Rechtsprechung
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.07.2009 - 2 O 44/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Streitwert bei Ordnungsgeld gegen Gemeindevertreter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwertbestimmung für Klagen eines Gemeindevertreters gegen ein gegen ihn wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht festgesetztes Ordnungsgeld
- Judicialis
GKG § 52 Abs. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 52 Abs. 3
Streitwertbestimmung für Klagen eines Gemeindevertreters gegen ein gegen ihn wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht festgesetztes Ordnungsgeld - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 12.02.2009 - 1 A 776/08
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.07.2009 - 2 O 44/09
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 80
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.2010 - 6 S 204/10
Anfechtungsklage gegen sog. Warnungsgeld
Von der Regelung werden daher auch Klagen erfasst, die sich gegen ein gegen den Kläger festgesetztes Warnungsgeld nach dem Schornsteinfegergesetz richten (vgl. BayVGH…, Beschl. vom 23.09.2009 - 22 C 09.2357 -, juris Rn. 2; VG Bayreuth…, Urt. vom 08.10.2002 - B 1 K 01.508 - juris; ebenso für Ordnungsgelder: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. vom 06.07.2009, NVwZ-RR 2010, 80, a.A. hierzu BayVGH…, Beschl. vom 02.08.2000 - 4 C 97.1396 -, juris Rn. 2, zum alten GKG). - VG Weimar, 10.03.2010 - 3 K 1334/09
Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und …
Die Festsetzung des Streitwertes beruht nunmehr auf § 52 Abs. 3 Gerichtskostengesetz, da der Antrag des Klägers einen auf eine Geldleistung gerichteten Verwaltungsakt betrifft (im Anschluss an OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 06.07.2009 - 2 O 44/09 - NVwZ-RR 2010, 80).
Rechtsprechung
LG Limburg, 22.10.2009 - 2 O 44/09 |
Verfahrensgang
- LG Limburg, 29.09.2009 - 2 O 44/09
- LG Limburg, 22.10.2009 - 2 O 44/09
- OLG Frankfurt, 18.11.2009 - 19 W 74/09
Rechtsprechung
LG Mannheim, 12.01.2010 - 2 O 44/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Zum Löschungsanspruch gegen die Marke "illu" für Magazine und Zeitschriften
- gaius.legal
Zum Löschungsanspruch gegen die Marke "illu" für Magazine und Zeitschriften
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 12.01.2010 - 2 O 44/09
- OLG Karlsruhe, 26.01.2011 - 6 U 27/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 08.02.2007 - I ZR 71/04
bodo Blue Night
Auszug aus LG Mannheim, 12.01.2010 - 2 O 44/09
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist entscheidend für die Beibehaltung des kennzeichnenden Charakters einer Marke, ob die Abweichung im Verkehr als erheblich angesehen wird, das heißt, ob der Verkehr in der eingetragenen Marke und dem benutzten Zeichen dieselbe Marke sieht und den hinzugefügten oder weggelassenen Bestandteilen keine eigene maßgebliche kennzeichnende Wirkung beimisst (vgl. BGH GRUR 2008, 714 -idw-; BGH GRUR 2007, 592 bodo BLUE Night"; Fezer, Markenrecht, 4.Auf. 2009, Rdn.177 zu § 26 m.w.N.). - BGH, 06.10.2005 - I ZB 20/03
GALLUP
Auszug aus LG Mannheim, 12.01.2010 - 2 O 44/09
Die Kammer geht auch von einer Benutzung des Zeichens "SUPERillu" als Zeitschriftentitel gemäß Anlage B3 als Marke aus, da die Rechtsprechung für bekanntere periodisch erscheinende Druckerzeugnisse eine unternehmensbezogene Herkunftsvorstellung annimmt, da das regelmäßige Erscheinen im selben Verlag die Schlussfolgerung nahe lege, dass der Titel im Verkehr jedenfalls auch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2006, 152 -Gallupp-, BGH GRUR 2000, 504 -"FACTS"). - BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07
SIERRA ANTIGUO
Auszug aus LG Mannheim, 12.01.2010 - 2 O 44/09
Die Zeichenähnlichkeit ist anhand des Gesamteindrucks nach Schriftbild, Klang und Sinngehalt zu beurteilen, wobei auf die Wahrnehmung des angesprochenen Durchschnittsverbrauchers abzustellen ist, der ein Zeichen regelmäßig in seiner Gesamtheit erfasst und nicht auf die verschiedenen Einzelheiten achtet (vgl. BGH GRUR 2008, 903 -SIERRA ANTIGUO").
- BGH, 22.09.1999 - I ZR 50/97
FACTS; Verwechslungsgefahr bei identischem Titel von Druckschriften
Auszug aus LG Mannheim, 12.01.2010 - 2 O 44/09
Die Kammer geht auch von einer Benutzung des Zeichens "SUPERillu" als Zeitschriftentitel gemäß Anlage B3 als Marke aus, da die Rechtsprechung für bekanntere periodisch erscheinende Druckerzeugnisse eine unternehmensbezogene Herkunftsvorstellung annimmt, da das regelmäßige Erscheinen im selben Verlag die Schlussfolgerung nahe lege, dass der Titel im Verkehr jedenfalls auch als Hinweis auf die betriebliche Herkunft verstanden wird (vgl. BGH GRUR 2006, 152 -Gallupp-, BGH GRUR 2000, 504 -"FACTS"). - BGH, 27.04.2006 - I ZR 109/03
SmartKey
Auszug aus LG Mannheim, 12.01.2010 - 2 O 44/09
Bezeichnungen, die das Werk beschreiben, kommt aber keine Kennzeichnungskraft zu (vgl. BGH GRUR 2006, 594 -Smart Key"). - BGH, 13.12.2007 - I ZB 26/05
idw
Auszug aus LG Mannheim, 12.01.2010 - 2 O 44/09
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist entscheidend für die Beibehaltung des kennzeichnenden Charakters einer Marke, ob die Abweichung im Verkehr als erheblich angesehen wird, das heißt, ob der Verkehr in der eingetragenen Marke und dem benutzten Zeichen dieselbe Marke sieht und den hinzugefügten oder weggelassenen Bestandteilen keine eigene maßgebliche kennzeichnende Wirkung beimisst (vgl. BGH GRUR 2008, 714 -idw-; BGH GRUR 2007, 592 bodo BLUE Night"; Fezer, Markenrecht, 4.Auf. 2009, Rdn.177 zu § 26 m.w.N.).
- OLG Karlsruhe, 26.01.2011 - 6 U 27/10
Markenrecht: Rechtserhaltende Benutzung einer Wortmarke
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 12.01.2010 (Az. 2 O 44/09) im Kostenpunkt aufgehoben und - unter Abweisung der weitergehenden Klage - in Ziffer 1 wie folgt neu gefasst:.
Rechtsprechung
LG Limburg, 29.09.2009 - 2 O 44/09 |
Verfahrensgang
- LG Limburg, 29.09.2009 - 2 O 44/09
- LG Limburg, 22.10.2009 - 2 O 44/09
- OLG Frankfurt, 18.11.2009 - 19 W 74/09
Rechtsprechung
LG Hagen, 12.08.2009 - 2 O 44/09 |
Verfahrensgang
- LG Hagen, 12.08.2009 - 2 O 44/09
- OLG Hamm, 23.02.2011 - 11 U 254/09
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 23.02.2011 - 11 U 254/09
Ansprüche eines Gefangenen wegen menschenunwürdiger Unterbringung
Der Kläger beantragt, das Urteil des LG Hagen vom 12.08.2009, Az. 2 O 44/09, abzuändern und das beklagte Land zu verurteilen, an ihn 5.573,75 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.05.2009 zu zahlen und ihn von der Gebührenrechnung der Anwälte T3, M und U vom 25.11.2008 in Höhe eines Betrages von 546, 69 EUR freizustellen, bewilligt.
Rechtsprechung
LG Saarbrücken, 20.10.2010 - 2 O 44/09 |
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 20.10.2010 - 2 O 44/09
- OLG Saarbrücken, 18.03.2011 - 5 W 293/10
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 18.03.2011 - 5 W 293/10
Änderung der Prozesskostenhilfebewilligung: Erneute Leistungsunfähigkeit wegen …
Auf die sofortige Beschwerde des Klägers vom 27.10.2010 wird der Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 20.10.2010 - Az.: 2 O 44/09 - aufgehoben.