen auf dem Konto der xxx überhaupt entstanden ist und der Kläger hierzu hinreichend vorgetragen hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 07.02.2002 - IX ZR 223/01 = NJW 2002, 1722).

  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 228/02

    Anfechtbarkeit eines Prozessvergleichs; Begriff der Rechtsnachfolge

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 20.04.2006 - 2 O 300/04
    Insbesondere würde die Möglichkeit der Haftungsbegrenzung, die §§ 1975 ff. BGB oder § 25 Abs. 2 , § 28 Abs. 2 HGB , § 133 Abs. 1 UmwG für wichtige Fälle der Gesamtrechtsnachfolge vorsehen, unterlaufen, wenn § 145 Abs. 1 InsO auch auf reine Geldsummenschulden anwendbar wäre ( BGH, Urteil vom 24.06.2003 - IX ZR 228/02 = BGHZ 155, 199).
  • OLG Celle, 02.02.2005 - 3 U 287/04

    Anfechtbarkeit inkongruenter Deckungsgeschäfte; Verrechnungen eines

    Auszug aus LG Neubrandenburg, 20.04.2006 - 2 O 300/04
    Insoweit kann dahinstehen, ob die Verrechnung als kongruente oder inkongruente Leistung anfechtbar wäre (vgl. BGHZ 150, 122 ff. = NJW 2002, 1722; OLG Celle, NZI 2005, 334 [OLG Celle 02.02.2005 - 3 U 287/04] = OLGR Celle 2005, 327).
  • OLG Rostock, 26.02.2007 - 3 U 96/06

    Insolvenzanfechtung: Rechtsnachfolge der Bank bei Gutschrift auf einem bei ihr

    Die Berufung des Klägers gegen das am 20.04.2006 verkündete Urteil des Landgerichts Neubrandenburg (Az.: 2 O 300/04) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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   LG Berlin, 23.02.2005 - 2 O 300/04   

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https://dejure.org/2005,23547
LG Berlin, 23.02.2005 - 2 O 300/04 (https://dejure.org/2005,23547)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.02.2005 - 2 O 300/04 (https://dejure.org/2005,23547)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. Februar 2005 - 2 O 300/04 (https://dejure.org/2005,23547)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vergütungsansprüche eines Klägers für Gerätebeistellung als Gerätevorhaltekosten vor dem Ausscheiden eines Schuldners aus der Arbeitsgemeinschaft wegen Insolvenz; Herbeiführung des Endprodukts der gemeinsamen Bauarbeiten als Verpflichtung der Gesellschafter; Einrechnung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzulässigkeit der Aufrechnung gegenüber insolventem ARGE-Partner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • leinemann-partner.de (Entscheidungsanmerkung)

    Unzulässigkeit der Aufrechnung gegenüber insolventem ARGE-Partner

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufrechnung gegenüber insolventem ARGE-Partner (IBR 2005, 424)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.03.2000 - IX ZR 355/98

    Ansprüche des wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausscheidenden

    Auszug aus LG Berlin, 23.02.2005 - 2 O 300/04
    Es soll ein gegenseitiges Hin- und Herzahlen vermieden werden (vgl. dazu BGH ZIP 2000, 757, 758).

    Auch wenn die Schuldnerin seit dem 15.4.2002 wegen ihres Ausschluss bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1.6.2002 nicht mehr Mitglied der Arbeitsgemeinschaft war, erfolgten die Leistungen aus ihrer nachwirkenden Verpflichtung nach Nr. 24.9 des Arge-Vertrages und sind daher aufrechnungsrechtlich so zu behandeln, als wären sie bereits vor dem Ausscheiden als Gesellschafterin entstanden (vgl. BGH ZIP 2000, 757).

  • BGH, 14.07.1997 - II ZR 122/96

    Rechtsfolgen der Übertragung einer stillen Beteiligung nach Vorausabtretung der

    Auszug aus LG Berlin, 23.02.2005 - 2 O 300/04
    Die in § 95 InsO aufgeführten Forderungen sind solchen Ansprüchen gleichzustellen, die schon vor Verfahrenseröffnung ihrem Kern nach vorhanden waren (MüKo, a.a.O., Rdnr. 24 zu § 96 InsO), was weit aufzufassen ist und worunter auch Ansprüche fallen, die bereits mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages angelegt wurden, z.B. die Forderung aus dem Auseinandersetzungsguthaben, auch wenn sie vor Erstellung der Bilanz noch nicht fällig ist (BGH in ständiger Rechtsprechung BGH NJW 1989, 458, NJW 97, 3370, ZIP 2000, 758 m.w.N.).
  • BGH, 28.09.2000 - VII ZR 372/99

    Vergütungsanspruch für die Nutzung von Geräten, Gerüsten und anderen

    Auszug aus LG Berlin, 23.02.2005 - 2 O 300/04
    Anfechtbare Forderungen des Schuldners gehen aber von vornherein nicht in die Auseinandersetzungsbilanz ein (vgl, MüKö/ Brandes, InsO, Rdnr. 33 zu § 96; BGH NJW 2001, 367, 368).
  • BGH, 16.05.1988 - II ZR 375/87

    Pfändung eines Geschäftsanteils an einer GmbH

    Auszug aus LG Berlin, 23.02.2005 - 2 O 300/04
    Die in § 95 InsO aufgeführten Forderungen sind solchen Ansprüchen gleichzustellen, die schon vor Verfahrenseröffnung ihrem Kern nach vorhanden waren (MüKo, a.a.O., Rdnr. 24 zu § 96 InsO), was weit aufzufassen ist und worunter auch Ansprüche fallen, die bereits mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages angelegt wurden, z.B. die Forderung aus dem Auseinandersetzungsguthaben, auch wenn sie vor Erstellung der Bilanz noch nicht fällig ist (BGH in ständiger Rechtsprechung BGH NJW 1989, 458, NJW 97, 3370, ZIP 2000, 758 m.w.N.).
  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus LG Berlin, 23.02.2005 - 2 O 300/04
    Der Rechtsstreit ist bzgl. der Beklagten zu 4) nicht nach § 240 Satz 2 ZPO unterbrochen, denn die vorläufige Insolvenzverfahrenseröffnung hat keine unterbrechende Wirkung, wenn dem Schuldner kein allgemeines Verfügungsverbot, sondern nur ein Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 InsO auferlegt wird (BGH NJW 1999, 2822; Kammergericht KG-Report 2001, 38).
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