Rechtsprechung
LG Cottbus, 28.06.2016 - 2 O 352/15 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 41/18
Begründungsanforderungen im Verfassungsbeschwerdeverfahren gebieten hinsichtlich …
Der Beschluss des Landgerichts Cottbus vom 28. Juni 2016 (2 O 352/15), mit dem sein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde, verletze ihn in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör, da das Landgericht durch eine Abweichung von dem vorangegangenen Hinweis eine Überraschungsentscheidung getroffen habe.Der Beschluss des Landgerichts vom 15. September 2017 (2 O 352/15) über die Nichtabhilfe der sofortigen Beschwerde des Beschwerdeführers verletze das Recht auf den gesetzlichen Richter.
- VerfG Brandenburg, 10.05.2019 - VfGBbg 7/18
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Verwerfung von Rechtsmitteln gegen die …
Der Beschwerdeführer hat die ursprünglich auch gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Landgerichts Cottbus vom 28. Juni 2016 (2 O 352/15) gerichtete Verfassungsbeschwerde nach einem Hinweis des Verfassungsgerichts zurückgenommen.Soweit der Beschwerdeführer seine Verfassungsbeschwerde bezüglich des Beschlusses des Landgerichts Cottbus vom 28. Juni 2016 (2 O 352/15) mit Schriftsatz vom 12. April 2018 zurückgenommen hat, war das Verfahren nach § 13 Abs. 1 VerfGGBbg i. V. m. § 92 Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung einzustellen.
- OLG Brandenburg, 06.03.2018 - 3 W 116/17
Ablehnung der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Aufwendungsersatz …
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts Cottbus vom 28.06.2016, Az. 2 O 352/15, wird zurückgewiesen.
Rechtsprechung
LG Cottbus, 19.10.2016 - 2 O 352/15 |
Rechtsprechung
LG Bad Kreuznach, 03.03.2017 - 2 O 352/15 |
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 03.03.2017 - 2 O 352/15
- OLG Koblenz, 08.02.2018 - 6 U 377/17
- BGH, 20.12.2018 - III ZR 50/18
Rechtsprechung
LG Duisburg, 17.10.2016 - 2 O 352/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
Rechtsprechung
LG Stade, 10.08.2016 - 2 O 352/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.06.2013 - VI ZR 128/12
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II …
Auszug aus LG Stade, 10.08.2016 - 2 O 352/15
Die Klägerin ist als Rentenversicherung anspruchsberechtigte Versicherungsträgerin im Sinne des § 116 SGB X (…KassKomm/Kater, 89. EL März 2016, § 116 SGB X Rn. 20) und die hier nicht zu beanstandende Leistung der Erwerbsminderungsrente ist eine Sozialleistung im Sinne dieser Vorschrift (vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2013 - VI ZR 128/12 -, juris).Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II ist neben der Hilfebedürftigkeit jedoch auch die Erwerbsfähigkeit und dass der Betroffene dem Arbeitsmarkt zur Wiedereingliederung zur Verfügung steht (BGH, Urteil vom 25.06.2013 - VI ZR 128/12 -, juris Rn. 21).
Insofern ist in konsequenter Fortsetzung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 25.06.2013 aaO.) zur Kongruenz von Arbeitslosengeld II und Erwerbsschaden auch die Unterhaltsverpflichtung, die im Rahmen der Zahlung von Arbeitslosengeld II der Staat übernimmt, zum Erwerbsschaden kongruent.