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   LG Duisburg, 27.03.2017 - 2 O 438/14   

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https://dejure.org/2017,10223
LG Duisburg, 27.03.2017 - 2 O 438/14 (https://dejure.org/2017,10223)
LG Duisburg, Entscheidung vom 27.03.2017 - 2 O 438/14 (https://dejure.org/2017,10223)
LG Duisburg, Entscheidung vom 27. März 2017 - 2 O 438/14 (https://dejure.org/2017,10223)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung der Veröffentlichung eines Nacktfotos; Einwilligung in die Bildveröffentlichung eines Minderjährigen; Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts

  • online-und-recht.de

    Kein Schmerzensgeldanspruch einer Minderjährigen bei Veröffentlichung von Nacktfotos

  • kanzlei.biz

    Minderjährige hat bei der Veröffentlichung von Nacktfotos keinen Schmerzensgeldanspruch

  • rabüro.de

    Zur Frage des Anspruchs auf Schmerzensgeld bei unerlaubter Veröffentlichung von Nacktaufnahmen einer 17-Jährigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Geldentschädigung für Veröffentlichung von Nacktfotos einer Minderjährigen ohne Zustimmung der Eltern - nur Unterlassungspruch

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schmerzensgeldanspruch einer Minderjährigen bei Veröffentlichung von Nacktfotos?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Veröffentlichung eines Nacktfotos einer Minderjährigen rechtfertigt keine Zahlung eines Schmerzensgeldes

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    17jährige hat bei Veröffentlichung von Nacktfotos keinen Schmerzensgeldanspruch

Besprechungen u.ä.

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Schmerzensgeldanspruch bei einer nicht schwerwiegenden Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 26.06.2007 - 18 U 2067/07

    Verlinkung auf Bilder im Internet im Kontext mit der anwaltlichen Tätigkeit des

    Auszug aus LG Duisburg, 27.03.2017 - 2 O 438/14
    Der Beklagte hat durch die Linksetzung die streitgegenständlichen Nacktaufnahmen der Klägerin öffentlich zur Schau gestellt (vgl. OLG München, Urteil vom 26. Juni 2007 - 18 U 2067/07 -, juris).
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