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   LG Dortmund, 10.03.2011 - 2 O 380/10   

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https://dejure.org/2011,14106
LG Dortmund, 10.03.2011 - 2 O 380/10 (https://dejure.org/2011,14106)
LG Dortmund, Entscheidung vom 10.03.2011 - 2 O 380/10 (https://dejure.org/2011,14106)
LG Dortmund, Entscheidung vom 10. März 2011 - 2 O 380/10 (https://dejure.org/2011,14106)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässiges Feststellungsbegehren bei einer rückwirkenden Aufhebung eines Versicherungsvertrages bei einem erklärten Rücktritt aufgrund einer Anzeigepflichtverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGVVG Art. 1 Abs. 2; VVG § 19
    Zulässiges Feststellungsbegehren bei einer rückwirkenden Aufhebung eines Versicherungsvertrages bei einem erklärten Rücktritt aufgrund einer Anzeigepflichtverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Angabe auch geringfügiger Vorerkrankungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorerkrankung: Verlust des Versicherungsschutzes wegen verschwiegener Prüfungsangst

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Keine Leistung aus BU-Versicherung bei verschwiegener Krankschreibung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.02.2009 - IV ZR 26/06

    Zurechnung des Wissens eines mit der Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses

    Auszug aus LG Dortmund, 10.03.2011 - 2 O 380/10
    Dazu ist er nur angehalten, wenn es um eine Gesundheitsstörung geht, die offenkundig als leicht einzuordnen, nicht wiederholt aufgetreten ist und deshalb von vorneherein keinen Anhalt dafür bietet, dass sie für die Risikoeinschätzung des Versicherers hinsichtlich des auf Dauer angelegten Versicherungsvertrages von Bedeutung sein könnte (BGH VersR 2009, 529).
  • OLG Dresden, 31.01.2006 - 4 U 2298/05

    Anfechtung eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages wegen unrichtiger

    Auszug aus LG Dortmund, 10.03.2011 - 2 O 380/10
    Deswegen und wegen des persönlichen Näheverhältnisses zur Klägerin ist die als Vermittlerin tätig gewordene Mutter der Klägerin deren Lager zuzurechnen ist und nicht mehr dem Lager des Beklagten (vgl. OLG Dresden VersR 2006, 1526), so dass eine Wissenszurechnung auf den Beklagten ausscheidet.
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 W 138/06

    Erfolgsaussichten einer Klage im Hinblick auf die Prozesskostenhilfe - Arglistige

    Auszug aus LG Dortmund, 10.03.2011 - 2 O 380/10
    Selbst wenn die Mutter der Klägerin für einen Agenten des Beklagten gehandelt hätte - Maklertätigkeit und damit fehlende Zurechnung wäre von dem Beklagten zu beweisen (OLG Saarbrücken NJW-RR 2006, 1467) - fände keine Wissenszurechnung über die Auge-Ohr-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die ihren Niederschlag in § 70 VVG gefunden hat, statt, weil es sich zum einen um privates Wissen der Mutter gehandelt hat und insbesondere, weil sich die Mutter auf die Seite der Antragstellerin geschlagen und damit nicht mehr im Lager des Beklagten, sondern im Lager der Klägerin gestanden hat.
  • LG Essen, 05.02.2010 - 10 S 32/10

    Missachtung des roten Ampellichts als grob fahrlässige Herbeiführung des

    Auszug aus LG Dortmund, 10.03.2011 - 2 O 380/10
    Da die Klägerin damit einverstanden war, dass ihre Mutter das bei dieser vorhandene Wissen um die nachgefragten Gefahrumstände einsetzt, um die Gesundheitsfragen zu beantworten, liegen die Voraussetzungen einer Wissensvertretung vor ohne dass es darauf ankommt, ob sich die Mutter der Klägerin das Wissen im Auftrage der Klägerin erst verschaffen oder ob sie bereits vorhandenes Wissen einsetzen sollte (Rixecker zfs 2010, 393- Anm. zu OLG Brandenburg zfs 2010, 391-).
  • OLG Brandenburg, 06.01.2010 - 4 U 66/06

    Ansprüche aus einer KASKO-Versicherung wegen eines Kfz-Diebstahls:

    Auszug aus LG Dortmund, 10.03.2011 - 2 O 380/10
    Da die Klägerin damit einverstanden war, dass ihre Mutter das bei dieser vorhandene Wissen um die nachgefragten Gefahrumstände einsetzt, um die Gesundheitsfragen zu beantworten, liegen die Voraussetzungen einer Wissensvertretung vor ohne dass es darauf ankommt, ob sich die Mutter der Klägerin das Wissen im Auftrage der Klägerin erst verschaffen oder ob sie bereits vorhandenes Wissen einsetzen sollte (Rixecker zfs 2010, 393- Anm. zu OLG Brandenburg zfs 2010, 391-).
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