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Rechtsprechung
   LG Arnsberg, 16.10.2015 - 2 O 329/14   

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https://dejure.org/2015,73776
LG Arnsberg, 16.10.2015 - 2 O 329/14 (https://dejure.org/2015,73776)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 16.10.2015 - 2 O 329/14 (https://dejure.org/2015,73776)
LG Arnsberg, Entscheidung vom 16. Oktober 2015 - 2 O 329/14 (https://dejure.org/2015,73776)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.05.1988 - III ZR 116/87

    Entschädigung von Landwirten wegen der Neuansiedlung von Graugänsen

    Auszug aus LG Arnsberg, 16.10.2015 - 2 O 329/14
    Ausgangspunkt der Überlegungen der Kammer ist die Entscheidung des BGH vom 05.05.1988 (Az. III ZR 116/87, VersR 1988, 1022), in welcher der Grundsätze aufgestellt hat, die bei der Abwägung zwischen Eigentümerinteressen und Auswilderungsprojekten zu berücksichtigen sind.

    Der Eigentümer ist grundsätzlich gehalten, sich drohender Wildschäden mit eigenen Kräften und auf eigene Kosten zu erwehren (BGH VersR 1988, 1022, Rz. 27).

  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 193/10

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Schuldner des Ausgleichsanspruchs,

    Auszug aus LG Arnsberg, 16.10.2015 - 2 O 329/14
    Zustandsstörer ist grundsätzlich der Eigentümer oder Besitzer einer Sache, von der eine Beeinträchtigung ausgeht, wenn die Beeinträchtigung wenigstens mittelbar auf seinen Willen zurückzuführen ist; ob dies der Fall ist, ist im Einzelfall durch wertende Betrachtung zu entscheiden (BGH NJW-RR 2011, 739).

    Der Besitzer haftet, wie oben dargelegt, wie der Eigentümer als Zustandsstörer aus § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB (BGH NJW-RR 2011, 739).

  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der

    Auszug aus LG Arnsberg, 16.10.2015 - 2 O 329/14
    Mit dem Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB kann der Eigentümer von dem Störer dabei nicht nur ein Unterlassen im Sinne von künftiger Untätigkeit verlangen, sondern auch ein Verhalten, das bewirkt, das keine (weitere) Eigentumsbeeinträchtigung eintritt (BGH NJW 2004, 1035, 1037).
  • BGH, 30.03.2007 - V ZR 179/06

    Haftung als Zustandsstörer bei Verzicht auf das Eigentum

    Auszug aus LG Arnsberg, 16.10.2015 - 2 O 329/14
    Der Eigentümer oder Besitzer bleibt jedoch auch im Fall der Eigentums- bzw. Besitzaufgabe Zustandsstörer, jedenfalls dann, wenn die Wiedererlangung und damit die Beseitigung bzw. die Unterlassung der Störung noch möglich ist (BGH NJW 2007, 2182).
  • BGH, 28.04.1986 - II ZR 254/85

    Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots nach Übernahme einer Rechtsanwaltspraxis

    Auszug aus LG Arnsberg, 16.10.2015 - 2 O 329/14
    Über § 242 BGB können die Wertentscheidungen der Grundrechte mittelbare Drittwirkung auf privatrechtliche Rechtsverhältnisse entfalten (BGH NJW 1986, 2944).
  • LG Bonn, 06.10.2009 - 8 S 142/09

    Unterlassungsanspruch bei Verschmutzung durch Katzenkot

    Auszug aus LG Arnsberg, 16.10.2015 - 2 O 329/14
    Nicht anwendbar sind im vorliegenden Fall die spezielleren Vorschriften des Nachbarrechts (§§ 906 ff. BGB), weil Grenzüberschreitungen zumindest von größeren Tieren keine Einwirkungen im Sinne von § 906 BGB sind (LG Bonn, NJW-RR 2010, 310).
  • BGH, 23.10.2009 - V ZR 141/08

    Berücksichtigung von ohne die Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks

    Auszug aus LG Arnsberg, 16.10.2015 - 2 O 329/14
    Zwar kann die Berufung auf § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB entsprechend § 275 Abs. 2 BGB rechtsmissbräuchlich sein, wenn der Beseitigungsaufwand unverhältnismäßig und bei Abwägung der Interessen der Beteiligten unbillig wäre (BGH NZM 2010, 174).
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Rechtsprechung
   LG Siegen, 28.04.2017 - 2 O 329/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,54408
LG Siegen, 28.04.2017 - 2 O 329/14 (https://dejure.org/2017,54408)
LG Siegen, Entscheidung vom 28.04.2017 - 2 O 329/14 (https://dejure.org/2017,54408)
LG Siegen, Entscheidung vom 28. April 2017 - 2 O 329/14 (https://dejure.org/2017,54408)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Wahlleistungsvereinbarung nicht eingehalten - ärztliche Behandlung rechtswidrig

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 109 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Privatbehandlung/Private Krankenversicherung/Beihilfe | Privatbehandlung | Behandlung durch einen anderen Arzt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.07.2016 - VI ZR 75/15

    Arzthaftung: Einwand rechtmäßigen Alternativverhaltens bei Vornahme des Eingriffs

    Auszug aus LG Siegen, 28.04.2017 - 2 O 329/14
    Fehlt die wirksame Einwilligung in die Vornahme des Eingriffs, ist der in der ärztlichen Heilbehandlung liegende Eingriff in die körperliche Integrität rechtswidrig (BGH, Urt. v. 14.02.1989, VI ZR 65/88; BGH, Urt. v. 19.07.2016, VI ZR 75/15).

    Im Rahmen einer Wahlleistungsvereinbarung schließt der Patient einen Vertrag im Vertrauen auf die besonderen Erfahrungen und die herausgehobene medizinische Kompetenz des von ihm ausgewählten Arztes, die er sich in Sorge um seine Gesundheit gegen Entrichtung eines zusätzlichen Honorars für die Heilbehandlung sichern will (BGH, Urt. v. 19.07.2016, VI ZR 75/15).

    Könnte der den Eingriff tatsächlich vornehmende Arzt sich der Haftung mit diesem Einwand entziehen, bliebe der rechtswidrige Eingriff in die körperliche Integrität eines Patienten sanktionslos (BGH, Urt. v. 19.07.2016, VI ZR 75/15).

  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88

    Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines

    Auszug aus LG Siegen, 28.04.2017 - 2 O 329/14
    In diesem Sinne muss die Frage einer Beeinträchtigung von Körper und Gesundheit durch den Arzt weitestgehend aus der Sicht des Patienten abgegrenzt werden, weil es um die Selbstbestimmung geht, wenn er seine Rechtsgüter im Verlaufe einer ärztlichen Behandlung und in deren Rahmen zur Disposition stellt (BGH, Urt. v. 14.02.1989, VI ZR 65/88).

    Fehlt die wirksame Einwilligung in die Vornahme des Eingriffs, ist der in der ärztlichen Heilbehandlung liegende Eingriff in die körperliche Integrität rechtswidrig (BGH, Urt. v. 14.02.1989, VI ZR 65/88; BGH, Urt. v. 19.07.2016, VI ZR 75/15).

  • BGH, 11.05.2010 - VI ZR 252/08

    Krankenhausaufnahmevertrag: Beschränkung der Einwilligung in einen ärztlichen

    Auszug aus LG Siegen, 28.04.2017 - 2 O 329/14
    Ist ein Eingriff durch einen bestimmten Arzt vereinbart, regelmäßig den Chefarzt, oder konkret zugesagt, muss der Patient rechtzeitig aufgeklärt werden, wenn ein anderer Arzt an seine Stelle treten soll (BGH, Urt. v. 11.05.2010, VI ZR 252/08).

    Im Rahmen der Wahlleistungsvereinbarung muss der Wahlarzt die seine Disziplin prägende Kernleistung persönlich und eigenhändig erbringen (BGH, Urt. v. 11.05.2010, VI ZR 252/08).

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Rechtsprechung
   LG Dessau-Roßlau, 18.05.2015 - 2 O 329/14   

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https://dejure.org/2015,24761
LG Dessau-Roßlau, 18.05.2015 - 2 O 329/14 (https://dejure.org/2015,24761)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 18.05.2015 - 2 O 329/14 (https://dejure.org/2015,24761)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 18. Mai 2015 - 2 O 329/14 (https://dejure.org/2015,24761)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 04.03.2010 - 4 U 105/09

    Verpflichtung eines Steuerberaters zum Hinweis auf steuerliche Risiken eines

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 18.05.2015 - 2 O 329/14
    Würde ein solches Dauermandat fehlen, ist zwischen den Parteien mit dem Beratungsgespräch vom 23.03.2010 zumindest aber ein vorvertragliches Schuldverhältnis zustande gekommen, das den Beklagten in gleicher Weise verpflichtete, auf die steuerlichen Interessen der Klägerin und ihrer Gesellschafter Rücksicht zu nehmen und deshalb über alle diejenigen Umstände aufzuklären, die für die Entscheidung maßgeblich sind, dem Steuerberater rechtzeitig einen entsprechenden Auftrag zu erteilen (vgl. insoweit OLG Karlsruhe, Urt. vom 04.03.2010 - 4 U 105/09, zit. nach juris).
  • BFH, 17.12.2008 - XI R 64/06

    Umsatzsteuerliche Zuordnung eines Gegenstands zum Unternehmen - Vorsteuerabzug

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 18.05.2015 - 2 O 329/14
    Bereits mit Urteil vom 17.12.2008 (XI R 64/06) hat der BFH entschieden, dass die an sich im Zeitpunkt des Leistungsbezugs zu treffende Zuordnungsentscheidung des Unternehmers "zeitnah" spätestens - mit endgültiger Wirkung - in der Umsatzsteuererklärung für das Jahr, in das der Leistungsbezug fällt, nach außen hin zu dokumentieren ist.
  • BFH, 07.07.2011 - V R 42/09

    Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei gemischt-genutzten Gegenständen

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 18.05.2015 - 2 O 329/14
    In seiner Entscheidung vom 07.07.2011 (V R 42/09) hat der BFH diese Rechtsprechung lediglich dahin klargestellt, dass eine "zeitnahe" Dokumentation der Zuordnungsentscheidung nicht mehr vorliegt, wenn sie dem Finanzamt erst nach Ablauf der gesetzlichen Abgabefrist von Steuererklärungen (31. Mai des Folgejahres) mitgeteilt wird.
  • BGH, 23.02.2012 - IX ZR 92/08

    Steuerberaterhaftung: Umfang der Aufklärungspflicht bezüglich

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 18.05.2015 - 2 O 329/14
    Auch bei einem gegenständlich beschränkten Dauermandat muss der Steuerberater, wenn er in dessen Rahmen von sich aus Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigt, die Voraussetzungen und Risiken mit dem Auftraggeber erörtern (vgl. BGH NJW-RR 2012, 828).
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