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Rechtsprechung
   LG Tübingen, 09.09.2008 - 2 O 374/05   

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LG Tübingen, 09.09.2008 - 2 O 374/05 (https://dejure.org/2008,23758)
LG Tübingen, Entscheidung vom 09.09.2008 - 2 O 374/05 (https://dejure.org/2008,23758)
LG Tübingen, Entscheidung vom 09. September 2008 - 2 O 374/05 (https://dejure.org/2008,23758)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines an einem dritten Ort ansässigen auswärtigen Prozessbevollmächtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrtkosten des Rechtsanwalts am sog. dritten Ort als notwendige Kosten im Sinn von § 91 Abs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.09.2005 - X ZB 30/04

    Auswärtiger Rechtsanwalt V

    Auszug aus LG Tübingen, 09.09.2008 - 2 O 374/05
    Der BGH nimmt bei der Prüfung der Notwendigkeit einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme aus Gründen der Rechtssicherheit und Verfahrensökonomie zwar eine typisierende Betrachtung vor (vgl. BGH, Beschl. 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902; BGH, Beschl. v. 13.09.2005 - X ZB 30/04, NJW-RR 2005, 1662), schließt aber nicht aus, dass besondere Umstände des Einzelfalles Berücksichtigung finden können.

    Entscheidend ist, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die Heranziehung eines auf Luftverkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalts im Zeitpunkt seiner Beauftragung als sachdienlich ansehen durfte (BGH, Beschl. v. 13.09.2005 - X ZB 30/04, NJW-RR 2005, 1662).

    Die Beklagten haben auch ihrer Obliegenheit genügt, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (BGH, Beschl. v. 13.09.2005 - X ZB 30/04, NJW-RR 2005, 1662).

  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Tübingen, 09.09.2008 - 2 O 374/05
    Der BGH nimmt bei der Prüfung der Notwendigkeit einer bestimmten Rechtsverfolgungs- oder Rechtsverteidigungsmaßnahme aus Gründen der Rechtssicherheit und Verfahrensökonomie zwar eine typisierende Betrachtung vor (vgl. BGH, Beschl. 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902; BGH, Beschl. v. 13.09.2005 - X ZB 30/04, NJW-RR 2005, 1662), schließt aber nicht aus, dass besondere Umstände des Einzelfalles Berücksichtigung finden können.

    Aus diesem Grund wird von der Rechtsprechung ein besonderes Vertrauensverhältnis allgemein nicht als geeignet angesehen, einen solchen besonderen Umstand zu begründen, der ein Abweichen von der typisierenden Betrachtungsweise rechtfertigt (vgl. BGH, Beschl. v. 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902; BGH, Beschl. v. 20.05.2008 - VIII ZB 92/07, NSW ZPO § 91 BGH-intern).

  • OLG Frankfurt, 03.05.2006 - 18 W 24/06

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Rechtsanwalts bei

    Auszug aus LG Tübingen, 09.09.2008 - 2 O 374/05
    Die Nichtverfügbarkeit eines auf Luftverkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalts im näheren Umkreis der Beklagten stellt hingegen einen solchen besonderen Umstand dar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.09.2007 - I-10 W 121/07, OLGR Düsseldorf 2008, 233, 234; LG Berlin, Beschl. v. 09.12.2002 - 82 AR 168/05, JurBüro 2006, 429).
  • LG Berlin, 09.12.2005 - 82 AR 168/05
    Auszug aus LG Tübingen, 09.09.2008 - 2 O 374/05
    Die Nichtverfügbarkeit eines auf Luftverkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalts im näheren Umkreis der Beklagten stellt hingegen einen solchen besonderen Umstand dar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.09.2007 - I-10 W 121/07, OLGR Düsseldorf 2008, 233, 234; LG Berlin, Beschl. v. 09.12.2002 - 82 AR 168/05, JurBüro 2006, 429).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 10 W 121/07

    Zur Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten eines Rechtsanwalts am sog. dritten Ort

    Auszug aus LG Tübingen, 09.09.2008 - 2 O 374/05
    Die Nichtverfügbarkeit eines auf Luftverkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalts im näheren Umkreis der Beklagten stellt hingegen einen solchen besonderen Umstand dar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.09.2007 - I-10 W 121/07, OLGR Düsseldorf 2008, 233, 234; LG Berlin, Beschl. v. 09.12.2002 - 82 AR 168/05, JurBüro 2006, 429).
  • BGH, 18.12.2003 - I ZB 21/03

    "Auswärtiger Rechtsanwalt III"; Reisekosten eines weder am Gerichtsort, noch am

    Auszug aus LG Tübingen, 09.09.2008 - 2 O 374/05
    Die Rechtspflegerin führt in ihrer angefochtenen Entscheidung zwar richtigerweise aus, dass nach ständiger Rechtsprechung Reisekosten des Rechtsanwaltes, der weder am Sitz der Partei noch an dem des Prozessgerichts ansässig ist, sondern an einem "dritten Ort" (vorliegend München), grundsätzlich nur bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Sitz der Partei ansässigen Rechtsanwalts als notwendig i. S. v. § 91 Abs. 1 ZPO anerkannt werden (BGH, Beschl. v. 18.12.2003 - I ZB 21/03, NJW-RR 2004, 855, 856; Zöller-Herget, ZPO, 26. Aufl., § 91 Rn. 13 "Reisekosten").
  • BGH, 20.05.2008 - VIII ZB 92/07

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus LG Tübingen, 09.09.2008 - 2 O 374/05
    Aus diesem Grund wird von der Rechtsprechung ein besonderes Vertrauensverhältnis allgemein nicht als geeignet angesehen, einen solchen besonderen Umstand zu begründen, der ein Abweichen von der typisierenden Betrachtungsweise rechtfertigt (vgl. BGH, Beschl. v. 12.12.2002 - I ZB 29/02, NJW 2003, 901, 902; BGH, Beschl. v. 20.05.2008 - VIII ZB 92/07, NSW ZPO § 91 BGH-intern).
  • BGH, 28.06.2006 - IV ZB 44/05

    Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten des bevollmächtigten Hausanwalts einer

    Auszug aus LG Tübingen, 09.09.2008 - 2 O 374/05
    Ob besondere Gründe die Beauftragung eines Rechtsanwalts am dritten Ort im Rahmen von § 91 ZPO als notwendig rechtfertigen können, hat der BGH bislang nicht nur nicht ausgeschlossen, sondern sogar ausdrücklich offen gelassen (BGH, Beschl. v. 28.06.2006 - IV ZB 44/05, NJW 2006, 3008, 3009).
  • FG Hamburg, 15.06.2012 - 3 KO 208/11

    Reisekostenerstattung für auswärtigen Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen

    Die Frage der Vergleichbarkeit ist vielmehr aus Sicht eines verständigen, nicht notwendigerweise rechtskundigen, Beteiligten zu beantworten (Bundesverwaltungsgericht --BVerwG-- vom 6.Dezember 1963 VII C 14.63, BVerwGE 17, 245; VG Karlsruhe vom 13. April 2004 5 K 1141/02, Juris; VG Göttingen vom 26. November 2010 2 A 23/10, Juris; Landgericht --LG-- Tübingen vom 9. September 2008 2 O 374/05, Juris).
  • FG Hamburg, 18.06.2012 - 3 KO 209/11

    FGO/ZPO/VwGO: Reisekostenerstattung für Rechtsanwalt mit Spezialkenntnissen

    Die Frage der Vergleichbarkeit ist vielmehr aus Sicht eines verständigen, nicht notwendigerweise rechtskundigen, Beteiligten zu beantworten (Bundesverwaltungsgericht --BVerwG-- vom 6.Dezember 1963 VII C 14.63, BVerwGE 17, 245; VG Karlsruhe vom 13. April 2004 5 K 1141/02, Juris; VG Göttingen vom 26. November 2010 2 A 23/10, Juris; Landgericht --LG-- Tübingen vom 9. September 2008 2 O 374/05, Juris).
  • FG Hamburg, 12.11.2015 - 3 KO 117/15

    Kostenrecht: Erstattung von Reisekosten des RA am dritten Ort

    Die Frage der Vergleichbarkeit ist vielmehr aus Sicht eines verständigen, nicht notwendigerweise rechtskundigen, Beteiligten zu beantworten (BVerwG vom 6. Dezember 1963 VII C 14.63, BVerwGE 17, 245; VG Karlsruhe vom 13. April 2004 5 K 1141/02, Juris; VG Göttingen vom 26. November 2010 2 A 23/10, Juris; LG Tübingen vom 9. September 2008 2 O 374/05, Juris).
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   LG Neuruppin, 06.04.2006 - 2 O 374/05   

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LG Neuruppin, Entscheidung vom 06.04.2006 - 2 O 374/05 (https://dejure.org/2006,60018)
LG Neuruppin, Entscheidung vom 06. April 2006 - 2 O 374/05 (https://dejure.org/2006,60018)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 19.09.2007 - 13 U 73/06

    Haftung bei abredewidriger Verwendung einer Geldanlage

    Auf die Berufung der Klägerin wird das am 6. April 2006 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Neuruppin - 2 O 374/05 - abgeändert.
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