Weitere Entscheidung unten: LG Bielefeld, 01.07.2008

Rechtsprechung
   LG Offenburg, 08.12.2005 - 2 O 416/05   

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https://dejure.org/2005,21942
LG Offenburg, 08.12.2005 - 2 O 416/05 (https://dejure.org/2005,21942)
LG Offenburg, Entscheidung vom 08.12.2005 - 2 O 416/05 (https://dejure.org/2005,21942)
LG Offenburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 2 O 416/05 (https://dejure.org/2005,21942)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gegendarstellungsanspruch: Verneinung eines berechtigten Interesses bei Verdachtsberichterstattung mit zutreffender Tatsachengrundlage

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gegendarstellungsforderung der Dagmar Frederic gescheitert: Gutachtensäußerungen richtig ausgewählt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Presserechtliche Gegendarstellung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes i.R.d. Äußerung eines Verdachts in der Presse; Vorliegen einer Tatsachenbehauptung oder einer Meinungsäußerung bei einem Zeitungsbericht mit der Überschrift "... ... - hat sie eine alte Dame um ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 11 BadWürtt PresseG (LPG Baden-Würtemberg)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZUM 2006, 260
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus LG Offenburg, 08.12.2005 - 2 O 416/05
    Wer in Verdacht geraten ist, bleibt oft auch bei vollem Unschuldsbeweis mit einem Makel behaftet, zumal über die Ausräumung des Verdachts meist weit weniger auffällig oder überhaupt nicht berichtet wird (BGH NJW 1977, 1288).

    In jedem Fall muss die Presse, ehe sie sich zur Veröffentlichung entschließt, durch die ihr möglichen Ermittlungen die Gefahr, dass sie über die Betroffenen etwas falsches verbreitet, nach Kräften auszuschalten suchen (BGHZ 31, 3; BGH NJW 1966, 1213; BGH GRUR 1969, 147, 150; BGH NJW 1977, 1288).

    Fehlt demnach ein Mindestbestand an Beweistatsachen, der der Meldung überhaupt erst Öffentlichkeitswert verleiht, hat die Presse auf die Veröffentlichung überhaupt zu verzichten (BGH NJW 1977, 1288).

  • BGH, 29.10.1968 - VI ZR 180/66

    Veröffentlichung eines Artikels im Spiegel - Widerruf von Behauptungen -

    Auszug aus LG Offenburg, 08.12.2005 - 2 O 416/05
    In jedem Fall muss die Presse, ehe sie sich zur Veröffentlichung entschließt, durch die ihr möglichen Ermittlungen die Gefahr, dass sie über die Betroffenen etwas falsches verbreitet, nach Kräften auszuschalten suchen (BGHZ 31, 3; BGH NJW 1966, 1213; BGH GRUR 1969, 147, 150; BGH NJW 1977, 1288).
  • BGH, 08.03.1966 - VI ZR 176/64

    Anspruch auf Ersatz eines ideellen Schadens - Anonyme Verbreitung eines nicht

    Auszug aus LG Offenburg, 08.12.2005 - 2 O 416/05
    In jedem Fall muss die Presse, ehe sie sich zur Veröffentlichung entschließt, durch die ihr möglichen Ermittlungen die Gefahr, dass sie über die Betroffenen etwas falsches verbreitet, nach Kräften auszuschalten suchen (BGHZ 31, 3; BGH NJW 1966, 1213; BGH GRUR 1969, 147, 150; BGH NJW 1977, 1288).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus LG Offenburg, 08.12.2005 - 2 O 416/05
    Es kommt mithin darauf an, ob die Äußerung durch die Elemente des Dafürhaltens oder Meinens geprägt ist (BVerfG, NJW 1983, 1415).
  • BGH, 17.12.1991 - VI ZR 169/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Ehrenschutzklage

    Auszug aus LG Offenburg, 08.12.2005 - 2 O 416/05
    Von einer Tatsachenbehauptung ist dann auszugehen, wenn der Gehalt der Äußerung entsprechend dem Verständnis des Durchschnittsempfängers der objektiven Klärung zugänglich ist und als etwas Geschehenes grundsätzlich dem Beweis offen steht (BGH NJW 1952, 660; BGH NJW 1976, 1198 - BGH NJW 1992, 1314, 1316).
  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus LG Offenburg, 08.12.2005 - 2 O 416/05
    Von einer Tatsachenbehauptung ist dann auszugehen, wenn der Gehalt der Äußerung entsprechend dem Verständnis des Durchschnittsempfängers der objektiven Klärung zugänglich ist und als etwas Geschehenes grundsätzlich dem Beweis offen steht (BGH NJW 1952, 660; BGH NJW 1976, 1198 - BGH NJW 1992, 1314, 1316).
  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

    Auszug aus LG Offenburg, 08.12.2005 - 2 O 416/05
    Von einer Tatsachenbehauptung ist dann auszugehen, wenn der Gehalt der Äußerung entsprechend dem Verständnis des Durchschnittsempfängers der objektiven Klärung zugänglich ist und als etwas Geschehenes grundsätzlich dem Beweis offen steht (BGH NJW 1952, 660; BGH NJW 1976, 1198 - BGH NJW 1992, 1314, 1316).
  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

    Auszug aus LG Offenburg, 08.12.2005 - 2 O 416/05
    Im Gegensatz dazu misst eine Meinungsäußerung einen Vorgang oder Zustand an einem vom Kritiker gewählten Maßstab, so dass von einer Meinungsäußerung auszugehen ist, wenn die Äußerung den Empfänger als subjektive Meinung anspricht und ihm als solche erkennbar ist (BGH NJW 1966, 1617).
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Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 01.07.2008 - 2 O 416/05   

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https://dejure.org/2008,50490
LG Bielefeld, 01.07.2008 - 2 O 416/05 (https://dejure.org/2008,50490)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 01.07.2008 - 2 O 416/05 (https://dejure.org/2008,50490)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 01. Juli 2008 - 2 O 416/05 (https://dejure.org/2008,50490)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 21.04.2009 - 26 U 151/08

    Obhutspflichten des Trägers eines Altenheims

    unter Abänderung des am 01.07.2008 verkündeten Urteils des Landgerichts Bielefeld (Az. 2 O 416/05).
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