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LG Cottbus, 13.12.2018 - 2 O 340/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- autokaufrecht.info
Agenturgeschäft im Gebrauchtwagenhandel - Vorschieben eines Strohmanns
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 13.12.2018 - 2 O 340/18
- OLG Brandenburg, 09.07.2019 - 6 U 11/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.04.2007 - III ZR 197/06
Rechtsfolgen der Anpachtung einer Jagd durch einen Strohmann; Begriff des …
Auszug aus LG Cottbus, 13.12.2018 - 2 O 340/18
Ein solches ist nämlich nur dann anzunehmen, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, die damit verbundenen Rechtsfolgen jedoch tatsächlich nicht eintreten lassen wollen (vgl. BGH , Beschl . v. 04.04.2007 - III ZR 197/06 , NJW-RR 2007, 1209 Rn . 5). - BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 175/04
Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel
Auszug aus LG Cottbus, 13.12.2018 - 2 O 340/18
Ob daneben auch eine Eigenhaftung des Unternehmers als Hintermann infrage kommt, richtet sich unter Anwendung der zum als Umgehungsgeschäft unzulässigen Agenturgeschäft entwickelten Grundsätze (vgl. BGH , Urt . v. 26.01.2005 - VIII ZR 175/04 , NJW 2005, 1039, 1040) maßgeblich danach, ob in Wirklichkeit ein verschleiertes Eigengeschäft des Hintermanns vorliegt und dieser das wirtschaftliche Risiko zu tragen hat.
- OLG Brandenburg, 09.07.2019 - 6 U 11/19
Anspruch auf Minderung aus einem Kaufvertrag
Die Berufung des Klägers gegen das am 13.12.2018 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus - 2 O 340/18 - wird zurückgewiesen.